Schlagwort-Archive: Territorien

TToG II § 122

John Locke: Two Treatises of Government

§ 122. But submitting to the laws of any country, living quietly, and enjoying privileges and protection under them, makes not a man member of that society: This is only a local protection and homage due to and from all those, who, not being in a state of war, come within the territories belonging to any government, to all parts whereof the force of its laws extends. But this no more makes a man a member of that society, a perpetual subject of that commonwealth, than it would make a man a subject to another, in whose family he found it convenient to abide for some time; though, whilst he continued in it, he were obliged to comply with the laws, and submit to the government he found there.

And thus we see, that foreigners, by living all their lives under another government, and enjoying the privileges and protection of it, though they are bound, even in conscience, to submit to its administration, as far forth as any denizen; yet do not thereby come to be subjects or members of that commonwealth. Nothing can make any man so, but his actually entering into it by positive engagement, and express promise and compact. This is that which I think concerning the beginning of political societies, and that consent which makes any one a member of any commonwealth.

§ 122. Sich den Gesetzen eines Landes unterzuordnen, ruhig dort zu leben, Privilegien und Schutz in Anspruch zu nehmen, macht einen Menschen noch nicht zu einem Mitglied dieser Gesellschaft. Es handelt sich um einen auf den Ort bezogenen Schutz, soweit sich die Kraft der Gesetze erstreckt, eine Huldigung von und für alle, die nicht in kriegerischer Absicht in die Territorien irgendwelcher Regierungen gelangen.

Das macht noch keinen Menschen weitergehend zu einem Mitglied dieser Gesellschaft, zu einem ständigen Angehörigen dieses Staates, als es jemand zum Untergebenen eines anderen Menschen machen würde, in dessen Familie zu leben ihm einige Zeit gefiele. Selbst wenn er, solange er dort bleibt, verpflichtet ist die Regeln zu befolgen und sich dem Regiment unterzuordnen, das er dort vorfindet.

Damit wird uns klar: Fremde, die ihr Leben lang unter einer anderen Regierung leben, Privilegien und Schutz genießen, sind sie genauso gebunden, auch über das Gewissen, sich der Verwaltung soweit unterzuordnen wie jeder Bewohner. Dennoch werden sie dadurch noch nicht zu Angehörigen oder Mitgliedern dieses Staats.

Rein gar nichts kann einen Menschen dazu machen als sein wirklicher Eintritt durch positive Verpflichtung und ausdrückliches Versprechen und Vertrag.

Ich denke, das ist es, was den Anfang politischer Gesellschaften ausmacht und diese Zustimmung betrifft, die jemand zum Mitglied eines Staates macht.

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TToG II § 45

John Locke: Two Treatises of Government

§ 45. Thus labor, in the beginning, gave a right of property, wherever anyone was pleased to employ it upon what was common, which remained a long while the far greater part, and is yet more than mankind makes use of. Men, at first, for the most part, contented themselves with what unassisted nature offered to their necessities; and though afterwards, in some parts of the world, (where the increase of people and stock, with the use of money, had made land scarce, and so of some value) the several communities settled the bounds of their distinct territories, and by laws within themselves regulated the properties of the private men of their society, and so, by compact and agreement, settled the property which labor and industry began;

and the leagues that have been made between several states and kingdoms, either expressly or tacitly disowning all claim and right to the land in the others possession, have, by common consent, given up their pretences to their natural common right, which originally they had to those countries, and so have, by positive agreement, settled a property amongst themselves, in distinct parts and parcels of the earth; yet there are still great tracts of ground to be found, which (the inhabitants thereof not having joined with the rest of mankind, in the consent of the use of their common money) lie waste, and are more than the people who dwell on it do, or can make use of, and so still lie in common; though this can scarce happen amongst that part of mankind that have consented to the use of money.

§ 45. Es war es die Arbeit, die zuerst ein Recht auf Besitz verschaffte, wo immer der Mensch sie auf den Gemeinbesitz verwenden wollte. Dieser Gemeinbesitz blieb noch lange der bei weitem größere Teil und ist noch heute mehr als die Menschheit nutzen kann. Anfangs begnügten sich die Menschen meistens mit dem, was die Natur ihnen von sich für ihre Bedürfnisse bereit stellte. Später wurde in manchen Gegenden der Welt durch Bevölkerungswachstum und Anstieg des Viehbestands in Verbindung mit Geldverkehr das Land knapp und erlangte einen gewissen Wert. Daraufhin setzten die verschiedenen Gemeinschaften die Grenzen ihrer Territorien fest, regelten durch eigene Gesetze den privaten Besitz innerhalb ihrer Gesellschaft und bestimmten durch Vertrag und Übereinkunft den Besitz, den Arbeit und Fleiß hatten entstehen lassen.

Die verschiedenen Staaten und Königreiche schlossen Vereinbarungen, verwarfen dadurch ausdrücklich oder stillschweigend jeden Anspruch auf das Land im Besitz des anderen, gaben durch gemeinschaftliche Übereinkunft auch die Ansprüche auf ihr natürliches, gemeinsames Recht auf, welches sie ursprünglich auf jene Länder besaßen und schufen so durch positive Abkommen untereinander Besitz an verschiedenen Teilen und Stücken der Erde.

