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TToG II § 120

John Locke: Two Treatises of Government

§ 120. To understand this the better, it is fit to consider, that every man, when he at first incorporates himself into any commonwealth, he, by his uniting himself thereunto, annexes also, and submits to the community, those possessions, which he has, or shall acquire, that do not already belong to any other government: For it would be a direct contradiction, for anyone to enter into society with others for the securing and regulating of property; and yet to suppose his land, whose property is to be regulated by the laws of the society, should be exempt from the jurisdiction of that government, to which he himself, the proprietor of the land, is a subject.

By the same act therefore, whereby anyone unites his person, which was before free, to any commonwealth; by the same he unites his possessions, which were before free, to it also; and they become, both of them, person and possession, subject to the government and dominion of that commonwealth, as long as it hath a being. Whoever therefore, from thenceforth, by inheritance, purchase, permission, or other ways, enjoys any part of the land, so annexed to, and under the government of that commonwealth, must take it with the condition it is under; that is, of submitting to the government of the commonwealth, under whose jurisdiction it is, as far forth as any subject of it.

§ 120. Um das gerade besser zu verstehen, passt es an Folgendes zu denken: Jeder Mensch, wenn er erstmals einem Gemeinwesen beitritt, überantwortet und unterstellt dadurch der Gesellschaft auch den Besitz den er schon hat oder später erwirbt, soweit dieser nicht bereits einer anderen Regierung untersteht. Es wäre ein direkter Widerspruch, wenn jemand zur Sicherung und Ordnung von Besitz eine Gemeinschaft mit Anderen eingeht und dennoch davon ausgeht, sein Land, dessen Besitz nach Gesetz der Gemeinschaft zu regeln ist, sei von der Rechtsprechung der Regierung ausgenommen, der sich unterzuordnen er, der Besitzer des Bodens, sich selbst entschieden hat.

Durch ein und dieselbe Handlung also, durch die jemand seine Person, die zuvor frei war, in ein Gemeinwesen einbringt, bringt er seinen Besitz ein, der vorher frei war. Beide, Person und Besitz, werden Regierung und Herrschaftsbereich des Staatswesens untergeordnet, solange es besteht. Wer durch Erbschaft, Kauf, Erlaubnis oder auf andere Art den Ertrag irgendeines Teils des Bodens tritt, der diesem Staatswesen hinzugefügt und seiner Regierung unterstellt wurde, hat ihn mit den ihm anhaftenden Bedingungen zu übernehmen. Das bedeutet es, es der
Regierung des Staatswesens, unter deren Jurisdiktion es steht, genauso weit zu unterstellen wie jeder andere ihrer Angehörigen.

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TToG I § 80

John Locke: Two Treatises of Government

§ 80. This is so strange a doctrine, that the surprise of it hath made me pass by, without their due reflection, the contradictions he runs into, by making sometimes inheritance alone, sometimes only grant or inheritance, sometimes only inheritance or usurpation, sometimes all these three, and at last election, or any other means, added to them, whereby Adams royal authority, that is, his right to supreme rule, could be conveyed down to future Kings and governors, so as to give them a title to the obedience and subjection of the people.

But these contradictions lie so open, that the very reading of our author’s own words will discover them to any ordinary understanding; and though what I have quoted out of him (with abundance more of the same strain and coherence which might be found in him) might well excuse me from any farther trouble in this argument, yet having proposed to myself, to examine the main parts of his doctrine, I shall a little more particularly consider how inheritance, grant, usurpation, or election, can any way make out government in the world upon his principles; or derive to any one a right of empire from this regal authority of Adam, had it been never so well proved, that he had been absolute monarch and Lord of the whole world.

§ 80. Diese sonderbare Lehre lässt mich derart staunen, dass ich ohne weitere Betrachtung alle weiteren Widersprüche überspringe, die er heraufbeschwört, indem er mal Erbschaft allein, mal nur Gewähr oder Erbschaft, mal nur Erbschaft oder Usurpation, dann wieder alle drei und am Ende Wahl oder ein beliebig anderes Mittel noch hinzufügt.

Auf diesen Wegen kann schließlich Adams königliche Autorität, also sein Recht auf oberste Herrschaft, auf künftige Fürsten und Regierende übergehen und ihnen den Rechtsanspruch auf den Gehorsam und die Unterordnung der Bevölkerung gewähren. Diese Widersprüche liegen so offen zutage, das sie allein beim genauen Lesen der Worte unseres Autors sie jeder normale Verstand bemerken wird.

