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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 76, Absatz 76,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 76, Absatz 76,

“Whereas the doctrine of impositions places it in such things in the observance of which superstition will be sure to outdo devotion.” (Quotation Bagshaw)

This doctrine that the magistrate hath power to impose indifferent things places it in none, but leaves it to his arbitrary and uncertain determination, and should the magistrate prescribe such a form wherein superstition, (a word always sounding ill and not seldom applied to very innocent actions) would perhaps outdo devotion, yet this would be no better an argument against such injunction than if he should endeavor to prove that the magistrate should not command truth and justice because they are things wherein Turks will be sure to outdo Christians. That the superstitious should be more zealous than the devout or a Turk honester than a Christian might indeed well shame the professors but could not at all discredit the doctrine of either.

“Wo auch immer die Lehre der Verfügungsbefugnis über jene Gegebenheiten insoweit verfügt, würde bei deren Beachtung der Aberglaube mit Sicherheit die Hingabe übertrumpfen.“ (Zitat Bagshaw)

Die Lehre, die Obrigkeit habe Macht über unbestimmte Dinge zu verfügen platziert gar nichts, sondern überlässt dies seiner willkürlichen und ungewissen Entscheidung. Sollte die Obrigkeit eine derartige Form vorschreiben, durch die der Aberglaube (ein stets übel klingendes Wort, nicht selten völlig harmlosen Handlungen angedichtet) möglicherweise die Hingabe übertrumpft, dann wäre das dennoch kein besseres Argument gegen derlei Eingriffe, als wenn der Autor versuchen würde zu beweisen, dass die Obrigkeit Aufrichtigkeit und Rechtmäßigkeit nicht anordnen könne, weil es sich um Gegebenheiten handelt, bezüglich derer die Türken sich sicher sein werden, darin sämtliche Christen zu übertreffen. Die Behauptung, dass Abergläubische eifernder seien als Hingebungsvolle oder ein Türke ehrlicher als ein Christ, vermag tatsächlich die Bekenntnisse zu beschämen, kann aber keinesfalls ihre Lehren entwerten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 61, Absatz 61,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 61, Absatz 61,

“Secondly from the things they impose:

1. They call them a weight which is not necessarily to be laid on the shoulders of any.” But the magistrate is the sole judge of that necessity.

2. “They forbid only those very necessary things, to show that necessary things only and not indifferent should be the matter of our imposition”

I answer:

1. That things may be necessary, (I) in their own nature and so are all comprehended within the law of God;

2. (II) ex suppositione, as being the means to some requisite end, so meat is necessary to him that would live etc., such were the things necessary here – and so things indifferent may become necessary before they are enjoined and oblige the Prince before they are commanded the people, and such a necessity (which I say still the magistrate is judge of) is sufficient for their imposition.

“An zweiter Stelle betreffend die Gegebenheiten, die sie bestimmen:

1. Sie nennen sie eine Last, die nicht unbedingt auf irgendjemandes Schultern gelegt werden sollte.“ Allerdings ist die Obrigkeit die einzig zuständige Stelle, das zu beurteilen.

2. „Sie verbieten lediglich gewisse, spezifisch notwendige Angelegenheiten, um klar zu demonstrieren, dass dies wirklich nur im Falle notwendiger Gegebenheiten geschieht und unbestimmte Angelegenheiten kein allgemeiner Gegenstand ihrer tatsächlichen Verfügung sind.“

Darauf bleibt mir zu antworten:

Einerseits mögen Gegebenheiten ihrer eigenen Natur nach notwendig erscheinen und dahingehend allesamt als Bestanteil von Gottes Gesetz gelten.

Andererseits, ex suppositione, (unter einer Voraussetzung), insoweit sie Mittel zu irgendeinem unabdingbar erforderlichen Zweck sind, so wie Essen lebensnotwendig ist, usw., uns um diese Art notwendiger Gegebenheiten ging es an dieser Stelle.

Auf diesem Weg werden unbestimmte Angelegenheiten zu notwendigen Angelegenheiten, noch bevor sie angeordnet werden, und sie verpflichten den Fürsten, noch bevor sie der Bevölkerung vorgeschrieben werden und diese Art von Notwendigkeit (von der ich nach wie vor behaupte, dies zu bewerten steht der Obrigkeit zu) genügt völlig, um sie verfügen zu dürfen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 14, Absatz 14,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 14, Absatz 14,

I. That were there no law there would be no moral good or evil, but man would be left to a most entire liberty in all his actions, and could meet with nothing which would not be purely indifferent, and consequently, that what doth not lie under the obligation of any law is still indifferent.

I. Gäbe es kein Gesetz, so gäbe es moralisch gesehen kein Gut oder Böse. Dann wäre der Mensch einer weitgehend vollständigen Freiheit zu allen Handlungen überlassen, deren er fähig ist. Er könnte mit nichts konfrontiert werden, das nicht völlig unbestimmt wäre und folglich wäre alles, was nicht unter der Verbindlichkeit eines Gesetzes liegt, nach wie vor unbestimmt.

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TToG II § 220

John Locke: Two Treatises of Government

§ 220. In these and the like cases, when the government is dissolved, the people are at liberty to provide for themselves, by erecting a new legislative, differing from the other, by the change of persons, or form, or both, as they shall find it most for their safety and good: For the society can never, by the fault of another, lose the native and original right it has to preserve itself, which can only be done by a settled legislative, and a fair and impartial execution of the laws made by it.

But the state of mankind is not so miserable that they are not capable of using this remedy, till it be too late to look for any. To tell people they may provide for themselves, by erecting a new legislative, when by oppression, artifice, or being delivered over to a foreign power, their old one is gone, is only to tell them, they may expect relief when it is too late, and the evil is past cure.

This is in effect no more than to bid them first be slaves, and then to take care of their liberty; and when their chains are on, tell them, they may act like freemen.

This, if barely so, is rather mockery than relief; and men can never be secure from tyranny, if there be no means to escape it till they are perfectly under it: And therefore it is that they have not only a right to get out of it, but to prevent it.

§ 220. In diesen und ähnlichen Fällen, wenn die Regierung aufgelöst wird, hat die Bevölkerung die Freiheit, für sich selbst zu sorgen, indem es eine neue
Legislative errichtet, die sich von der anderen durch Wechsel der Personen oder Form oder von beidem unterscheidet, wie es für seine Wohlfahrt und seinen Sicherheit am besten gehalten wird.

Die Gesellschaft kann niemals durch Schuld eines anderen ihr angeborenes und ursprüngliches Recht einbüßen, sich selbst zu erhalten, was nur durch eine geordnete Legislative und fairen, unparteiischen Vollzug der von ihr erlassenen Gesetze geschehen kann. Doch der Status der Menschheit ist nicht so minderwertig, dass sie nicht im Stande wäre, dieses Hilfsmittel anzuwenden, ehe es zu spät ist sich nach Hilfe umzusehen.

Einem Volk zu sagen, es dürfe durch Errichtung einer neuen Legislative für sich selbst sorgen, nachdem durch Unterdrückung, List oder Auslieferung an eine fremde Macht seine alte Legislative abhanden gekommen ist, heißt nur ihm zu sagen, es dürfe Hilfe erwarten, wenn es zu spät und das Übel nicht mehr zu heilen ist.

Das wäre in der Tat nichts anderes als anzuordnen, zunächst Sklaven zu werden und dann für die Freiheit zu sorgen und nachdem die Ketten angelegt sind, ihm zu sagen, es dürfe wie freie Menschen handeln.

Verhielte es sich wirklich so, wäre es eher Spott als Hilfe. Menschen könnten nie vor Tyrannei sicher sein, wenn es keine Mittel gibt ihr zu entrinnen, bevor sie völlig unter ihr stehen. Darum haben sie ein Recht, sich nicht nur zu befreien, sondern auch vorzubeugen.

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TToG II § 180

John Locke: Two Treatises of Government

§ 180. Thirdly, the power a conqueror gets, over those he overcomes in a just war, is perfectly despotical: He has an absolute power over the lives of those, who by putting themselves in a state of war, have forfeited them; but he has not thereby a right and title to their possessions.

This I doubt not, but at first sight will seem a strange doctrine, it being so quite contrary to the practice of the world; there being nothing more familiar in speaking of the dominion of countries, than to say such an one conquered it: As if the conquest, without any more ado, conveyed a right of possession. But when we consider, that the practice of the strong and powerful how universal so ever it may be, is seldom the rule of right, however it be one part of the subjection of the conquered, not to argue against the conditions cut out to them by the conquering sword.

§ 180. Drittens: Macht, die ein Eroberer über die erwirbt, die er in einem rechtmäßigen Krieg besiegt, ist völlig despotisch. Er hat absolute Macht über das Leben derjenigen, die durch ihre eigene Kriegserklärung ihr Leben verwirkt haben. Er hat deshalb jedoch keinerlei Recht und Anspruch auf deren Besitz.

Auf den ersten Blick erscheint das zweifellos als eine sehr seltsame Lehre, widerspricht sie doch so gänzlich den Gewohnheiten in der Welt. Wenn man von Herrschaft über Länder spricht, ist nichts so normal wie die Behauptung, dieser oder jener habe es erobert. Als ob Eroberung ohne weitere Umstände ein Recht auf Besitz verschaffte.

Doch wir haben zu bedenken: Die Gewohnheiten der Starken und Mächtigen, so allgemein üblich sie auch sein mögen, entsprechen selten den Vorgaben des Rechts. Nur ist es Teil der Unterwerfung der Besiegten, nicht gegen die Bedingungen zu argumentieren, die ihnen das Schwert des Eroberers aus der Substanz geschnitten hat.

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