Schlagwort-Archive: Fehlverhalten

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 79, Absatz 79,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 79, Absatz 79,

“Whereas the imposer only drives at and improves the latter (viz: splendor) but of the former (viz: spirit) is altogether secure and careless as is evident in those places where conformity is most strictly practiced.” (Quotation Bagshaw)

The imposer carries his religion as far as he can, and being not able to reach beyond the outside he must necessarily stop there, neither his commission nor power extending any farther, but that he is secure and careless of an inward purity, that he doth not wish and pray for that too, is a very severe censure. The miscarriages of those where uniformity is most strictly practiced are no more to be imputed to his law than the formality of the Jews to the ceremonial.

As long as the greatest part of men shall be the worst, and outward profession shall be more easy and cheaper than inward conversion, it will be no more wonder to find want of spirit with splendor, formality under uniformity, than ambition and faction, pride and hypocrisy under a toleration, and generally want of sincerity in all professions. And ‚tis not to be doubted that many may find admittance in a church as well as conventicle here who will scarce get admittance into heaven hereafter.

„Wohingegen der Verfügende lediglich auf Letzteres (Prunk, Blendwerk) Wert legt, sich ob der Mühe um Ersteres (Geist) insgesamt abgeschirmt und unbesorgt zeigt, wie es an den Orten klar ersichtlich ist, an denen Konformität so streng wie möglich gehandhabt wird.“ (Zitat Bagshaw)

Der Verfügende treibt seine Religion so weit voran, als er kann. Da er allerdings nicht in der Lage ist, über das äußerliche hinaus wirken zu können, muss er notwendigerweise dort einhalten, da weder sein Auftrag noch seine Macht weiter reichen. Dass er sich aber ob der Mühe um innere Reinheit abgeschirmt und unbesorgt zeigt, dass er diese gar nicht wünscht und auch nicht dafür betet, ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf. Das Fehlverhalten derer, bei denen die Uniformität am strengsten gehandhabt wird, kann dem Gesetz der Obrigkeit auch nicht weitergehend angelastet werden, als der Formalismus der Juden deren Zeremonialrecht.

Solange der allergrößte Teil der Menschheit zugleich der allerverwerflichste ist, solange äußerliche Zurschaustellung des Bekenntnisses deutlich einfacher und billiger zu haben ist, als innere Bekehrung, muss sich niemand weiter wundern, allen Bedarf an Geist mit Prunk, Förmlichkeit mit Gleichförmigkeit, Ehrgeiz mit Aufruhr, Stolz mit Heuchelei unter einer toleranten Haltung gepaart zu sehen. Wobei es generell an Ernsthaftigkeit bei allen Bekenntnissen mangelt. Es darf keineswegs bezweifelt werden, dass sehr viele im Diesseits Zugang zu einer Kirche oder Sekte finden, die im Jenseits kaum Chance haben, den Himmel zu betreten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 54, Absatz 54,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 54, Absatz 54,

“The second argument our Savior uses is that those things did not defile a man, from whence I infer that in the worship of God we are chiefly to look after the substance of things, and as for circumstances they are not worth our notice.”
(Quotation Bagshaw)

Which possibly is true of those that are left by the magistrate to our choice and not those which cannot be disregarded without disobedience to him and affront to his authority.

“They, who press outward conformity in divine worship, endeavor to serve God the wrong way, and often times do only force carnal and hypocritical then to present God a sacrifice which his soul abhors.” (Quotation Bagshaw)

The magistrate’s laws make none carnal and hypocrites but find them so. He hath no commission to examine the hearts, but to take care of the actions of his subjects and though possibly he may increase their sin, whilst he endeavors to amend their lives, (an inconvenience which he must not hope to avoid since Christ’s own sermons and edicts were not exempt from it, which as much increased the damnation of the obstinate made thereby the more odious in the sight of God, as they advanced the happiness and privileges of the obedient)

yet the same God that abhors the sacrifice of the hypocritical compliant, would not approve the magistrate’s neglect of duty, should he by too much forbearance indulge the growth of contention and disorder, where a restraint in things indifferent might prevent it, the consequential miscarriages of others not at all lessening the obligation of his duty which is a care of the public quiet.

“Das zweite Argument, das unser Erlöser nutzt, lautet, dass derlei Gegebenheiten einen Menschen nicht beflecken. Woraus ich schließe, dass wir uns bei der Huldigung Gottes vornehmlich nach der Substanz der Angelegenheiten zu fragen haben und dass die Umstände keine besondere Beachtung verdienen.“ (Zitat Bagshaw)

Was möglicher Weise für alle die Umstände zutrifft, die durch die Obrigkeit unserem Belieben überlassen sind, aber keinesfalls für die, die im Falle des Ignorierens direkt zu Ungehorsam der Obrigkeit gegenüber führen und eine Infragestellung ihrer Autorität bedeuten.

