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TToG II § 196

John Locke: Two Treatises of Government

§ 196. The short of the case in conquest is this: The conqueror, if he have a just cause, has a despotical right over the persons of all, that actually aided, and concurred in the war against him, and a right to make up his damage and cost out of their labor and estates, so he injures not the right of any other.

Over the rest of the people, if there were any that consented not to the war, and over the children of the captives themselves, or the possessions of either, he has no power; and so can have, by virtue of conquest, no lawful title himself to dominion over them, or derive it to his posterity; but is an aggressor, if he attempts upon their properties, and thereby puts himself in a state of war against them, and has no better a right of principality, he, nor any of his successors, than Hingar62 or Hubba62, the Danes, had here in England; or Spartacus63, had he conquered Italy, would have had; which is to have their yoke cast off, as soon as God shall give those under their subjection courage and opportunity to do it.

Thus, notwithstanding whatever title the Kings of Assyria had over Judah by the sword, God assisted Hezekiah to throw off the dominion of that conquering empire. And the Lord was with Hezekiah, and he prospered; wherefore he went forth, and he rebelled against the King of Assyria, and served him not, 2.Kings.XXXVII.7. Whence it is plain, that shaking off a power, which force, and not right, hath set over anyone, though it hath the name of rebellion, yet is no offence before God, but is that which he allows and countenances, though even promises and covenants, when obtained by force, have intervened:

For it is very probable, to anyone that reads the story of Ahaz and Hezekiah attentively, that the Assyrians subdued Ahaz, and deposed him, and made Hezekiah King in his father’s life-time; and that Hezekiah by agreement had done him homage, and paid him tribute all this time.

§ 196. Die Kurzversion des Falls der Eroberung:

Der Eroberer, wenn er eine gerechte Sache verfolgt, hat ein despotisches Recht über die Person aller, die tatsächlich in dem Krieg gegen ihn geholfen und teilgenommen haben und ein Recht, sich für Schaden und Kosten aus ihrer Arbeit und ihrem Vermögen zu entschädigen, sofern er nicht das Recht eines anderen verletzt. Über die Übrigen, falls es Menschen geben sollte, die dem Krieg nicht zustimmten, über die Kinder sogar der Gefangenen und über den Besitz beider hat er keine Macht und kann deshalb durch die Eroberung weder den rechtmäßigen Titel auf Herrschaft über sie selbst noch auf deren Nachkommen haben. Er wird, wenn er nach ihrem Eigentum trachtet, der Angreifer und erklärt ihnen den Krieg.

Weder er noch irgendeiner seiner Nachfolger hat ein besseres Herrscherrecht als Hingar62 oder Hubba62, die Dänen, es hier in England hatten. Oder als Spartakus63 es hätte haben können, wenn er Italien erobert hätte.

Das bedeutet, diejenigen, welche von ihnen unterworfen wurden, schüttelten ihr Joch ab, sobald Gott ihnen Mut und Gelegenheit dazu gab. Ungeachtet der Ansprüche, welche die Könige von Assyrien durch das Schwert über Juda hatten, stand Gott Hesekia bei, die Herrschaft jener Eroberer abzuwerfen: Der Herr war auf seiner Seite und wo er auszog, handelte er klug. Dazu wurde er abtrünnig vom König von Assyrien und war ihm nicht untertan. 2.Kings.XXXVII.7.

Daraus geht klar hervor, das Abschütteln einer Macht, welche Gewalt statt Recht eingesetzt hat, wenn es auch Rebellion genannt wird, ist vor Gott kein Unrecht, sondern das, was er erlaubt und unterstützt, selbst dann, wenn Versprechungen und Verträge dazu kommen, die durch Gewalt erzwungen wurden.

Für jeden, der die Geschichte von Ahaz und Hesekia aufmerksam liest, ist es ziemlich sicher, dass die Assyrer Ahaz unterwarfen und absetzten, und Hesekia bei seines Vaters Lebzeiten zum König machten und Hesekia ihm vertragsgemäß gehuldigt und während der ganzen Zeit Tribut gezahlt hatte.

