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TToG II § 154

John Locke: Two Treatises of Government

§ 154. If the legislative, or any part of it, be made up of representatives chosen for that time by the people, which afterwards return into the ordinary state of subjects, and have no share in the legislature but upon a new choice, this power of choosing must also be exercised by the people, either at certain appointed seasons, or else when they are summoned to it; and in this latter case, the power of convoking the legislative is ordinarily placed in the executive, and has one of these two limitations in respect of time:

That either the original constitution requires their assembling and acting at certain intervals, and then the executive power does nothing but ministerially issue directions for their electing and assembling, according to due forms; or else it is left to his prudence to call them by new elections, when the occasions or exigencies of the public require the amendment of old, or making of new laws, or the redress or prevention of any inconveniencies, that lie on, or threaten the people.

§ 154. Wenn die Legislative oder ein Teil davon durch Vertreter gebildet wird, die auf Zeit vom Volk gewählt werden, die danach in den gewöhnlichen Stand von Bürgern zurückkehren und nur durch neue Wahl wieder Anteil an der Legislativen erhalten, dann darf die Macht zu wählen auch nur von der Bevölkerung ausgeübt werden, entweder zu bestimmten vereinbarten Zeiten oder wenn sie zu den Urnen gerufen wird. Im letzteren Fall wird die Macht die Legislative einzuberufen in der Regel bei der Exekutive liegen und ist den Zeithorizont betreffend an eine der beiden folgenden Bedingungen gebunden:

Entweder fordert die ursprüngliche Verfassung die Zusammenkunft der Legislative in bestimmten Intervallen. Dann hat die exekutive Macht nichts weiter zu tun, als im Dienst der Legislative behördliche Anordnungen für Wahl und Versammlung in pflichtgemäßer Form zu erlassen.

Oder es bleibt ihrer Klugheit überlassen, die Bevölkerung zu neuen Wahlen aufzurufen, falls Gegebenheiten oder offenbare Dringlichkeit erfordern, bestehende Gesetze zu verbessern oder neue zu erlassen. Gleiches gilt im Fall irgendwelche Unannehmbarkeiten wären zu beseitigen oder zu verhindern, sollten solche auf der Bevölkerung lasten oder sie beunruhigen.

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TToG II § 96

John Locke: Two Treatises of Government

§ 96. For when any number of men have, by the consent of every individual, made a community, they have thereby made that community one body, with a power to act as one body, which is only by the will and determination of the majority: For that which acts any community, being only the consent of the individuals of it, and it being necessary to that which is one body to move one way; it is necessary the body should move that way whither the greater force carries it, which is the consent of the majority:

Or else it is impossible it should act or continue one body, one community, which the consent of every individual that united into it, agreed that it should; and so everyone is bound by that consent to be concluded by the majority. And therefore we see, that in assemblies, empowered to act by positive laws, where no number is set by that positive law which empowers them, the act of the majority passes for the act of the whole, and of course determines, as having by the law of nature and reason, the power of the whole.

§ 96. Hat eine Anzahl von Menschen mit Zustimmung jedes Individuums eine Gemeinschaft beschlossen, so hat sie dadurch diese Gemeinschaft zu einem einzigen Körper gemacht, mit der Macht, wie ein einziger Körper zu handeln, was nur durch den Willen und den Beschluss der Mehrheit geschehen kann. Da das, was eine Gemeinschaft leitet und bestimmt, nichts anderes ist als die Übereinstimmung ihrer Individuen, und da das, was ein Körper ist, sich auch in einer Richtung bewegen muss, so muss notwendigerweise der Körper sich dahin bewegen, wohin die stärkere Kraft ihn treibt, und das ist eben die Übereinstimmung einer Mehrheit.

Anderenfalls könnte die Gemeinschaft unmöglich als ein Körper, als eine Gemeinschaft handeln und fortdauern, entgegen der vereinbarten Zustimmung jedes Einzelnen, der sich mit ihr vereinigt hat. Jeder einzelne ist daher durch jene Zustimmung verpflichtet, sich der Mehrheit zu unterwerfen. Deshalb sehen wir in Versammlungen die durch positive Gesetze zu Handeln ermächtigt sind und keine Zahl durch das positive Gesetz festgesetzt ist, die diese Macht gewährt, gilt der Beschluss der Mehrheit als Beschluss der Gesamtheit. Folglich entscheidet die Mehrheit, als ob sie nach dem Gesetz der Natur und der Vernunft die Macht der Gesamtheit hätte.

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