“Jene, die äußerliche Konformität durchdrücken wollen, riskieren Gott in irreführender Weise zu dienen und forcieren sehr oft nur körperliche, oberflächliche, scheinheilige und heuchlerische Huldigung, um ihm ein Opfer darzubringen, welches seine Seele verabscheut.“ (Zitat Bagshaw)

Gesetze der Obrigkeit fordern keine körperlichen, oberflächlichen, scheinheiligen und heuchlerischen Opfer, sondern finden diese Bräuche so vor. Sie hat keinerlei Auftrag, die Seelen ihrer Schutzbefohlenen zu prüfen. Sie hat sich um deren Handlungen zu kümmern und könnte möglicherweise deren Sündhaftigkeit vergrößern, indem sie bemüht ist, deren Lebensstandard zu verbessern. (Eine Unannehmbarkeit, die zu vermeiden sie nicht erwarten darf, wo sie doch laut Jesu Christi eigenen Predigten und Erlassen vor all dem gleichermaßen sicher schützt, was die Verdammung der Starrköpfe umso mehr vergrößert, je hassenswerter deren Verhalten aus Gottes Sicht ist, als sie Glückseligkeit und Bevorzugung der Gehorsamen damit fördert.)

Während doch ein und derselbe Gott, der das Opfer kriecherischer Konformisten verabscheut, niemals eine Pflichtverweigerung der Obrigkeit gutheißen würde, sollte sie durch zu übertriebene Nachsichtigkeit das Anwachsen von Streit und Chaos begünstigen, wo eine klare Reglementierung der unbestimmten Angelegenheiten verhindern könnte, dass das folgenschwere Fehlverhalten anderer in keiner Weise die Verbindlichkeit ihrer Pflichten verringert, die schlicht in der Sorge um Ruhe und Frieden besteht.

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TToG II § 183

John Locke: Two Treatises of Government

§ 183. Let the conqueror have as much justice on his side, as could be supposed, he has no right to seize more than the vanquished could forfeit: His life is at the victor’s mercy; and his service and goods he may appropriate, to make himself reparation; but he cannot
take the goods of his wife and children; they too had a title to the goods he enjoyed, and their shares in the estate he possessed: For example, in the state of nature (and all commonwealths are in the state of nature one with another) have injured another man, and refusing to give satisfaction, it conies to a state of war, wherein my defending by force what I had gotten unjustly, makes me the aggressor.

I am conquered: My life, it is true, as forfeit, is at mercy, but not my wife’s and children’s. They made not war, nor assisted in it. I could not forfeit their lives; they were not mine to forfeit. My wife had a share in my estate; that neither could I forfeit. And my children also, being born of me, had a right to be maintained out of my labor or substance. Here then is the case: The conqueror has a title to reparation for damages received, and the children have a title to their fathers estate for their subsistence: For as to the wife’s share, whether her own labor or compact, gave her a title to it, it is plain, her husband could not forfeit what was hers. What must be done in the case? I answer; the fundamental law of nature being, that all, as much as may be, should be preserved, it follows, that if there be not enough fully to satisfy both, viz., for the conquerors losses, and children’s maintenance, he that hath, and to spare, must remit something of his full satisfaction, and give way to the pressing and preferable title of those who are in danger to perish without it.

§ 183. Mag der Eroberer so viel Recht auf seiner Seite haben, wie unterstellbar ist. Er hat kein Recht, mehr in seinen Besitz zu nehmen, als der Besiegte verwirken konnte: Das Leben des Besiegten steht unter der Gnade des Siegers. Der Eroberer kann sich dessen Dienste und Besitz aneignen, um sich zu entschädigen. Er darf sich aber keinesfalls des Besitzes dessen Ehefrau und Kinder bemächtigen. Diese haben ebenfalls Anspruch auf die Güter, die jener besaß und Anteil an dessen Vermögen.

Beispiel: Ich habe im Naturzustand, wohlgemerkt befinden sich alle Staaten im Naturzustand, einen anderen geschädigt. Weil ich mich weigere, ihm Ausgleich zu verschaffen, kommt es zu einem Krieg, in dem ich mit Gewalt verteidige, was ich unrechtmäßig erlangt habe. Dadurch werde ich zum Angreifer. Ich werde besiegt: Mein Leben ist verfallen und steht unter seiner Macht, nicht aber das meiner Frau und meiner Kinder. Sie führten keinen Krieg, noch unterstützten sie ihn. Ich konnte ihr Leben nicht verwirken. Ihr Leben war nicht das meinige, das ich verwirken konnte. Meine Frau hat Anteil an meinem Vermögen. Auch den kann ich nicht verwirken. Und ebenso haben meine Kinder, die von mir abstammen, ein Recht, aus meiner Arbeit oder meinem Besitz unterhalten zu werden.

