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Two Tracts on Government Preface / Vorwort

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government, TToG III

Preface / Vorwort

The less known ‘Two Tracts on Government’ are one of John Locke’s preceding works about the relation betwixt individual liberties towards social authority.

Die weniger bekannten ‘Two Tracts on Government’ sind eines der Frühwerke Locke’s über das Verhältnis zwischen individuellen Handlungsfreiräumen und gesellschaftlicher Autorität, bzw. Durchsetzungsmacht.

Originated in a discussion between Locke and one of his students it highlights Locke’s political thinking ten years befor the supposed writing of the ‘Two Treatises’ and its development and caused some intensive academic discussion whether the “father of liberalism” developed for a former authoritarian position towards a clear liberal one.

Beheimatet in einer intensiven Diskussion zwischen Locke und einem seiner Studenten, beleuchtet es Locke’s politisches Denken zehn Jahre vor der vermutlichen Abfassung der ‘Two Treatises’ und der mutmaßlichen Entwicklung des Autors, deren Interpreten lange Zeit ausschließlich einen Wandel des „Vaters des Liberalismus“ von einem ursprünglich Autoritären hin zu einem klar Liberalen behauptet haben.

Any reader may read it carefully and consider by himself and compare the original with any recipients interpretation. My present task is to publish it for open access both in English (original) and German, including the available Latin version of the second tract. The translation will be delivered anew, respecting both, the English and Latin version in the second tract.

Wer auch immer sich die Lektüre zumutet, tut gut daran, sich sorgfältig damit zu befassen und den Originaltext mit welcher Interpretation aus welcher Feder auch immer zu vergleichen. Ich fordere mich an dieser Stelle erst mal damit heraus, beide, das Englische Original und eine Deutsche Übersetzung, einschließlich der verfügbaren Lateinischen Fassung des zweiten Tract frei zugänglich im Web zu veröffentlichen. Es wird sich um eine vollständige Neuübersetzung handeln, die im Fall des zweiten Tract sowohl die Lateinische als auch die Englische Übersetzung berücksichtigt.

Due to the length of the tract I will split it in several section, altering the original text with my proper translation in digestible portions.

Angesichts der Länge der Texte gehe ich abschnittsweise vor, indem ich abwechselnd den Originaltext und meine eigene Übersetzung in verdaubaren Portionen veröffentliche.

After this work I will give a resume inclusive accessible sources of some interpretations and show, how far misinterpretation and mental lyrics lead away from Locke’s spirit supposing the theory of a development in the authors thinking from authoritarian to liberal.

Anschließend präsentiere ich eine Zusammenfassung einiger Interpretationen inklusive zugänglicher Quellen an Hand derer ich zeigen werde, wie weit Fehlinterpretationen und seelische Lyrik oder dichterische Freiheit von Locke’s Geist wegführen indem sie eine Hypothese vorlegen, die dem Autor eine Entwicklung seines Denkens von einem Autoritären hin zu einem Liberalen in die Schuhe schieben.

Just one thing more to mention: It is recommended to any academic teacher in political, philosophical, juridical or social science, treating his disciples with political thinking of what we know as times of enlightenment, to confront his subjects with this easy and shorter tracts and do guide them towards the better known ‘Two Treatises of Government’ later on in case they are really interested in real political values like Liberty, Equality and Solidarity. The ‘Tracts’ present really enough approaches to discuss and to show the problems of interpretation occurring between individual prejudice and real evidence out of literal sources.
The example of the ‘Tracts’ shows at short how necessary it is, to read the original and to judge the interpretations under that scope, instead of repeating the usual reading of any interpretation to judge the original, like majority of the academic incantivated scene and political beneficiaries usual do.

Noch eine Anmerkung: Es empfiehlt sich für jeden akademischen Dozenten und gewöhnlichen Lehrer der Politikwissenschaft, Philosophie, Jurisprudenz oder Soziologie, seine Schüler und Studenten zum Thema Aufklärung traktiert, diese zuerst mit diesen einfacheren und deutlich weniger umfangreichen ‚Tracts‘ zu konfrontieren und sie erst anschließend zu den weithin bekannteren ‘Two Treatises of Government’ zu nerven. Und das auch nur, falls sie tatsächlich an den wirklichen politischen Werten Freiheit, Gleichheit und Solidarität interessiert sind. Die ‘Tracts’ bieten in der Tat mehr als ausreichend Ansätze, die Problematik der Interpretation zu zeigen und zu diskutieren, die zwischen individueller Voreingenommenheit und tatsächlichem Beweis aus der schriftlichen Quelle entsteht. Das schicksalhafte Beispiel der ‘Tracts’ zeigt in überschaubarem Umfang, wie notwendig es ist, Originalquellen zu lesen und die Aussagen unter diese Lupe zu nehmen, statt umgekehrt wie üblich irgendwelche empfohlenen Interpretationen zu lesen und an Hand dieser das Original zu beurteilen, wie eine Mehrheit der akademisch beweihräucherten Szene und politischer Profiteure ganz selbstverständlich vorgeht.

In this we touch one of the principle tasks we ordinarily confronted with: How far it is useful to esteem, believe and just trust in political issues versus verifying, proving and judging based on evidences and empiric facts. Actual fashion, February, 2017, brought us to a state of society and politics we find described with Post-Truth, postfaktisch, alternative facts, filter-bubble and confirmation bias.

An eben dieser Stelle erreichen wir eine der hauptsächlichen Herausforderungen, mit der wir regelmäßig konfrontiert werden: Wie weit ist es nützlich, zu Meinen, Glauben oder schlicht Vertrauen, wenn es um politische Problemstellungen geht, statt im Gegenteil für sich in Anspruch zu nehmen, auf Basis von Indizien, Beweisen und empirischen Fakten selbst zu urteilen bzw. überhaupt selbst urteilen zu dürfen. Wir leben jetzt im Februar 2017. Die derzeitige Mode politischen Verhaltens hat uns in einen sozialen = gesellschaftlichen Zustand getrieben, den wir mit den Phänomenen Post-Truth, postfaktisch, alternative facts, filter-bubble und confirmation bias beschrieben vorfinden.

Enough of faithful speaking, lets start.

Genug bedeutungsschwangeres Geschwätz. Legen wir los.

https://en.wikipedia.org/wiki/Post-truth_politics
https://de.wikipedia.org/wiki/Postfaktische_Politik

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TToG II § 243

John Locke: Two Treatises of Government

§ 243. To conclude: The power that every individual gave the society, when he entered into it, can never revert to the individuals again as long as the society lasts, but will always remain in the community; because without this there can be no community, no commonwealth, which is contrary to the original agreement:

So also when the society hath placed the legislative in any assembly of men, to continue in them and their successors, with direction and authority for providing such successors, the legislative can never revert to the people whilst that government last; because having provided a legislative with power to continue forever, they have given up their political power to the legislative and cannot resume it.

But if they have set limits to the duration of their legislative, and made this supreme power in any person, or assembly, only temporary; or else, when by the miscarriages of those in authority, it is forfeited; upon the forfeiture, or at the determination of the time set, it reverts to the society and the people have a right to act as supreme and continue the legislative in themselves; or erect a new form, or under the old form place it in new hands, as they think good.

FINIS

§ 243. Um zu schließen: Die Macht, die jedes Individuum der Gesellschaft übertrug, als es ihr beitrat, kann nie an die Individuen zurückfallen, solange die Gesellschaft dauert, sondern sie wird stets in der Gemeinschaft verbleiben. Ohne das kann es keine Gemeinschaft, kein Gemeinwesen geben, da es gegen die ursprüngliche Übereinkunft wäre.

So kann auch wenn die Legislative von der Gesellschaft in eine Versammlung von Menschen gelegt worden ist, in diesen und ihren Nachfolgern fortdauern soll und Anleitung und Autorität besitzt, diese Nachfolger zu bestimmen, die Legislative nie an die Bevölkerung zurückfallen, solange diese Regierung besteht. Da es eine Legislative mit der Macht ewig zu dauern vorgesehen hat, hat es auf seine politische Macht zugunsten der Legislative verzichtet und kann sie nicht wieder zurückfordern.

