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TToG I § 89

John Locke: Two Treatises of Government

§ 89. For children being by the course of nature, born weak, and unable to provide for themselves, they have by the appointment of God himself, who hath thus ordered the course of nature, a right to be nourished and maintained by their parents; nay, a right not only to a bare subsistence, but to the conveniences and comforts of life, as far as the conditions of their parents can afford it. Hence it comes, that when their parents leave the world, and so the care due to their children ceases, the effects of it are to extend as far as possibly
they can, and the provisions they have made in their life-time, are understood to be intended, as nature requires they should, for their children, whom, after themselves, they are bound to provide for: Though the dying parents, by express words, declare nothing about them, nature appoints the descent of their property to their children, who thus come to have a title, and natural right of inheritance to their fathers goods, which the rest of mankind cannot pretend to.

§ 89. Da Kinder von Natur schwach geboren werden, unfähig sich selbst zu versorgen, haben sie durch Bestimmung Gottes, der den Lauf der Natur so eingerichtet hat, ein Recht, von ihren Eltern ernährt und versorgt zu werden. Sie haben sogar ein Recht nicht nur auf den bloßen Unterhalt, sondern auch auf die Bequemlichkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens, soweit die Lage ihrer Eltern sie ihnen zu gewähren im Stande ist. Deshalb muss die Reichweite der schuldigen Pflege so weit als möglich ausgedehnt werden, falls die Eltern die Welt verlassen und ihre den Kindern schuldige Pflege aufhört. Die Mittel, die sie bei Lebzeiten angesammelt haben, werden für die Kinder bestimmt angesehen, wie die Natur es verlangt, für die sie nächst für sich selbst, zu sorgen verpflichtet sind. Falls sterbende Eltern nichts mit ausdrücklichen Worten in Bezug auf ihre Kinder erklären, so bestimmt doch die Natur den Übergang ihres Besitzes auf diese. So kommen sie zu Anspruch und natürlichem Erbrecht auf den Besitz ihrer Eltern, auf den der Rest der Menschheit keinen Anspruch erheben kann.

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TToG I § 88

John Locke: Two Treatises of Government

§ 88. It might reasonably be asked here, how come children by this right of possessing, before any other, the properties of their parents upon their decease? For it being personally the parents, when they die, without actually transferring their right to another, why does it not return again to the common stock of mankind?

It will perhaps be answered, that common consent hath disposed of it to their children. Common practice, we see indeed, does so dispose of it; but we cannot say, that it is the common consent of mankind; for that hath never been asked, nor actually given; and if common tacit consent hath established it, it would make but a positive, and not a natural right of children to inherit the goods of their parents: But where the practice is universal, it is reasonable to think the cause is natural.

The ground then I think to be this. The first and strongest desire God planted in men, and wrought into the very principles of their nature, being that of self-preservation, that is the foundation of a right to the creatures for the particular support and use of each individual person himself. But, next to this, God planted in men a strong desire also of propagating their kind, and continuing themselves in their posterity; and this gives children a title to share in the property of their parents, and a right to inherit their possessions.

Men are not proprietors of what they have, merely for themselves; their children have a title to part of it, and have their kind of right joined with their parents, in the possession which comes to be wholly theirs, when death, having put an end to their parents use of it, hath taken them from their possessions; and this we call inheritance: Men being by a like obligation bound to preserve what they have begotten, as to preserve themselves, their issue come to have a right in the goods they are possessed of.

That children have such a right, is plain from the laws of God; and that men are convinced that children have such a right, is evident from the law of the land; both which laws require parents to provide for their children.

§ 88. Es mag vernünftig sein zu fragen, wie Kinder zu dem Recht kommen, beim Tod der Eltern deren Besitz vor jeglicher anderer Person in eigenen Besitz zu nehmen? Es ist ja schließlich persönlicher Besitz der Eltern. Weshalb fällt er dann, wenn sie sterben ohne de facto ihr Besitzrecht auf einen anderen übertragen zu haben, nicht in den gemeinsamen Besitz der Menschheit zurück?

Man wird vielleicht antworten, dass Gemeinsinn zu Gunsten der Kinder darüber verfügt. Und in der Tat, der Brauch darüber verfügt in dieser Weise, aber wir können nicht sagen, dass dies mit allgemeiner Zustimmung geschieht. Denn diese ist nie eingeholt, noch de facto je gegeben worden. Wenn aber stillschweigende Zustimmung den Brauch allgemein billigen würde, so bestünde das Erbrecht nur als positives, gesetztes keinesfalls aber als natürliches Recht der Kinder, den Besitz der Eltern zu erben.

Wenn aber ein Brauch weithin verbreitet ist, darf mit Recht angenommen werden, dass die Ursache eine natürliche ist. Die Grundlage, glaube ich, ist diese: Der erste und stärkste Trieb, welchen Gott den Menschen eingepflanzt und zum eigentlichen Element ihrer Natur gemacht hat, ist der Selbsterhalt. Durch ihn ist die Begründung für ein Recht auf die Mitgeschöpfe zum persönlichen Unterhalt und Nutzen jeder individuellen Person gegeben.

Direkt danach hat Gott den Menschen auch einen starken Trieb gegeben, seine Gattung zu verbreiten und sich in den Nachkommen fortzusetzen. Genau deshalb haben die Kinder einen Anspruch, an dem Besitz ihrer Eltern teilzuhaben, und ein Recht, ihr Besitztum zu erben. Die Menschen sind nicht nur um ihrer selbst willen Besitzer dessen, was sie besitzen. Ihre Kinder haben Anspruch auf einen Anteil und vereinigen ihre Art von Recht an dem Besitz mit demjenigen ihrer Eltern.

Welcher ganz und gar zu Ihrem wird, sobald der Tod der Benutzung des Besitzes seitens der Eltern ein Ende setzt und sie von dem Besitz trennt. Das nennen wir Erbschaft. Da die Menschen durch eine gegenseitige Verpflichtung gebunden sind, diejenigen, die sie gezeugt haben ebenso zu erhalten, wie sie sich selbst erhalten, kommen auch ihre Abkömmlinge zu einem Recht an den Gütern, die sie besitzen.

Es ergibt sich klar aus den Geboten Gottes, dass Kinder ein solches Recht haben und das die Menschen auch überzeugt sind, dass Kinder ein solches Recht haben, beweisen die weltlichen Gesetze: Alle diese Gesetze verlangen von den Eltern, für ihre Kinder zu sorgen.

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TToG I § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. This being the reason and foundation of Adams property, gave the same title, on the same ground, to all his children, not only after his death, but in his life-time: So that here was no privilege of his heir above his other children, which could exclude them from an equal
right to the use of the inferior creatures, for the comfortable preservation of their beings, which is all the property man hath in them; and so Adams sovereignty built on property, or, as our author calls it, private dominion, comes to nothing.

Every man had a right to the creatures, by the same title Adam had, viz. by the right everyone had to take care of, and provide for their subsistence: And thus men had a right in common, Adam’s children in common with him. But if anyone had began, and made himself a property in any particular thing, (which how he, or anyone else, could do, shall be shown in another place) that thing, that possession, if he disposed not otherwise of it by his positive grant, descended naturally to his children, and they had a right to succeed to it, and possess it.

§ 87. Da hier Ursache und Grundlage von Adams Besitz verankert sind, hatten allen seine Kinder aus demselben Grund denselben Rechtsanspruch. Nicht nur nach seinem Tod, sondern auch bei seinen Lebzeiten. Hier handelte es sich nicht um ein Privileg seines Erben vor den anderen Kindern, welches sie von dem gleichen Recht, die untergeordneten Geschöpfe für einen angenehmen Unterhalt ihres Daseins zu nutzen, hätte ausschließen können.

Eben darin besteht der ganze Besitz, den der Mensch an jenen innehat. Auf Besitz gegründete Souveränität Adams, oder, wie unser Autor es nennt, die alleinige Herrschaft löst sich daher in Nichts auf. Jeder Mensch hatte ein Recht auf die Geschöpfe durch denselben Anspruch, den Adam hatte: Durch das einem jeden zustehende Recht, auf seine Existenz bedacht zu sein und für sie zu sorgen.

So hatten die Menschen ein allen gemeinsames Recht, Adams Kinder ein gemeinsames Recht mit ihm. Wenn aber jemand begonnen hatte, sich selbst Besitz an einer bestimmten Sache zu verschaffen, und dies auch erreicht hatte, (wie er oder jeder andere dies tun konnte, soll an anderer Stelle gezeigt werden) so ging jene Sache, oder jener Besitz, wenn der Betreffende nicht durch eine positive Gewähr anders darüber verfügte, selbstverständlich auf seine Kinder über und die hatten daran ein Besitz- und Erbrecht.

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TToG I § 86

John Locke: Two Treatises of Government

§ 86. But not to follow our author too far out of the way, the plain of the case is this. God having made man, and planted in him, as in all other animals, a strong desire of self-preservation; and furnished the world with things fit for food and raiment, and other necessaries of life, subservient to his design, that man should live and abide for some time upon the face of the earth, and not that so curious and wonderful a piece of workmanship, by his own negligence, or want of necessaries, should perish again, presently after a few moments continuance;

God, I say, having made man and the world thus, spoke to him, (that is) directed him by his senses and reason, as he did the inferior animals by their sense and instinct, which were serviceable for his subsistence, and given him as the means of his preservation.

And therefore I doubt not, but before these words were pronounced, Gen.I.28, 29 (if they must be understood literally to have been spoken) and without any such verbal donation, man had a right to an use of the creatures, by the will and grant of God: For the desire, strong desire of preserving his life and being, having been planted in him as a principle of action by God himself, reason, which was the voice of God in him, could not but teach him and assure him, that pursuing that natural inclination he had to preserve his being, he followed the will of his Maker, and therefore had a right to make use of those creatures, which by his reason or senses he could discover would be serviceable thereunto. And thus man’s property in the creatures was founded upon the right he had to make use of those things that were necessary or useful to his being.

§ 86. Um aber unserem Autor nicht zu weit ins Abseits zu folgen halten wir die Sache einfach: Gott hatte den Gott geschaffen und ihm, wie allen anderen lebenden Wesen, einen starken Selbsterhaltungstrieb eingepflanzt. Er hat die Welt mit dem passenden Zubehör für Nahrung, Kleidung und andere Bedürfnisse ausgestattet, die alle seinem Vorhaben dienten.

Der Mensch sollte leben, einige Zeit auf der Oberfläche des Planeten wohnen, aber dieses beachtenswerte, wunderbare Kunstwerk oder sich selbst keinesfalls durch eigene Nachlässigkeit oder aus Mangel am Notwendigsten nach wenigen Augenblicken des Daseins wieder umkommen lassen. Nachdem Gott den Menschen und die Welt auf diese Weise geschaffen hatte, sprach er zu ihm, d. h. er zeigte ihm durch Sinne und Vernunft (wie er es den untergeordneten Geschöpfen durch deren Sinn und Instinkt zeigte) den Gebrauch der Dinge, welche für sein Dasein tauglich waren und gab ihm die Mittel für seine Erhaltung.

Unzweifelhaft hatte der Mensch, bevor diese Worte Gen.I.28, 29 gesprochen wurden, (sofern sie überhaupt buchstäblich so gesprochen aufgefasst werden können), und ohne diese mündliche Schenkung bereits durch den Willen und die Gewähr Gottes ein Recht auf die Nutzung der Geschöpfe. Da der Trieb, der starke Trieb, Leben und Dasein zu erhalten, als Prinzip des Handelns von Gott selbst eingepflanzt worden war, konnte die Vernunft, die Stimme Gottes in ihm, nicht anders als ihn lehren und zu bekehren, in der Befolgung jener natürlichen Neigung sein Dasein zu erhalten, den Willen seines Schöpfers zu erfüllen und deshalb ein Recht zu haben, sich jener Geschöpfe zu bedienen, die er durch seine Vernunft und Sinne als nützlich für diesen Zweck zu erkennen vermochte. Der Besitz des Menschen an den Geschöpfen beruht auf seinem Recht, von denjenigen Gegebenheiten Gebrauch zu machen, welche für sein Dasein notwendig oder nützlich sind.

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TToG I § 85

John Locke: Two Treatises of Government

§ 85. In both these rights, there being supposed an exclusion of all other men, it must be upon some reason peculiar to Adam, that they must both be founded. That of his property our author supposes to arise from Gods immediate donation, Gen.I.28 and that of fatherhood from the act of begetting: Now in all inheritance, if the heir succeed not to the reason upon which his father’s right was founded, he cannot succeed to the right which followeth from it.

For example, Adam had a right of property in the creatures upon the donation and grant of God almighty, who was Lord and proprietor of them all: Let this be so as our author tells us, yet upon his death his heir can have no title to them, no such right of property in them unless the same reason, viz. God’s donation, vested a right in the heir too: For if Adam could have had no property in, nor use of the creatures, without this positive donation from God and this donation were only personally to Adam, his heir could have no right by it;

but upon his death it must revert to God, the Lord and owner again; for positive grants give no title farther than the express words convey it, and by which only it is held. And thus, as if our author himself contends, that donation, Gen.I.28 were made only to Adam personally, his heir could not succeed to his property in the creatures; and if it were a donation to any but Adam, let it be shown, that it was to his heir in our author’s sense, i. e. to one of his children, exclusive of all the rest.

§ 85. Da bei beiden Rechten ein Ausschluss aller anderen Menschen vorausgesetzt wird, muss es eine spezielle, an Adams Person gebundene Ursache geben, auf die beide gründen. Unser Autor nimmt an, das Recht des Besitzes entspringe unmittelbar aus Gottes Schenkung, Gen.I.28, das der Vaterschaft aus der Zeugung. Nur: Bei jeder Erbschaft, wenn der Erbe nicht auch der Ursache folgen kann, auf die das Recht seines Vaters gegründet war, kann er nicht in dem Recht folgen, das sich daraus ergibt.

Adam zum Beispiel hatte durch Schenkung und Gewähr des allmächtigen Gottes, der Herr und Besitzer von allem war, ein Besitzrecht an aller Kreatur:

Angenommen es verhielte sich so wie unser Autor behauptet, so kann doch bei Adams Tod dessen Erbe keinen Anspruch darauf, kein solches Besitzrecht daran haben, als bis die gleiche Ursache, nämlich Gottes Schenkung, auch den Erben mit einem solchen Recht bekleidet hatte. Denn wenn Adam ohne diese positive Schenkung Gottes wederBesitz noch Nutzung der Kreatur hätte haben können und diese Schenkung Adam persönlich gemacht worden wäre, könnte durch sie sein Erbe kein Recht erwerben, sondern bei Adams Tod müsste sie an Gott zurückfallen, der dann wieder Herr und Eigentümer wäre. Positive Verleihungen gewähren keinen Rechtsanspruch der weiter reicht als die ausdrücklichen Worte, nach denen allein er gilt.

Wenn also jene Schenkung, Gen.I.28., was unser Autor selbst bestreitet, nur Adam persönlich gemacht worden wäre, konnte der Besitz der Kreatur nicht auf den Erben übertragen werden. War die Schenkung an andere außer Adam gegeben, soll erst gezeigt werden, dass sie seinem Erben in unseres Autors Sinn gegeben war, d. h. einem seiner Kinder mit Ausschluss aller Übrigen.

