Schlagwort-Archive: unterjochen

TToG II § 177

John Locke: Two Treatises of Government

§ 177. But supposing victory favors the right side, let us consider a conqueror in a lawful war, and see what power he gets, and over whom.

First: It is plain he gets no power by his conquest over those that conquered with him. They that fought on his side cannot suffer by the conquest, but must at least be as much freemen as they were before. And most commonly they serve upon terms, and on condition to share with their leader, and enjoy a part of the spoil, and other advantages that attend the conquering sword; or at least have a part of the subdued country bestowed upon them. And the conquering people are not, I hope, to be slaves by conquest, and wear their laurels only to show they are sacrifices to their leader’s triumph. They, that found absolute monarchy upon the title of the sword, make their heroes, who are the founders of such monarchies, arrant Drawcansirs60 and forget they had any officers and soldiers that fought on their side in the battles they won, or assisted them in the subduing, or shared in possessing, the countries they mastered.

We are told by some, that the English monarchy is founded in the Norman conquest, and that our Princes have thereby a title to absolute dominion: Which if it were true, (as by the history it appears otherwise) and that William had a right to make war on this island: Yet his dominion by conquest could reach no farther than to the Saxons and Britons, that were then inhabitants of this country. The Normans that came with him, and helped to conquer, and all descended from them, are freemen, and no subjects by conquest; let that give what dominion it will. And if I, or anybody else, shall claim freedom, as derived from them, it will be very hard to prove the contrary:

And it is plain, the law, that has made no distinction between the one and the other, intends not there should be any difference in their freedom or privileges.

§ 177. Unterstellen wir, der Sieg begünstige die rechtmäßige Seite, dann wollen wir den Sieger eines rechtmäßigen Krieges betrachten und sehen, welche Macht er erlangt, und über wen:

Erstens ist es klar, erlangt er durch seinen Sieg keine Macht über die, die mit ihm siegten. Wer an seiner Seite kämpfte, kann unter dem Sieg nicht zu leiden haben und muss mindestens so sehr frei bleiben, wie er es vorher war. Meistens dient man unter Vertrag und unter der Bedingung, mit dem Anführer zu teilen, an der Beute und anderen Vorteilen, die der Eroberung durch das Schwert folgen, teilzuhaben oder wenigstens einen Teil des eroberten Landes geschenkt zu erhalten. Das erobernde Volk sollte durch Eroberung hoffentlich nicht zu Sklaven werden und seine Lorbeeren nur tragen, um zu zeigen, es sei ebenso Opfer des Triumphs seiner Führer.

Wer absolute Monarchie auf den Rechtsanspruch des Schwertes gründet, befördert deren Helden, Gründer solcher Monarchien, zu dreisten Drawcansirs60 und lässt Offiziere und Soldaten vergessen, die in den gewonnenen Schlachten an deren Seite kämpften, ihnen halfen, die Länder, welche sie überwältigten, zu unterjochen und die an der Besitzergreifung teilnahmen.

Man sagt uns, die englische Monarchie gründe sich auf die normannische Eroberung und unsere Fürsten hätten daher einen Rechtsanspruch auf absolute Herrschaft. Wäre das wahr, geschichtlich verhält es sich anders, William hatte, ein Recht gegen unsere Insel Krieg zu führen, so könnte doch seine Herrschaft durch Eroberung nie weiter reichen als bis über Sachsen und Briten, die damals die Einwohner unseres Landes waren. Die Normannen, die mit ihm kamen und bei der Eroberung halfen, sowie alle, die von ihnen abstammen, sind Freie und keine Untertanen durch Eroberung, egal welche Herrschaft sie gewährt. Sollte ich oder irgendein anderer, als deren Nachfahre, meine Freiheit beanspruchen, wird es sehr schwer sein, das Gegenteil zu beweisen.

Es wird deutlich: Das Gesetz, das keinen Unterschied zwischen den einen und den anderen vorgesehen hat, verweigert auch jeden Unterschied bezüglich ihrer Freiheit oder ihren Privilegien.

60https://en.wikipedia.org/wiki/Drawcansir
60https://de.wikipedia.org/wiki/Bramarbas

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG I § 21

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER IV.

Of Adam’s Title to Sovereignty by Donation, Gen. I.28.

§ 21. Having at last got through the foregoing passage, where we have been so long detained, not by the force of arguments and opposition, but by the intricacy of the words, and the doubtfulness of the meaning; let us go on to his next argument for Adam’s sovereignty. Our author tells us in the words of Mr. Selden8, that Adam by donation from God, Gen. I.28., was made the general Lord of all things, not without such a private dominion to himself, as without his grant did exclude his children. This determination of Mr. Selden8, says our author, is consonant to the history of the Bible, and natural reason, Observations 210., and in his Pref. to his Observations on Aristotle, he says thus, the first government in the world was monarchial in the father of all flesh, Adam being commanded to people and multiply the earth, and to subdue it, and having dominion given him over all creatures, was thereby the monarch of the whole world: None of his posterity had any right to possess anything, but by his grant or permission, or by succession from him: The earth, saith the Psalmist, hath he given to the children of men, which show the title comes from fatherhood.

Kapitel 4

Von Adams Rechtsanspruch auf Souveränität durch Schenkung: Gen. I.28

§ 21. Nachdem wir endlich den vorherigen Abschnitt abgearbeitet haben, der uns durch ein Gewirr von Widersprüchen und Zweideutigkeiten an Stelle gewichtiger Argumente ewig aufgehalten hat, nehmen wir uns ein weiteres Argument für Adams Souveränität vor. Unser Autor teilt in Seldens8 Worten mit: „Adam war durch Gottes Schenkung (Gen I, 1.28) Herr aller Dinge war mit einer persönlichen, alleinigen Herrschaft (Sach-, Gebrauch-, -Gebiets) die – ohne seine ausdrückliche Bewilligung, seine Kinder von allem ausschloss“.

Ferner meint unser Autor „Diese Entscheidung Seldens8 stimmt mit der biblischen Geschichte und der natürlichen Vernunft überein“. (O. 210). Im Vorwort zu seinen „Bemerkungen über Aristoteles“ sagt er Folgendes: „Die erste Regierung in der Welt war monarchisch, in den Händen des Vater allen Fleisches. Adam wurde befohlen sich zu vermehren, die Erde zu bevölkern und zu unterjochen. Da er Herrschaft über alle Lebewesen innehatte, war er Monarch der ganzen Welt. Seine Nachkommenschaft hatte nur durch seine Gewähr, Erlaubnis oder Erbnachfolge das Recht etwas zu besitzen. Der Psalmist schreibt: Die Erde hat Adam seinen Söhnen vererbt, was den Rechtsanspruch seitens der Vaterschaft beweist“.

8John Selden, Völkerrechtler, aus „mare clausum sive de dominio maris libri II (1636)“; https://en.wikipedia.org/wiki/John_Selden

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt