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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 45, Absatz 45,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 45, Absatz 45,

But the author goes on “It seems altogether needless that the Jewish ceremonies should as to their necessity at least expire and be abrogated if others might succeed in their room, and be as strictly commanded as ever the former were” (Quotation Bagshaw). Who would not presently reply that it seems altogether needless that the Jewish tithes should as to their necessity at least expire and be abrogated if other might succeed in their room and be as strictly commanded as ever the former were. Things are then needless when God removes them not when our fancies dislike or perhaps our conveniences oppose them. The ceremonial law began then to be needless when God thought fit it should be abrogated, and when he shall either abolish magistracy or restrain its power from things of the Sanctuary it will then so far be needless too, till then it will better become the temper of a Christian patiently to obey than to presumptuously complain and murmur that God hath not put human affairs into a posture suited to his humor or squared the economy of the world or frame of the Temple according to the model of his brain.

Der Autor aber fährt fort: „Es erscheint indessen vollkommen sinnlos, dass die jüdischen Zeremonien mangels ihrer Notwendigkeit schließlich aufgehoben und verworfen werden sollten, nur damit andere an ihre Stelle treten könnten, die ebenso strikt angeordnet wären, als die vorherigen es waren (Zitat Bagshaw).“ Wer würde hier nicht augenblicklich antworten, dass der jüdische Zehnt (religiös begründete Steuer) mangels seiner Notwendigkeit schließlich aufgehoben und verworfen werden sollte, nur damit ein anderer an seine Stelle treten könnte, der ebenso strikt angeordnet wäre, wie der vorherige es war? Religiöse Gegebenheiten sind dann überflüssig, wenn Gott sie beseitigt und nicht, sobald sie unserer Phantasie nicht mehr schmecken oder unsere Befindlichkeiten sie vielleicht ablehnen. Das Zeremonialrecht begann just dann überflüssig zu werden, als Gott es für passend hielt es aufzuheben. Sollte er entweder die oberste Verwaltung abschaffen oder deren Macht bezüglich der Angelegenheiten bei der öffentlichen Gottesverehrung beschneiden, dann wäre diese insoweit ebenfalls überflüssig. Ab dann bekäme es der Stimmung eines Christen besser, geduldig zu gehorchen statt sich in aller Vermessenheit zu beklagen und darüber zu Murren, das Gott die menschlichen Angelegenheiten nicht in eine Stellung versetzt hat, die zu des Christen Laune passt, oder die Weltwirtschaft harmonisch ordnet, oder den Ablauf des Tempeldienstes nach der Vorstellung in dessen Gehirn formt.

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TToG II § 111

John Locke: Two Treatises of Government

§ 111. But though the golden age (before vain ambition, and amor sceleratus habendi51, evil concupiscence, had corrupted men’s minds into a mistake of true power and honor) had more virtue, and consequently better governors, as well as less vicious subjects; and there was then no stretching prerogative on the one side, to oppress the people; nor consequently on the other, any dispute about privilege, to lessen or restrain the power of the magistrate, and so no contest betwixt rulers and people about governors or government: Yet, when ambition and luxury in future ages52 would retain and increase the power, without doing the business for which it was given; and aided by flattery, taught Princes to have distinct and separate interests from their people, men found it necessary to examine more carefully the original and rights of government; and to find out ways to restrain the exorbitances, and prevent the abuses of that power, which they having entrusted in another’s hands only for their own good, they found was made use of to hurt them.

§ 111. Das goldene Zeitalter! Das war bevor hohler Ehrgeiz, amor sceleratus Habendi51 (gesteigerte Gier) und teuflische Begierde den Sinn der Menschen zu verkehrtem Verständnis wahrer Macht und Ehre korrumpiert hatten. Es besaß mehr Tugend, folglich bessere Regenten und weniger lasterhafte Untergeordnete. Es gab damals keine Anmaßung durch fürstlichen Rechtsvorbehalt, das Volk zu unterdrücken, und folglich auf der anderen Seite keinen Streit über Privilegien, um die Macht der Obrigkeit zu vermindern oder einzuschränken. Letztlich daher auch keinen Kampf zwischen Herrschern und Volk über Regenten und Regierung.

In späteren Zeiten, waren Ehrgeiz und Luxussucht bestrebt, Macht zu erhalten und zu vermehren52, ohne die Aufgaben zu erledigen, für die sie gewährt war. Mit Hilfe von Schleimern, als Fürsten gelehrt wurden, sie besäßen unterschiedliche und eigenständige Interessen als ihr Volk, sahen die Menschen die Notwendigkeit, Ursprung und Rechte von Regierung sorgfältiger zu betrachten. Es gilt Wege ausfindig zu machen, um Übertreibungen in Schranken zu halten und dem Missbrauch der Macht vorzubeugen, die sie ausschließlich zu ihrem eigenen Besten den Händen eines anderen anvertraut hatten, die aber, wie sie feststellten, nur zu ihrem Schaden gebraucht wurde.

51Amor Sceleratus Habendi = accelerated love for possession. In German frankly translated as “criminal desire for possession”. What leads way to far, supposing criminality where there is but religious evaluation. Subtile Manipulation.

51Amor Sceleratus Habendi = Beschleunigte Liebe des Habens. Gesteigerte Gier. Wird gern als “verbrecherischer Besitztrieb” übersetzt. Was den Bogen überspannt, da Gier kein Verbrechen darstellt. Zumindest nicht strafbar ist. Maximal eine der Sieben so genannten Todsünden. Doch um es mit den Worten Gordon Geckos in „Wall Street“ zu sagen: Gier ist gut. Ohne Gier geschieht nichts. Schlecht ist ihre Übertreibung zu Lasten anderer. Wie immer kommt man auf das rechte Maß zurück, dass es zu bedenken gilt.

52At first, when some certain kind of regiment was once approved, it may be nothing was then farther thought upon for the manner of governing, but all permitted unto their wisdom and discretion which were to rule, till by experience they found this for all parts very inconvenient, so as the thing which they had devised for a remedy, did indeed but increase the sore which it should have cured. They saw, that to live by one man’s will, became the cause of all men’s misery. This constrained them to come unto laws wherein all men might see their duty beforehand, and know the penalties of transgressing them. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

52Zu Beginn, als ein bestimmter Typ Regentschaft bestätigt war, war wahrscheinlich nichts weiter für den Stil von Regentschaft bedacht worden, aber Alles der Weisheit und dem Ermessen der Regenten erlaubt. Bis man das an Hand von Erfahrung für alle Beteiligten sehr unpassend hielt. Was man als Heilmittel bestellt hatte, geriet zu als nichts als einer Verschlimmerung der Sorgen, die es hätte kurieren sollen. Man erkannte. Unter eines Mannes Willkür zu leben geriet zu aller Menschen Elend. Das veranlasste sie zu Gesetzen zu kommen, unter denen jedem vorab klar sein würde, was seine Pflicht wäre und welche Strafen auf Übertretung stehen. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG II § 93

John Locke: Two Treatises of Government

§ 93. In absolute monarchies indeed, as well as other governments of the world, the subjects have an appeal to the law, and judges to decide any controversies, and restrain any violence that may happen betwixt the subjects themselves, one amongst another. This everyone thinks necessary, and believes he deserves to be thought a declared enemy to society and mankind, who should go about to take it away. But whether this be from a true love of mankind and society, and such a charity as we owe all one to another, there is reason to doubt:

For this is no more than what every man, who loves his own power, profit, or greatness, may, and naturally must do, keep those animals from hurting, or destroying one another, who labor and drudge only for his pleasure and advantage; and so are taken care of, not out of any love the master has for them, but love of himself, and the profit they bring him: For if it be asked, what security, what fence is there, in such a state, against the violence and oppression of this absolute ruler? The very question can scarce be borne.

They are ready to tell you, that it deserves death only to ask after safety. Betwixt subject and subject, they will grant, there must be measures, laws and judges, for their mutual peace and security: But as for the ruler, he ought to be absolute, and is above all such circumstances; because he has power to do more hurt and wrong, it is right when he does it. To ask how you may be guarded from harm, or injury, on that side here the strongest hand is to do it, is presently the voice of faction and rebellion: As if when men quitting the state of nature entered into society, they agreed that all of them but one should be under the restraint of laws, but that he should still retain all the liberty of the state of nature, increased with power, and made licentious by impunity. This is to think, that men are so foolish, that they take care to avoid what mischiefs may be done them by polecats, or foxes; but are content, nay, think it safety, to be devoured by lions.

§ 93. Wahrlich, selbst in absoluten Monarchien haben Untertanen, ebenso wie unter anderen Regierungen der Welt, eine Berufung auf das Gesetz. Sogar Richter, Streitigkeiten zu entscheiden und jede Gewalttat zu unterbinden, wie sie bei den Untertanen von einem gegen den anderen ausgehen. Jeder hält das für notwendig, und glaubt, als erklärter Feind der Gesellschaft und Menschheit müsse angesehen werden, wer es unternehme, diese zu beseitigen. Ob das aber aus wahrer Liebe zur Menschheit und Gesellschaft, und aus solcher Menschenfreundlichkeit geschieht, wie wir sie alle einander schulden, darf mit gutem Grund zu angezweifelt werden. Es ist kein Stück mehr als jeder Mensch, der seine Macht, seinen Vorteil und seine eigene Großartigkeit liebt, tun wird und von Natur aus tun muss, um alle Arbeitstiere, die sich nur zu seiner Erbauung und für seinen Vorteil schinden und quälen, davon abzuhalten, sich gegenseitig zu schaden und zu vernichten. Für diese wird deshalb gesorgt, nicht etwa aus irgendeiner Art Liebe, die ihr Meister für sie hätte, sondern wegen seiner Liebe zu sich selbst und wegen des Profits, den sie ihm einbringen.

Sollte man wagen nur einmal zu fragen:

Welche Sicherheit, welchen Schutz gibt es in einem solchen Staat gegen Gewalttätigkeit und Unterdrückung durch diesen absoluten Herrscher?

Allein schon die Frage sollte besser nicht gestellt werden. Man hätte sofort die Antwort, es verdiene den Tod, nach Sicherheit auch nur zu fragen. Zwischen Untertan und Untertan, so viel wird zugestanden, muss es Vorschriften, Gesetze und Richter geben. Zu deren gegenseitigem Frieden und zur Sicherheit. Der Herrschende aber muss absolut sein, über alle Umstände erhaben. Es ist rechtmäßig für ihn, mehr Schaden und Unrecht anzurichten, weil er die Macht hat, das zu verursachen. Bereits die Frage nach Schutz und Sicherheit vor Schaden und Unrecht von der Seite, bei der die stärkste Handhabe liegt, wird sofort als eine Stimme für Aufruhr und Rebellion ausgelegt.

Gerade als wären die Menschen, als sie den Naturzustand verließen und zu einer Gesellschaft zusammentraten, vereinbart hätten, alle mit Ausnahme eines einzigen sollten unter den Regelungen von Gesetzen stehen, nur dieser eine dürfe jede Freiheit des Naturzustands behalten, noch vergrößert durch Macht und durch Straflosigkeit zügellos gemacht!

Das hieße die Menschen für solche Narren zu halten, dass sie sich zwar bemühen, Schaden zu verhüten, der ihnen durch Iltisse und Füchse verursacht werden kann, sich aber zufrieden zu geben, nein, es geradezu für Sicherheit halten, von Löwen verschlungen zu werden.

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TToG II § 7

John Locke: Two Treatises of Government

§ 7. And that all men may be restrained from invading others rights, and from doing hurt to one another, and the law of nature be observed, which willeth the peace and preservation of all mankind, the execution of the law of nature is, in that state, put into every man’s hands, whereby everyone has a right to punish the transgressors of that law to such a degree, as may hinder its violation: For the law of nature would, as all other laws that concern men in this world, be in vain, if there were nobody that in the state of nature had a power to execute that law, and thereby preserve the innocent and restrain offenders. And if anyone in the state of nature may punish another for any evil he has done, everyone may do so: For in that state of perfect equality where naturally there is no superiority or jurisdiction of one over another, what any may do in prosecution of that law, everyone must needs have a right to do.

§ 7. Um Menschen abzuhalten, Rechte anderer zu verletzen oder sich untereinander Übles anzutun und um Achtung der Naturgesetze zu erreichen, die Frieden und Erhalt der gesamten Menschheit fordern, liegt im Naturzustand die Vollstreckung des Naturrechts in jedermanns Händen. Folglich hat jeder das Recht die Übertreter jener Gesetze in einem Maß zu bestrafen, das weitere Verletzungen verhindert. Wie alle anderen den Menschen auf dieser Welt betreffenden Gesetze wären auch Gesetze aus dem Naturrecht inhaltslos, wenn es niemand gäbe, der in jenem Naturzustand Macht hätte, das Recht zu vollziehen, den Unschuldigen dadurch zu schützen und den Übertreter in Schranken zu halten. Wenn in besagtem Naturzustand jeder Einzelne einen Anderen für eine schlechte Handlung bestrafen darf, so darf es eben schlicht Jeder. In einem Zustand vollkommener Gleichheit, in dem es von Natur aus weder Überordnung noch Rechtsprechung des einen über den anderen gibt, muss konsequent ein Jeder zu tun berechtigt sein was bei der Verfolgung von Recht zu tun ist.

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