Schlagwort-Archive: Eintritt

TToG II § 131

John Locke: Two Treatises of Government

§ 131. But though men, when they enter into society, give up the equality, liberty, and executive power they had in the state of nature, into the hands of the society, to be so far disposed of by the legislative, as the good of the society shall require; yet it being only with an intention in everyone the better to preserve himself, his liberty and property39; (for no rational creature can be supposed to change his condition with an intention to be worse) the power of the society, or legislative constituted by them, can never be supposed to extend farther than the common good; but is obliged to secure everyone’s property39, by providing against those three defects above mentioned, that made the state of nature so unsafe and uneasy. And so whoever has the legislative or supreme power of any commonwealth, is bound to govern by established standing laws, promulgated and known to the people, and not by extemporary decrees; by indifferent and upright judges, who are to decide controversies by those laws; and to employ the force of the community at home, only in the execution of such laws, or abroad to prevent or redress foreign injuries, and secure the community from inroads and invasion. And all this to be directed to no other end but the peace, safety and public good of the people.

§ 131. Selbst wenn Menschen mit Eintritt in eine Gesellschaft Gleichheit, Freiheit und exekutive Macht abgeben, die sie im Naturzustand hatten, zugunsten der Gesellschaft, die durch eine Legislative soweit darüber zu verfügen hat, als das Wohl der Gesellschaft es erfordert, dann geschieht das nur durch jedermanns Vorhaben sich selbst, seine Freiheit und sein Eigentum39 umso besser zu erhalten. Schließlich kann von keinem vernünftigen Wesen erwartet werden, es ändere seine Situation mit der Absicht, diese zu verschlechtern. Der Gesellschaft oder der durch sie eingesetzten Legislative darf daher nie unterstellt werden, ihre Macht erstrecke sich weiter als auf das gemeinsame Wohl. Im Gegenteil ist sie verpflichtet, das Eigentum39 eines jeden sicherzustellen. Und zwar durch sie Vorsorge gegen die drei beschriebenen Mängel, die den Naturzustand so unsicher und unbehaglich machen: Wer also die Legislative oder höchste Macht eines Staatswesens innehat, hat die Pflicht nach festen, stehenden, transparent bekannt gemachten und vom Volk bestätigten Gesetzen zu regieren und keinesfalls nach Beschlüssen des herrschenden Augenblicks. Dazu gehören unparteiische, rechtschaffene Richter, welche Auseinandersetzungen nach diesen Gesetzen zu entscheiden haben. Die Macht der Gemeinschaft darf im Inland nur zum Vollzug der Gesetze genutzt werden. Im Ausland, um fremdes Unrecht zu verhüten oder zu sühnen und die Gesellschaft gegen Überfälle und Invasionen sicher zu stellen. All das zu keinen anderen Zwecken als Frieden, Sicherheit und öffentlicher Wohlfahrt der gesamten Bevölkerung.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 122

John Locke: Two Treatises of Government

§ 122. But submitting to the laws of any country, living quietly, and enjoying privileges and protection under them, makes not a man member of that society: This is only a local protection and homage due to and from all those, who, not being in a state of war, come within the territories belonging to any government, to all parts whereof the force of its laws extends. But this no more makes a man a member of that society, a perpetual subject of that commonwealth, than it would make a man a subject to another, in whose family he found it convenient to abide for some time; though, whilst he continued in it, he were obliged to comply with the laws, and submit to the government he found there.

And thus we see, that foreigners, by living all their lives under another government, and enjoying the privileges and protection of it, though they are bound, even in conscience, to submit to its administration, as far forth as any denizen; yet do not thereby come to be subjects or members of that commonwealth. Nothing can make any man so, but his actually entering into it by positive engagement, and express promise and compact. This is that which I think concerning the beginning of political societies, and that consent which makes any one a member of any commonwealth.

§ 122. Sich den Gesetzen eines Landes unterzuordnen, ruhig dort zu leben, Privilegien und Schutz in Anspruch zu nehmen, macht einen Menschen noch nicht zu einem Mitglied dieser Gesellschaft. Es handelt sich um einen auf den Ort bezogenen Schutz, soweit sich die Kraft der Gesetze erstreckt, eine Huldigung von und für alle, die nicht in kriegerischer Absicht in die Territorien irgendwelcher Regierungen gelangen.

Das macht noch keinen Menschen weitergehend zu einem Mitglied dieser Gesellschaft, zu einem ständigen Angehörigen dieses Staates, als es jemand zum Untergebenen eines anderen Menschen machen würde, in dessen Familie zu leben ihm einige Zeit gefiele. Selbst wenn er, solange er dort bleibt, verpflichtet ist die Regeln zu befolgen und sich dem Regiment unterzuordnen, das er dort vorfindet.

Damit wird uns klar: Fremde, die ihr Leben lang unter einer anderen Regierung leben, Privilegien und Schutz genießen, sind sie genauso gebunden, auch über das Gewissen, sich der Verwaltung soweit unterzuordnen wie jeder Bewohner. Dennoch werden sie dadurch noch nicht zu Angehörigen oder Mitgliedern dieses Staats.

Rein gar nichts kann einen Menschen dazu machen als sein wirklicher Eintritt durch positive Verpflichtung und ausdrückliches Versprechen und Vertrag.

Ich denke, das ist es, was den Anfang politischer Gesellschaften ausmacht und diese Zustimmung betrifft, die jemand zum Mitglied eines Staates macht.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt