Schlagwort-Archive: Verträge

TToG II § 196

John Locke: Two Treatises of Government

§ 196. The short of the case in conquest is this: The conqueror, if he have a just cause, has a despotical right over the persons of all, that actually aided, and concurred in the war against him, and a right to make up his damage and cost out of their labor and estates, so he injures not the right of any other.

Over the rest of the people, if there were any that consented not to the war, and over the children of the captives themselves, or the possessions of either, he has no power; and so can have, by virtue of conquest, no lawful title himself to dominion over them, or derive it to his posterity; but is an aggressor, if he attempts upon their properties, and thereby puts himself in a state of war against them, and has no better a right of principality, he, nor any of his successors, than Hingar62 or Hubba62, the Danes, had here in England; or Spartacus63, had he conquered Italy, would have had; which is to have their yoke cast off, as soon as God shall give those under their subjection courage and opportunity to do it.

Thus, notwithstanding whatever title the Kings of Assyria had over Judah by the sword, God assisted Hezekiah to throw off the dominion of that conquering empire. And the Lord was with Hezekiah, and he prospered; wherefore he went forth, and he rebelled against the King of Assyria, and served him not, 2.Kings.XXXVII.7. Whence it is plain, that shaking off a power, which force, and not right, hath set over anyone, though it hath the name of rebellion, yet is no offence before God, but is that which he allows and countenances, though even promises and covenants, when obtained by force, have intervened:

For it is very probable, to anyone that reads the story of Ahaz and Hezekiah attentively, that the Assyrians subdued Ahaz, and deposed him, and made Hezekiah King in his father’s life-time; and that Hezekiah by agreement had done him homage, and paid him tribute all this time.

§ 196. Die Kurzversion des Falls der Eroberung:

Der Eroberer, wenn er eine gerechte Sache verfolgt, hat ein despotisches Recht über die Person aller, die tatsächlich in dem Krieg gegen ihn geholfen und teilgenommen haben und ein Recht, sich für Schaden und Kosten aus ihrer Arbeit und ihrem Vermögen zu entschädigen, sofern er nicht das Recht eines anderen verletzt. Über die Übrigen, falls es Menschen geben sollte, die dem Krieg nicht zustimmten, über die Kinder sogar der Gefangenen und über den Besitz beider hat er keine Macht und kann deshalb durch die Eroberung weder den rechtmäßigen Titel auf Herrschaft über sie selbst noch auf deren Nachkommen haben. Er wird, wenn er nach ihrem Eigentum trachtet, der Angreifer und erklärt ihnen den Krieg.

Weder er noch irgendeiner seiner Nachfolger hat ein besseres Herrscherrecht als Hingar62 oder Hubba62, die Dänen, es hier in England hatten. Oder als Spartakus63 es hätte haben können, wenn er Italien erobert hätte.

Das bedeutet, diejenigen, welche von ihnen unterworfen wurden, schüttelten ihr Joch ab, sobald Gott ihnen Mut und Gelegenheit dazu gab. Ungeachtet der Ansprüche, welche die Könige von Assyrien durch das Schwert über Juda hatten, stand Gott Hesekia bei, die Herrschaft jener Eroberer abzuwerfen: Der Herr war auf seiner Seite und wo er auszog, handelte er klug. Dazu wurde er abtrünnig vom König von Assyrien und war ihm nicht untertan. 2.Kings.XXXVII.7.

Daraus geht klar hervor, das Abschütteln einer Macht, welche Gewalt statt Recht eingesetzt hat, wenn es auch Rebellion genannt wird, ist vor Gott kein Unrecht, sondern das, was er erlaubt und unterstützt, selbst dann, wenn Versprechungen und Verträge dazu kommen, die durch Gewalt erzwungen wurden.

Für jeden, der die Geschichte von Ahaz und Hesekia aufmerksam liest, ist es ziemlich sicher, dass die Assyrer Ahaz unterwarfen und absetzten, und Hesekia bei seines Vaters Lebzeiten zum König machten und Hesekia ihm vertragsgemäß gehuldigt und während der ganzen Zeit Tribut gezahlt hatte.

62https://en.wikipedia.org/wiki/Ubba
62https://de.wikipedia.org/wiki/Ubba_Ragnarsson
63https://en.wikipedia.org/wiki/Spartacus
63https://de.wikipedia.org/wiki/Spartacus

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TToG II § 194

John Locke: Two Treatises of Government

§ 194. Their persons are free by a native right, and their properties, be they more or less, are their own, and at their own dispose, and not at his; or else it is no property. Supposing the conqueror gives to one man a thousand acres38 to him and his heirs for ever; to another he lets a thousand acres38 for his life, under the rent of 50£ or 500£ per annum. Has not the one of these a right to his thousand acres38 forever, and the other, during his life, paying the said rent?

And hath not the tenant for life a property in all that he gets over and above his rent, by his labor and industry during the said term, supposing it be double the rent? Can anyone say, the King, or conqueror, after his grant, may by his power of conqueror take away all, or part of the land from the heirs of one, or from the other during his life, he paying the rent? Or can he take away from either the goods or money they have got upon the said land, at his pleasure? If he can, then all free and voluntary contracts cease, and are void in the world; there needs nothing to dissolve them at any time, but power enough:

And all the grants and promises of men in power are but mockery and collusion: For can there be anything more ridiculous than to say, I give you and yours this forever, and that in the surest and most solemn way of conveyance can be devised; and yet it is to be understood, that I have a right, if I please, to take it away from you again tomorrow?