Trotzdem gibt es noch große Flächen Land, die brach liegen, größer sind als deren Bewohner wirklich brauchen oder nutzen können und so noch immer Gemeinbesitz darstellen. Deren Bewohner haben sich nicht dem Konsens der übrigen Menschheit über den gemeinsamen Gebrauch des Geldes angeschlossen.

Bei dem Teil der Menschheit, der sich für den Gebrauch des Geldes entschlossen hat, kann das jedoch kaum der Fall sein.

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TToG II § 38

John Locke: Two Treatises of Government

§ 38. The same measures governed the possession of land too: Whatsoever he tilled and reaped, laid up and made use of, before it spoiled, that was his peculiar right; whatsoever he enclosed, and could feed, and make use of, the cattle9 and product was also his. But if either the grass of his enclosure rotted on the ground, or the fruit of his planting perished without gathering, and laying up, this part of the earth, notwithstanding his enclosure, was still to be looked on as waste, and might be the possession of any other.

Thus, at the beginning, Cain might take as much ground as he could till, and make it his own land, and yet leave enough to Abel’s sheep to feed on; a few acres38 would serve for both their possessions. But as families increased, and industry enlarged their stocks, their possessions enlarged with the need of them; but yet it was commonly without any fixed property in the ground they made use of, till they incorporated, settled themselves together, and built cities; and then, by consent, they came in time, to set out the bounds of their distinct territories, and agree on limits between them and their neighbors and by laws within themselves, settled the properties of those of the same society:

For we see, that in that part of the world which was first inhabited, and therefore like to be best peopled, even as low down as Abrahams time, they wandered with their flocks, and their herds, which was their substance, freely up and down; and this Abraham did, in a country where he was a stranger. Whence it is plain, that at least a great part of the land lay in common; that the inhabitants valued it not, nor claimed property in any more than they made use of. But when there was not room enough in the same place, for their herds to feed together, they by consent, as Abraham and Lot did, Gen.XIII.5, separated and enlarged their pasture, where it best liked them. And for the same reason Esau went from his father, and his brother, and planted in mount Seir, Gen.XXXVI.6.

§ 38. Dieses Maß galt auch für den Besitz von Land:

Wie viel jemand anbaute und erntete, aufbewahrte und verbrauchte, bevor es verdarb, war sein eigenes Recht. Wie viel er einzäunte, ernähren und nutzen konnte, Vieh und Erzeugnisse ebenfalls. Sobald aber das Gras seines eingezäunten Landes auf dem Boden verfaulte oder die Früchte seiner Pflanzung zugrunde gingen, statt gesammelt und aufbewahrt zu werden, so war dieser Teil des Landes, ungeachtet der Abgrenzung als herrenlos zu betrachten und konnte von einem anderen in Besitz genommen werden.

Anfangs konnte Kain so viel Grund und Boden nehmen, als er bebauen konnte, um es zu seinem Landbesitz zu machen und dennoch genug für Abels Schafe als Weide übriglassen. Einige wenige Acre38 genügten für den Besitz beider. Als sich aber die Clans wuchsen, Fleiß ihren Viehbestand vergrößerte, erweiterte sich mit den Bedürfnissen auch ihr Besitz. Das geschah in Form von Gemeinbesitz ohne fest bestimmten Privatbesitz an dem Boden, von dem sie Gebrauch machten, bis sie sich zu einer Gemeinschaft zusammenschlossen, sich zusammen ansiedelten und Städte bauten.

Ab da entwickelten sie sich allmählich dahin, durch Übereinkunft ihre Territorien abzugrenzen und sich über die Grenzen zwischen ihnen und ihren Nachbarn zu verständigen, während sie durch eigene Gesetze den Privatbesitz derjenigen regelten, die zur gleichen Gemeinschaft gehörten. Wir sehen, in jenem Teil der Welt, der zuerst bewohnt und deshalb wahrscheinlich am stärksten bevölkert war, zurück bis zu Abrahams Zeit, zogen sie mit ihren Herden, die ihr Vermögen waren, frei hin und her. Abraham tat das sogar in einem Land, in welchem er ein Fremder war.

Daraus geht klar hervor, wenigstens ein großer Teil des Landes war Gemeinbesitz. Dessen Bewohner schätzten es nicht als Wertobjekt und beanspruchten kein Recht auf mehr, als sie wirklich nutzten. War aber an selbigen Stellen nicht mehr genug Raum für ihre Herden um zusammen zu weiden, gingen sie nach Absprache getrennte Wege, wie es Abraham und Lot taten Gen.XIII.5 und dehnten ihre Weidegründe dort aus, wo es ihnen am besten gefiel. aus ebendiesem Grund zog Esau von Vater und Bruder fort und siedelte sich im Seirgebirge an Gen.XXXVI.6.

9 Cattle / Catalla: Term in old English Law. Even named chattels. Originally used by the Normand for any kind of tamed animal in human use. It remains today in cattle, used for cows. In a transitive sense even a medieval term for everything a person possesses in mobile things, not directly bound to a fief or feud.

9 Cattle / Catalla: Begriff aus dem alten Englischen Recht. Auch als chattels bezeichnet. Von den Normannen ursprünglich für jegliches Nutzvieh im Haushalt genutzt. Heute fortlebend in dem Begriff Cattle für Rinder. Im erweiterten Sinn alles was an beweglicher Habe einer Familie vorhanden war und nicht ausdrücklich zu einem fief (rückfälliges Lehen) oder feud (erbliches Lehen) gehörte.

38https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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