Schlagwort-Archive: Rechtsbruch

TToG II § 32

John Locke: Two Treatises of Government

§ 32. But the chief matter of property being now not the fruits of the earth, and the beasts that subsist on it, but the earth‘ itself; as that which takes in and carries with it all the rest; I think it is plain, that property in that too is acquired as the former. As much land as a man tills, plants, improves, cultivates, and can use the product of, so much is his property. He by his labor does, as it were, enclose it for the common. Nor will it invalidate his right, to say everybody else has an equal title to it and therefore he cannot appropriate, he cannot enclose, without the consent of all his fellow commoners, all mankind. God, when he gave the world in common to all mankind, commanded man also to labor, and the penury of his condition required it of him. God and his reason commanded him to subdue the earth i. e. improve it for the benefit of life, and therein lay out something upon it that was his own, his labor. He that in obedience to this command of God subdued, tilled and sowed any part of it, thereby annexed to it something that was his property, which another had no title to, nor could without injury take from him.

§ 32. Aber inzwischen bilden weder die Früchte der Erde oder die darauf lebenden Tiere den bedeutendsten Gegenstand des Besitzes. Es ist die Erde selbst, die alles Übrige enthält und auf sich trägt. Ich denke es ist einleuchtend, dass Der Besitz daran in der gleichen Weise erworben wird, wie am Vorgenannten. Soviel Land ein Mensch beackern, bepflanzen, bebauen, kultivieren und die dabei geschaffenen Erzeugnisse gebrauchen kann, soviel ist sein Besitz. Durch seine Arbeit grenzt er es gleichsam vom Gemeingut ab. Sein Recht wird auch nicht durch den Einwand geschmälert, jeder andere habe einen gleichen Anspruch darauf und er könne es deshalb ohne die Zustimmung aller seiner Mitbesitzer, der ganzen Menschheit, weder in Besitz nehmen noch abgrenzen. Als Gott die Welt der ganzen Menschheit zum Gemeinbesitz bereit stellte, erlegte er dem Menschen auch die Arbeit auf und ließ dies durch die Ärmlichkeit dessen Situation einfordern. Gott und die Vernunft erforderten es, sich die Erde zu unterwerfen, d. h. sie zum Vorteil für das Leben zu verbessern und auf diese Weise etwas dafür aufzuwenden, was sie besaßen: Ihre Arbeit. Wer dieser Anordnung Gottes folgend, sich ein Stück der Erde unterwarf, es beackerte und besäte, fügte ihm dadurch etwas bei, was sein Besitz war, worauf ein anderer keinen Anspruch hatte und was ihm ohne Rechtsbruch nicht genommen werden konnte.

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TToG II § 20

John Locke: Two Treatises of Government

§ 20. But when the actual force is over, the state of war ceases between those that are in society, and are equally on both sides subjected to the fair determination of the law; because then there lies open the remedy of appeal for the past injury, and to prevent future harm: But where no such appeal is, as in the state of nature, for want of positive laws, and judges with authority to appeal to, the state of war once begun, continues, with a right to the innocent party to destroy the other whenever he can, until the aggressor offers peace, and desires reconciliation on such terms as may repair any wrongs he has already done, and secure the innocent for the future; nay, where an appeal to the law, and constituted judges, lies open, but the remedy is denied by a manifest perverting of justice, and a bare faced wresting of the laws to protect or indemnify the violence or injuries of some men, or party of men, there it is hard to imagine anything but a state of war: For where ever violence is used, and injury done, though by hands appointed to administer justice, it is still violence and injury, however colored with the name, pretences, or forms of law, the end whereof being to protect and redress the innocent, by an unbiased application of it, to all who are under it; where ever that is not bona fide done, war is made upon the sufferers, who having no appeal on earth to right them, they are left to the only remedy in such cases, an appeal to heaven.

§ 20. Sobald die augenblickliche Gewaltanwendung endet, hört unter denen, die in einer Gesellschaft leben der Kriegszustand auf. Beiden Parteien müssen sich gleichermaßen der rechtmäßigen Entscheidung des Gesetzes unterordnen, denn ab dann steht für begangenes Unrecht und um künftigem Schaden vorzubeugen, der Weg der Berufung offen. Wo aber wie im Naturzustand mangels positiver Gesetze und mit Autorität ausgestatteter Richter, die man anrufen könnte, keine solche Berufung unmöglich ist, dauert der einmal begonnene Kriegszustand fort. Die unschuldige Partei hat weiterhin das legitime Recht, den anderen wo auch immer möglich, zu vernichten. Solange bis der Angreifer um Frieden bittet und Versöhnung unter Bedingungen begehrt, die bereits geschehenes Unrecht vollständig wiedergutzumachen und den Unschuldigen für die Zukunft sicherstellen.

Zugegeben: Selbst wenn Anrufung des Gesetzes und öffentlicher Richter offen steht, diese Mittel jedoch durch manifeste und unverhüllte Rechtsverdrehung verweigert wird, um Gewalttätigkeit und Rechtsbruch einiger Menschen oder einer Partei zu schützen und straffrei zu stellen, ist es schwer, sich dort etwas anderes vorzustellen als einen Kriegszustand.

Wo auch immer Gewalt gebraucht und Unrecht begangen wird, sei es auch durch Hände, deren Amt es ist Gerechtigkeit zu üben, es bleibt immer Gewalt und Unrecht, so sehr es auch im Namen des Gesetzes, unter Vorwänden oder Formalien beschönigt wird.

Der Sinn der Gesetze besteht darin, mittels vorurteilsfreier Anwendung auf alle, die sich nach ihnen zu richten haben, den Unschuldigen zu schützen und ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Wo das nicht bona fide (auf Treu und Glauben) erfolgt, wird Krieg gegen die Leidtragenden geführt und sie sind, sofern sie keine andere irdische Berufungsinstanz kennen, die ihnen zu ihrem Recht verhilft, in solchen Fällen auf die einzig übrige Instanz verwiesen: Den Himmel anzurufen.

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