62https://en.wikipedia.org/wiki/Ubba
62https://de.wikipedia.org/wiki/Ubba_Ragnarsson
63https://en.wikipedia.org/wiki/Spartacus
63https://de.wikipedia.org/wiki/Spartacus

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TToG I § 89

John Locke: Two Treatises of Government

§ 89. For children being by the course of nature, born weak, and unable to provide for themselves, they have by the appointment of God himself, who hath thus ordered the course of nature, a right to be nourished and maintained by their parents; nay, a right not only to a bare subsistence, but to the conveniences and comforts of life, as far as the conditions of their parents can afford it. Hence it comes, that when their parents leave the world, and so the care due to their children ceases, the effects of it are to extend as far as possibly
they can, and the provisions they have made in their life-time, are understood to be intended, as nature requires they should, for their children, whom, after themselves, they are bound to provide for: Though the dying parents, by express words, declare nothing about them, nature appoints the descent of their property to their children, who thus come to have a title, and natural right of inheritance to their fathers goods, which the rest of mankind cannot pretend to.

§ 89. Da Kinder von Natur schwach geboren werden, unfähig sich selbst zu versorgen, haben sie durch Bestimmung Gottes, der den Lauf der Natur so eingerichtet hat, ein Recht, von ihren Eltern ernährt und versorgt zu werden. Sie haben sogar ein Recht nicht nur auf den bloßen Unterhalt, sondern auch auf die Bequemlichkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens, soweit die Lage ihrer Eltern sie ihnen zu gewähren im Stande ist. Deshalb muss die Reichweite der schuldigen Pflege so weit als möglich ausgedehnt werden, falls die Eltern die Welt verlassen und ihre den Kindern schuldige Pflege aufhört. Die Mittel, die sie bei Lebzeiten angesammelt haben, werden für die Kinder bestimmt angesehen, wie die Natur es verlangt, für die sie nächst für sich selbst, zu sorgen verpflichtet sind. Falls sterbende Eltern nichts mit ausdrücklichen Worten in Bezug auf ihre Kinder erklären, so bestimmt doch die Natur den Übergang ihres Besitzes auf diese. So kommen sie zu Anspruch und natürlichem Erbrecht auf den Besitz ihrer Eltern, auf den der Rest der Menschheit keinen Anspruch erheben kann.

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TToG I § 88

John Locke: Two Treatises of Government

§ 88. It might reasonably be asked here, how come children by this right of possessing, before any other, the properties of their parents upon their decease? For it being personally the parents, when they die, without actually transferring their right to another, why does it not return again to the common stock of mankind?

It will perhaps be answered, that common consent hath disposed of it to their children. Common practice, we see indeed, does so dispose of it; but we cannot say, that it is the common consent of mankind; for that hath never been asked, nor actually given; and if common tacit consent hath established it, it would make but a positive, and not a natural right of children to inherit the goods of their parents: But where the practice is universal, it is reasonable to think the cause is natural.

The ground then I think to be this. The first and strongest desire God planted in men, and wrought into the very principles of their nature, being that of self-preservation, that is the foundation of a right to the creatures for the particular support and use of each individual person himself. But, next to this, God planted in men a strong desire also of propagating their kind, and continuing themselves in their posterity; and this gives children a title to share in the property of their parents, and a right to inherit their possessions.

Men are not proprietors of what they have, merely for themselves; their children have a title to part of it, and have their kind of right joined with their parents, in the possession which comes to be wholly theirs, when death, having put an end to their parents use of it, hath taken them from their possessions; and this we call inheritance: Men being by a like obligation bound to preserve what they have begotten, as to preserve themselves, their issue come to have a right in the goods they are possessed of.

That children have such a right, is plain from the laws of God; and that men are convinced that children have such a right, is evident from the law of the land; both which laws require parents to provide for their children.

§ 88. Es mag vernünftig sein zu fragen, wie Kinder zu dem Recht kommen, beim Tod der Eltern deren Besitz vor jeglicher anderer Person in eigenen Besitz zu nehmen? Es ist ja schließlich persönlicher Besitz der Eltern. Weshalb fällt er dann, wenn sie sterben ohne de facto ihr Besitzrecht auf einen anderen übertragen zu haben, nicht in den gemeinsamen Besitz der Menschheit zurück?

Man wird vielleicht antworten, dass Gemeinsinn zu Gunsten der Kinder darüber verfügt. Und in der Tat, der Brauch darüber verfügt in dieser Weise, aber wir können nicht sagen, dass dies mit allgemeiner Zustimmung geschieht. Denn diese ist nie eingeholt, noch de facto je gegeben worden. Wenn aber stillschweigende Zustimmung den Brauch allgemein billigen würde, so bestünde das Erbrecht nur als positives, gesetztes keinesfalls aber als natürliches Recht der Kinder, den Besitz der Eltern zu erben.

Wenn aber ein Brauch weithin verbreitet ist, darf mit Recht angenommen werden, dass die Ursache eine natürliche ist. Die Grundlage, glaube ich, ist diese: Der erste und stärkste Trieb, welchen Gott den Menschen eingepflanzt und zum eigentlichen Element ihrer Natur gemacht hat, ist der Selbsterhalt. Durch ihn ist die Begründung für ein Recht auf die Mitgeschöpfe zum persönlichen Unterhalt und Nutzen jeder individuellen Person gegeben.

Direkt danach hat Gott den Menschen auch einen starken Trieb gegeben, seine Gattung zu verbreiten und sich in den Nachkommen fortzusetzen. Genau deshalb haben die Kinder einen Anspruch, an dem Besitz ihrer Eltern teilzuhaben, und ein Recht, ihr Besitztum zu erben. Die Menschen sind nicht nur um ihrer selbst willen Besitzer dessen, was sie besitzen. Ihre Kinder haben Anspruch auf einen Anteil und vereinigen ihre Art von Recht an dem Besitz mit demjenigen ihrer Eltern.

Welcher ganz und gar zu Ihrem wird, sobald der Tod der Benutzung des Besitzes seitens der Eltern ein Ende setzt und sie von dem Besitz trennt. Das nennen wir Erbschaft. Da die Menschen durch eine gegenseitige Verpflichtung gebunden sind, diejenigen, die sie gezeugt haben ebenso zu erhalten, wie sie sich selbst erhalten, kommen auch ihre Abkömmlinge zu einem Recht an den Gütern, die sie besitzen.

Es ergibt sich klar aus den Geboten Gottes, dass Kinder ein solches Recht haben und das die Menschen auch überzeugt sind, dass Kinder ein solches Recht haben, beweisen die weltlichen Gesetze: Alle diese Gesetze verlangen von den Eltern, für ihre Kinder zu sorgen.

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TToG I § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. This being the reason and foundation of Adams property, gave the same title, on the same ground, to all his children, not only after his death, but in his life-time: So that here was no privilege of his heir above his other children, which could exclude them from an equal
right to the use of the inferior creatures, for the comfortable preservation of their beings, which is all the property man hath in them; and so Adams sovereignty built on property, or, as our author calls it, private dominion, comes to nothing.

Every man had a right to the creatures, by the same title Adam had, viz. by the right everyone had to take care of, and provide for their subsistence: And thus men had a right in common, Adam’s children in common with him. But if anyone had began, and made himself a property in any particular thing, (which how he, or anyone else, could do, shall be shown in another place) that thing, that possession, if he disposed not otherwise of it by his positive grant, descended naturally to his children, and they had a right to succeed to it, and possess it.

§ 87. Da hier Ursache und Grundlage von Adams Besitz verankert sind, hatten allen seine Kinder aus demselben Grund denselben Rechtsanspruch. Nicht nur nach seinem Tod, sondern auch bei seinen Lebzeiten. Hier handelte es sich nicht um ein Privileg seines Erben vor den anderen Kindern, welches sie von dem gleichen Recht, die untergeordneten Geschöpfe für einen angenehmen Unterhalt ihres Daseins zu nutzen, hätte ausschließen können.

Eben darin besteht der ganze Besitz, den der Mensch an jenen innehat. Auf Besitz gegründete Souveränität Adams, oder, wie unser Autor es nennt, die alleinige Herrschaft löst sich daher in Nichts auf. Jeder Mensch hatte ein Recht auf die Geschöpfe durch denselben Anspruch, den Adam hatte: Durch das einem jeden zustehende Recht, auf seine Existenz bedacht zu sein und für sie zu sorgen.

