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TToG II § 155

John Locke: Two Treatises of Government

§ 155. It may be demanded here: What if the executive power, being possessed of the force of the commonwealth, shall make use of that force to hinder the meeting and acting of the legislative, when the original constitution or the public exigencies require it? I say, using force upon the people without authority, and contrary to the trust put in him that does so, is a state of war with the people, who have a right to reinstate their legislative in the exercise of their power:

For having erected a legislative, with an intent they should exercise the power of making laws, either at certain set times, or when there is need of it, when they are hindered by any force from what is so necessary to the society, and wherein the safety and
preservation of the people consists, the people have a right to remove it by force. In all state and conditions, the true remedy of force without authority, is to oppose force to it. The use of force without authority always puts him that uses it into a state of tear, as the aggressor, and renders him liable to be treated accordingly.

§ 155. Hier könnte man fragen:

Was geschieht, wenn die Exekutive, im Besitz der Macht des Gemeinwesens, diese Macht missbraucht, um Zusammentritt und Tätigkeit der Legislative in Fällen zu hindern, in denen die ursprüngliche Verfassung oder offenbare Dringlichkeiten es erfordern?

Meine Antwort: Missbrauch von Macht gegen die Bevölkerung ohne Vollmacht und im Gegensatz zu dem ihm gewährten Vertrauen? Wer so handelt befindet sich dem Volk gegenüber im Kriegszustand. Jenes hat das Recht, seiner Legislative wieder zur Ausübung ihrer Macht zu verhelfen. Da das Volk es eine Legislative in der Absicht errichtet hat, sie die gesetzgebende Macht entweder zu festgesetzten Zeiten oder bei Bedarf ausüben zu lassen, hat die Bevölkerung, wenn die Legislative durch irgendeine Macht daran gehindert wird zu tun was für den Staat notwendig ist und worauf final Sicherheit und Erhalt der Bevölkerung beruhen, ein Recht, die widrige Macht durch seine vereinte Macht zu beseitigen.

Unter allen Umständen und in allen Lagen besteht das richtige Heilmittel gegen ungesetzliche Macht darin, ihr Macht entgegenzustellen. Durch rechtswidrigen Missbrauch von Macht löst der, der sie missbraucht, als Angreifer immer in einen tränenreichen Zustand aus und verdient folglich eine entsprechende Behandlung.

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TToG II § 154

John Locke: Two Treatises of Government

§ 154. If the legislative, or any part of it, be made up of representatives chosen for that time by the people, which afterwards return into the ordinary state of subjects, and have no share in the legislature but upon a new choice, this power of choosing must also be exercised by the people, either at certain appointed seasons, or else when they are summoned to it; and in this latter case, the power of convoking the legislative is ordinarily placed in the executive, and has one of these two limitations in respect of time:

That either the original constitution requires their assembling and acting at certain intervals, and then the executive power does nothing but ministerially issue directions for their electing and assembling, according to due forms; or else it is left to his prudence to call them by new elections, when the occasions or exigencies of the public require the amendment of old, or making of new laws, or the redress or prevention of any inconveniencies, that lie on, or threaten the people.

§ 154. Wenn die Legislative oder ein Teil davon durch Vertreter gebildet wird, die auf Zeit vom Volk gewählt werden, die danach in den gewöhnlichen Stand von Bürgern zurückkehren und nur durch neue Wahl wieder Anteil an der Legislativen erhalten, dann darf die Macht zu wählen auch nur von der Bevölkerung ausgeübt werden, entweder zu bestimmten vereinbarten Zeiten oder wenn sie zu den Urnen gerufen wird. Im letzteren Fall wird die Macht die Legislative einzuberufen in der Regel bei der Exekutive liegen und ist den Zeithorizont betreffend an eine der beiden folgenden Bedingungen gebunden:

Entweder fordert die ursprüngliche Verfassung die Zusammenkunft der Legislative in bestimmten Intervallen. Dann hat die exekutive Macht nichts weiter zu tun, als im Dienst der Legislative behördliche Anordnungen für Wahl und Versammlung in pflichtgemäßer Form zu erlassen.

Oder es bleibt ihrer Klugheit überlassen, die Bevölkerung zu neuen Wahlen aufzurufen, falls Gegebenheiten oder offenbare Dringlichkeit erfordern, bestehende Gesetze zu verbessern oder neue zu erlassen. Gleiches gilt im Fall irgendwelche Unannehmbarkeiten wären zu beseitigen oder zu verhindern, sollten solche auf der Bevölkerung lasten oder sie beunruhigen.

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TToG II § 153

John Locke: Two Treatises of Government

§ 153. It is not necessary, no, nor so much as convenient, that the legislative should be always in being; but absolutely necessary that the executive power should, because there is not always need of new laws to be made, but always need of execution of the laws that are made. When the legislative hath put the execution of the laws, they make, into other hands. They have a power still to resume it out of those hands, when they find cause, and to punish for any mal-administration against the laws.

The same holds also in regard of the federative power, that and the executive being both ministerial and subordinate to the legislative, which, as has been showed, in a constituted commonwealth is the supreme. The legislative also in this case being supposed to consist of several persons, (for if it be a single person, it cannot but be always in being, and so will, as supreme, naturally have the supreme executive power, together with the legislative) may assemble, and exercise their legislature, at the times that either their original constitution, or their own adjournment, appoints, or when they please; if neither of these hath appointed any time, or there be no other way prescribed to convoke them:

For the supreme power being placed in them by the people, it is always in them, and they may exercise it when they please, unless by their original constitution, they are limited to certain seasons, or by an act of their supreme power they have adjourned to a certain time; and when that time comes, they have a right to assemble and act again.

§ 153. Es ist weder notwendig, nein, noch nicht einmal passend, dass die Legislative dauernd besteht. Absolut notwendig ist dies dagegen bei der Exekutive. Der Bedarf an neuen Gesetzen ist nicht ständig vorhanden, wohl aber Bedarf des Vollzugs gegebener Gesetze.

Sollte die Legislative den Vollzug ihrer erlassenen Gesetze in andere Hände gelegt haben, behält sie noch immer die Macht, sie diesen Händen zu entziehen falls sie Anlass dazu hat und jede schlechte, gesetzeswidrige Verwaltung zu bestrafen. Gleiches gilt die föderative
Macht betreffend, denn beide, die föderative und die exekutive Macht stehen im Dienst der Legislative und sind dieser untergeordnet, da jene, wie nachgewiesen worden ist, in einem Verfassungsstaat die höchste ist.

Die Legislative, auch in diesem Fall als aus mehreren Personen bestehend angenommen, (denn läge sie bei einer einzigen Person, wäre sie eine permanente und hätte als oberste natürlich auch die höchste exekutive Macht zusammen mit der legislativen), kann sich zu jeder Zeit versammeln und ihre Legislative ausüben, die ihre ursprüngliche Satzung, ihr eigener Beschluss zur nächsten Zusammenkunft es zulassen. Falls durch keines von beiden Ort und Zeit festlegt oder kein anderer Weg zu ihrer Berufung vorgeschrieben ist: Wann sie will. Denn da ihr vom Volk höchste Macht gewährt wurde, liegt diese stets bei ihr und sie darf sie ausüben, wann sie will, falls sie nicht original durch Verfassung an bestimmte Perioden gebunden wurde oder durch Beschluss mittels ihrer höchsten Macht sich bis zu einer bestimmten Zeit vertagt hat. Wenn diese Zeit da ist, hat sie das Recht sich zu versammeln und erneut zur Tat zu schreiten.

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TToG II § 145

John Locke: Two Treatises of Government

§ 145. There is another power in every commonwealth which one may call natural, because it is that which answers to the power every man naturally had before he entered into society: For though in a commonwealth the members of it are distinct persons still in reference
to one another, and as such are governed by the laws of the society; yet in reference to the rest of mankind, they make one body, which is, as every member of it before was, still in the state of nature with the rest of mankind. Hence it is, that the controversies that happen between any man of the society with those that are out of it, are managed by the public; and an injury done to a member of their body, engages the whole in the reparation of it. So that under this consideration the whole community is one body in the state of nature, in respect of all other states or persons out of its community.

§ 145. In jedem Staat existiert eine weitere Macht, die man als natürliche bezeichnen kann. Sie entspricht der Macht entspricht, welche jeder Mensch von Natur aus hat, bevor er einer Gesellschaft beitritt. Obwohl in einem Staat die Mitglieder in ihrem gegenseitigen Verhältnis stets verschiedene Personen sind und als solche durch die Gesetze der Gesellschaft regiert werden, bilden sie gegenüber dem Rest der Menschheit nur einen Körper, der wie zuvor jedes seiner Glieder, sich gegenüber dem Rest der Menschheit noch immer im Naturzustand befindet. Deshalb wird Streit zwischen einem Mitglied der Gesellschaft und Außenstehenden von der öffentlichen Hand gehandhabt. Ein Schaden, der einem ihrer Mitglieder zugefügt wird verpflichtet die Gesamtheit zum Ausgleich. Unter dieser Erwägung bildet die gesamte Gemeinschaft gegenüber allen anderen Staaten und Personen außerhalb ihrer selbst ein einziger Körper im Naturzustand.

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TToG II § 143

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XII

Of the Legislative, Executive, and Federative
Power of the Commonwealth

§ 143. The legislative power is that, which has a right to direct how the force of the commonwealth shall be employed for preserving the community and members of it. But because those laws which are constantly to be executed, and whose force is always to continue, may be made in a little time; therefore there is no need, that the legislative should be always in being, not having always business to do. And because it may be too great a temptation to human frailty, apt to grasp at power, for the same persons, who have the power of making laws, to have also in their hands the power to execute them, whereby they may exempt themselves from obedience to the laws they make, and suit the law, both in its making, and execution, to their own private advantage, and thereby come to have a distinct interest from the rest of the community, contrary to the end of society and government: Therefore in well ordered commonwealths, where the good of the whole is so considered, as it ought, the legislative power is put into the hands of divers persons who duly assembled, have by themselves, or jointly with others, a power to make laws, which when they have done, being separated again, they are themselves subject to the laws they have made; which is a new and near tie upon them, to take care, that they make them for the public good.

Kapitel 12

Legislative, exekutive und föderative Macht des Staats

§143. Die legislative Macht hat das Recht zu bestimmen, wie die gesamte Macht des Staats zum Erhalt der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder
eingesetzt werden soll. Da aber die Gesetze, die beständig vollzogen und deren Kraft fortdauernd sein soll, in kurzer Zeit ausgefertigt und erlassen werden können, gibt es keinen Bedarf, die Legislative permanent zu installieren, da sie nicht immer konkret beschäftigt sein würde.

Angesichts der Schwäche der menschlichen Natur, stets bereit nach Macht zu greifen, wäre für die Personen, die Macht besitzen Gesetze zu erlassen, die Versuchung zu groß, auch die Macht zum Vollzug in die Hand zu bekommen. Sie könnten sich selbst dadurch von der Beachtung der Gesetz, die sie erlassen ausnehmen. Sogar das Gesetz hinsichtlich Gestaltung wie Vollzug ihrem eigenen privaten Vorteil anpassen und dazu kommen, von der übrigen Gemeinschaft abweichende, dem Zweck von Gesellschaft und Regierung entgegen gesetzte Interessen zu verfolgen.

Deshalb wird in gut organisierten Staaten, wo das Wohl des Ganzen wie vorgesehen berücksichtigt wird, die legislative Macht in die Hände verschiedener Personen gelegt, die ordnungsgemäß versammelt entweder durch sich selbst oder im Verein mit anderen die Macht haben, Gesetze zu erlassen. Sowie sich sobald dies geschehen ist wieder trennen und selber denselben Gesetzen untergeordnet sind, die sie verfasst haben. Deshalb haben sie ein weiteres starkes Motiv, darauf bedacht zu sein, sie auf das öffentliche Wohl auszurichten.

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TToG II § 138

John Locke: Two Treatises of Government

§ 138. Thirdly: The supreme power cannot take from any man any part of his property39 without his own consent: For the preservation of property39 being the end of government, and that for which men enter into society, it necessarily supposes and requires, that the people should have property39, without which they must be supposed to lose that by entering into society, which was the end for which they entered into it; too gross an absurdity for any man to own. Men therefore in society having property39, they have such a right to the goods, which by the law of the community are theirs, that nobody hath a right to take their substance or any part of it from them, without their own consent: Without this they have no property39 at all;

for I have truly no property39 in that, which another can by right take from me, when he pleases, against my consent. Hence it is a mistake to think, that the supreme or legislative power of any commonwealth can do what it will, and dispose of the estates of the subject arbitrarily, or take any part of them at pleasure. This is not much to be feared in governments where the legislative consists, wholly or in part, in assemblies which are variable, whose members, upon the dissolution of the assembly, are subjects under the common laws of their country, equally with the rest.

But in governments, where the legislative is in one lasting assembly always in being, or in one man, as in absolute monarchies, there is danger still, that they will think themselves to have a distinct interest from the rest of the community; and so will be apt to increase their own riches and power, by taking what they think fit from the people: For a man’s property39 is not at all secure, though there be good and equitable laws to set the bounds of it between him and his fellow-subjects, if he who commands those subjects have power to take from any private man, what part he pleases of his property39, and use and dispose of it as he thinks good.

§ 138. Drittens: Selbst die höchste Macht kann keinem Menschen einen Teil seines Eigentums39 ohne seine persönliche Zustimmung entziehen. Da Erhalt des Eigentums39 Zweck der Regierung und Anlass sind, weswegen Menschen überhaupt einer Gesellschaft beitreten, stellt es notwendige Voraussetzung und Erfordernis dar, dass sie überhaupt Eigentum39 haben. Ohne dies müßte man annehmen, sie verlören durch Beitritt in eine Gesellschaft gerade das, was der Zweck des Beitritts war.

Das ergäbe für jeden Menschen eine zu große Unsinnigkeit, um ein derartiges Verhalten sein Eigen nennen zu können.

Da zu einer Gesellschaft gehörende Menschen nun einmal Eigentum39 besitzen, haben sie auf diese Güter, die nach Gesetzen der Gemeinschaft zu ihnen gehören, eben deshalb auch den Anspruch, dass niemand ohne ihre eigene Zustimmung das Ganze oder einen Teil davon nehmen darf. Ohne diesen hätten sie überhaupt kein Eigentum39 an sich. Mit Sicherheit habe ich keinerlei Eigentum39 an etwas, was ein anderer mir ohne meine Zustimmung rechtmäßig wegnehmen darf, wann er gerade will.

Es ist deshalb ein Trugschluss zu denken, die oberste oder legislative Macht eines Staats könne handeln, wie sie will und willkürlich über das Vermögen eines ihrer Angehörigen verfügen oder irgendeinen Teil davon nach Belieben wegnehmen. Das ist bei Regierungen kaum zu befürchten, deren Legislative ganz oder teilweise aus veränderlichen Versammlungen entsteht und deren Mitglieder bei Auflösung der Versammlung den gewöhnlichen Gesetze ihres Landes gleichberechtigt untergeordnet sind wie alle Übrigen.

Bei Regierungen dagegen, deren Legislative in einer ununterbrochenen, beständig tagenden Versammlung oder, wie bei absoluten Monarchien, bei einem einzigen Mann liegt, besteht immer Gefahr, sie denken ein von der übrigen Gemeinschaft verschiedenes Interesse zu haben und sie deshalb geneigt sind ihren eigenen Reichtum und ihre Macht zu vermehren, indem sie den Leuten wegnehmen was ihnen geeignet scheint.

Das Eigentum39 eines Menschen ist alles andere als sicher, sogar wenn es gute und faire Gesetze gibt, die Grenzen zwischen ihm und seinen Mitbürgern zu bestimmen, sobald der, der über diese Angehörigen bestimmt, die Macht hat, jeder privaten Person von deren Eigentum39 wegzunehmen, was er will, sowie es zu gebrauchen und darüber zu verfügen, wie er für gut hält.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 136

John Locke: Two Treatises of Government

§ 136. Secondly56: The legislative, or supreme authority, cannot assume to itself a power to rule by extemporary arbitrary decrees, but is bound to dispense justice, and decide the rights of the subject by promulgated standing laws, and known authorized judges: For the law of nature being unwritten, and so no where to be found but in the minds of men, they who through passion or interest shall miscite, or misapply it, cannot so easily be convinced of their mistake where there is no established judge: And so it serves not, as it ought, to determine the rights, and fence the properties of those that live under it, especially where everyone is judge, interpreter, and executioner of it too, and that in his own case:

And he that has right on his side, having ordinarily but his own single strength, hath not force enough to defend himself from injuries, or to punish delinquents. To avoid these inconveniencies, which disorder men’s properties in the state of nature, men unite into societies, that they may have the united strength of the whole society to secure and defend their properties, and may have standing rules to bound it, by which everyone may know what is his. To this end it is that men give up all their natural power to the society which they enter into, and the community put the legislative power into such hands as they think fit, with this trust, that they shall be governed by declared laws, or else their peace, quiet, and property will still be at the same uncertainty, as it was in the state of nature.

§ 136. Zweitens56: Die Legislative oder oberste Autorität darf sich keine Macht anmaßen, spontan per willkürlichen Dekreten zu regieren, sondern sie hat Rechtmäßigkeit zu verbreiten und über die Ansprüche der Mitglieder nach veröffentlichten, stehenden Gesetzen und durch autorisierte Richter zu entscheiden. Da das Naturrecht ungeschrieben und deshalb nirgends außer in der Seele des Menschen zu finden ist, können jene, die es aus Leidenschaft oder Eigeninteresse fälschen oder falsch interpretieren nur schwer von ihrem Irrtum überzeugt werden, solange es keinen fest eingesetzten Richter gibt.

Daher versagt es entgegen seiner Bestimmung dabei, über die Ansprüche seiner Subjekte zu entscheiden und deren Besitz zu schützen. Vor allem wo jeder Richter, Interpret und Vollstrecker zugleich und das auch noch in eigener Sache ist. Wer dort das Recht auf seiner Seite hat, ist in der Regel auf seine eigene Kraft angewiesen ist und hat deshalb nicht Macht genug, sich vor Schädigung zu schützen oder die Verbrecher zu bestrafen.

Um diese Unannehmbarkeiten zu vermeiden, die die Nutzung menschlichen Besitzes im Naturzustand stören, verbinden sich Menschen zu Gesellschaften, um über die vereinte Stärke der gesamten Gesellschaft zu verfügen, ihren Besitz zu sichern und zu schützen, stehende Regeln zu haben, ihn zu definieren, damit jeder versteht, was ihm zusteht.

Zu diesem Zweck verzichten Menschen auf natürliche Macht zugunsten der Gesellschaft, der sie beitreten und die Gemeinschaft legt die legislative Macht in die Hände legt, welche sie für geeignet hält, im Vertrauen darauf nach verkündeten Gesetzen regiert zu werden.

Ansonsten wären Frieden, Ruhe und Besitz nach wie vor derselben Unsicherheit ausgesetzt wie im Naturzustand.

56Human laws are measures in respect of men whose actions they must direct, howbeit such measures they are as have also their higher rules to be measured by, which rules are two, the law of God, and the law of nature; so that laws human must be made according to the general laws of nature and without contradiction to any positive law of scripture, otherwise they are ill made. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.9.

To constrain men to anything inconvenient doth seem
unreasonable. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

56Menschliche Gesetze sind Maßstäbe, die sich auf Menschen beziehen, deren Handlungen sie Richtung geben sollen; dennoch sind es Maßstäbe, die noch ihre höheren Maßstäbe besitzen, nach denen sie zu bemessen sind, und dieser Maßstäbe gibt es zwei:
Das Gesetz Gottes und das Gesetz der Natur; Deshalb müssen menschliche Gesetze in Übereinstimmung mit den allgemeinen Gesetzen der Natur erlassen werden und zwar ohne Widerspruch gegen irgendein positives Gesetz der Bibel. Anderenfalls sind sie schlecht. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.9.

Menschen zu irgendetwas Unbequemen zu zwingen, tritt als unvernünftig hervor. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG II § 130

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§ 130. Secondly, the power of punishing he wholly gives up, and engages his natural force, (which he might before employ in the execution of the law of nature, by his own single authority, as he thought fit) to assist the executive power of the society, as the law thereof shall require: For being now in a new state, wherein he is to enjoy many conveniences from the labor, assistance, and society of others in the same community, as well as protection from its whole strength; he is to part also with as much of his natural liberty, in providing for himself, as the good prosperity, and safety of the society shall require; which is not only necessary, but just, since the other members of the society do the like.

§ 130. Die zweite Art Macht, die Macht zu strafen, gibt er vollständig ab und stellt seine Kraft, die er vorher womöglich für seine eigene individuelle Macht auf Vollstreckung des Naturrechts nach eigenem Ermessen verwandt hatte, zur Unterstützung der exekutiven Macht der Gesellschaft zur Verfügung, geradeso wie es das Gesetz erfordert. Da er sich jetzt in einer neuen Situation befindet, in der er von Arbeit, Hilfe und Gesellschaft anderer in dieser Gesellschaft und vom Schutz ihrer gesamten Stärke profitiert, hat er auch von seiner natürlichen Freiheit zum Selbsterhalt so viel abzutreten, wie es Fortschritt und Sicherheit der Gesellschaft erfordern. Das ist nicht nur notwendig,
sondern vor allem gerecht, wenn die anderen Mitglieder der Gesellschaft sich ebenso verhalten.

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