Schlagwort-Archive: Angreifer

TToG II § 232

John Locke: Two Treatises of Government

§ 232. Whosoever uses force without right, as everyone does in society, who does it without law, puts himself into a state of war with those against whom he so uses it; and in that state all former ties are cancelled, all other rights cease and everyone has a right to defend himself and to resist the aggressor. This is so evident, that Barclay72 himself, that great assertor of the power and sacredness of Kings, is forced to confess: That it is lawful for the people in some cases, to resist their King; and that too in a chapter, wherein he pretends to show, that the divine law shuts up the people from all manner of rebellion. Whereby it is evident even by his own doctrine, that since they may in some cases resist all resisting of Princes is not rebellion. His words are these:

Quod siquis dicat, Ergone populus tyrannicae, crudelitati et furori jugulum semper praehibit? Ergone multitudo civitates suas fame, ferro et flamma vastari, seque, conjuges et liberos fortunae ludibrio et tyranni libidine exponi, inque omnia vitae pericula omnesque miserias et molestias a rege deduci patientur? Num illis
quod omni animantium generi est a natura tributum, denegari debet, ut sc. vim vi repellant, seseque; ab injuria tueantur? Huic breviter responsum sit, Populo universo negari defensionem, quae juris naturalis est, neque ultionem quae praeter naturam est adversus regem concedi debere. Quapropter si rex non in
singulares tantum personas aliquot privatum odium exerceat, sed corpus etiam respublicae, cujus ipse caput est, i. e. totum populum, vel insignem aliquam ejus partem immani et intoleranda saevitia seu tyrannide devexet; populo quidem hoc casu resistendi ac tuendi se ab injuria potestas competit; sed tuendi se tantum, non enim in principem invadendi: et restituendae injuriae illatae, non recedendi a debita reverentia propter acceptam injuriam.

Praesentem denique impetum propulsandi non vim praeteritam ulciscendi jus habet. Horum enim alterum a natura est, ut vitam scilicet corpusque tuearmur. Alterum vero contra naturam, ut inferior de superiori supplicium sumat. Quod itaque populous malum, antequam factum sit, impedire potest, ne fiat, id postquam factum est, in regem authorem sceleris vindicare non potest: populus igitur hoc amplius quam privatus quisquam habet: quod huic vel ipsis adversariis judicibus, excepto Buchanano, nullum nisi in patientia remedium superest. Cum ille si intolerabilis tyrannus est (modicum enim ferre omnino debet) resistere cum reverentia possit.

Barclay contra Monarchum.1.III.C.872

§ 232. Wer physische Gewalt unrechtmäßig anwendet, wie es in der Gesellschaft jeder tut, der sie ohne gesetzliche Grundlage einsetzt, versetzt sich in einen Kriegszustand mit denen, gegen die er sie gebraucht. In dieser Lage werden alle früheren Bande gelöst, hören alle anderen Rechte auf und jeder Einzelne hat das Recht sich zu verteidigen und sich dem Angreifer zu widersetzen.

Dass ist derart evident, dass selbst Barclay72, der große Verfechter von Macht und der Heiligkeit der Könige sich genötigt sieht, einzugestehen: In manchen Fällen ist es der Bevölkerung erlaubt, einem König Widerstand entgegen zu setzen. Das geschieht sogar in einem Kapitel, in dem er nachzuweisen versucht, das göttliche Gesetz verbiete der Bevölkerung jegliche Rebellion. Daraus geht klar hervor, selbst nach seiner eigenen Lehre: Die Bevölkerung darf in manchen Fällen Widerstand leisten und nicht jeder Widerstand gegen Fürsten ist Rebellion. Seine Worte sind folgende:

Quod siquis dicat, Ergone populus tyrannicae, crudelitati et furori jugulum semper praehibit? Ergone multitudo civitates suas fame, ferro et flamma vastari, seque, conjuges et liberos fortunae ludibrio et tyranni libidine exponi, inque omnia vitae pericula omnesque iniserias et molestias a rege deduci patientur? Num illis
quod omni animantium generi est a natura tributum, denegari debet, ut sc. vim vi repellant, seseque; ab injuria tueantur? Huic breviter responsum sit, Populo universo negari defensionem, quae juris naturalis est, neque ultionem quae praeter naturam est adversus regem concedi debere. Quapropter si rex non in
singulares tantum personas aliquot privatum odium exerceat, sed corpus etiam respublicae, cujus ipse caput est, i. e. totum populum, vel insignem aliquam ejus partem immani et intoleranda saevitia seu tyrannide devexet; populo quidem hoc casu resistendi ac tuendi se ab injuria potestas competit; sed tuendi se tantum, non enim in principem invadendi: et restituendae injuriae illatae, non recedendi a debita reverentia propter acceptam injuriam.

Praesentem denique impetum propulsandi non vim praeteritam ulciscendi jus habet. Horum enim alterum a natura est, ut vitam scilicet corpusque tuearmur. Alterum vero contra naturam, ut inferior de superiori supplicium sumat. Quod itaque populous malum, antequam factum sit, impedire potest, ne fiat, id postquam factum est, in regem authorem sceleris vindicare non potest: populus igitur hoc amplius quam privatus quisquam habet: quod huic vel ipsis adversariis judicibus, excepto Buchanano, nullum nisi in patientia remedium superest. Cum ille si intolerabilis tyrannus est (modicum enim ferre omnino debet) resistere cum reverentia possit.

Barclay contra Monarchum.1.III.C.872

72https://en.wikipedia.org/wiki/Robert_Barclay
72https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Barclay_(Qu%C3%A4ker)

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TToG II § 196

John Locke: Two Treatises of Government

§ 196. The short of the case in conquest is this: The conqueror, if he have a just cause, has a despotical right over the persons of all, that actually aided, and concurred in the war against him, and a right to make up his damage and cost out of their labor and estates, so he injures not the right of any other.

Over the rest of the people, if there were any that consented not to the war, and over the children of the captives themselves, or the possessions of either, he has no power; and so can have, by virtue of conquest, no lawful title himself to dominion over them, or derive it to his posterity; but is an aggressor, if he attempts upon their properties, and thereby puts himself in a state of war against them, and has no better a right of principality, he, nor any of his successors, than Hingar62 or Hubba62, the Danes, had here in England; or Spartacus63, had he conquered Italy, would have had; which is to have their yoke cast off, as soon as God shall give those under their subjection courage and opportunity to do it.

Thus, notwithstanding whatever title the Kings of Assyria had over Judah by the sword, God assisted Hezekiah to throw off the dominion of that conquering empire. And the Lord was with Hezekiah, and he prospered; wherefore he went forth, and he rebelled against the King of Assyria, and served him not, 2.Kings.XXXVII.7. Whence it is plain, that shaking off a power, which force, and not right, hath set over anyone, though it hath the name of rebellion, yet is no offence before God, but is that which he allows and countenances, though even promises and covenants, when obtained by force, have intervened:

For it is very probable, to anyone that reads the story of Ahaz and Hezekiah attentively, that the Assyrians subdued Ahaz, and deposed him, and made Hezekiah King in his father’s life-time; and that Hezekiah by agreement had done him homage, and paid him tribute all this time.

§ 196. Die Kurzversion des Falls der Eroberung:

Der Eroberer, wenn er eine gerechte Sache verfolgt, hat ein despotisches Recht über die Person aller, die tatsächlich in dem Krieg gegen ihn geholfen und teilgenommen haben und ein Recht, sich für Schaden und Kosten aus ihrer Arbeit und ihrem Vermögen zu entschädigen, sofern er nicht das Recht eines anderen verletzt. Über die Übrigen, falls es Menschen geben sollte, die dem Krieg nicht zustimmten, über die Kinder sogar der Gefangenen und über den Besitz beider hat er keine Macht und kann deshalb durch die Eroberung weder den rechtmäßigen Titel auf Herrschaft über sie selbst noch auf deren Nachkommen haben. Er wird, wenn er nach ihrem Eigentum trachtet, der Angreifer und erklärt ihnen den Krieg.

Weder er noch irgendeiner seiner Nachfolger hat ein besseres Herrscherrecht als Hingar62 oder Hubba62, die Dänen, es hier in England hatten. Oder als Spartakus63 es hätte haben können, wenn er Italien erobert hätte.

Das bedeutet, diejenigen, welche von ihnen unterworfen wurden, schüttelten ihr Joch ab, sobald Gott ihnen Mut und Gelegenheit dazu gab. Ungeachtet der Ansprüche, welche die Könige von Assyrien durch das Schwert über Juda hatten, stand Gott Hesekia bei, die Herrschaft jener Eroberer abzuwerfen: Der Herr war auf seiner Seite und wo er auszog, handelte er klug. Dazu wurde er abtrünnig vom König von Assyrien und war ihm nicht untertan. 2.Kings.XXXVII.7.

Daraus geht klar hervor, das Abschütteln einer Macht, welche Gewalt statt Recht eingesetzt hat, wenn es auch Rebellion genannt wird, ist vor Gott kein Unrecht, sondern das, was er erlaubt und unterstützt, selbst dann, wenn Versprechungen und Verträge dazu kommen, die durch Gewalt erzwungen wurden.

Für jeden, der die Geschichte von Ahaz und Hesekia aufmerksam liest, ist es ziemlich sicher, dass die Assyrer Ahaz unterwarfen und absetzten, und Hesekia bei seines Vaters Lebzeiten zum König machten und Hesekia ihm vertragsgemäß gehuldigt und während der ganzen Zeit Tribut gezahlt hatte.

62https://en.wikipedia.org/wiki/Ubba
62https://de.wikipedia.org/wiki/Ubba_Ragnarsson
63https://en.wikipedia.org/wiki/Spartacus
63https://de.wikipedia.org/wiki/Spartacus

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TToG II § 182

John Locke: Two Treatises of Government

§ 182. But because the miscarriages of the father are no faults of the children, and they may be rational and peaceable, notwithstanding the brutishness and injustice of the father; the father, by his miscarriages and violence, can forfeit but his own life, but involves not his children in his guilt or destruction. His goods, which nature, that willeth the preservation of all mankind as much as is possible, hath made to belong to the children to keep them from perishing, do still continue to belong to his children:

For supposing them not to have joined in the war, either through infancy, absence, or choice, they have done nothing to forfeit them: Nor has the conqueror any right to take them away, by the bare title of having subdued him that by force attempted his destruction; though perhaps he may have some right to them, to repair the damages he has sustained by the war, and the defense of his own right; which how far it reaches to the possessions of the conquered, we shall see by and by. So that he that by conquest has a right over a man’s person to destroy him if he pleases, has not thereby a right over his estate to possess and enjoy it:

For it is the brutal force the aggressor has used, that gives his adversary a right to take away his life, and destroy him if he pleases, as a noxious creature; but it is damage sustained that alone gives him title to another man’s goods:

For though I may kill a thief that sets on me in the highway, yet I may not (which seems less) take away his money, and let him go: This would be robbery on my side. His force, and the state of war he puts himself in, made him forfeit his life, but gave me no title to his goods. The right then of conquest extends only to the lives of those who joined in the war, not to their estates, but only in order to make reparation for the damages received, and the charges of the war, and that too with reservation of the right of the innocent wife and children.

§ 182. Da aber Fehlverhalten eines Vaters nicht Schuld der Kinder ist, können diese verständig und friedlich sein, der Rohheit und Ungerechtigkeit des Vaters zum Trotz. Ein Vater kann durch seine Fehlverhalten und Gewalttaten nur sein eigenes Leben verwirken, verstrickt aber seine Kinder nicht in seine Schuld oder Vernichtung. Sein Besitz, den die Natur, da sie ja soweit wie möglich den Erhalt der ganzen Menschheit will, zum Besitz der Kinder bestimmt hat um sie vor Untergang zu bewahren, gehört weiter den Kindern. Nehmen wir an sie hätten am Krieg wegen ihrer Unmündigkeit, Abwesenheit oder aus freier Wahl, nicht teilgenommen, dann haben sie nichts getan um den Besitz zu verwirken.

Ein Eroberer hat kein Recht, ihn wegzunehmen, auch nicht wegen dem blanken Titel aus der Überwältigung dessen, der mit Gewalt seinen Untergang herbeizuführen versuchte. Vielleicht kann er ein gewisses Recht darauf haben, um den Schaden auszugleichen, den er durch Krieg und Verteidigung seines eigenen Rechts erlitten hat. Wie weit sich das auf den Besitz des Besiegten erstreckt, werden wir gleich sehen.

Wer durch Eroberung ein Recht über die Person eines Menschen erwirbt, diese nach Gefallen zu töten, erwirbt dadurch noch kein Recht, sein Vermögen in Besitz zu nehmen und zu nutzen. Es ist die rohe Gewalt, die der Angreifer gebraucht hat, was seinem Gegner ein Recht gibt, sein Leben zu nehmen und ihn, wenn er will, wie ein schädliches Geschöpf zu töten. Dagegen gewährt allein erlittener Schaden Anspruch auf den Besitz eines anderen Menschen.

Selbst wenn ich einen Räuber, der mich auf offener Landstraße überfällt, töten darf, so darf ich ihm keineswegs, auch wenn das geringfügiger scheint, sein Geld wegnehmen und ihn laufen lassen. Das wäre ein Raub meinerseits. Seine Gewalt und der Kriegszustand, in den er sich brachte, ließen ihn das Leben verwirken, aber gewähren mir keinen Anspruch auf seinen Besitz.

Das Recht der Eroberung erstreckt sich also nur auf das Leben derer, welche am Krieg teilnahmen, nicht aber auf ihren Besitz. Letzteres nur so weit, um für erlittenen Schaden Entschädigung zu erhalten und das ebenfalls nur unter Vorbehalt der Rechte der unschuldigen Frau und Kinder.

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TToG II § 177

John Locke: Two Treatises of Government

§ 177. But supposing victory favors the right side, let us consider a conqueror in a lawful war, and see what power he gets, and over whom.

First: It is plain he gets no power by his conquest over those that conquered with him. They that fought on his side cannot suffer by the conquest, but must at least be as much freemen as they were before. And most commonly they serve upon terms, and on condition to share with their leader, and enjoy a part of the spoil, and other advantages that attend the conquering sword; or at least have a part of the subdued country bestowed upon them. And the conquering people are not, I hope, to be slaves by conquest, and wear their laurels only to show they are sacrifices to their leader’s triumph. They, that found absolute monarchy upon the title of the sword, make their heroes, who are the founders of such monarchies, arrant Drawcansirs60 and forget they had any officers and soldiers that fought on their side in the battles they won, or assisted them in the subduing, or shared in possessing, the countries they mastered.

We are told by some, that the English monarchy is founded in the Norman conquest, and that our Princes have thereby a title to absolute dominion: Which if it were true, (as by the history it appears otherwise) and that William had a right to make war on this island: Yet his dominion by conquest could reach no farther than to the Saxons and Britons, that were then inhabitants of this country. The Normans that came with him, and helped to conquer, and all descended from them, are freemen, and no subjects by conquest; let that give what dominion it will. And if I, or anybody else, shall claim freedom, as derived from them, it will be very hard to prove the contrary:

And it is plain, the law, that has made no distinction between the one and the other, intends not there should be any difference in their freedom or privileges.

§ 177. Unterstellen wir, der Sieg begünstige die rechtmäßige Seite, dann wollen wir den Sieger eines rechtmäßigen Krieges betrachten und sehen, welche Macht er erlangt, und über wen:

Erstens ist es klar, erlangt er durch seinen Sieg keine Macht über die, die mit ihm siegten. Wer an seiner Seite kämpfte, kann unter dem Sieg nicht zu leiden haben und muss mindestens so sehr frei bleiben, wie er es vorher war. Meistens dient man unter Vertrag und unter der Bedingung, mit dem Anführer zu teilen, an der Beute und anderen Vorteilen, die der Eroberung durch das Schwert folgen, teilzuhaben oder wenigstens einen Teil des eroberten Landes geschenkt zu erhalten. Das erobernde Volk sollte durch Eroberung hoffentlich nicht zu Sklaven werden und seine Lorbeeren nur tragen, um zu zeigen, es sei ebenso Opfer des Triumphs seiner Führer.

Wer absolute Monarchie auf den Rechtsanspruch des Schwertes gründet, befördert deren Helden, Gründer solcher Monarchien, zu dreisten Drawcansirs60 und lässt Offiziere und Soldaten vergessen, die in den gewonnenen Schlachten an deren Seite kämpften, ihnen halfen, die Länder, welche sie überwältigten, zu unterjochen und die an der Besitzergreifung teilnahmen.

Man sagt uns, die englische Monarchie gründe sich auf die normannische Eroberung und unsere Fürsten hätten daher einen Rechtsanspruch auf absolute Herrschaft. Wäre das wahr, geschichtlich verhält es sich anders, William hatte, ein Recht gegen unsere Insel Krieg zu führen, so könnte doch seine Herrschaft durch Eroberung nie weiter reichen als bis über Sachsen und Briten, die damals die Einwohner unseres Landes waren. Die Normannen, die mit ihm kamen und bei der Eroberung halfen, sowie alle, die von ihnen abstammen, sind Freie und keine Untertanen durch Eroberung, egal welche Herrschaft sie gewährt. Sollte ich oder irgendein anderer, als deren Nachfahre, meine Freiheit beanspruchen, wird es sehr schwer sein, das Gegenteil zu beweisen.

Es wird deutlich: Das Gesetz, das keinen Unterschied zwischen den einen und den anderen vorgesehen hat, verweigert auch jeden Unterschied bezüglich ihrer Freiheit oder ihren Privilegien.

60https://en.wikipedia.org/wiki/Drawcansir
60https://de.wikipedia.org/wiki/Bramarbas

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TToG II § 176

John Locke: Two Treatises of Government

§ 176. That the aggressor, who puts himself into the state of war with another, and unjustly invades another man’s right, can, by such an unjust war, never come to have a right over the conquered, will be easily agreed by all men, who will not think, that robbers and pirates have a right of empire over whomsoever they have force enough to master; or that men are bound by promises, which unlawful force extorts from them.

Should a robber break into my house, and with a dagger at my throat make me seal deeds to convey my estate to him, would this give him any title. Just such a title, by his sword, has an unjust conqueror, who forces me into submission. The injury and the crime is equal, whether committed by the wearer of a crown, or some petty villain.

The title of the offender, and the number of his followers, make no difference in the offence, unless it be to aggravate it. The only difference is, great robbers punish little ones, to keep them in their obedience; but the great ones are rewarded with laurels and triumphs, because they are too big for the weak hands of justice in this world, and have the power in their own possession, which should punish offenders.

What is my remedy against a robber, that so broke into my house? Appeal to the law for justice. But perhaps justice is denied, or I am crippled and cannot stir, robbed and have not the means to do it. If God has taken away all means of seeking remedy, there is nothing left but patience. But my son, when able, may seek the relief of the law, which I am denied: He or his son may renew his appeal, till he recover his right. But the conquered, or their children, have no court, no arbitrator on earth to appeal to. Then they may appeal, as Jephtha did, to heaven, and repeat their appeal till they have recovered the native right of their ancestors, which was, to have such a legislative over them, as the majority should approve, and freely acquiesce in.

