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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 84, Absatz 84,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 84, Absatz 84,

Another reason why the magistrate possibly doth more severely tie up the liberty of those of his own profession, and exercise his power in indifferent things especially over them may be because they are most likely to disturb the public peace, the state religion being usually the state trouble, which is not seldom found to arm the subjects against the Prince but when he is of the same profession, either because men generally when their fears are removed and have a free exercise of their religion allowed, are apt to grow wanton and know not how to set bounds to their restless spirits if persecution hang not over their heads; they will be ready to advance them too high, and if the fear of losing divert not their thoughts, they will employ them in getting; where nothing checks them, they will be sure to mount still and not stop so long as anything is above them, and those perhaps who under the Turks would be well content to be subjects so they might be Christians will in England scarce digest that condition but be ready to think if the magistrate be their fellow Christian he is their brother too and will hence expect as our author pleads, p. 4, to be used rather as brethren than subjects, equals than inferiors.

Nor is the subtlety of malicious men wanting to make the magistrate’s religion troublesome to him, wherein they will be sure to search out those arguments and spin those consequences (which a different profession could never afford them) which shall lay hold on the actions and, as they will represent them, mal-administrations of the Prince.

They will offer proofs from Scripture that he is not true to his own profession, that he either superstitiously innovates the worship, or is supinely careless of reformation or tyrannically abridges them of that liberty, which the law of their God, and that doctrine which he cannot deny freely and equally bestows on them, and pretend him as disobedient to the law of God as they will hence take leave to be to his, and at last will arrive at this, if he will not reform what they think amiss, they themselves may, or at last conclude that he cannot be a Christian and a magistrate at once.

Thus are the public religions of countries apt by the badness of the professors to become troublesome to the magistrate and dangerous to the peace, if not carefully eyed and directed by a strong and steady hand, whilst underling and tolerated professions are quiet, and the professors content themselves to commend their doctrine by the strictness and sobriety of their lives and are careful not to rend their unity by needless disputes about circumstances and so lay themselves open to the reproach of their enemies; or if any difference creep in, mutual consent closes it, without appealing to force or endeavoring to carve out a reformation with the sword, an argument never made use of but when there are hands enough prepared to wield it.

Ein anderer Grund, warum eine Obrigkeit eventuell die Freiheit derer, die desselben Glaubens sind, strenger bindet und ihre Macht betreffend die unbestimmten Dinge speziell gegenüber jenen ausübt, mag darin bestehen, dass eben diese wesentlich leichtfertiger bereit sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Religion einer Nation ist meist die Quelle allen inneren Ärgers einer Nation. Dabei ist es nicht selten anzutreffen, dass die Untertanen gegen den Fürsten bewaffnet werden, selbst wenn er ihr Bekenntnis teilt. Entweder weil Menschen ganz grundsätzlich, sobald ihre Befürchtungen entfallen und absolut freie Ausübung der eigenen Religion gestattet ist, stets fähig sind, sich mit zunehmender Gier zu entwickeln und einfach nicht erkennen, wie, wo und wann ihrem unsteten Geist Grenzen zu setzen sind, solange keine Strafverfolgung droht. Sie sind jederzeit bereit, sich selbst zu weit zu erhöhen und falls keinerlei Furcht vor einer Niederlage ihre Gedanken umlenkt, werden sie diese nutzen, um alles raffgierig an sich zu reißen. Wo sie rein gar nichts aufhält, werden sie stets immer höher hinaus wollen und nicht einhalten, so lange noch irgendetwas Höheres über ihnen ist. Sogar solche, die unter Herrschaft der Türken als Untertanen sehr zufrieden wären, solange man sie Christen sein ließe, würden in England diese Bedingung kaum ertragen, sondern sofort denken, da ja die Obrigkeit aus Glaubensgenossen bestehe, seien deren Mitglieder zugleich auch ihre Brüder und deshalb würden sie selbstverständlich erwarten, wie unser Autor fordert, Seite 4, gleichgestellt statt untergeordnet zu sein.

Und zielt die Finesse böswilliger Menschen auch nicht begierig darauf ab, die Religion der Obrigkeit für diese zum Problem zu machen, dessentwegen sie mit Sicherheit jene Argumente heraussuchen und jene Teufel an die Wand malen, (was ihnen kein anderes Bekenntnis gestatten würde), mittels derer sie Hand an die umstrittenen Handlungen legen könnten, um sie wunschgemäß als schlechte Regentschaft des Fürsten darzustellen.

