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TToG I § 124

John Locke: Two Treatises of Government

§ 124. These, and many more such doubts, might be proposed about the titles of succession, and the right of inheritance; and that not as idle speculations, but such as in history we shall find have concerned the inheritance of crowns and kingdoms; and if ours want them, we need not go farther for famous examples of it, than the other kingdom in this very island, which having been fully related by the ingenious and learned author of Patriarcha non Monarcha.

I need say no more of. Till our author hath resolved all the doubts that may arise about the next heir, and showed that they are plainly determined by the law of nature, or the revealed law of God, all his suppositions of a monarchical, absolute, supreme, paternal power in Adam, and the descent of that power to his heirs, would not be of the least use to establish the authority, or make out the title, of any one prince now on earth; but would rather unsettle and bring all into question:

For let our author tell us as long as he pleases, and let all men believe it too, that Adam had a paternal, and thereby a monarchical power; that this (the only power in the world) descended to his heirs; and that there is no other power in the world but this: Let this be all as clear demonstration, as it is manifest error, yet if it be not past doubt, to whom this paternal power descends, and whose now it is, nobody can be under any obligation of obedience, unless anyone will say, that I am bound to pay obedience to paternal power in a man who has no more paternal power than I myself;

which is all one as to say, I obey a man, because he has a right to govern; and if I be asked, how I know he has a right to govern, I should answer, it cannot be known, that he has any at all: For that cannot be the reason of my obedience, which I know not to be so; much less can that be a reason of my obedience, which nobody at all can know to be so.

§ 124. Diese und etliche weitere Zweifel ergeben sich in Bezug auf den Anspruch von Nachkommen und das Recht der Erbfolge ergeben. Keineswegs als müßige Spekulationen, sondern als handfeste, von denen in der Geschichte die Erbschaft von Kronen und Reichen betroffen war. Soweit sie bei uns fehlen, haben wir für berühmte Beispiele keine weite Reise zu tun als bis zum anderen Königreich auf dieser Insel. Der geistreiche und gelehrte Verfasser der Patriarcha non Monarca28 hat so ausführlich darüber berichtet, dass ich nichts weiter darüber zu sagen brauche.

Bis unser Autor alle Zweifel beseitigt, die über den nächsten Erben entstehen können und gezeigt hat, wie sie durch Naturrecht bestimmt oder Gottes Gesetz entschleiert sind, bleiben alle seine Unterstellungen einer absoluten, königlichen, allerhöchsten, väterlichen Macht bei Adam und der Übergangs dieser Macht auf seine Erben ohne den mindesten Wert, die Autorität irgendeines jetzt lebenden Fürsten festzustellen oder seinen Anspruch zu beweisen. Sie untergraben diese eher und ziehen sie in Zweifel.

Unser Autor kann wiederholen und darauf bestehen so oft und lange er will. Es mögen auch alle Menschen glauben, Adam hätte eine väterliche und dadurch monarchische Macht besessen. Es sei die Macht (die einzige Macht in der Welt) die auf seine Erben überging und es gäbe keine andere Macht als diese in der Welt.

Mag das alles ebenso klar bewiesen sein, wie es offenkundig falsch ist: Solange der Zweifel fortbesteht, auf wen diese väterliche Macht übergeht und wer sie heute besitzt, kann niemandem Gehorsam geboten werden. Es sei denn man wolle behaupten, ich wäre gezwungen, der väterlichen Macht eines Mannes Gehorsam zu leisten, der nicht mehr väterliche Macht besitzt als ich selber. Das wäre geradeso als sagte ich:

Ich gehorche einem Mann, weil er ein Recht hat zu regieren und sowie ich gefragt werde, woher ich wisse, dass er ein Recht habe zu regieren, antworten würde: Man kann nicht wissen, ob er überhaupt ein Recht hat.

Etwas kann niemals Grund für meinen Gehorsam sein, wovon mir unbekannt ist, ob es zutrifft. Noch viel weniger kann ein Grund für meinen Gehorsam sein, wovon überhaupt niemand wissen kann, ob es zutrifft.

28https://en.wikipedia.org/wiki/James_Tyrrell_(writer)
Patriarcha non Monarcha
Vaterherrschaft ≠Königsherrschaft

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TToG I § 69

John Locke: Two Treatises of Government

§ 69. But that he means here paternal power and no other, is past doubt, from the inference he makes in these words immediately following, I see not then how the children of Adam, or of any man else, can be free from subjection to their parents. Whereby it appears that the power on one side, and the subjection on the other, our author here speaks of, is that natural power and subjection between parents and children:

For that which every man’s children owed, could be no other; and that our author always affirms to be absolute and unlimited. This natural power of parents over their children, Adam had over his posterity, says our author; and this power of parents over their children, his children had over theirs in his life-time, says our author also; so that Adam, by a natural right of father, had an absolute unlimited power over all his posterity, and at the same time his children had by the same right absolute unlimited power over theirs.

Here then are two absolute unlimited powers existing together, which I would have anybody reconcile one to another, or to common sense. For the salvo he has put in of subordination, makes it more absurd:

To have one absolute, unlimited, nay, unit mil able power, in subordination to another, is so manifest a contradiction, that nothing can be more. Adam is absolute prince with the unlimited authority of fatherhood over all his posterity; all his posterity are then absolutely his subjects; and, as our author says, his slaves, children, and grandchildren, are equally in this state of subjection and slavery;

and yet, says our author, the children of Adam have paternal, i. e. absolute unlimited power over their own children: Which in plain English is, they are slaves and absolute princes at the same time, and in the same government; and one part of the subjects have an absolute unlimited power over the other by the natural right of parentage.

§ 69. Hier ist väterliche Macht und keine andere gemeint, wie sich zweifellos aus seinem unmittelbar darauf folgenden Schluss: „Ich erkenne nicht, wie dann die Kinder Adams oder irgendeines anderen frei von Unterordnung gegenüber ihren Eltern sein können“.

Daraus geht klar hervor: Mit „Macht“ auf der einen Seite und „Unterordnung“ auf der anderen, von denen unser Autor hier spricht, sind „natürliche Macht“ und „Unterordnung“ im Verhältnis der Eltern und der Kinder gemeint. Eine Unterordnung die ein jedes Kind schuldet kann keine andere sein und von ihr behauptet unser Autor stets, sie sei absolut und unbeschränkt. Diese natürliche „Macht“ der Eltern über die Kinder hatte Adam über seine Nachkommen – sagt unser Autor. Diese „Macht“ der Eltern über ihre Kinder hatten seine Kinder über die Ihrigen zu seinen Lebzeiten, sagt unser Autor ebenfalls.

Dadurch soll nun Adam durch natürliches Vaterrecht absolute, unumschränkte Macht über seine gesamte Nachkommenschaft, und zur gleichen Zeit seine Kinder durch dasselbe Recht absolute, unumschränkte Macht über die Ihrigen gehabt haben.

Hier haben wir also zwei absolute, unumschränkte Machtverhältnisse, die gleichzeitig bestehen. Folglich bitte ich einen jeden, diese untereinander oder nach einfachen Regeln der Vernunft in Übereinstimmung zu bringen. Der Vorbehalt, den er mit der „Unterordnung“ hineingebracht hat, macht die Ungereimtheit nur noch schlimmer:

Eine absolute, unbeschränkte, Nein, unbeschränkbare Macht einer anderen unterzuordnen, ist ein so handfester Widerspruch, wie er krasser nicht sein kann.

Adam ist absoluter Fürst mit unbeschränkter Autorität qua Vaterschaft über seine ganze Nachkommenschaft.

Alle seine Nachkommen sind damit absolute Untertanen und, wie unser Autor sagt, „seine Sklaven“. Kinder und Enkel befinden sich in dem gleichen Zustand von Unterwerfung und Sklaverei.

Und dennoch, behauptet unser Autor, haben die Kinder Adams väterliche, also absolute, unbeschränkte Macht über ihre eigenen Kinder. In einfachen Worten: Sie sind gleichzeitig unter der gleichen Regierung zugleich Sklaven und absolute Fürsten, wobei ein Teil der Untertanen absolute unbeschränkte Macht über den anderen durch das natürliche Recht der Vaterschaft hat.

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