§ 194. Ihre Personen sind frei durch angeborenes Recht und ihr Besitz, ob viel oder wenig, gehört ihnen zu ihrer eigenen Verfügung, nicht zu der seinigen. Sonst wäre es kein Besitz. Unterstellen wir, der Eroberer gäbe dem einen tausend acre38, ihm und dessen Erben auf ewig.
Dem Anderen verpachtet er tausend acre38 auf Lebenszeit zu einer Jahrespacht von 50£ oder 500£.

Hätte dann nicht der eine von diesen ein Recht auf seine tausend acres38 für immer, und der andere während seines Lebens, solange er die Pacht bezahlt? Hätte nicht der Pächter auf Lebenszeit Besitz an allem, was er durch Arbeit und seinen Fleiß über seine Pacht hinaus erschafft, auch wenn es das Doppelte der Pacht beträgt? Kann jemand behaupten, der König oder Eroberer dürfe nach seiner Gewähr, kraft seiner Macht als Eroberer, dem Erben des einen oder dem anderen bei Lebzeiten, solange er die Pacht bezahlt, alles oder einen Teil des Landes nehmen? Oder darf er einem von Beiden nach seinem Belieben das Gut oder das Geld wegnehmen, das sie auf diesem Land erwirtschaftet haben?

Wenn er es dürfte, hätten alle freien und freiwilligen Verträge ein Ende, und sind null und nichtig in den Augen der Welt. Es wäre nichts nötig als ausreichend Macht, sie jederzeit aufzulösen. Sämtliche Verleihungen und Versprechen der Mächtigen wären nur Spott und geheime Absprache. Könnte es etwas Lächerlicheres geben als zu verkünden:

Ich gewähre Dir und den Deinen dies für immer, in der sichersten und feierlichsten Weise der Übertragung, die man sich denken kann, und doch versteht es sich von selbst: Wenn ich will, habe ich das Recht, es dir morgen wieder wegzunehmen?

38 https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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TToG I § 126

John Locke: Two Treatises of Government

§ 120. It is true, the civil lawyers have pretended to determine some of these cases concerning the succession of princes; but by our authors principles, they have meddled in a matter that belongs not to them: For if all political power be derived only from Adam, and be to descend only to his successive heirs, by the ordinance of God and divine institution, this is a right antecedent and paramount to all government; and therefore the positive laws of men cannot determine that which is itself the foundation of all law and government, and is to receive its rule only from the law of God and nature.

And that being silent in the case, I am apt to think there is no such right to be conveyed this way: I am sure it would be to no purpose if there were, and men would be more at a loss concerning government, and obedience to governors, than if there were no such right; since by positive laws and compact, which divine institution (if there be any) shuts out, all these endless inextricable doubts can be safely provided against: But it can never be understood, how a divine natural right, and that of such moment as is all order and peace in the world, should be conveyed down to posterity, without any plain natural or divine rule concerning it.

And there would be an end of all civil government, if the assignment of civil power were by divine institution to the heir, and yet by that divine institution the person of the heir could not be known. This paternal regal power being by divine right only his, it leaves no room for human prudence, or consent, to place it anywhere else; for if only one man hath a divine right to the obedience of mankind nobody can claim that obedience but he that can show that right; nor can men’s consciences by any other pretence be obliged to it. And thus this doctrine cuts up all government by the roots.

§ 126. Es ist trifft zu: Gelehrte des bürgerlichen Rechts haben sich daran versucht, einige dieser Thronfolgen betreffenden Fälle zu entscheiden. Den Grundsätzen unseres Autors zufolge sich damit aber in eine Sache gemischt, die sie nichts angeht. Sofern alle politische Macht allein von Adam stammt und auf Anordnung Gottes und göttliche Institution nur auf seine nachfolgenden Erben übergeht, so geht dieses Recht, jeder Regierung klar voraus und ist weit über sie erhaben.

Positive menschliche Gesetze können nicht über das bestimmen, was selbst ultimative Grundlage jedes Gesetzes und jeder Regierung ist und seine Vorgabe allein vom Gesetz Gottes und der Natur zu empfangen hat. Da dieses im vorliegenden Fall aber schweigt, gehe ich davon aus, es gibt überhaupt kein solches Recht, welches auf diese Weise übertragen werden könnte.

Sollte es eines geben, wäre ich überzeugt, es würde nichts nützen und die Menschen hätten die Regierung und Gehorsam gegen die Regierenden betreffend noch mehr Verunsicherung hinzunehmen, als wenn es kein solches Recht gäbe. Durch positive Gesetze und Verträge, die durch diese göttliche Institution, (falls es die überhaupt gibt), ausgeschlossen sind, könnten gegen diese endlosen, unentwirrbaren Zweifel sichere Vorkehrungen getroffen werden.

Es ist dagegen gänzlich unbegreiflich, wie ein göttliches, natürliches Recht, ein Recht von solcher Tragweite, das die gesamte Ordnung und den Frieden der Welt betrifft, ohne eine klare natürliche oder göttliche Vorschrift über die Art und Weise auf die Nachkommen vererbt werden sollte. Mit aller staatlichen Regierung hätte es ein Ende, sollte sich die Weitergabe staatlicher Macht auf den Erben durch göttliche Institution vollziehen und könnte durch jene göttliche Institution die Person des Erben nicht erkannt werden.

Da diese väterliche, königliche Macht auf Grund göttlichen Rechts allein die des Erben ist, bleibt keinerlei Möglichkeit für menschliche Klugheit oder Übereinkunft, sie irgendwo anders einzusetzen. Solange nur ein einziger Mensch gottgegebenes Recht auf den Gehorsam der Menschheit hat, darf niemand außer dem den Gehorsam beanspruchen, welcher dieses Recht beweisen kann. Erst recht nicht darf das menschliche Verantwortungsgefühl unter irgendeinem anderen Vorwand zu Gehorsam gezwungen werden. Dergestalt kappt diese Lehre jede Regierung schon bei der Wurzel.

 

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