Sie werden Beweise aus der Heiligen Schrift anbieten, dass er seinem eigenen Bekenntnis untreu sei, dass er entweder in abergläubischer Form die Huldigung erneuern wolle, oder aber gleichgültig und unverantwortlich gegenüber der Reformation sei, oder gar wie ein Tyrann alle Freiheit beschneidet, die das Recht nach ihrer Interpretation Gottes, was er nicht verneinen kann, ihnen freizügig und gleichermaßen verlieh. Sie werden seinen Ungehorsam gegen Gottes Gesetz behaupten, geradeso wie sie daher unterlassen des Fürsten Gesetz zu gehorchen und zum Schluss wird alles dahin kommen, dass er, sollte er nicht dahingehend reformieren, worin sie Bedarf sehen, sie selbst das entsprechende vornehmen werden. Oder aber sie beschließen, er könne nicht Christ und Obrigkeit auf einmal sein.

Auf diese Weise eignet sich die offizielle Religion eines Landes bestens, durch die Böswilligkeit der Bekenner, für die Obrigkeit ein Herd ewiger Unruhe und für den Frieden gefährlich zu werden. Daher soll sie sorgsam beobachtet und durch eine starke und solide Hand geleitet werden, während untergeordnete und geduldete Bekenntnisse sich ruhig verhalten, während die Bekennenden sich damit zufrieden geben, ihren Lehren durch Geradlinigkeit und Schlichtheit ihrer Lebensführung Ehre und Lob zu erweisen und sie sorgfältig darauf achten, ihre Eintracht nicht durch nutzlose Auseinandersetzungen über religiöse Begleitumstände zu zerreißen und dadurch sich selbst Vorwürfen und Attacken ihrer Feinde offen auszusetzen. Wenn dann irgendeine Streitigkeit hereinbricht, soll gegenseitiges Einvernehmen sie schließen, ohne Anwendung von physischer Gewalt oder dem Versuch, eine Reformation mit dem Schwert herauszuschneiden. Das Argument, welches nie benutzt wird, außer es gibt genug bereitwillige Hände, das Schwert zu schwingen.

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TToG II § 209

John Locke: Two Treatises of Government

§ 209. But if either these illegal acts have extended to the majority of the people; or if the mischief and oppression has lighted only on some few, but in such cases, as the precedent, and consequences seem to threaten all; and they are persuaded in their consciences, that their laws, and with them their estates, liberties, and lives are in danger, and perhaps their religion too; how they will be hindered from resisting illegal force, used against them, I cannot tell.

This is an inconvenience, I confess, that attends all governments whatsoever, when the governors have brought it to this pass, to be generally suspected of their people; the most dangerous state which they can possibly put themselves in; wherein they are the less to be pitied, because it is so easy to be avoided; it being as impossible for a governor, if he really means the good of his people, and the preservation of them, and their laws together, not to make them see and feel it, as it is for the father of a family, not to let his children see he loves, and takes care of them.

§ 209. Erstrecken sich entweder diese unrechtmäßigen Akte auf die Mehrheit des Volks oder waren von Schaden und Unterdrückung zwar nur einige wenige, aber in derartigen Fällen betroffen, die als Präzedenzfall mit Folgen die Allgemeinheit zu bedrohen scheinen, sobald diese im Gewissen davon überzeugt sind, ihre Gesetze und mit ihnen ihr Vermögen, ihre Freiheiten und Leben wären in Gefahr, vielleicht sogar ihre Religion:

Wie man sie dann hindern wollte, sich unrechtmäßig gegen sie eingesetzter Gewalt zu widersetzen, vermag ich nicht zu sagen. Ich gestehe: Hier liegt eine Schwierigkeit vor, die jede Regierung welcher Art sie auch sei zu erwarten hat. Jedes Mal wenn Regierende es so weit gebracht haben, generell dem Argwohn der Bevölkerung ausgesetzt zu sein, die gefährlichste Lage übrigens, in die sie sich selbst bringen können, und in der sie umso weniger zu bemitleiden sind, als sie so leicht zu vermeiden ist.

Es ist für einen Regenten genauso ausgeschlossen, sofern er wirklich das Wohl und den Erhalt der Bevölkerung und der Gesetze beabsichtigt, diese Bevölkerung das nicht nachprüfbar erkennen und fühlen zu lassen, wie es für einen Familienvater ausgeschlossen ist, den Kindern nicht zum Bewusstsein zu bringen, dass er sie liebt und für sie sorgt.

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TToG II § 208

John Locke: Two Treatises of Government

§ 208. Fourthly: But if the unlawful acts done by the magistrate be maintained (by the power he has got) and the remedy which is due by law be by the same power obstructed; yet the right of resisting, even in such manifest acts of tyranny, will not suddenly, or on slight occasions, disturb the government:

For if it reach no farther than some private men’s cases, though they have a right to defend themselves, and to recover by force what by unlawful force is taken from them; yet the right to do so will not easily engage them in a contest, wherein they are sure to perish; it being as impossible for one, or a few oppressed men to disturb the government, where the body of the people do not think themselves concerned in it, as for a raving madman, or heady malcontent to overturn a well-settled state; the people being as little apt to follow the one, as the other.

