Schlagwort-Archive: Menschengeschlecht

TToG II § 172

John Locke: Two Treatises of Government

§ 172. Thirdly, despotical power is an absolute, arbitrary power one man has over another, to take away his life, whenever he pleases. This is a power, which neither nature gives, for it has made no such distinction between one man and another; nor compact can convey: For man not having such an arbitrary power over his own life, cannot give another man such a power over it; but it is the effect only of forfeiture, which the aggressor makes of his own life, when he puts himself into the state of war with another:

For having quitted reason, which God hath given to be the rule betwixt man and man, and the common bond whereby human kind is united into one fellowship and society; and having renounced the way of peace which that teaches, and made use of the force of war, to compass his unjust ends upon another, where he has no right; and so revolting from his own kind to that of beasts, by making force, which is theirs, to be his rule of right, he renders himself liable to be destroyed by the injured person, and the rest of mankind that will join with him in the execution of justice, as any other wild beast, or noxious brute, with whom mankind can have neither society nor security59.

And thus captives, taken in a just and lawful war, and such only, are subject to a despotical power, which, as it arises not from compact, so neither is it capable of any, but is the state of war continued: For what compact can be made with a man that is not master of his own life? What condition can he perform? And if he be once allowed to be master of his own life, the despotical, arbitrary power of his master ceases. He that is master of himself, and his own life, has a right too to the means of preserving it; so that as soon as compact enters, slavery ceases, and he so far quits his absolute power, and puts an end to the state of war, who enters into conditions with his captive.

§ 172. Zum Dritten: Despotische Macht ist absolute, willkürliche Macht, die ein Mensch über einen anderen hat ihm sein Leben zu nehmen, wenn es ihm beliebt. Diese Macht kann weder das Naturrecht gewähren, weil es keinen entsprechenden Unterschied zwischen dem einem und dem anderen Menschen macht, noch kann sie einen Vertrag übertragen. Da der Mensch keine solche willkürliche Macht über sein eigenes Leben hat, kann er sie auch keinem anderen Menschen einräumen. Sie ist lediglich Folge der Verwirkung des eigenen Lebens, welche ein Angreifer riskiert, wenn er gegen andere den Krieg erklärt.

Denn er legt damit die Vernunft ab, die Gott gewährt hat, um die Angelegenheiten zwischen den Menschen zu regeln und um das gemeinsame Band zu bilden, das Menschengeschlecht zu einer einzigen Gemeinschaft und Gesellschaft zu vereinigen. Er verzichtet auf den Pfad des Friedens, den die Vernunft lehrt, und nutzt die Macht des Kriegs um seine unrechtmäßigen Absichten anderen dort aufzuzwingen, wo er keinerlei Recht hat.

Sobald er rohe Gewalt, das Mittel der Tiere, zu seiner Rechtsregel macht, sich dadurch von seiner eigenen Art zu einer tierischen verwandelt, geht er das Risiko ein, durch den Geschädigten und die übrige Menschheit, die sich mit jenem zum Vollzug des Rechts vereinen wird, vernichtet zu werden. Genau jedes andere wilde Tier oder jede schädliche Bestie, mit dem der Mensch weder in Gemeinschaft noch Sicherheit leben kann59.

Daher sind Gefangene aus einem gerechten und rechtmäßigen Krieg, und nur solche, einer despotischen Macht unterworfen, die, weil sie nicht aus einem Vertrag entsteht, auch kein vertraglich regelbarer sondern fortgesetzter Kriegszustand ist. Welcher Vertrag könnte auch mit einem Menschen geschlossen werden, der nicht Herr seines eigenen Lebens ist? Welche Bedingung könnte er erfüllen? Wird ihm einmal gewährt, Herr seines eigenen Lebens zu sein, hört die despotische, willkürliche Macht seines Herrn auf. Wer Herr seiner selbst und seines eigenen Lebens ist, hat auch ein Recht auf die Mittel es zu erhalten. Sobald ein Vertrag eingegangen wird, hört die Sklaverei auf. Wer Bedingungen mit seinem Gefangenen vereinbart, legt seine absolute Macht nieder und setzt dem Kriegszustand ein Ende.

