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TToG II § 227

John Locke: Two Treatises of Government

§ 227. In both the forementioned cases, when either the legislative is changed or the legislators act contrary to the end for which they were constituted; those who are guilty are guilty of rebellion: For if anyone by force takes away the established legislative of any society, and the laws by them made, pursuant to their trust, he thereby takes away the umpirage, which everyone had consented to, for a peaceable decision of all their controversies, and a bar to the state of war amongst them.

They, who remove or change the legislative, take away this decisive power which no body can have, but by the appointment and consent of the people; and so destroying the authority which the people did, and nobody else can set up, and introducing a power which the people hath not authorized, they actually introduce
a state of war, which is that of force without authority:

And thus, by removing the legislative established by the society, (in whose decisions the people acquiesced and united, as to that of their own will) they untie the knot, and expose the people anew to the state of war.

And if those, who by force take away the legislative, are rebels, the legislators themselves, as has been shown, can be no less esteemed so; when they, who were set up for the protection and preservation of the people, their liberties and properties39, shall by force invade and endeavor to take them away; and so they
putting themselves into a state of war with those who made them the protectors and guardians of their peace, are properly, and with the greatest aggravation, rebellantes, rebels.

§ 227. In beiden vorgenannten Fällen, wenn entweder die Legislative verändert wird oder die Gesetzgeber entgegen dem Ziel handeln, für das sie eingesetzt wurden, lautet der Schuldspruch: Schuldig der Rebellion. Sobald jemand mit Gewalt die eingesetzte Legislative einer Gesellschaft und die Gesetze beseitigt, die von ihr kraft des ihr anvertrauten Amts erlassen worden sind, beseitigt er damit die schiedsrichterliche Macht, der jeder einzelne zugestimmt hatte, um friedliche Entscheidung aller Auseinandersetzungen und eine Schranke gegen den Kriegszustand zu bezwecken.

Wer die Legislative absetzt oder verändert, beseitigt die entscheidende Macht, die niemandem ohne Ernennung und Zustimmung der Bevölkerung zusteht. Durch die Vernichtung der Autorität, die das Volk einsetzte und niemand anders einsetzen kann und durch Einsetzung einer Macht, die das Volk nicht autorisiert hat, führen sie tatsächlich einen Kriegszustand herbei, welcher schlicht Macht ohne Autorität ist. Durch Absetzung der von der Gesellschaft eingesetzten Legislative, in deren Entscheidungen sich die Bevölkerung wie in eigene Willensäußerungen einfügt und einwilligt, lösen sie die Verknüpfung und setzen das Volk erneut dem Kriegszustand aus.

Wenn alle, die mit physischer Gewalt die Legislative beseitigen, Rebellen sind, so können auch Gesetzgeber, wie nachgewiesen, nicht weniger als solche betrachtet werden, sobald sie, die zu Schutz und Erhalt der Bevölkerung, ihrer Freiheiten und ihres Eigentums39 eingesetzt wurden, mit roher Gewalt in diese eingreifen und sie zu entziehen versuchen. Sie versetzen sich dann in einen Kriegszustand mit denen, die sie zu Beschützern und Hütern ihres Friedens machten, und sind so im eigentlichen Sinn und in schwerwiegendster Bedeutung des Begriffs „rebellantes“, Rebellen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 175

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XVI

Of CONQUEST

§ 175. Though governments can originally have no other rise than that before mentioned, nor politics be founded on anything but the consent of the people; yet such have been the disorders ambition has filled the world with, but in the noise of war, which makes so great a part of the history of mankind, this consent is little taken notice of: And therefore many have mistaken the force of arms for the consent of the people, and reckon conquest as one of the originals of government. But conquest is as far from setting up any government, as demolishing an house is from building a new one in the place. Indeed, it often makes way for a new frame of a commonwealth, by destroying the former; but, without the consent of the people, can never erect a new one.

Kapitel 16

Eroberung

§ 175. Für Regierungen gibt es schlicht keine andere ursprüngliche Entstehung als die oben beschriebene und Politik kann auf nichts anderem Bestand haben, als auf dem Einvernehmen der Bevölkerung. Trotzdem hat Ehrgeiz die Welt mit Chaos derart erfüllt, nahezu in der Lautstärke des Krieges, der einen so großen Teil der Menschheitsgeschichte ausmacht, dass auf dieses Einvernehmen kaum geachtet wird. Darum haben viele die Gewalt der Waffen als Einvernehmen der Menschen ausgegeben und betrachten Eroberung als einen der Ursprünge für Regentschaft. Eroberung aber hat mit der Einrichtung einer Regierung genauso viel zu tun, wie der Abriss eines Hauses mit dem Bau eines neuen an derselben Stelle. Tatsächlich schafft die Beseitigung einer bestehenden Verfassung oft den Rahmen eine neue zu schaffen. Niemals jedoch darf das ohne Einvernehmen der Bevölkerung erfolgen.

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