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TToG II § 138

John Locke: Two Treatises of Government

§ 138. Thirdly: The supreme power cannot take from any man any part of his property39 without his own consent: For the preservation of property39 being the end of government, and that for which men enter into society, it necessarily supposes and requires, that the people should have property39, without which they must be supposed to lose that by entering into society, which was the end for which they entered into it; too gross an absurdity for any man to own. Men therefore in society having property39, they have such a right to the goods, which by the law of the community are theirs, that nobody hath a right to take their substance or any part of it from them, without their own consent: Without this they have no property39 at all;

for I have truly no property39 in that, which another can by right take from me, when he pleases, against my consent. Hence it is a mistake to think, that the supreme or legislative power of any commonwealth can do what it will, and dispose of the estates of the subject arbitrarily, or take any part of them at pleasure. This is not much to be feared in governments where the legislative consists, wholly or in part, in assemblies which are variable, whose members, upon the dissolution of the assembly, are subjects under the common laws of their country, equally with the rest.

But in governments, where the legislative is in one lasting assembly always in being, or in one man, as in absolute monarchies, there is danger still, that they will think themselves to have a distinct interest from the rest of the community; and so will be apt to increase their own riches and power, by taking what they think fit from the people: For a man’s property39 is not at all secure, though there be good and equitable laws to set the bounds of it between him and his fellow-subjects, if he who commands those subjects have power to take from any private man, what part he pleases of his property39, and use and dispose of it as he thinks good.

§ 138. Drittens: Selbst die höchste Macht kann keinem Menschen einen Teil seines Eigentums39 ohne seine persönliche Zustimmung entziehen. Da Erhalt des Eigentums39 Zweck der Regierung und Anlass sind, weswegen Menschen überhaupt einer Gesellschaft beitreten, stellt es notwendige Voraussetzung und Erfordernis dar, dass sie überhaupt Eigentum39 haben. Ohne dies müßte man annehmen, sie verlören durch Beitritt in eine Gesellschaft gerade das, was der Zweck des Beitritts war.

Das ergäbe für jeden Menschen eine zu große Unsinnigkeit, um ein derartiges Verhalten sein Eigen nennen zu können.

Da zu einer Gesellschaft gehörende Menschen nun einmal Eigentum39 besitzen, haben sie auf diese Güter, die nach Gesetzen der Gemeinschaft zu ihnen gehören, eben deshalb auch den Anspruch, dass niemand ohne ihre eigene Zustimmung das Ganze oder einen Teil davon nehmen darf. Ohne diesen hätten sie überhaupt kein Eigentum39 an sich. Mit Sicherheit habe ich keinerlei Eigentum39 an etwas, was ein anderer mir ohne meine Zustimmung rechtmäßig wegnehmen darf, wann er gerade will.

Es ist deshalb ein Trugschluss zu denken, die oberste oder legislative Macht eines Staats könne handeln, wie sie will und willkürlich über das Vermögen eines ihrer Angehörigen verfügen oder irgendeinen Teil davon nach Belieben wegnehmen. Das ist bei Regierungen kaum zu befürchten, deren Legislative ganz oder teilweise aus veränderlichen Versammlungen entsteht und deren Mitglieder bei Auflösung der Versammlung den gewöhnlichen Gesetze ihres Landes gleichberechtigt untergeordnet sind wie alle Übrigen.

Bei Regierungen dagegen, deren Legislative in einer ununterbrochenen, beständig tagenden Versammlung oder, wie bei absoluten Monarchien, bei einem einzigen Mann liegt, besteht immer Gefahr, sie denken ein von der übrigen Gemeinschaft verschiedenes Interesse zu haben und sie deshalb geneigt sind ihren eigenen Reichtum und ihre Macht zu vermehren, indem sie den Leuten wegnehmen was ihnen geeignet scheint.

Das Eigentum39 eines Menschen ist alles andere als sicher, sogar wenn es gute und faire Gesetze gibt, die Grenzen zwischen ihm und seinen Mitbürgern zu bestimmen, sobald der, der über diese Angehörigen bestimmt, die Macht hat, jeder privaten Person von deren Eigentum39 wegzunehmen, was er will, sowie es zu gebrauchen und darüber zu verfügen, wie er für gut hält.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 113

John Locke: Two Treatises of Government

§ 113. That all men being born under government, some or other, it is impossible any of them should ever be free, and at liberty to unite together, and begin a new one, or ever be able to erect a lawful government.

If this argument be good; I ask, how came so many lawful monarchies into the world? For if anybody, upon this supposition, can show me anyone man in any age of the world free to begin a lawful monarchy, I will be bound to show him ten other free men at liberty, at the
same time to unite and begin a new government under a regal, or any other form; it being demonstration, that if anyone, born under the dominion of another, may be so free as to have a right to command others in a new and distinct empire, everyone that is born under the dominion of another may be so free too, and may become a ruler, or subject, of a distinct separate government. And so by this their own principle either all men, however born, are free, or else there is but one lawful Prince, one lawful government in the world. And then they have nothing to do, but barely to show us which that is; which when they have done, I doubt not but all mankind will easily agree to pay obedience to him.

§ 113. (§100.2) Es ist rechtlich unhaltbar, Menschen könnten dies tun, da alle Menschen unter einer Regierung geboren worden, sich dieser zu unterordnen zu haben und deshalb keine Freiheit besitzen einfach eine neue Regierung zu begründen.

Wenn das als Beweis gelten soll, muss ich fragen: Wie kamen dann so viele rechtmäßige Monarchien in die Welt? Wenn jemand auf Basis dieser Annahme mir irgendeinen einzelnen Menschen in irgendeinem Zeitalter der Welt zeigen kann, der frei war, eine rechtmäßige Monarchie als Einzelner für sich als Herrscher zu errichten, verpflichte ich mich, ihm zehn andere , unabhängige Männer zu zeigen, die zur gleichen Zeit frei waren, sich zu vereinigen und eine neue Regierung unter einer königlichen oder einer anderen Form zu beginnen. Es wäre eine Vorführung:

Denn wenn einer, der unter der Herrschaft eines anderen geboren ist, so frei sein kann ein Recht zu haben, andere in ein neues und verschiedenes Herrschaftsgebiet abzuordnen, dann kann offenbar jeder, der unter der Herrschaft eines anderen geboren ist, ebenso frei sein und Herrscher oder Untergeordneter einer unterschiedlichen, unabhängigen Regentschaft werden. Ausgerechnet nach meiner Gegner eigenen Prinzip sind entweder alle Menschen, wie sie auch geboren sein mögen, frei oder es gibt nur einen einzigen rechtmäßigen Fürsten, eine einzige, rechtmäßige Regierung in der Welt. Dann haben sie nichts weiter zu tun, als uns lediglich zu zeigen, wer dieser einzige ist. Ich zweifle nicht, sobald dies geschieht, wird die gesamte Menschheit leicht einwilligen ihm Gehorsam zu leisten.

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