Wenn die Bevölkerung aber der Dauer seiner Legislative Grenzen gesetzt und diese höchste Macht bei einer Person oder Versammlung nur temporär gewährt hat; oder wenn sie infolge der Verbrechen derjenigen, die die Autorität besitzen, verwirkt ist; dann fällt sie bei Verwirkung oder am Ende der festgesetzten Zeit an die Gesellschaft zurück, das Volk hat ein Recht als Höchste Instanz, als Souverän, zu handeln und die Legislative selbst fortzusetzen oder eine neue Form zu errichten, oder sie unter der alten Form in neue Hände zu legen, so wie sie es für gut halten.

FINIS

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TToG II § 98

John Locke: Two Treatises of Government

§ 98. For if the consent of the majority shall not, in reason, be received as the act of the whole, and conclude every individual; nothing but the consent of every individual can make anything to be the act of the whole: But such a consent is next to impossible ever to be had, if we consider the infirmities of health, and avocations of business, which in a number, though much less than that of a commonwealth, will necessarily keep many away from the public assembly. To which if we add the variety of opinions, and contrariety of interests, which unavoidably happen in all collections of men, the coming into society upon such terms would be only like Cato’s46 coming into the theatre, only to go out again. Such a constitution as this would make the mighty Leviathan47 of a shorter duration, than the feeblest creatures, and not let it outlast the day it was born in: Which cannot be supposed, till we can think, that rational creatures should desire and constitute societies only to be dissolved: For where the majority cannot conclude the rest, there they cannot act as one body, and consequently will be immediately dissolved again.

§ 98. Falls nicht vernünftigerweise ein Beschluss der Mehrheit als Beschluss der Gesamtheit angenommen wird und jedes Individuum verpflichten soll, so kann nichts als die Zustimmung jedes einzelnen Individuums etwas zum Beschluss der Gesamtheit machen. Eine solche Zustimmung zu erlangen, ist aber so gut wie unmöglich, wenn wir Krankheit und geschäftliche Hindernisse berücksichtigen, die unter einer Vielzahl, auch wenn sie viel geringer sein sollte als die eines Staatswesens, notwendigerweise viele von öffentlichen Versammlungen fern halten. Wenn wir dabei noch die Verschiedenheit der Meinungen und den Gegensätzlichkeit der Interessen anrechnen, die unvermeidlich in jeder Masse von Menschen vorkommen, wäre unter solchen Umständen das Eintreten in eine Gesellschaft das Gleiche wie der Eintritt Catos46 ins Theater, d. h. nur um wieder hinauszugehen. Eine Verfassung wie diese würde selbst dem mächtigen Leviathan47 eine kürzere Dauer geben als den schwächsten Kreaturen und auch ihn kaum den Tag seiner Geburt überleben lassen.

So etwas kann nicht vorausgesetzt werden, es sei denn wir glauben, vernünftige Wesen würden Gesellschaften begehren und gründen, nur um sie wieder aufzulösen. Denn wo die Mehrheit den Rest nicht verpflichten kann, kann die Gesellschaft nicht als ein einziger Körper handeln und würde folglich sofort wieder aufgelöst werden.

46https://en.wikipedia.org/wiki/Cato_the_Elder
46https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Porcius_Cato_der_%C3%84ltere
47 https://en.wikipedia.org/wiki/Leviathan_(book)
47https://de.wikipedia.org/wiki/Leviathan_(Thomas_Hobbes)

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TToG II § 96

John Locke: Two Treatises of Government

§ 96. For when any number of men have, by the consent of every individual, made a community, they have thereby made that community one body, with a power to act as one body, which is only by the will and determination of the majority: For that which acts any community, being only the consent of the individuals of it, and it being necessary to that which is one body to move one way; it is necessary the body should move that way whither the greater force carries it, which is the consent of the majority:

Or else it is impossible it should act or continue one body, one community, which the consent of every individual that united into it, agreed that it should; and so everyone is bound by that consent to be concluded by the majority. And therefore we see, that in assemblies, empowered to act by positive laws, where no number is set by that positive law which empowers them, the act of the majority passes for the act of the whole, and of course determines, as having by the law of nature and reason, the power of the whole.

§ 96. Hat eine Anzahl von Menschen mit Zustimmung jedes Individuums eine Gemeinschaft beschlossen, so hat sie dadurch diese Gemeinschaft zu einem einzigen Körper gemacht, mit der Macht, wie ein einziger Körper zu handeln, was nur durch den Willen und den Beschluss der Mehrheit geschehen kann. Da das, was eine Gemeinschaft leitet und bestimmt, nichts anderes ist als die Übereinstimmung ihrer Individuen, und da das, was ein Körper ist, sich auch in einer Richtung bewegen muss, so muss notwendigerweise der Körper sich dahin bewegen, wohin die stärkere Kraft ihn treibt, und das ist eben die Übereinstimmung einer Mehrheit.

Anderenfalls könnte die Gemeinschaft unmöglich als ein Körper, als eine Gemeinschaft handeln und fortdauern, entgegen der vereinbarten Zustimmung jedes Einzelnen, der sich mit ihr vereinigt hat. Jeder einzelne ist daher durch jene Zustimmung verpflichtet, sich der Mehrheit zu unterwerfen. Deshalb sehen wir in Versammlungen die durch positive Gesetze zu Handeln ermächtigt sind und keine Zahl durch das positive Gesetz festgesetzt ist, die diese Macht gewährt, gilt der Beschluss der Mehrheit als Beschluss der Gesamtheit. Folglich entscheidet die Mehrheit, als ob sie nach dem Gesetz der Natur und der Vernunft die Macht der Gesamtheit hätte.

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TToG II § 86

John Locke: Two Treatises of Government

§ 86. Let us therefore consider a master of a family with all these subordinate relations of wife, children, servants, and slaves, united under the domestic rule of a family; which, what resemblance so ever it may have in its order, offices, and number too, with a little commonwealth, yet is very far from it, both in its constitution, power and end:

Or if it must be thought a monarchy, and the paterfamilias the absolute monarch in it, absolute monarchy will have but a very shattered and short power, when it is plain, by what has been said before, that the master of the family has a very distinct and differently limited power, both as to time and extent, over those several persons that are in it; for excepting the slave (and the family is as much a family, and his power as paterfamilias as great, whether there be any slaves in his family or no) he has no legislative power of life and death over any of them, and none too but what a mistress of a family may have as well as he.

And he certainly can have no absolute power over the whole family, who has but a very limited one over every individual in it. But how a family, or any other society of men, differ from that which is properly political society, we shall best see, by considering wherein political society itself consists.

§ 86. Betrachten wir daher den Herrn einer Familie mit allen diesen untergeordneten Beziehungen von Frau, Kindern, Dienern und Sklaven, alle vereinigt unter den häuslichen Regeln einer Sippe: Wie groß bezüglich Ordnung, Ämter und auch Anzahl ihre Ähnlichkeit mit einem kleinen Staatswesen sein mag, so ist sie doch betreffend Verfassung, Macht und ihren Zweck sehr deutlich verschieden zu einem solchen. Soll sie wie eine Monarchie und der Paterfamilias wie ein absoluter Monarch aufgefasst werden, so wird diese absolute Monarchie nur eine sehr zerbrechliche, geringe Macht haben.

Denn wie aus dem oben Gesagten deutlich wird, besitzt der Herr in der Sippe bezüglich Zeit und Reichweite eine sehr klar und unterschiedlich begrenzte Macht über die einzelnen Personen aus denen die Angehörigen seines Clans. Abgesehen von den Sklaven, (der Clan ist genauso sehr Familie und seine Macht als Paterfamilias gleich groß, egal ob es Sklaven im Verband gibt oder nicht), hat er keine gesetzliche Macht über Leben und Tod auch nur eines einzigen von ihnen, und keine andere als die, welche die Herrin einer Sippe ebenso gut haben kann wie er.

Niemand kann absolute Macht über den gesamten Clan haben, wer nur eine deutlich beschränkte Macht über jedes Individuum in ihr besitzt. Wie aber eine Sippe oder jede andere menschliche Gemeinschaft sich von dem unterscheidet, was wir im eigentlichen Sinn politische Gesellschaft nennen, werden wir am besten sehen, wenn wir betrachten, worin eine politische Gesellschaft selbst besteht.

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TToG I § 88

John Locke: Two Treatises of Government

§ 88. It might reasonably be asked here, how come children by this right of possessing, before any other, the properties of their parents upon their decease? For it being personally the parents, when they die, without actually transferring their right to another, why does it not return again to the common stock of mankind?

It will perhaps be answered, that common consent hath disposed of it to their children. Common practice, we see indeed, does so dispose of it; but we cannot say, that it is the common consent of mankind; for that hath never been asked, nor actually given; and if common tacit consent hath established it, it would make but a positive, and not a natural right of children to inherit the goods of their parents: But where the practice is universal, it is reasonable to think the cause is natural.

The ground then I think to be this. The first and strongest desire God planted in men, and wrought into the very principles of their nature, being that of self-preservation, that is the foundation of a right to the creatures for the particular support and use of each individual person himself. But, next to this, God planted in men a strong desire also of propagating their kind, and continuing themselves in their posterity; and this gives children a title to share in the property of their parents, and a right to inherit their possessions.

Men are not proprietors of what they have, merely for themselves; their children have a title to part of it, and have their kind of right joined with their parents, in the possession which comes to be wholly theirs, when death, having put an end to their parents use of it, hath taken them from their possessions; and this we call inheritance: Men being by a like obligation bound to preserve what they have begotten, as to preserve themselves, their issue come to have a right in the goods they are possessed of.

That children have such a right, is plain from the laws of God; and that men are convinced that children have such a right, is evident from the law of the land; both which laws require parents to provide for their children.

§ 88. Es mag vernünftig sein zu fragen, wie Kinder zu dem Recht kommen, beim Tod der Eltern deren Besitz vor jeglicher anderer Person in eigenen Besitz zu nehmen? Es ist ja schließlich persönlicher Besitz der Eltern. Weshalb fällt er dann, wenn sie sterben ohne de facto ihr Besitzrecht auf einen anderen übertragen zu haben, nicht in den gemeinsamen Besitz der Menschheit zurück?

Man wird vielleicht antworten, dass Gemeinsinn zu Gunsten der Kinder darüber verfügt. Und in der Tat, der Brauch darüber verfügt in dieser Weise, aber wir können nicht sagen, dass dies mit allgemeiner Zustimmung geschieht. Denn diese ist nie eingeholt, noch de facto je gegeben worden. Wenn aber stillschweigende Zustimmung den Brauch allgemein billigen würde, so bestünde das Erbrecht nur als positives, gesetztes keinesfalls aber als natürliches Recht der Kinder, den Besitz der Eltern zu erben.

Wenn aber ein Brauch weithin verbreitet ist, darf mit Recht angenommen werden, dass die Ursache eine natürliche ist. Die Grundlage, glaube ich, ist diese: Der erste und stärkste Trieb, welchen Gott den Menschen eingepflanzt und zum eigentlichen Element ihrer Natur gemacht hat, ist der Selbsterhalt. Durch ihn ist die Begründung für ein Recht auf die Mitgeschöpfe zum persönlichen Unterhalt und Nutzen jeder individuellen Person gegeben.

Direkt danach hat Gott den Menschen auch einen starken Trieb gegeben, seine Gattung zu verbreiten und sich in den Nachkommen fortzusetzen. Genau deshalb haben die Kinder einen Anspruch, an dem Besitz ihrer Eltern teilzuhaben, und ein Recht, ihr Besitztum zu erben. Die Menschen sind nicht nur um ihrer selbst willen Besitzer dessen, was sie besitzen. Ihre Kinder haben Anspruch auf einen Anteil und vereinigen ihre Art von Recht an dem Besitz mit demjenigen ihrer Eltern.

Welcher ganz und gar zu Ihrem wird, sobald der Tod der Benutzung des Besitzes seitens der Eltern ein Ende setzt und sie von dem Besitz trennt. Das nennen wir Erbschaft. Da die Menschen durch eine gegenseitige Verpflichtung gebunden sind, diejenigen, die sie gezeugt haben ebenso zu erhalten, wie sie sich selbst erhalten, kommen auch ihre Abkömmlinge zu einem Recht an den Gütern, die sie besitzen.

Es ergibt sich klar aus den Geboten Gottes, dass Kinder ein solches Recht haben und das die Menschen auch überzeugt sind, dass Kinder ein solches Recht haben, beweisen die weltlichen Gesetze: Alle diese Gesetze verlangen von den Eltern, für ihre Kinder zu sorgen.

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