59Another copy corrected by Mr. Locke, has it thus: Noxious brute that is destructive to their being.

Eine weitere Kopie, korrigiert durch John Locke selbst, drückt es so aus: Schädliche Bestie, die deren Existenz zerstört.

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TToG I § 31

John Locke: Two Treatises of Government

§ 31. And that this grant spoken to Adam was made to him, and the whole species of man, is clear from our author’s own proof out of the Psalmist. The earth, saith the Psalmist, hath he given to the children of men; which shows the title comes from fatherhood. These are Sir Roberts words in the preface before cited, and a strange inference it is he makes; God hath given the earth to the children of men, ergo the title comes from fatherhood. It is pity the propriety of the Hebrew tongue had not used fathers of men, instead of children of men, to express mankind, then indeed our author might have had the countenance of the sound of words, to have placed the title in the fatherhood.

But to conclude, that the fatherhood had the right to the earth, because God gave it to the children of men, is a way of arguing peculiar to our author: And a man must have a great mind to go contrary to the sound as well as the sense of the words before he could light on it. But the sense is yet harder, and more remote from our author’s purpose: For as it stands in his preface, it is to prove Adam’s being monarch, and his reasoning is thus, God gave the earth to the children of men, ergo Adam was monarch of the world.

I defy any man to make a more pleasant conclusion than this, which cannot be excused from the most obvious absurdity, till it can be shown, that by children of men, he who had no father, Adam alone is signified; but whatever our author does, the scripture speaks not nonsense.

§ 31. Aus unseres Autors eigenem, den Psalmen entnommenem Beweis: „Der Psalmist sagt: „Die Erde hat er den Menschenkindern gegeben, (was beweist: Der Rechtsanspruch kommt von der Vaterschaft.“), geht klar hervor, dass die gegenüber Adam ausgesprochene Gewähr ihm und dem ganzen Menschengeschlecht gemacht wurde. So Sir Roberts eigene Worte aus seinem oben erwähnten Vorwort.

Er zieht daraus einen denkwürdigen Schluss: „Gott hat die Erde den Menschenkindern gegeben; ergo kommt der Rechtsanspruch von der Vaterschaft“. Welch ein Jammer, dass die Eigenschaften der hebräischen Sprache „Menschenväter“ als Begriff verweigern, um
Menschheit auszudrücken.

Stattdessen aber „Menschenkinder“ zulassen. Unser Autor würde dann wenigstens auf die Wahrnehmung des Klangs für sein Anliegen bauen können, um den Rechtsanspruch auf Herrschaft in die Vaterschaft zu verpflanzen.

Hier klar zu folgern, die Vaterschaft vermittle das Recht auf die Erde, da Gott sie den Menschenkindern gegeben habe, entspricht der typischen Art der Beweisführung unseres Autors. Ein Mensch muss wirklich große Motivation haben, gegen den Ausdruck und den Sinn der Worte anzugehen, bevor er sich dazu herbeilassen kann.

Der Sinn ist für unseren Autor indessen verheerender und noch weiter entfernt von seinem Zweck: Wie es in seiner Vorrede heißt, soll er Adams Königtum beweisen und seine Schlussfolgerung ist: „Gott gab die Erde den Menschenkindern; ergo war Adam Monarch der Welt“.

Ich fordere jeden auf, einen amüsanteren Schluss zu ziehen als diesen, der als handgreiflichster Unsinn gelten wird, solange unbewiesen bleibt, dass unter „Menschenkindern“ ausgerechnet jemand zu verstehen ist, der gar keinen Vater hatte: Adam allein. Aber mag unser Autor tun, was er will: Die heilige Schrift redet keinen Unsinn.

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