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TToG II § 179

John Locke: Two Treatises of Government

§ 179. Secondly, I say then the conqueror gets no power but only over those who have actually assisted, concurred, or consented to that unjust force that is used against him: For the people having given to their governors no power to do an unjust thing, such as is to
make an unjust war, (for they never had such a power in themselves) they ought not to be charged as guilty of the violence and injustice that is committed in an unjust war, any farther than they actually abet it; no more than they are to be thought guilty of any violence or oppression their governors should use upon the people themselves, or any part of their fellow-subjects, they having empowered them no more to the one than to the other. Conquerors, it is true, seldom trouble themselves to make the distinction, but they willingly permit the confusion of war to sweep all together:

But yet this alters not the right; for the conqueror’s power over the lives of the conquered, being only because they have used force to do, or maintain an injustice, he can have that power only over those who have concurred in that force; all the rest are innocent; and he has no more title over the people of that country, who have done him no injury, and so have made no forfeiture of their lives, than he has over any other, who, without any injuries or provocations, have lived upon fair terms with him.

§ 179. Zweitens behaupte ich, erlangt der Sieger keine Macht außer über diejenigen, welche die gegen ihn angewandte unrechtmäßige Macht unterstützt, ihr geholfen und zugestimmt haben. Da die Bevölkerung ihren Regierenden keine Macht gewährt, Unrecht zu tun, was einen unrechtmäßigen Krieg zu führen beinhaltet – eine Bevölkerung selbst besitzt nie eine solche Macht – so dürfen ihm weder Gewalt noch Unrecht, die ein unrechtmäßiger Krieg mit sich bringt, jemals weiter angerechnet werden, als sie das tatsächlich unterstützt hat. Jedenfalls nicht weiter als dem Volk Gewalt und Unrecht als Schuld angerechnet werden kann, welche Regenten gegen die Bevölkerung selbst oder einen Teil dessen Angehöriger gebrauchen, da es jene weder zum einen noch zum anderen ermächtigt hat. Eroberer scheren sich tatsächlich selten um den Unterschied, sondern lassen es willig zu, dass die Kriegswirren alle gleichermaßen eintauchen.

Das ändert allerdings kein Recht. Da die Macht eines Eroberers über das Leben der Besiegten nur auf deren Missbrauch von Macht beruht, Unrecht zu tun oder aufrecht zu erhalten, kann er entsprechend nur Macht über die haben, die sich an der Gewalt beteiligt haben.

Alle übrigen sind unschuldig. Er hat an das Volk dieses Landes, soweit es ihm kein Unrecht getan und deshalb das Leben nicht verwirkt hat, keinen anderen Anspruch als über irgendein anderes, das ohne jede Beleidigung oder Herausforderung in gutem Einvernehmen mit ihm gelebt hat.

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