If it be objected, this would cause endless trouble; I answer, no more than justice does, where she lies open to all that appeal to her. He that troubles his neighbor without a cause, is punished for it by the justice of the court he appeals to: And he that appeals to heaven must be sure he has right on his side; and a right too, that is worth the trouble and cost of the appeal, as he will answer at a tribunal that cannot be deceived, and will be sure to retribute to everyone according to the mischiefs he hath created to his fellow-subjects; that is, any part of mankind: From whence it is plain, that he that conquers in an unjust war, can thereby have no title to the subjection and obedience of the conquered.

§ 176. Jedermann wird bereitwillig zugestehen: Angreifer, die anderen den Krieg erklären und unrechtmäßig in die Rechte eines anderen eingreifen, können durch einen unrechtmäßigen Krieg nie an ein Recht über den Besiegten gelangen. Es sei denn man denkt, Räuber und Piraten hätten ein Herrschaftsrecht über jeden, den sie durch Gewalt überwältigen konnten oder Menschen seien durch Versprechen gebunden, zu denen unrechtmäßige Gewalt sie foltert.

Sollte ein Räuber in mein Haus einbrechen und mich mit einem Dolch an meiner Kehle zwingen, Urkunden auszufertigen, die ihm mein Vermögen übertragen, würde ihm das irgendeinen Rechtsanspruch geben? Ein unrechtmäßiger Eroberer, der mich zur Unterordnung zwingt erwirbt durch sein Schwert den gleichen Anspruch. Unrecht und Verbrechen sind gleich, seien sie nun durch den Träger einer Krone oder durch einen Schurken aus der einfachen Bevölkerung begangen worden.

Der Titel des Angreifers und die Zahl seines Anhangs machen keinen Unterschied für das Verbrechen, höchstens den, es zu verschlimmern.

Der einzige Unterschied ist: Große Räuber strafen die Kleinen, um deren Gehorsam zu sichern. Die großen werden dafür mit Lorbeer und Siegeszeichen belohnt, weil sie zu weit über den schwachen Händen der Rechtmäßigkeit in dieser Welt stehen und weil sie die Macht, die Übeltäter strafen soll, in ihrem Besitz haben.

Worin besteht mein Heilmittel gegen einen Räuber, der so in mein Haus einbrach? In der Anrufung des Gesetzes um Rechtmäßigkeit. Vielleicht wird mir aber Rechtmäßigkeit verweigert oder ich wurde zum Krüppel geschlagen und kann mich nicht rühren, bin ausgeraubt und habe keine Mittel zu handeln. Wenn Gott alle Mittel Hilfe zu suchen genommen hat, bleibt nichts übrig als Geduld. Mein Sohn aber kann, wenn er dazu im Stande ist, die Hilfe des Gesetzes suchen, die mir verweigert wurde. Er oder sein Sohn können den Appell erneuern, bis sie ihr Recht wiedererlangen.

Besiegte oder ihre Kinder haben keinen Gerichtshof, keinen Schiedsrichter auf Erden, die sie anrufen könnten. Sie können wie Jephta nur die Hilfe des Himmels anrufen und ihre Klage wiederholen, bis sie das ursprüngliche Recht ihrer Vorfahren zurückerlangen: Das Recht eine Legislative zur Verfügung zu haben, der die Mehrheit aus freien Stücken zustimmt und sie akzeptiert.

Wenn dem entgegengehalten wird, das würde endlose Unruhe verursachen, dann lautet meine Antwort: Nicht mehr als Gerechtigkeit verursacht, die allen offen steht, die sie anrufen. Wer seinen Nachbarn grundlos bedrängt, wird dafür durch den Richter, den jener anruft, bestraft.

Wer den Himmel anruft, muss sicher sein, das Recht auf seiner Seite zu haben, und zwar ein Recht, das der Mühe und der Kosten der Berufung wert ist, da er sich vor einem Tribunal zu verantworten haben wird, das nicht getäuscht werden kann und mit Sicherheit jedem einzelnen das Unheil vergelten wird, das er seinen Mitmenschen, damit meine ich einem beliebigen Teil der Menschheit, angetan hat. Damit sollte klar sein:

Wer in einem unrechtmäßigen Krieg siegt, erwirbt dadurch keinen Rechtsanspruch auf die Unterordnung und den Gehorsam der Besiegten.