Hier liegt der Fall so: Der Sieger hat Anspruch auf Entschädigung für erlittenen Schaden. Die Kinder haben Anspruch auf ihres Vaters Besitz für ihren Unterhalt. Was den Anteil der Frau betrifft, egal ob eigene Arbeit oder Vertrag ihr einen Anspruch darauf verschaffen, so ist es klar: Der Ehegatte kann nicht verwirken, was ihr gehört. Was hat in diesem Fall zu geschehen?

Meine Antwort: Das grundlegende Gesetz der Natur verlangt, alles so weit als möglich zu erhalten. Daraus folgt: Wenn nicht genug vorhanden ist um beides, den Schaden des Siegers und den Erhalt der Kinder völlig zu bedienen, muss er, der genügend hat und noch übrig behält, etwas von seiner vollen Satisfaktion nachlassen und dem dringenden und vorzuziehenden Anspruch derer entgegen kommen, die sonst Gefahr laufen würden umzukommen.

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TToG II § 182

John Locke: Two Treatises of Government

§ 182. But because the miscarriages of the father are no faults of the children, and they may be rational and peaceable, notwithstanding the brutishness and injustice of the father; the father, by his miscarriages and violence, can forfeit but his own life, but involves not his children in his guilt or destruction. His goods, which nature, that willeth the preservation of all mankind as much as is possible, hath made to belong to the children to keep them from perishing, do still continue to belong to his children:

For supposing them not to have joined in the war, either through infancy, absence, or choice, they have done nothing to forfeit them: Nor has the conqueror any right to take them away, by the bare title of having subdued him that by force attempted his destruction; though perhaps he may have some right to them, to repair the damages he has sustained by the war, and the defense of his own right; which how far it reaches to the possessions of the conquered, we shall see by and by. So that he that by conquest has a right over a man’s person to destroy him if he pleases, has not thereby a right over his estate to possess and enjoy it:

For it is the brutal force the aggressor has used, that gives his adversary a right to take away his life, and destroy him if he pleases, as a noxious creature; but it is damage sustained that alone gives him title to another man’s goods:

For though I may kill a thief that sets on me in the highway, yet I may not (which seems less) take away his money, and let him go: This would be robbery on my side. His force, and the state of war he puts himself in, made him forfeit his life, but gave me no title to his goods. The right then of conquest extends only to the lives of those who joined in the war, not to their estates, but only in order to make reparation for the damages received, and the charges of the war, and that too with reservation of the right of the innocent wife and children.

§ 182. Da aber Fehlverhalten eines Vaters nicht Schuld der Kinder ist, können diese verständig und friedlich sein, der Rohheit und Ungerechtigkeit des Vaters zum Trotz. Ein Vater kann durch seine Fehlverhalten und Gewalttaten nur sein eigenes Leben verwirken, verstrickt aber seine Kinder nicht in seine Schuld oder Vernichtung. Sein Besitz, den die Natur, da sie ja soweit wie möglich den Erhalt der ganzen Menschheit will, zum Besitz der Kinder bestimmt hat um sie vor Untergang zu bewahren, gehört weiter den Kindern. Nehmen wir an sie hätten am Krieg wegen ihrer Unmündigkeit, Abwesenheit oder aus freier Wahl, nicht teilgenommen, dann haben sie nichts getan um den Besitz zu verwirken.

Ein Eroberer hat kein Recht, ihn wegzunehmen, auch nicht wegen dem blanken Titel aus der Überwältigung dessen, der mit Gewalt seinen Untergang herbeizuführen versuchte. Vielleicht kann er ein gewisses Recht darauf haben, um den Schaden auszugleichen, den er durch Krieg und Verteidigung seines eigenen Rechts erlitten hat. Wie weit sich das auf den Besitz des Besiegten erstreckt, werden wir gleich sehen.

Wer durch Eroberung ein Recht über die Person eines Menschen erwirbt, diese nach Gefallen zu töten, erwirbt dadurch noch kein Recht, sein Vermögen in Besitz zu nehmen und zu nutzen. Es ist die rohe Gewalt, die der Angreifer gebraucht hat, was seinem Gegner ein Recht gibt, sein Leben zu nehmen und ihn, wenn er will, wie ein schädliches Geschöpf zu töten. Dagegen gewährt allein erlittener Schaden Anspruch auf den Besitz eines anderen Menschen.

Selbst wenn ich einen Räuber, der mich auf offener Landstraße überfällt, töten darf, so darf ich ihm keineswegs, auch wenn das geringfügiger scheint, sein Geld wegnehmen und ihn laufen lassen. Das wäre ein Raub meinerseits. Seine Gewalt und der Kriegszustand, in den er sich brachte, ließen ihn das Leben verwirken, aber gewähren mir keinen Anspruch auf seinen Besitz.

Das Recht der Eroberung erstreckt sich also nur auf das Leben derer, welche am Krieg teilnahmen, nicht aber auf ihren Besitz. Letzteres nur so weit, um für erlittenen Schaden Entschädigung zu erhalten und das ebenfalls nur unter Vorbehalt der Rechte der unschuldigen Frau und Kinder.

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