§ 208. Viertens: Sollten unrechtmäßige Handlungen der Obrigkeit durch deren Macht aufrechterhalten und die nach das gesetzlich geschuldete Heilmittel von selbiger Macht gehindert werden, dann wird das Recht des Widerstands selbst bei derart offenkundigen Akten der Tyrannei, die Regierung nicht unverhofft oder aus nichtigen Anlässen stören. Soweit es sich nur um Angelegenheiten einiger Privatpersonen dreht, werden diese sich trotz dieser Handlungsfreiheit kaum leichtfertig in einen Kampf verstricken, in dem sie mit Sicherheit zugrunde gehen würden. Auch wenn sie das Recht haben, sich zu verteidigen und mit Gewalt wieder an sich zu bringen, was ihnen durch unrechtmäßige Gewalt genommen worden ist.

Für einen oder einige wenige Unterdrückte ist es, solange die Gesamtheit des Volks nicht davon betroffen ist, nahezu unmöglich, die Regierung zu stören, Genauso wenig schafft es ein rasender Verrückter oder hitzköpfiger Unzufriedener einen gut organisierten Staat umzustürzen. Die Bevölkerung ist ebenso wenig geneigt, dem einen zu folgen wie dem anderen.

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TToG II § 136

John Locke: Two Treatises of Government

§ 136. Secondly56: The legislative, or supreme authority, cannot assume to itself a power to rule by extemporary arbitrary decrees, but is bound to dispense justice, and decide the rights of the subject by promulgated standing laws, and known authorized judges: For the law of nature being unwritten, and so no where to be found but in the minds of men, they who through passion or interest shall miscite, or misapply it, cannot so easily be convinced of their mistake where there is no established judge: And so it serves not, as it ought, to determine the rights, and fence the properties of those that live under it, especially where everyone is judge, interpreter, and executioner of it too, and that in his own case:

And he that has right on his side, having ordinarily but his own single strength, hath not force enough to defend himself from injuries, or to punish delinquents. To avoid these inconveniencies, which disorder men’s properties in the state of nature, men unite into societies, that they may have the united strength of the whole society to secure and defend their properties, and may have standing rules to bound it, by which everyone may know what is his. To this end it is that men give up all their natural power to the society which they enter into, and the community put the legislative power into such hands as they think fit, with this trust, that they shall be governed by declared laws, or else their peace, quiet, and property will still be at the same uncertainty, as it was in the state of nature.

§ 136. Zweitens56: Die Legislative oder oberste Autorität darf sich keine Macht anmaßen, spontan per willkürlichen Dekreten zu regieren, sondern sie hat Rechtmäßigkeit zu verbreiten und über die Ansprüche der Mitglieder nach veröffentlichten, stehenden Gesetzen und durch autorisierte Richter zu entscheiden. Da das Naturrecht ungeschrieben und deshalb nirgends außer in der Seele des Menschen zu finden ist, können jene, die es aus Leidenschaft oder Eigeninteresse fälschen oder falsch interpretieren nur schwer von ihrem Irrtum überzeugt werden, solange es keinen fest eingesetzten Richter gibt.

Daher versagt es entgegen seiner Bestimmung dabei, über die Ansprüche seiner Subjekte zu entscheiden und deren Besitz zu schützen. Vor allem wo jeder Richter, Interpret und Vollstrecker zugleich und das auch noch in eigener Sache ist. Wer dort das Recht auf seiner Seite hat, ist in der Regel auf seine eigene Kraft angewiesen ist und hat deshalb nicht Macht genug, sich vor Schädigung zu schützen oder die Verbrecher zu bestrafen.

Um diese Unannehmbarkeiten zu vermeiden, die die Nutzung menschlichen Besitzes im Naturzustand stören, verbinden sich Menschen zu Gesellschaften, um über die vereinte Stärke der gesamten Gesellschaft zu verfügen, ihren Besitz zu sichern und zu schützen, stehende Regeln zu haben, ihn zu definieren, damit jeder versteht, was ihm zusteht.

Zu diesem Zweck verzichten Menschen auf natürliche Macht zugunsten der Gesellschaft, der sie beitreten und die Gemeinschaft legt die legislative Macht in die Hände legt, welche sie für geeignet hält, im Vertrauen darauf nach verkündeten Gesetzen regiert zu werden.