Was ich von ihm zitiert habe, (wovon noch sehr viel mehr derselben Art und des gleichen Zusammenhangs bei ihm gefunden werden kann), sollte mich jeglicher weiteren Mühe betreffend dieser Argumente entheben.

Da ich mir aber auferlegt habe, die wichtigsten Teile seiner Lehre zu betrachten, werde ich noch etwas detaillierter zeigen, warum Erbschaft, Gewähr, Usurpation oder Wahl auf Grund seiner Prinzipien nie eine Regierung auf dieser Welt legitimieren können.

Wäre Adams königliche Autorität als absoluter Monarch und Herr der ganzen Welt auch noch so gut bewiesen, könnte für niemanden ein Recht auf Herrschaft davon abstammen.

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TToG I § 70

John Locke: Two Treatises of Government

§ 70. If anyone will suppose, in favor of our author, that he here meant, that parents, who are in subjection themselves to the absolute authority of their father, have yet some power over their children; I confess he is something nearer the truth: But he will not at all hereby help our author:

For he nowhere speaking of the paternal power, but as an absolute unlimited authority, cannot be supposed to understand anything else here, unless he himself had limited it, and showed how far it reached. And that he means here paternal authority in that large extent, is plain from the immediately following words;

This subjection of children being, says he, the foundation of all regal authority, p. 12., the subjection then that in the former line, he says, every man is in to his parents, and consequently what Adam’s grand-children were in to their parents, was that which was the fountain of all regal authority, i. e. according to our author, absolute unlimited authority. And thus Adams children had regal authority over their children, whilst they themselves were subjects to their father, and fellow-subjects with their children.

But let him mean as he pleases, it is plain he allows Adam’s children to have paternal power, p. 12., as also all other fathers to have paternal power over their children, Observations, 156. From whence one of these two things will necessarily follow, that either Adam’s children, even in his life-time, had, and so all fathers have, as he phrases it, p. 12. by right of fatherhood, royal authority over their children, or else, that Adam, by right of fatherhood, had not royal authority.

For it cannot be but that paternal power does, or does not, give royal authority to them that have it: If it does not, then Adam could not be sovereign by this title, nor anybody else; and then there is an end of all our author’s politics at once: If it does give royal authority, then everyone that has paternal power, has royal authority; and then by our authors patriarchal government, there will be as many Kings as there are fathers.

§ 70. Sollte jemand zugunsten unseres Autors annehmen, er wollte zeigen, die Eltern, die selber der Autorität ihres Vaters unterworfen sind, hätten dennoch ein wenig Macht über ihre Kinder, so ist er, ich gestehe es, der Wahrheit etwas näher, wird damit aber unserem Autor ganz und gar nicht helfen:

Er definiert nirgends die väterliche Macht anders als mit absoluter, unbeschränkter Autorität.

Man kann nicht davon ausgehen, er verstünde etwas anderes darunter, sofern er sie nicht selbst beschränkt und gezeigt hätte, wie weit sie reicht. Aus unmittelbar darauf folgenden Worten geht klar hervor, er meint hier väterliche Macht in jenem weiten Sinne: „und da die Unterordnung der Kinder die Quelle aller königlichen Autorität ist“ S. 12.

Die „Unterordnung“ also, in der nach obigen Worten „jedermann zu seinen Eltern steht“, und folglich auch Adams Enkel zu ihren Eltern standen, war, was die Quelle aller königlichen Autorität, d. h. nach unserem Autor, aller „absoluten, unbeschränkbaren Autorität bildete. Adams Kinder hatten „königliche Autorität“ über ihre Kinder, während sie selbst Untertanen ihres Vaters und Mit-Untertanen gemeinsam mit ihren Kinder waren.

Damit mag er meinen, was er will. Klar ist: Er gesteht Adams Kindern väterliche Macht zu, S.12, wie er auch allen Vätern väterliche Macht über deren Kinder zugesteht. O. 156. Daraus folgt notwendigerweise eines von beiden folgen: Entweder haben oder hatten Adams Kinder, noch zu dessen Lebzeiten, und so alle anderen Väter nach ihnen, „durch das Recht der Vaterschaft königliche Macht über ihre Kinder“, wie er es auf S.12 nennt. Oder Adam hatte eben keine „königliche Autorität durch das Recht der Vaterschaft“.

Logisch kann es nur so sein, dass väterliche Macht dem, der sie besitzt, „königliche Autorität“ entweder verleiht oder eben nicht verleiht. Verleiht sie sie nicht, können auf Grund dieses Titels weder Adam noch sonst jemand Souveräne sein, Dann ist es mit der ganzen Politik unseres Autors auf einmal aus und vorbei. Oder sie verleiht doch „königliche Autorität“, dann hat jeder, der „väterliche Macht“ besitzt, „königliche Autorität“ und es gibt in unseres Autors patriarchalischem System ebenso viele Könige als es Väter gibt.

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TToG I § 69

John Locke: Two Treatises of Government

§ 69. But that he means here paternal power and no other, is past doubt, from the inference he makes in these words immediately following, I see not then how the children of Adam, or of any man else, can be free from subjection to their parents. Whereby it appears that the power on one side, and the subjection on the other, our author here speaks of, is that natural power and subjection between parents and children:

For that which every man’s children owed, could be no other; and that our author always affirms to be absolute and unlimited. This natural power of parents over their children, Adam had over his posterity, says our author; and this power of parents over their children, his children had over theirs in his life-time, says our author also; so that Adam, by a natural right of father, had an absolute unlimited power over all his posterity, and at the same time his children had by the same right absolute unlimited power over theirs.

Here then are two absolute unlimited powers existing together, which I would have anybody reconcile one to another, or to common sense. For the salvo he has put in of subordination, makes it more absurd:

To have one absolute, unlimited, nay, unit mil able power, in subordination to another, is so manifest a contradiction, that nothing can be more. Adam is absolute prince with the unlimited authority of fatherhood over all his posterity; all his posterity are then absolutely his subjects; and, as our author says, his slaves, children, and grandchildren, are equally in this state of subjection and slavery;

and yet, says our author, the children of Adam have paternal, i. e. absolute unlimited power over their own children: Which in plain English is, they are slaves and absolute princes at the same time, and in the same government; and one part of the subjects have an absolute unlimited power over the other by the natural right of parentage.

§ 69. Hier ist väterliche Macht und keine andere gemeint, wie sich zweifellos aus seinem unmittelbar darauf folgenden Schluss: „Ich erkenne nicht, wie dann die Kinder Adams oder irgendeines anderen frei von Unterordnung gegenüber ihren Eltern sein können“.

Daraus geht klar hervor: Mit „Macht“ auf der einen Seite und „Unterordnung“ auf der anderen, von denen unser Autor hier spricht, sind „natürliche Macht“ und „Unterordnung“ im Verhältnis der Eltern und der Kinder gemeint. Eine Unterordnung die ein jedes Kind schuldet kann keine andere sein und von ihr behauptet unser Autor stets, sie sei absolut und unbeschränkt. Diese natürliche „Macht“ der Eltern über die Kinder hatte Adam über seine Nachkommen – sagt unser Autor. Diese „Macht“ der Eltern über ihre Kinder hatten seine Kinder über die Ihrigen zu seinen Lebzeiten, sagt unser Autor ebenfalls.

Dadurch soll nun Adam durch natürliches Vaterrecht absolute, unumschränkte Macht über seine gesamte Nachkommenschaft, und zur gleichen Zeit seine Kinder durch dasselbe Recht absolute, unumschränkte Macht über die Ihrigen gehabt haben.

Hier haben wir also zwei absolute, unumschränkte Machtverhältnisse, die gleichzeitig bestehen. Folglich bitte ich einen jeden, diese untereinander oder nach einfachen Regeln der Vernunft in Übereinstimmung zu bringen. Der Vorbehalt, den er mit der „Unterordnung“ hineingebracht hat, macht die Ungereimtheit nur noch schlimmer:

Eine absolute, unbeschränkte, Nein, unbeschränkbare Macht einer anderen unterzuordnen, ist ein so handfester Widerspruch, wie er krasser nicht sein kann.

Adam ist absoluter Fürst mit unbeschränkter Autorität qua Vaterschaft über seine ganze Nachkommenschaft.

Alle seine Nachkommen sind damit absolute Untertanen und, wie unser Autor sagt, „seine Sklaven“. Kinder und Enkel befinden sich in dem gleichen Zustand von Unterwerfung und Sklaverei.

Und dennoch, behauptet unser Autor, haben die Kinder Adams väterliche, also absolute, unbeschränkte Macht über ihre eigenen Kinder. In einfachen Worten: Sie sind gleichzeitig unter der gleichen Regierung zugleich Sklaven und absolute Fürsten, wobei ein Teil der Untertanen absolute unbeschränkte Macht über den anderen durch das natürliche Recht der Vaterschaft hat.

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