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TToG I § 84

John Locke: Two Treatises of Government

§ 84. Our author, having fancied an absolute sovereignty in Adam, mentions several ways of its conveyance to princes, that were to be his successors; but that which lie chiefly insists on, is that of inheritance, which occurs so often in his several discourses; and I having in the foregoing chapter quoted several of these passages, I shall not need here again to repeat them. This sovereignty he erects, as
has been said, upon a double foundation, viz. that of property, and that of fatherhood. One was the right he was supposed to have in all creatures, a right to possess the earth with the beasts, and other inferior ranks of things in it, for his private use, exclusive of all other men. The other was the right he was supposed to have, to rule and govern men, all the rest of mankind.

§ 84. Unser Autor, der sich absolute Souveränität bei Adam in den Kopf gesetzt hat, nennt verschiedene Wege, wie sie auf Fürsten übergehen konnte, die seine Nachfolger werden sollten. Worauf er sich indessen hauptsächlich stützt, ist die in seinen Schriften so häufig vorkommende Vererbung. Da ich im vorigen Kapitel verschiedene seiner Passagen zitiert habe, verzichte ich darauf sie hier ein weiteres Mal zu wiederholen. Die Souveränität errichtet er auf doppelter Grundlage: Besitz und Vaterschaft.

Ersteres war ein Recht, welches Adam an aller Kreatur hatte, wie unser Autor unterstellt. Das Besitzrecht, die Erde mit den Tieren und allen niederen Dingen für seinen eigenen privaten Nutzen, unter Ausschluss aller anderen Menschen.

Letztere war das unterstellte Recht, über Menschen, genauer über die gesamte übrige Menschheit zu herrschen und zu regieren.

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TToG I § 83

John Locke: Two Treatises of Government

§ 83. If the first of these fail, the power of Adam, were it never so great, never so certain, will signify nothing to the present government and societies in the world; but we must seek out some other original of power for the government of polities than this of Adam, or else there will be none at all in the world. If the latter fail, it will destroy the authority of the present governors, and absolve the people from subjection to them, since they, having no better a claim than others to that power, which is alone the fountain of all authority, can have no title to rule over them.

§ 83. Träfe der erste dieser Punkte nicht zu, kann die Macht Adams, wäre sie noch so groß noch so gesichert gewesen, für die aktuellen Regierungen und Gesellschaften der Welt keine Bedeutung haben. Wir müssten für die Staatsregierungen auf einen anderen Ursprung der Macht zurückgreifen als die Adams. Oder es gibt schlicht überhaupt keinen Ursprung für Macht auf der Welt. Trifft aber der zweite Punkt nicht zu, so vernichtet er die Autorität der momentanen Regenten und spricht die Bevölkerung von jeglicher Unterordnung frei, weil diese auf jene Macht, die allein die Quelle aller Autorität ist, keinen besseren Anspruch besitzen als andere, und deshalb auch kein Recht haben, über das Volk zu herrschen.

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TToG I § 82

John Locke: Two Treatises of Government

§ 82. How successful our author has been in his attempts, to set up a monarchical absolute power in Adam, the reader may judge by what has been already said; but were that absolute monarchy as clear as our author would desire it, as I presume it is the contrary, yet it could be of no use to the government of mankind now in the world, unless he also make out these two things.

First, that this power of Adam was not to end with him, but was upon his decease conveyed entire to some other person, and so on to posterity.

Secondly, that the princes and rulers now on earth are possessed of this power of Adam, by a right way of conveyance derived to them.

§ 82. Wie erfolgreich unser Autor in seinen Versuchen gewesen ist, bei Adam eine monarchische, absolute Macht zu errichten, soll der Leser nach dem Gesagten selbst beurteilen. Wäre aber jene absolute Monarchie so klar, wie unser Autor es wünscht, – und ich dabei das Gegenteil annehme, – so hätte das für die Regierungen der heutigen Menschheit von keinerlei Nutzen, sofern er nicht auch folgende zwei Punkte beweist:

1. Diese Macht Adams endete nicht mit ihm, ging vielmehr mit seinem Tod in vollem Umfang auf eine andere Person und in einem fort auf deren Nachkommen über.

2. Die heute lebenden Fürsten und Herrscher besitzen diese Macht Adams durch rechtmäßige Übertragung.

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