Ansonsten wären Frieden, Ruhe und Besitz nach wie vor derselben Unsicherheit ausgesetzt wie im Naturzustand.

56Human laws are measures in respect of men whose actions they must direct, howbeit such measures they are as have also their higher rules to be measured by, which rules are two, the law of God, and the law of nature; so that laws human must be made according to the general laws of nature and without contradiction to any positive law of scripture, otherwise they are ill made. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.9.

To constrain men to anything inconvenient doth seem
unreasonable. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

56Menschliche Gesetze sind Maßstäbe, die sich auf Menschen beziehen, deren Handlungen sie Richtung geben sollen; dennoch sind es Maßstäbe, die noch ihre höheren Maßstäbe besitzen, nach denen sie zu bemessen sind, und dieser Maßstäbe gibt es zwei:
Das Gesetz Gottes und das Gesetz der Natur; Deshalb müssen menschliche Gesetze in Übereinstimmung mit den allgemeinen Gesetzen der Natur erlassen werden und zwar ohne Widerspruch gegen irgendein positives Gesetz der Bibel. Anderenfalls sind sie schlecht. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.9.

Menschen zu irgendetwas Unbequemen zu zwingen, tritt als unvernünftig hervor. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG II § 66

John Locke: Two Treatises of Government

§ 66. But though there be a time when a child comes to be as free from subjection to the will and command of his father, as the father himself is free from subjection to the will of anybody else, and they are each under no other restraint, but that which is common to them both, whether it be the law of nature, or municipal law of their country; yet this freedom exempts not a son from that honor which he ought, by the law of God and nature, to pay his parents. God having made the parents instruments in his great design of continuing the race of mankind, and the occasions of life to their children:

As he hath laid on them an obligation to nourish, preserve, and bring up their offspring; so he has laid on the children a perpetual obligation of honoring their parents, which containing in it an inward esteem and reverence to be shown by all outward expressions, ties up the child from anything that may ever injure or affront, disturb or endanger, the happiness or life of those from whom he received his; and engages him in all actions of defense, relief, assistance and comfort of those, by whose means he entered into being, and has been made capable of any enjoyments of life:

From this obligation no state, no freedom can absolve children. But this is very far from giving parents a power of command over their children, or an authority to make laws and dispose as they please of their lives or liberties. It is one thing to owe honor, respect, gratitude and assistance; another to require an absolute obedience and submission. The honor due to parents, a monarch in his throne owes his mother; and yet this lessens not his authority, nor subjects him to her government.

§ 66. Auch wenn eine Zeit kommt, zu der ein Kind von der Unterordnung unter Willen und Anordnungen seines Vaters ebenso frei wird, wie der Vater selbst frei ist von Unterordnung unter den Willen eines anderen, und beide unter keiner anderen Beschränkung stehen als den gemeinsamen, seien Naturgesetze oder Gesetz ihres Landes, so befreit diese Unabhängigkeit einen Sohn nicht von gottgewollter und naturgesetzlicher Ehrerbietung, die er seinen Eltern zu erweisen verpflichtet ist.

Gott hat die Eltern als Werkzeuge seines großen Plans, die Menschheit fortzuführen, geschaffen, hat ihnen die Pflicht auferlegt, ihre Nachkommen zu ernähren, zu erhalten und aufzuziehen. Ebenso hat er die Kinder auf ewig verpflichtet, ihre Eltern zu ehren. Was innere Wertschätzung und Verehrung beinhaltet, die in allen Äußerungen gezeigt werden soll. Die ein Kind abhält irgendetwas zu tun, was das Glück oder das Leben jener schädigen, verletzen, stören oder gefährden könnte, von welchen es das eigene Leben empfangen hat. Sowie es zu allen Handlungen verpflichtet, die zum Schutz, zur Unterstützung, Hilfe und Behaglichkeit des Lebens derjenigen dienen, durch deren Mittel es selbst ins Dasein getreten und befähigt worden ist, sich des Lebens zu erfreuen.

Von dieser Verpflichtung kann kein Stand, keine Freiheit die Kinder lossprechen. Allerdings ist das meilenweit davon entfernt, den Eltern Macht und Herrschaft über ihre Kinder zu verleihen, geschweige denn die Autorität, Gesetze zu erlassen und nach Gutdünken über ihr Leben und ihre Freiheiten zu verfügen. Ehrerbietung, Achtung, Dankbarkeit, Hilfe zu schulden ist eine Sache. Absoluten Gehorsam und Unterordnung fordern, eine andere. Die den Eltern gebührende Ehrerbietung schuldet seiner Mutter auch der Monarch auf dem Thron, ohne dadurch seine Autorität zu mindern oder gar ihrer Herrschaft untertan zu werden.

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