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TToG II § 172

John Locke: Two Treatises of Government

§ 172. Thirdly, despotical power is an absolute, arbitrary power one man has over another, to take away his life, whenever he pleases. This is a power, which neither nature gives, for it has made no such distinction between one man and another; nor compact can convey: For man not having such an arbitrary power over his own life, cannot give another man such a power over it; but it is the effect only of forfeiture, which the aggressor makes of his own life, when he puts himself into the state of war with another:

For having quitted reason, which God hath given to be the rule betwixt man and man, and the common bond whereby human kind is united into one fellowship and society; and having renounced the way of peace which that teaches, and made use of the force of war, to compass his unjust ends upon another, where he has no right; and so revolting from his own kind to that of beasts, by making force, which is theirs, to be his rule of right, he renders himself liable to be destroyed by the injured person, and the rest of mankind that will join with him in the execution of justice, as any other wild beast, or noxious brute, with whom mankind can have neither society nor security59.

And thus captives, taken in a just and lawful war, and such only, are subject to a despotical power, which, as it arises not from compact, so neither is it capable of any, but is the state of war continued: For what compact can be made with a man that is not master of his own life? What condition can he perform? And if he be once allowed to be master of his own life, the despotical, arbitrary power of his master ceases. He that is master of himself, and his own life, has a right too to the means of preserving it; so that as soon as compact enters, slavery ceases, and he so far quits his absolute power, and puts an end to the state of war, who enters into conditions with his captive.

§ 172. Zum Dritten: Despotische Macht ist absolute, willkürliche Macht, die ein Mensch über einen anderen hat ihm sein Leben zu nehmen, wenn es ihm beliebt. Diese Macht kann weder das Naturrecht gewähren, weil es keinen entsprechenden Unterschied zwischen dem einem und dem anderen Menschen macht, noch kann sie einen Vertrag übertragen. Da der Mensch keine solche willkürliche Macht über sein eigenes Leben hat, kann er sie auch keinem anderen Menschen einräumen. Sie ist lediglich Folge der Verwirkung des eigenen Lebens, welche ein Angreifer riskiert, wenn er gegen andere den Krieg erklärt.

Denn er legt damit die Vernunft ab, die Gott gewährt hat, um die Angelegenheiten zwischen den Menschen zu regeln und um das gemeinsame Band zu bilden, das Menschengeschlecht zu einer einzigen Gemeinschaft und Gesellschaft zu vereinigen. Er verzichtet auf den Pfad des Friedens, den die Vernunft lehrt, und nutzt die Macht des Kriegs um seine unrechtmäßigen Absichten anderen dort aufzuzwingen, wo er keinerlei Recht hat.

Sobald er rohe Gewalt, das Mittel der Tiere, zu seiner Rechtsregel macht, sich dadurch von seiner eigenen Art zu einer tierischen verwandelt, geht er das Risiko ein, durch den Geschädigten und die übrige Menschheit, die sich mit jenem zum Vollzug des Rechts vereinen wird, vernichtet zu werden. Genau jedes andere wilde Tier oder jede schädliche Bestie, mit dem der Mensch weder in Gemeinschaft noch Sicherheit leben kann59.

Daher sind Gefangene aus einem gerechten und rechtmäßigen Krieg, und nur solche, einer despotischen Macht unterworfen, die, weil sie nicht aus einem Vertrag entsteht, auch kein vertraglich regelbarer sondern fortgesetzter Kriegszustand ist. Welcher Vertrag könnte auch mit einem Menschen geschlossen werden, der nicht Herr seines eigenen Lebens ist? Welche Bedingung könnte er erfüllen? Wird ihm einmal gewährt, Herr seines eigenen Lebens zu sein, hört die despotische, willkürliche Macht seines Herrn auf. Wer Herr seiner selbst und seines eigenen Lebens ist, hat auch ein Recht auf die Mittel es zu erhalten. Sobald ein Vertrag eingegangen wird, hört die Sklaverei auf. Wer Bedingungen mit seinem Gefangenen vereinbart, legt seine absolute Macht nieder und setzt dem Kriegszustand ein Ende.

59Another copy corrected by Mr. Locke, has it thus: Noxious brute that is destructive to their being.

Eine weitere Kopie, korrigiert durch John Locke selbst, drückt es so aus: Schädliche Bestie, die deren Existenz zerstört.

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TToG II § 155

John Locke: Two Treatises of Government

§ 155. It may be demanded here: What if the executive power, being possessed of the force of the commonwealth, shall make use of that force to hinder the meeting and acting of the legislative, when the original constitution or the public exigencies require it? I say, using force upon the people without authority, and contrary to the trust put in him that does so, is a state of war with the people, who have a right to reinstate their legislative in the exercise of their power:

For having erected a legislative, with an intent they should exercise the power of making laws, either at certain set times, or when there is need of it, when they are hindered by any force from what is so necessary to the society, and wherein the safety and
preservation of the people consists, the people have a right to remove it by force. In all state and conditions, the true remedy of force without authority, is to oppose force to it. The use of force without authority always puts him that uses it into a state of tear, as the aggressor, and renders him liable to be treated accordingly.

§ 155. Hier könnte man fragen:

Was geschieht, wenn die Exekutive, im Besitz der Macht des Gemeinwesens, diese Macht missbraucht, um Zusammentritt und Tätigkeit der Legislative in Fällen zu hindern, in denen die ursprüngliche Verfassung oder offenbare Dringlichkeiten es erfordern?

Meine Antwort: Missbrauch von Macht gegen die Bevölkerung ohne Vollmacht und im Gegensatz zu dem ihm gewährten Vertrauen? Wer so handelt befindet sich dem Volk gegenüber im Kriegszustand. Jenes hat das Recht, seiner Legislative wieder zur Ausübung ihrer Macht zu verhelfen. Da das Volk es eine Legislative in der Absicht errichtet hat, sie die gesetzgebende Macht entweder zu festgesetzten Zeiten oder bei Bedarf ausüben zu lassen, hat die Bevölkerung, wenn die Legislative durch irgendeine Macht daran gehindert wird zu tun was für den Staat notwendig ist und worauf final Sicherheit und Erhalt der Bevölkerung beruhen, ein Recht, die widrige Macht durch seine vereinte Macht zu beseitigen.

Unter allen Umständen und in allen Lagen besteht das richtige Heilmittel gegen ungesetzliche Macht darin, ihr Macht entgegenzustellen. Durch rechtswidrigen Missbrauch von Macht löst der, der sie missbraucht, als Angreifer immer in einen tränenreichen Zustand aus und verdient folglich eine entsprechende Behandlung.

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TToG II § 20

John Locke: Two Treatises of Government

§ 20. But when the actual force is over, the state of war ceases between those that are in society, and are equally on both sides subjected to the fair determination of the law; because then there lies open the remedy of appeal for the past injury, and to prevent future harm: But where no such appeal is, as in the state of nature, for want of positive laws, and judges with authority to appeal to, the state of war once begun, continues, with a right to the innocent party to destroy the other whenever he can, until the aggressor offers peace, and desires reconciliation on such terms as may repair any wrongs he has already done, and secure the innocent for the future; nay, where an appeal to the law, and constituted judges, lies open, but the remedy is denied by a manifest perverting of justice, and a bare faced wresting of the laws to protect or indemnify the violence or injuries of some men, or party of men, there it is hard to imagine anything but a state of war: For where ever violence is used, and injury done, though by hands appointed to administer justice, it is still violence and injury, however colored with the name, pretences, or forms of law, the end whereof being to protect and redress the innocent, by an unbiased application of it, to all who are under it; where ever that is not bona fide done, war is made upon the sufferers, who having no appeal on earth to right them, they are left to the only remedy in such cases, an appeal to heaven.

§ 20. Sobald die augenblickliche Gewaltanwendung endet, hört unter denen, die in einer Gesellschaft leben der Kriegszustand auf. Beiden Parteien müssen sich gleichermaßen der rechtmäßigen Entscheidung des Gesetzes unterordnen, denn ab dann steht für begangenes Unrecht und um künftigem Schaden vorzubeugen, der Weg der Berufung offen. Wo aber wie im Naturzustand mangels positiver Gesetze und mit Autorität ausgestatteter Richter, die man anrufen könnte, keine solche Berufung unmöglich ist, dauert der einmal begonnene Kriegszustand fort. Die unschuldige Partei hat weiterhin das legitime Recht, den anderen wo auch immer möglich, zu vernichten. Solange bis der Angreifer um Frieden bittet und Versöhnung unter Bedingungen begehrt, die bereits geschehenes Unrecht vollständig wiedergutzumachen und den Unschuldigen für die Zukunft sicherstellen.

Zugegeben: Selbst wenn Anrufung des Gesetzes und öffentlicher Richter offen steht, diese Mittel jedoch durch manifeste und unverhüllte Rechtsverdrehung verweigert wird, um Gewalttätigkeit und Rechtsbruch einiger Menschen oder einer Partei zu schützen und straffrei zu stellen, ist es schwer, sich dort etwas anderes vorzustellen als einen Kriegszustand.

Wo auch immer Gewalt gebraucht und Unrecht begangen wird, sei es auch durch Hände, deren Amt es ist Gerechtigkeit zu üben, es bleibt immer Gewalt und Unrecht, so sehr es auch im Namen des Gesetzes, unter Vorwänden oder Formalien beschönigt wird.

Der Sinn der Gesetze besteht darin, mittels vorurteilsfreier Anwendung auf alle, die sich nach ihnen zu richten haben, den Unschuldigen zu schützen und ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Wo das nicht bona fide (auf Treu und Glauben) erfolgt, wird Krieg gegen die Leidtragenden geführt und sie sind, sofern sie keine andere irdische Berufungsinstanz kennen, die ihnen zu ihrem Recht verhilft, in solchen Fällen auf die einzig übrige Instanz verwiesen: Den Himmel anzurufen.

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TToG II § 19

John Locke: Two Treatises of Government

§ 19. And here we have the plain difference between the state of nature and the state of war, which however some men have confounded, are as far distant, as a state of peace, good will, mutual assistance and preservation, and a state of enmity, malice, violence, and mutual destruction, are one from another. Men living together according to reason, without a common superior on earth, without authority to judge between them, is properly the state of nature. But force, or a declared design of force, upon the person of another, where there is no common superior on earth to appeal to for relief, is the state of war:

And it is the want of such an appeal gives a man the right of war even against an aggressor, though he be in society and a fellow subject. Thus a thief whom I cannot harm, but by appeal to the law for having stolen all that I am worth, I may kill, when he sets on me to rob me but of my horse or coat; because the law, which was made for my preservation, where it cannot interpose to secure my life from present force, which, if lost, is capable of no reparation, permits me my own defense, and the right of war, a liberty to kill the aggressor, because the aggressor allows not time to appeal to our common judge, nor the decision of the law, for remedy in a case where the mischief may be irreparable. Want of a common judge with authority, puts all men in a state of nature: Force without right, upon a man’s person, makes a state of war, both where there is, and is not, a common judge.

§ 19. Hier liegt der klare Unterschied zwischen dem Naturzustand und dem Kriegszustand. Selbst wenn manche sie verwechselt haben, sind sie genau so verschieden, wie Zustände von Frieden, Wohlwollen, gegenseitiger Hilfe und Erhalt, gegenüber Zuständen von Feindschaft, Bosheit, Gewalttätigkeit und gegenseitiger Vernichtung. Menschen die auf Basis der Vernunft zusammenleben ohne ein irdisches Oberhaupt mit der Macht, über sie zu richten zu haben, leben im eigentlichen Naturzustand. Gewalt oder die erklärte Absicht zur Gewalt gegen einen Anderen ist dort, wo es keinen gemeinschaftlichen Oberen auf Erden gibt, den man um Hilfe anrufen könnte, der Kriegszustand.

Es ist der Mangel an einer solchen Berufung, der einem Menschen das Recht zum Krieg gegen den Angreifer gibt, selbst wenn er in einer Gesellschaft lebt und ein Mitbürger ist. Dann kann ich einem Dieb der mir alles gestohlen hat, nicht anders schaden als durch Anrufung des Gesetzes. Aber ich darf ihn töten, wenn er mich überfällt, um mir mein Pferd oder meinen Mantel zu rauben. Denn das Gesetz gestattet mir zu meinem Erhalt die eigene Verteidigung, wenn es nicht eigreifen kann, um mein Leben vor augenblicklicher Gewalt zu schützen.

Das Leben, einmal verloren, kann schließlich durch nichts ersetzt werden. Das Recht zum Krieg gibt mir die Freiheit den Angreifer zu töten. Da dieser mir in einem Fall in dem der Schaden unersetzlich sein kann, keine Zeit lässt, den gemeinschaftlichen Richter oder die Entscheidung des Gesetzes um Hilfe anzurufen. Jeder Mangel an einem gemeinsamen, mit Autorität versehenen Richter versetzt alle Menschen in einen Naturzustand. Gewalt ohne Recht, gegen die Person eines Menschen gerichtet, erzeugt einen Kriegszustand. Unabhängig ob es einen oder keinen gemeinsamen Richter gibt.

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TToG II § 18

John Locke: Two Treatises of Government

§ 18. This makes it lawful for a man to kill a thief who has not in the least hurt him, nor declared any design upon his life, any farther than by use of force, so to get him in his power as to take away his money, or what he pleases, from him; because using force, where he has
no right, to get me into his power, let his pretence be what it will, I have no reason to suppose, that he, who would take away my liberty, would not, when he had me in his power, take away everything else. And therefore it is lawful for me to treat him as one who
has put himself into a state of war with me, i. e. kill him if I can; for to that hazard does he justly expose himself, whoever introduces a state of war, and is aggressor in it.

§ 18. Nichts außer der Anwendung von Gewalt, ein Opfer unter Macht zu bekommen, um ihm sein Geld oder was jenem sonst gefällt wegzunehmen, berechtigt einen Menschen einen Dieb zu töten, selbst wenn der ihn nicht im mindesten verletzt oder eine Absicht gegen sein Leben irgend weiter geäußert hat.

Da jener Gewalt anwendet, wo er kein Recht hat, mich unter seine Macht zu bringen, was auch immer er im Schilde führt, habe ich keinen Grund anzunehmen, dass er, der mir die Freiheit rauben will, mir nicht, wenn es in seiner Macht steht, auch alles andere nehmen wird. Und deshalb steht es mir frei ihn zu behandeln wie einen, der mir den Krieg erklärt hat. Also ihn zu töten, wenn ich kann. Dieser Gefahr setzt sich derjenige selbst aus, der einen Kriegszustand herbeiführt und als Angreifer auftritt.

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