So hatten die Menschen ein allen gemeinsames Recht, Adams Kinder ein gemeinsames Recht mit ihm. Wenn aber jemand begonnen hatte, sich selbst Besitz an einer bestimmten Sache zu verschaffen, und dies auch erreicht hatte, (wie er oder jeder andere dies tun konnte, soll an anderer Stelle gezeigt werden) so ging jene Sache, oder jener Besitz, wenn der Betreffende nicht durch eine positive Gewähr anders darüber verfügte, selbstverständlich auf seine Kinder über und die hatten daran ein Besitz- und Erbrecht.

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TToG I § 71

John Locke: Two Treatises of Government

§ 71. And thus what a monarchy he hath set up, let him and his disciples consider. Princes certainly will have great reason to thank him for these new politics, which set up as many absolute Kings in every country as there are fathers of children. And yet who can blame our author for it, it lying unavoidably in the way of one discoursing upon our author’s principles?

For having placed an absolute power in fathers by right of begetting, he could not easily resolve how much of this power belonged to a son over the children he had begotten; and so it fell out to be a hard matter to give all the power, as he does, to Adam, and yet allow a part in his life-time to his children, when they were parents, and which he knew not well how to deny them.

This makes him so doubtful in his expressions and so uncertain where to place this absolute natural power, which he calls fatherhood.

• Sometimes Adam alone has it all, as p. 13. Observations, 244, 245. & Pref.
• Sometimes parents have it, which word scarce signifies the father alone, p. 12, 19.
• Sometimes children during their father’s lifetime, as p. 12.
• Sometimes fathers of families, as p. 78, & 79. Sometimes fathers indefinitely, Observations, 155.
• Sometimes the heir to Adam, Observations, 253.
• Sometimes the posterity of Adam, 244, 246.
• Sometimes prime fathers, all sons or grandchildren of Noah, Observations, 244.
• Sometimes the eldest parents, p. 12,
• Sometimes all kings, p. 19. Sometimes all that have supreme power, Observations, 245.
• Sometimes heirs to those first progenitors, who were at first the natural parents of the whole people, p. 19.
• Sometimes an elective king, p. 23.
• Sometimes those, whether a few or a multitude, that govern the commonwealth, p. 23. Sometimes he that can catch it, an usurper, p. 23. Observations, 155.

§ 71. Nun sollen er und seine Schüler nachdenken, welche Art Monarchie sie da errichtet haben. Fürsten werden jedenfalls allen Grund haben, ihm für diese neuartige Staatskunst, die in jedem Land ebenso viele absolute Monarchen einsetzt wie es dort Väter gibt, zu ewigem Dank verpflichtet sein. Aber wer wollte jetzt unseren Autor kritisieren, obwohl sich bei jedem Diskurs über die Grundsätze unseres Autors unvermeidlich dieses Hindernis aufbaut?

Nachdem er „den Vätern durch das Recht der Zeugung absolute Macht“ zugesprochen hat, fällt es ihm nun mal schwer zu entscheiden, welcher Anteil dieser Macht einem Sohn über die Kinder, die er selbst gezeugt hat, gehören sollte. So konnte für ihn nur ein gewaltiges Problem daraus entstehen, alle Macht, wie er es tat, Adam zuzugestehen und doch einen Teil dieser Macht bei seinen Lebzeiten den Kindern zu überlassen, sobald diese selbst Eltern wurden.

Das konnte er ihnen ja kaum rechtmäßig verweigern. Deshalb sind seine Aussagen zweifelhaft und derart unbestimmt, wo genau diese absolute, natürliche zweifelhafte Macht, die er Vaterschaft nennt, anzusiedeln ist. So hat sie

• mal Adam allein S. 13, O. 244 & 245 und Vorwort;
• mal haben sie die Eltern, ein Wort das selten Vater allein bedeutet S. 12 & 19;
• mal die Kinder zu Lebzeiten des Vaters S.12;
• mal die Familienväter S. 78 & 79;
• mal Vater ohne nähere Bestimmung O. 155;
• mal Adams Erbe O. 253;
• mal die Nachkommenschaft Adams O. 244 & 246;
• mal die Urväter, Söhne oder Enkel Noahs O. 244;
• mal die ältesten Eltern S. 12 ;
• mal alle Könige S. 19;
• mal die Inhaber der höchsten Macht haben O. 245;
• mal die Erben jener ersten Vorfahren, die zuerst natürliche Eltern des ganzen Volks waren S. 19
• mal ein Wahlkönig S.23;
• mal diejenigen, egal ob wenige oder viele, die das Gemeinwesen regieren S. 23;
• mal derjenige, der sie an sich reißen kann, ein Usurpator S. 23, O. 155.

