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TToG II § 212

John Locke: Two Treatises of Government

§ 212. Besides this overturning from without, governments are dissolved from within:

First, when the legislative is altered. Civil society being a state of peace, amongst those who are of it, from whom the state of war is excluded by the umpirage which they have provided in their legislative, for the ending all differences that may arise amongst any of them, it is in their legislative, that the members of a commonwealth are united, and combined together into one coherent living body.

This is the soul that gives form, life, and unity, to the commonwealth: From hence the several members have their mutual influence, sympathy and connexion: And therefore, when the legislative is broken, or dissolved, dissolution and death follows: For the essence and unity of the society consisting in having one will, the legislative, when once established by the majority, has the declaring, and as it were keeping of that will.

The constitution of the legislative is the first and fundamental act of society, whereby provision is made for the continuation of their union, under the direction of persons, and bonds of laws, made by persons authorized thereunto, by the consent and appointment of the people, without which no one man, or number of men, amongst them, can have authority of making laws that shall be binding to the rest.

When anyone or more, shall take upon them to make laws, whom the people have not appointed so to do, they make laws without authority, which the people are not therefore bound to obey; by which means they come again to be out of subjection, and may constitute to themselves a new legislative, as they think best, being in full liberty to resist the force of those, who without authority would impose any thing upon them.

Everyone is at the disposure of his own will, when those who had, by the delegation of the society, the declaring of the public will, are excluded from it, and others usurp the place, who have no such authority or delegation.

§ 212. Abgesehen vom Umsturz von außen werden Regierungen auch von innen aufgelöst:

Erstens: Durch Änderung der Legislative. Bürgerliche Gesellschaft ist ein Zustand des Friedens unter denen, die ihr angehören und der Kriegszustand ist durch die Macht eines Schiedsrichters ausgeschlossen, wie sie ihn in ihrer Legislative vorgesehen haben, um allen Streit, der unter ihnen entsteht, zu entscheiden. Deshalb ist es die Legislative, die alle Mitglieder des Gemeinwesens vereint und zu einem zusammenhängenden, lebenden Körper verbindet. Sie bildet die Seele, die einem Gemeinwesen Form, Leben und Einheit gibt. Durch sie erhalten die verschiedenen Mitglieder wechselseitigen Einfluss, Gleichrangigkeit der Interessen und die innere Verbindung. Deshalb folgen, wenn die Legislative zertrümmert oder aufgelöst wird Auflösung und Tod.

Da das Wesen und die Einigkeit der Gesellschaft darin bestehen, einen Willen zu haben, ist es Aufgabe der Legislative, sobald sie mit die Mehrheit konstituiert ist, diesen Willen zu verkünden und zugleich zu bewahren. Die Konstituierung der Legislative ist der erste und grundlegende Akt jeder Gesellschaft, durch den für die Fortdauer ihrer Vereinigung Vorsorge getroffen wird. Er steht unter der Leitung von Personen und dem Band von Gesetzen, von Personen erlassen, die durch Zustimmung und Ernennung der Bevölkerung dazu ermächtigt wurden.

Ohne diese beiden Akte kann weder ein Mensch noch eine Anzahl, Macht haben Gesetze zu erlassen, die auch für alle übrigen bindend sind. Falls einer oder mehrere, die das Volk nicht dazu bestimmt hat, sich einfallen lassen Gesetze zu erlassen, handelt es sich um Gesetzgebung ohne Befugnis, der die Bevölkerung deshalb nicht zur Beachtung verpflichtet ist.

In dem Fall wird sie erneut frei von Unterordnung und darf eine neue Legislative einsetzen, wie es ihr am besten scheint. Ihr völlig frei steht, sich der Gewalt derjenigen zu widersetzen, die ihr ohne Befugnis etwas auferlegen wollen. Jeder hat die Verfügung seines eigenen Willens, sobald diejenigen, die durch Vollmacht der Gesellschaft die Aufgabe hatten, den öffentlichen Willen zu verkünden, davon ausgeschlossen werden, und andere, die keine solche Befugnis oder Vollmacht besitzen, die Stelle usurpieren.

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TToG II § 139

John Locke: Two Treatises of Government

§ 139. But government, into whatsoever hands it is put, being, as I have before showed, entrusted with this condition, and for this end, that men might have and secure their properties39; the Prince, or senate, however it may have power to make laws, for the regulating of property39 between the subjects one amongst another, yet can never have a power to take to themselves the whole, or any part of the subjects property without their own consent: For this would be in effect to leave them no property39 at all.

And to let us see, that even absolute power, where it is necessary, is not arbitrary by being absolute, but is still limited by that reason, and confined to those ends, which required it in some cases to be absolute, we need look no farther than the common practice of martial discipline: For the preservation of the army, and in it of the whole commonwealth, requires an absolute obedience to the command of every superior officer, and it is justly death to disobey or dispute the most dangerous or unreasonable of them;

but yet we see, that neither the sergeant, that could command a soldier to march up to the mouth of a cannon, or stand in a breach, where he is almost sure to perish, can command that soldier to give him one penny of his money; nor the general, that can condemn him to death for deserting his post, or for not obeying the most desperate orders, can yet, with all his absolute power of life and death, dispose of one farthing of that soldier’s estate, or seize one jot of his goods; whom yet he can command anything, and hang for the least disobedience; because such a blind obedience is necessary to that end, for which the commander has his power, viz. the preservation of the rest; but the disposing of his goods has nothing to do with it.

§ 139. Ich habe es oben aufgezeigt: In wessen Hände Regierung auch gelegt wird, sie wird unter der Voraussetzung und zu eben dem Zweck anvertraut, den Menschen die Möglichkeit zu geben, Eigentum39 zu haben und zu sichern. Ein Fürst oder Senat, so groß deren Macht auch sei Gesetze zur Regelung des Eigentums39 der Untertanen untereinander zu erlassen, haben nie die Macht, das einen Teil des Eigentums39 der Untertanen oder das Ganze ohne deren Zustimmung an sich zu nehmen. Denn das würde in Wahrheit bedeuten, ihnen überhaupt kein Eigentum39 zu lassen.

Um deutlich zu machen, dass selbst absolute Macht, falls überhaupt nötig, keine willkürliche weil absolute Macht ist, sondern noch immer durch den Grund begrenzt und auf die Zwecke beschränkt, die manche Fälle erfordern, um Macht absolut zu machen, müssen wir nur an die allgemeine Praxis militärischer Disziplin denken. Der Erhalt des Heeres und damit des gesamten Staats verlangt absoluten Gehorsam für den Befehl jedes höheren Offiziers. Mit Recht verdient es den Tod, selbst dem gefährlichsten oder unvernünftigsten Befehl den Gehorsam zu verweigern oder ihn zu bestreiten.

Trotzdem stellen wir fest: Kein Sergeant, der einem Soldaten befehlen kann auf die Mündung einer Kanone loszumarschieren oder in einer Bresche zu stehen, wobei dieser fast sicher sein kann zu sterben, darf diesem Soldaten befehlen, ihm einen Pfennig von seinem Geld zu geben; noch kann der General, der einen Soldaten verurteilen kann, weil er seinen Posten verlassen oder den absurdesten Befehlen nicht gehorcht hat, mit aller seiner absoluten Macht über Leben und Tod, über einen Heller des Vermögens dieses Soldaten verfügen oder das geringste von dem Besitz desjenigen an sich reißen, dem er alles befehlen und den er für den geringsten Ungehorsam aufhängen lassen kann. Solch blinder Gehorsam ist notwendig für den Zweck, für den der Befehlshaber seine Macht hat, nämlich der Erhalt der Übrigen. Die Verfügung über des Soldaten Besitz hat damit nichts zu tun.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 93

John Locke: Two Treatises of Government

§ 93. In absolute monarchies indeed, as well as other governments of the world, the subjects have an appeal to the law, and judges to decide any controversies, and restrain any violence that may happen betwixt the subjects themselves, one amongst another. This everyone thinks necessary, and believes he deserves to be thought a declared enemy to society and mankind, who should go about to take it away. But whether this be from a true love of mankind and society, and such a charity as we owe all one to another, there is reason to doubt:

For this is no more than what every man, who loves his own power, profit, or greatness, may, and naturally must do, keep those animals from hurting, or destroying one another, who labor and drudge only for his pleasure and advantage; and so are taken care of, not out of any love the master has for them, but love of himself, and the profit they bring him: For if it be asked, what security, what fence is there, in such a state, against the violence and oppression of this absolute ruler? The very question can scarce be borne.

They are ready to tell you, that it deserves death only to ask after safety. Betwixt subject and subject, they will grant, there must be measures, laws and judges, for their mutual peace and security: But as for the ruler, he ought to be absolute, and is above all such circumstances; because he has power to do more hurt and wrong, it is right when he does it. To ask how you may be guarded from harm, or injury, on that side here the strongest hand is to do it, is presently the voice of faction and rebellion: As if when men quitting the state of nature entered into society, they agreed that all of them but one should be under the restraint of laws, but that he should still retain all the liberty of the state of nature, increased with power, and made licentious by impunity. This is to think, that men are so foolish, that they take care to avoid what mischiefs may be done them by polecats, or foxes; but are content, nay, think it safety, to be devoured by lions.

§ 93. Wahrlich, selbst in absoluten Monarchien haben Untertanen, ebenso wie unter anderen Regierungen der Welt, eine Berufung auf das Gesetz. Sogar Richter, Streitigkeiten zu entscheiden und jede Gewalttat zu unterbinden, wie sie bei den Untertanen von einem gegen den anderen ausgehen. Jeder hält das für notwendig, und glaubt, als erklärter Feind der Gesellschaft und Menschheit müsse angesehen werden, wer es unternehme, diese zu beseitigen. Ob das aber aus wahrer Liebe zur Menschheit und Gesellschaft, und aus solcher Menschenfreundlichkeit geschieht, wie wir sie alle einander schulden, darf mit gutem Grund zu angezweifelt werden. Es ist kein Stück mehr als jeder Mensch, der seine Macht, seinen Vorteil und seine eigene Großartigkeit liebt, tun wird und von Natur aus tun muss, um alle Arbeitstiere, die sich nur zu seiner Erbauung und für seinen Vorteil schinden und quälen, davon abzuhalten, sich gegenseitig zu schaden und zu vernichten. Für diese wird deshalb gesorgt, nicht etwa aus irgendeiner Art Liebe, die ihr Meister für sie hätte, sondern wegen seiner Liebe zu sich selbst und wegen des Profits, den sie ihm einbringen.

Sollte man wagen nur einmal zu fragen:

Welche Sicherheit, welchen Schutz gibt es in einem solchen Staat gegen Gewalttätigkeit und Unterdrückung durch diesen absoluten Herrscher?

Allein schon die Frage sollte besser nicht gestellt werden. Man hätte sofort die Antwort, es verdiene den Tod, nach Sicherheit auch nur zu fragen. Zwischen Untertan und Untertan, so viel wird zugestanden, muss es Vorschriften, Gesetze und Richter geben. Zu deren gegenseitigem Frieden und zur Sicherheit. Der Herrschende aber muss absolut sein, über alle Umstände erhaben. Es ist rechtmäßig für ihn, mehr Schaden und Unrecht anzurichten, weil er die Macht hat, das zu verursachen. Bereits die Frage nach Schutz und Sicherheit vor Schaden und Unrecht von der Seite, bei der die stärkste Handhabe liegt, wird sofort als eine Stimme für Aufruhr und Rebellion ausgelegt.

Gerade als wären die Menschen, als sie den Naturzustand verließen und zu einer Gesellschaft zusammentraten, vereinbart hätten, alle mit Ausnahme eines einzigen sollten unter den Regelungen von Gesetzen stehen, nur dieser eine dürfe jede Freiheit des Naturzustands behalten, noch vergrößert durch Macht und durch Straflosigkeit zügellos gemacht!

Das hieße die Menschen für solche Narren zu halten, dass sie sich zwar bemühen, Schaden zu verhüten, der ihnen durch Iltisse und Füchse verursacht werden kann, sich aber zufrieden zu geben, nein, es geradezu für Sicherheit halten, von Löwen verschlungen zu werden.

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TToG II § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. Man being born, as has been proved, with a title to perfect freedom, and an uncontrolled enjoyment of all the rights and privileges of the law of nature, equally with any other man, or number of men in the world, hath by nature a power, not only to preserve his property39, that is, his life, liberty and estate, against the injuries and attempts of other men:

But to judge of, and punish the breaches of that law in others, as he is persuaded the offence deserves, even with death itself, in crimes where the heinousness of the fact, in his opinion, requires it. But because no political society can be, nor subsist, without having in itself the power to preserve the property39, and in order thereunto, punish the offences of all those of that society:

There, and there only is political society, where every one of the members hath quitted this natural power, resigned it up into the hands of the community in all cases that exclude him not from appealing for protection to the law established by it. And thus all private judgment of every particular member being excluded, the community comes to be umpire, by settled standing rules, indifferent, and the same to all parties; and by men having authority from the community, for the execution of those rules, decides all the differences that may happen between any members of that society concerning any matter of right; and punishes those offences which any member hath committed against the society, with such penalties as the law has established:

Whereby it is easy to discern, who are, and who are not, in political society together. Those who are united into one body, and have a common established law and judicature to appeal to, with authority to decide controversies between them, and punish offenders, are in civil society one with another: But those who have no such common people, I mean on earth, are still in the state of nature, each being, where there is no other, judge for himself, and executioner; which is, as I have before showed it, the perfect state of nature.

§ 87. Ein Mensch, geboren, wie klar nachgewiesen wurde, mit einem naturrechtlichen Anspruch auf vollkommene Freiheit und überwachungsfreie Freude an allen Rechten und Vorteilen aus diesem Naturrecht, gleichberechtigt mit einem beliebigen oder auch der gesamten Zahl aller Menschen, hat von Natur aus die Macht, nicht nur sein Eigentum39, das bedeutet Leben, Freiheit und Vermögen gegen Beeinträchtigungen und Bestrebungen anderer zu schützen.

Darüber hinaus auch über jede Verletzung dieses Rechtes durch Andere zu richten und sie so zu bestrafen, wie es nach seinem Gewissen das Vergehen verdient, sogar mit dem Tod, wenn es sich um Verbrechen handelt, deren Abscheulichkeit nach seiner Meinung die Todesstrafe erfordert.

Da aber keine politische Gesellschaft bestehen kann, ohne für sich selbst die Macht zu besitzen, das Eigentum39 zu schützen und zu diesem Zweck die Übertretungen aller zu bestrafen, die Teil dieser Gesellschaft sind, gibt es dort, und nur dort, eine politische Gesellschaft, wo jedes einzelne Mitglied seine natürliche Macht ruhen lässt und zu Gunsten der Gesellschaft auf deren Ausübung verzichtet. Zumindest für allen die Fälle, die einen Menschen nicht davon ausschließen, das durch die Gesellschaft geschaffene Gesetz um Schutz anzurufen.

Auf diese Weise wird die private Rechtsprechung jedes einzelnen Mitglieds beseitigt und die Gesellschaft zum Schiedsrichter nach festgesetzten, stehenden Regeln, unparteiisch und gleichermaßen für alle. In Gestalt von Menschen, die von der Gesellschaft mit Autorität zur Vollziehung dieser Regeln bekleidet sind, entscheidet sie alle Streitigkeiten und Rechtsfragen, die zwischen den Mitgliedern dieser Gesellschaft auftreten und bestraft die Vergehen, die von irgendeinem der Mitglieder gegen die Gesellschaft begangen werden, mit den vom Gesetz vorgesehenen Strafen.

Dadurch ist leicht zu unterscheiden, welche Menschen in einer politischen Gesellschaft zusammenleben und welche nicht. Alle in einem einzigen politischen Körper vereinigten, die eine gemeinsame, feststehende Gesetzgebung haben und einen Justizapparat, an den sie sich wenden können, versehen mit der Macht Streit unter ihnen zu entscheiden und Verbrechen zu bestrafen, bilden eine bürgerliche Gesellschaft.

Alle die dagegen, die keine solche gemeinsame Instanz besitzen, auf Erden will ich betonen, leben sich noch im Naturzustand. Jeder für sich mangels Alternative Richter und Vollstrecker zugleich. Der vollkommene Naturzustand eben wie ich oben gezeigt habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

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TToG I § 129

John Locke: Two Treatises of Government

§ 129. Our author, to make good the title of his book, p. 13. begins his history of the descent of Adam’s regal power, p. 13. in these words: This lordship which Adam by command had over the whole world, and by right descending from him, the patriarchs did enjoy, was a large, & Co. How does he prove that the patriarchs by descent did enjoy it? For dominion of life and death, says he, we find Judah the father pronounced sentence of death against Thamar his daughter-in-law for playing the harlot, p. 13. How does this prove that Judah had absolute and sovereign authority? He pronounced sentence of death. The pronouncing of sentence of death is not a certain mark of sovereignty, but usually the office of inferior magistrates.

The power of making laws of life and death is indeed a mark of sovereignty, but pronouncing the sentence according to those laws may be done by others, and therefore this will but ill prove that he had sovereign authority: As if one should say, Judge Jeffries pronounced sentence of death in the late times, therefore Judge Jeffries had sovereign authority. But it will be said, Judah did it not by commission from another, and therefore did it in his own right. Who knows whether he had any right at all?

Heat of passion might carry him to do that which he had no authority to do. Judah had dominion of life and death: How does that appear? He exercised it, he pronounced sentence of death against Thamar: Our author thinks it is very good proof, that because he did it, therefore he had a right to do it: He lay with her also: By the same way of proof, he had a right to do that too.

If the consequence be good from doing to a right of doing, Absalom too may be reckoned amongst our author’s sovereigns, for he pronounced such a sentence of death against his brother Amnon, and much upon a like occasion, and had it executed too, if that be sufficient to prove a dominion of life and death.

But allowing this all to be clear demonstration of sovereign power, who was it that had this lordship by right descending to him from Adam, as large and ample as the absolutest dominion of any monarch?

Judah, says our author, Judah, a younger son of Jacob, his father and elder brethren living; so that if our author’s own proof be to be taken, a younger brother may, in the life of his father and elder brothers, by right of descent, enjoy Adam’s monarchical power; and if one so qualified may be monarch by descent, why may not every man? If Judah, his father and elder brother living, were one of Adams heirs, I know not who can be excluded from this inheritance; all men by inheritance may be monarchs as well as Judah.

§ 129. Um den Titel seines Buches zu rechtfertigen, beginnt unser Autor S. 13 seine Geschichte von der Herkunft der königlichen Macht Adams mit folgenden Worten: Diese Herrschaft, die Adam durch Gebot über die ganze Welt besaß, und die Patriarchen durch von ihm stammendes Recht ausübten, war so groß usw.

Wie beweist er, dass die Patriarchen sie durch Abstammung von ihm ausübten? In Bezug auf Macht über Leben und Tod, sagt er, finden wir, das Judah, der Vater, über Thamar, seine Schwiegertochter, das Todesurteil verhängte, weil sie sich als Hure hingab. S. 13. Wie kann dies beweisen, das Judah absolute und souveräne Macht hatte? Er verhängte die Todesstrafe.

Das Todesurteil auszusprechen, ist kein sicheres Zeichen von Souveränität, sondern in der Regel das Amt eines untergebenen Beamten. Die Macht, Gesetze über Leben und Tod zu erlassen ist in der Tat ein Merkmal der Souveränität. Nach diesen Gesetzen ein Todesurteil zu fällen, kann durch andere erfolgen. Das ist nur ein schlechter Beweis für Judahs souveräne Autorität, – als ob jemand sagen wollte: Richter Jeffries hat in jüngster Zeit Todesurteile verhängt, deshalb hat Richter Jeffries souveräne Autorität!

Man wird dagegen einwenden, Judah tat es nicht im Auftrag eines anderen, sondern kraft seines eigenen Rechts. Wer weiß ob er sich nicht hinreißen ließ zu tun, wozu er kein Recht hatte. Juda hatte Macht über Leben und Tod. Woraus geht das hervor? Er übte sie aus, er verhängte das Todesurteil über Thamar. Unser Autor hält für einen sehr guten Beweis: Weil er es tat, hatte er auch ein Recht es zu tun. Er schlief auch mit ihr:

Nach derselben Beweisführung hatte er also ein Recht dazu, dies ebenfalls zu tun. Wenn es rechtmäßig ist, von der Tat auf das Recht zur Tat zu folgern, wenn das genügt, Herrschaft über Leben und Tod zu beweisen, kann auch Absalom zu den Souveränen unseres Autors gerechnet werden. Er verurteilte seinen Bruder Amnon aus ähnlichem Anlass zum Tod und ließ das Urteil vollstrecken.

Selbst wenn wir zugestehen, das alles wäre ein klarer Beweis souveräner Macht. Wer war es dann, der diese Herrschaft durch ein von Adam stammendes Recht besaß? So groß und weitreichend wie die absoluteste Herrschaft, die je ein Monarch gehabt hat? Judah, sagt unser Autor. Judah, ein jüngerer Sohn Jakobs und das zu einer Zeit, als sein Vater und die älteren Bruder noch lebten!

Nehmen wir unseres Autors eigenen Beweis besitzt ein jüngerer Bruder zu Lebzeiten des Vaters und der älteren Bruder durch das Recht der Abstammung Adams königliche Macht. Wenn also ein Mensch mit dieser Qualifikation Monarch durch Abstammung sein kann, weshalb dann nicht jeder andere? Wenn Judah zu Lebzeiten seines Vaters und älteren Brüder einer der Erben Adams war, kenne ich keinen, der von der Erbschaft ausgeschlossen werden darf. Alle Menschen könnten durch Erbschaft ebenso gut Monarchen sein wie Juda.

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TToG I § 67

John Locke: Two Treatises of Government

§ 67. And thus we have at last got through all, that in our author looks like an argument for that absolute unlimited sovereignty described, Sect. 8 which he supposes in Adam; so that mankind ever since have been all born slaves, without any title to freedom.

But if creation, which gave nothing but a being, made not Adam prince of his posterity: If Adam, Gen.I.28., was not constituted Lord of mankind, nor had a private dominion given him exclusive of his children, but only a right and power over the earth, and inferior creatures in common with the children of men; if also Gen. III.16.

God gave not any political power to Adam over his wife and children, but only subjected Eve to Adam, as a punishment, or foretold the subjection of the weaker sex, in the ordering the common concernments of their families, but gave not thereby to Adam, as to the husband, power of life and death, which necessarily belongs to the magistrate:

If fathers by begetting their children acquire no such power over them; and if the command, honor thy father and mother, give it not, but only enjoins a duty owing to parents equally, whether subjects or not, and to the mother as well as the father; if all this be so, as I think, by what has been said, is very evident; then man has a natural freedom, notwithstanding all our author confidently says to the contrary;

since all that share in the same common nature, faculties and powers, are in nature equal, and ought to partake in the same common rights and privileges, till the manifest appointment of God, who is Lord over all, blessed forever, can be produced to show any particular person’s supremacy; or a man’s own consent subjects him to a superior.

This is so plain, that our author confesses, that Sir John Hayward20, William Blackwood21 and William Barclay22, the great vindicators of the right of Kings, could not deny it but admit with one consent the natural liberty and equality of mankind, for a truth unquestionable.

And our author hath been so far from producing anything, that may make good his great position that Adam was absolute monarch and so men are not naturally free, that even his own proofs make against him; so that to use his own way of arguing, the first erroneous principle failing, the whole fabric of this vast engine of absolute power and tyranny drops down of itself and there needs no more to be said in answer to all that he builds upon so false and frail a foundation.

§ 67. Jetzt sind wir endlich ans Ende alles dessen gelangt, was bei unserem Autor, beschrieben in Sektion 8, einem Argument für absolute, unbeschränkte Souveränität, die er bei Adam unterbringt, auch nur ähnlich sieht. Der zu Folge die Menschen seitdem als Sklaven ohne jeden Anspruch auf Freiheit geboren wurden. Wir sollten bedenken: Wenn die Schöpfung, die nichts als nackte Dasein gegeben, Adam nicht zum Fürsten über seine Nachkommen gemacht hat.

Wenn Adam, wie in Gen.I.28. nicht zum Herrn der Menschheit befördert, ihm keine „alleinige Herrschaft“ unter Ausschluss seiner Kinder gegeben wurde, sondern nur ein Recht und eine Macht auf die Erde und die untergeordneten Geschöpfe, und das nur zum Gemeinbesitz mit allen Menschen. Wenn Gott außerdem nach Gen.III.16 Adam keine besondere Macht über seine Frau und seine Kinder verliehen, sondern Eva nur zur Strafe Adam untergeordnet hat. Wenn er die Unterordnung des schwächeren Geschlechts gewöhnlichen Familienangelegenheiten vorgeschrieben,
dadurch aber Adam als Gatten keine Macht über Leben und Tod gegeben hat, die notwendigerweise nur der Obrigkeit zusteht.

Wenn Vater nur durch Zeugung der Kinder keine solche macht über diese erlangen und wenn das Gebot „Ehre deinen Vater und Mutter“ sie auch nicht verleiht, sondern nur die Pflicht vorgibt, die man den Eltern gleicherweise, ob Untertanen oder nicht, und der Mutter ebenso wie dem Vater schuldet. Wenn all das sich so zusammenfügt, wie es meines Erachtens nach langer Rede klar bewiesen worden ist, dann hat der Mensch eine natürliche Freiheit.

Allem zum Trotz, was unser Autor so zuversichtlich im Gegenteil behauptet. Denn alle, welche an derselben gemeinsamen Natur, mit gleicher Vollmacht und Ermächtigung teilhaben, sind von Natur aus untereinander gleich. Deshalb sollten sie dieselben gemeinsamen Rechte und Privilegien genießen, bis ein offenkundiger Beschluss Gottes, der „Herr über alle, heilig auf ewig“ ist, vorgelegt werden kann, die Oberhoheit einer bestimmten Person zu beweisen, oder bis der Mensch mit eigener Zustimmung einem Höheren unterordnet.

Das ist so klar, dass nach unseres Autors eigenem Eingestehen sogar Sir John Hayward20, William Blackwood21 und William Barclay22 „die großen Verteidiger des Rechts der Könige“, es nicht zu leugnen wagten, „sondern einstimmig die natürliche Freiheit und Gleichheit der Menschen als eine unbestreitbare Wahrheit annehmen“.

Und unser Autor hatte so wenig zur Bekräftigung seiner großen Lehren, „das Adam absoluter Monarch war“, und „deshalb die Menschen nicht von Natur frei sind“, vorzubringen, das selbst seine eigenen Beweise gegen ihn sprechen. Um von seiner eigenen Taktik der Beweisführung Gebrauch zu machen:“Wenn dieses erste irrige Prinzip trügt, fallt der ganze Bau dieser ungeheuren Maschine absoluter Macht und Tyrannei in sich selbst zusammen“. Es bedarf keiner weiteren Worte als Antwort auf alles, was er auf einer so unrichtigen und gebrechlichen Grundlage aufbaut.

20 https://en.wikipedia.org/wiki/John_Hayward_(historian)
21 https://en.wikipedia.org/wiki/Blackwood’s_Magazine
22 https://en.wikipedia.org/wiki/William_Barclay_(jurist)

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TToG I § 51

John Locke: Two Treatises of Government

§ 51. Grotius tells us not here how far this jus in liberos, this power of parents over their children extends; but our author, always very clear in the point, assures us, it is supreme power and like that of absolute monarchs over their slaves, absolute power of life and death.

He that should demand of him, how, or for what reason it is, that begetting a child gives the father such an absolute power over him, will find him answer nothing:

We are to take his word for this, as well as several other things; and by that the laws of nature and the constitutions of government must stand or fall. Had he been an absolute monarch, this way of talking might have suited well enough; pro ratione voluntas might have been of force in his mouth; but in the way of proof or argument is very unbecoming, and with little advantage his plea for absolute monarchy.

Sir Robert has too much lessened a subject’s authority to leave himself the hopes of establishing anything by his bare saying it; one slave’s opinion without proof is not of weight enough to dispose of the liberty and fortunes of all mankind. If all men are not, as I think they are, naturally equal, I am sure all slaves are; and then I may without presumption oppose my single opinion to his; and be confident that my saying, that begetting of children makes them not slaves to their fathers, as certainly sets all mankind free, as his affirming the contrary makes them all slaves.

But that this position, which is the foundation of all their doctrine, who would have monarchy to be jure divino, may have all fair play, let us hear what reasons others give for it, since our author offers none.

§ 51. Grotius gibt keinen Hinweis, wie weit dieses „jus in liberos“, diese Macht der Eltern über ihre Kinder reicht. Wie stets auch in diesem Punkt sehr aufgeklärt, versichert unser Autor, es sei die höchste Macht und genau wie bei absoluten Monarchen über ihre Sklaven, absolute Macht über Leben und Tod.

Fragt man ihn, wie und aus welchem Grund es dazu komme, die Zeugung eines Kindes gäbe dem Vater eine solche absolute Macht gibt, wird keine Antwort von erhalten:

Dafür wie für vieles andere muss sein Wort genügen, mit welchem Naturgesetze und Staatsverfassungen zwingend stehen oder fallen. Wäre er ein absoluter Monarch gewesen, wäre diese Redeweise womöglich angebracht und „pro ratione voluntas“14 aus seinem Mund bindend gewesen. Als Beweis oder Argument taugt sie jedoch nichts und wird seiner Verteidigung der absoluten Monarchie wenig förderlich sein.

Sir Robert hat die Würde eines Untertanen zu sehr herabgesetzt, als dass ihm Hoffnung bliebe, durch sein blankes Wort etwas nachweisen zu können. Eine unbeweisbare Meinung eines einzigen Sklaven hat nicht Gewicht genug, die Freiheit und das Glück der gesamten Menschheit zu beseitigen.

Sollten die Menschen nicht von Natur gleich sein, und ich bin überzeugt, sie sind es, dann sind mit Sicherheit alle Sklaven gleich. Deshalb ist mir gestattet ohne jede Anmaßung meine einzelne Meinung der seinigen gegenüberstellen. Im Vertrauen darauf, meine Behauptung, „die Zeugung der Kinder macht sie nicht zu Sklaven ihrer Väter“ gibt der ganzen Menschheit ebenso gewiss Freiheit, wie seine Behauptung des Gegenteils sie alle zu Sklaven macht.

Damit diesem Lehrsatz, der die Grundlage der Doktrin aller derjenigen bildet, welche die Monarchie als „jure divino“ bestehend erklären wollen, mit Fairness begegnet werde, hören wir uns an, welche Grunde andere dafür angeben, wenn schon unser Autor selbst keine Gründe dafür vortragen kann.

14″pro ratione voluntas“ = dem Willen der Vernunft entsprechend

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TToG I § 42

John Locke: Two Treatises of Government

§ 42. But we know God hath not left one man so to the mercy of another, that he may starve him if he please: God the Lord and Father of all, has given no one of his children such a property in his peculiar portion of the things of this world, but that he has given his needy brother a right to the surplusage of his goods; so that it cannot justly be denied him, when his pressing wants call for it: And therefore no man could ever have a just power over the life of another by right of property in land or possessions; since it would always be a sin, in any man of estate, to let his brother perish for want of affording him relief out of his plenty.

As justice gives every man a title to the product of his honest industry, and the fair acquisitions of his ancestors descended to him; so charity gives every man a title to so much out of another’s plenty, as will keep him from extreme want, where he has no means to subsist otherwise: and a man can no more justly make use of another’s necessity, to force him to become his vassal, by with-holding that relief, God requires him to afford to the wants of his brother, than he that has more strength can seize upon a weaker, master him to his obedience, and with a dagger at his throat offer him death or slavery.

§ 42. Wir wissen aber, Gott hat keinen einzigen Menschen so der Gnade eines anderen ausgeliefert, dass dieser ihn nach Willkür verhungern lassen darf. Gott, der Herr und Vater aller, hat keinem einzigen seiner Kinder ein solches Besitzrecht in deren besonderem Anteil an den Gütern dieser Welt verliehen, das er ihren bedürftigen Mitmenschen nicht auch einen Anspruch auf den Überschuss ihrer Güter gegeben hätte. Dieser darf ihm deshalb keinesfalls rechtmäßig verweigert werden, wenn Not und Bedürfnis es erfordern. Also konnte auch nie ein Mensch durch das Recht des Besitzes von Land oder sonstigem Besitztum eine rechtmäßige Macht über das Leben eines anderen haben. Denn für einen Begüterten wäre es jedes Mal Sünde, seine Mitmenschen durch Mangel an Hilfe aus dem eigenen Überfluss umkommen zu lassen.

Wie Rechtmäßigkeit für jeden einen Anspruch auf den Ertrag ehrlichen eigenen Fleißes und den fairen, auf ihn vererbten Anteil der Erwerbungen seiner Vorfahren begründet, so gibt Barmherzigkeit, wenn andere Subsistenzmittel nicht vorhanden sind, jedem Menschen Anspruch auf so viel aus dem Überfluss des anderen, als notwendig ist, ihn vor äußerster Not zu bewahren. Und wenn ein Mensch dem andern die Hilfe vorenthält, die, wie Gott ihm befiehlt, seinem Mitmenschen in der Not zu leisten ist, und ihn zwingt, sein Sklave zu werden, so macht er von der Bedürftigkeit des anderen keinen gerechteren Gebrauch als der Starke, der sich des Schwächeren bemächtigt, ihn zur Unterwürfigkeit zwingt und ihm mit dem Messer an der Kehle Tod oder Knechtschaft bietet.

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