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TToG I § 70

John Locke: Two Treatises of Government

§ 70. If anyone will suppose, in favor of our author, that he here meant, that parents, who are in subjection themselves to the absolute authority of their father, have yet some power over their children; I confess he is something nearer the truth: But he will not at all hereby help our author:

For he nowhere speaking of the paternal power, but as an absolute unlimited authority, cannot be supposed to understand anything else here, unless he himself had limited it, and showed how far it reached. And that he means here paternal authority in that large extent, is plain from the immediately following words;

This subjection of children being, says he, the foundation of all regal authority, p. 12., the subjection then that in the former line, he says, every man is in to his parents, and consequently what Adam’s grand-children were in to their parents, was that which was the fountain of all regal authority, i. e. according to our author, absolute unlimited authority. And thus Adams children had regal authority over their children, whilst they themselves were subjects to their father, and fellow-subjects with their children.

But let him mean as he pleases, it is plain he allows Adam’s children to have paternal power, p. 12., as also all other fathers to have paternal power over their children, Observations, 156. From whence one of these two things will necessarily follow, that either Adam’s children, even in his life-time, had, and so all fathers have, as he phrases it, p. 12. by right of fatherhood, royal authority over their children, or else, that Adam, by right of fatherhood, had not royal authority.

For it cannot be but that paternal power does, or does not, give royal authority to them that have it: If it does not, then Adam could not be sovereign by this title, nor anybody else; and then there is an end of all our author’s politics at once: If it does give royal authority, then everyone that has paternal power, has royal authority; and then by our authors patriarchal government, there will be as many Kings as there are fathers.

§ 70. Sollte jemand zugunsten unseres Autors annehmen, er wollte zeigen, die Eltern, die selber der Autorität ihres Vaters unterworfen sind, hätten dennoch ein wenig Macht über ihre Kinder, so ist er, ich gestehe es, der Wahrheit etwas näher, wird damit aber unserem Autor ganz und gar nicht helfen:

Er definiert nirgends die väterliche Macht anders als mit absoluter, unbeschränkter Autorität.

Man kann nicht davon ausgehen, er verstünde etwas anderes darunter, sofern er sie nicht selbst beschränkt und gezeigt hätte, wie weit sie reicht. Aus unmittelbar darauf folgenden Worten geht klar hervor, er meint hier väterliche Macht in jenem weiten Sinne: „und da die Unterordnung der Kinder die Quelle aller königlichen Autorität ist“ S. 12.

Die „Unterordnung“ also, in der nach obigen Worten „jedermann zu seinen Eltern steht“, und folglich auch Adams Enkel zu ihren Eltern standen, war, was die Quelle aller königlichen Autorität, d. h. nach unserem Autor, aller „absoluten, unbeschränkbaren Autorität bildete. Adams Kinder hatten „königliche Autorität“ über ihre Kinder, während sie selbst Untertanen ihres Vaters und Mit-Untertanen gemeinsam mit ihren Kinder waren.

Damit mag er meinen, was er will. Klar ist: Er gesteht Adams Kindern väterliche Macht zu, S.12, wie er auch allen Vätern väterliche Macht über deren Kinder zugesteht. O. 156. Daraus folgt notwendigerweise eines von beiden folgen: Entweder haben oder hatten Adams Kinder, noch zu dessen Lebzeiten, und so alle anderen Väter nach ihnen, „durch das Recht der Vaterschaft königliche Macht über ihre Kinder“, wie er es auf S.12 nennt. Oder Adam hatte eben keine „königliche Autorität durch das Recht der Vaterschaft“.

Logisch kann es nur so sein, dass väterliche Macht dem, der sie besitzt, „königliche Autorität“ entweder verleiht oder eben nicht verleiht. Verleiht sie sie nicht, können auf Grund dieses Titels weder Adam noch sonst jemand Souveräne sein, Dann ist es mit der ganzen Politik unseres Autors auf einmal aus und vorbei. Oder sie verleiht doch „königliche Autorität“, dann hat jeder, der „väterliche Macht“ besitzt, „königliche Autorität“ und es gibt in unseres Autors patriarchalischem System ebenso viele Könige als es Väter gibt.

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TToG I § 69

John Locke: Two Treatises of Government

§ 69. But that he means here paternal power and no other, is past doubt, from the inference he makes in these words immediately following, I see not then how the children of Adam, or of any man else, can be free from subjection to their parents. Whereby it appears that the power on one side, and the subjection on the other, our author here speaks of, is that natural power and subjection between parents and children:

For that which every man’s children owed, could be no other; and that our author always affirms to be absolute and unlimited. This natural power of parents over their children, Adam had over his posterity, says our author; and this power of parents over their children, his children had over theirs in his life-time, says our author also; so that Adam, by a natural right of father, had an absolute unlimited power over all his posterity, and at the same time his children had by the same right absolute unlimited power over theirs.

Here then are two absolute unlimited powers existing together, which I would have anybody reconcile one to another, or to common sense. For the salvo he has put in of subordination, makes it more absurd:

To have one absolute, unlimited, nay, unit mil able power, in subordination to another, is so manifest a contradiction, that nothing can be more. Adam is absolute prince with the unlimited authority of fatherhood over all his posterity; all his posterity are then absolutely his subjects; and, as our author says, his slaves, children, and grandchildren, are equally in this state of subjection and slavery;

and yet, says our author, the children of Adam have paternal, i. e. absolute unlimited power over their own children: Which in plain English is, they are slaves and absolute princes at the same time, and in the same government; and one part of the subjects have an absolute unlimited power over the other by the natural right of parentage.

§ 69. Hier ist väterliche Macht und keine andere gemeint, wie sich zweifellos aus seinem unmittelbar darauf folgenden Schluss: „Ich erkenne nicht, wie dann die Kinder Adams oder irgendeines anderen frei von Unterordnung gegenüber ihren Eltern sein können“.

Daraus geht klar hervor: Mit „Macht“ auf der einen Seite und „Unterordnung“ auf der anderen, von denen unser Autor hier spricht, sind „natürliche Macht“ und „Unterordnung“ im Verhältnis der Eltern und der Kinder gemeint. Eine Unterordnung die ein jedes Kind schuldet kann keine andere sein und von ihr behauptet unser Autor stets, sie sei absolut und unbeschränkt. Diese natürliche „Macht“ der Eltern über die Kinder hatte Adam über seine Nachkommen – sagt unser Autor. Diese „Macht“ der Eltern über ihre Kinder hatten seine Kinder über die Ihrigen zu seinen Lebzeiten, sagt unser Autor ebenfalls.

Dadurch soll nun Adam durch natürliches Vaterrecht absolute, unumschränkte Macht über seine gesamte Nachkommenschaft, und zur gleichen Zeit seine Kinder durch dasselbe Recht absolute, unumschränkte Macht über die Ihrigen gehabt haben.

Hier haben wir also zwei absolute, unumschränkte Machtverhältnisse, die gleichzeitig bestehen. Folglich bitte ich einen jeden, diese untereinander oder nach einfachen Regeln der Vernunft in Übereinstimmung zu bringen. Der Vorbehalt, den er mit der „Unterordnung“ hineingebracht hat, macht die Ungereimtheit nur noch schlimmer:

Eine absolute, unbeschränkte, Nein, unbeschränkbare Macht einer anderen unterzuordnen, ist ein so handfester Widerspruch, wie er krasser nicht sein kann.

Adam ist absoluter Fürst mit unbeschränkter Autorität qua Vaterschaft über seine ganze Nachkommenschaft.

Alle seine Nachkommen sind damit absolute Untertanen und, wie unser Autor sagt, „seine Sklaven“. Kinder und Enkel befinden sich in dem gleichen Zustand von Unterwerfung und Sklaverei.

Und dennoch, behauptet unser Autor, haben die Kinder Adams väterliche, also absolute, unbeschränkte Macht über ihre eigenen Kinder. In einfachen Worten: Sie sind gleichzeitig unter der gleichen Regierung zugleich Sklaven und absolute Fürsten, wobei ein Teil der Untertanen absolute unbeschränkte Macht über den anderen durch das natürliche Recht der Vaterschaft hat.

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