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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 29, Absatz 29,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 29, Absatz 29,

It is as certain, then, that the magistrate hath an absolute command over all the actions of men whereof they themselves are free and undetermined agents, as that beyond this he hath no authority, and therefore though he cannot enforce religion, which they never had the liberty to give up to another’s injunctions, yet all things which they had a power to do or omit, they have made him the judge, when, where, and how far they ought to be done, and are obliged to obey.

Nun dürfte sicher sein, dass die Obrigkeit ein absolutes Anordnungsrecht über alle Handlungen der Menschen hat, bezüglich derer jene selbst freie und unbeschränkte Agenten sind. Darüber hinaus hat sie keinerlei Autorität und kann eben deshalb kein Bekenntnis erzwingen, da jene niemals die Freiheit hatten, diese Entscheidung den Anordnungen eines anderen zu übertragen. Denn über alle Angelegenheiten, welche betreffend jene eine Macht hatten zu handeln oder zu gestatten, haben jene sie zum Richter erhoben und sich verpflichtet zu gehorchen, wann, wo und wie weit sie zu Handeln gehalten sind.

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TTog II §127

John Locke: Two Treatises of Government

§ 127. Thus mankind notwithstanding all the privileges of the state of nature, being but in an ill condition while they remain in it, are quickly driven into society. Hence it comes to pass, that we seldom find any number of men live any time together in this state. The
inconveniencies that they are therein exposed to by the irregular and uncertain exercise of the power every man has of punishing the transgressions of others, make them take sanctuary under the established laws of government, and therein seek the preservation of their property39. It is this makes them so willingly give up everyone his single power of punishing, to be exercised by such alone, as shall be appointed to it amongst them; and by such rules as the community, or those authorized by them to that purpose, shall agree on. And in this we have the original right and rise of both the legislative and executive power, as well as of the governments and societies themselves.

§ 127. Trotz aller Vorrechte des Naturzustands befindet sich die Menschheit, solange sie darin verbleibt, in keiner anderen als einer schwierigen Situation und wird daher schnell in eine Gesellschaft gedrängt. Da trifft es sich gut, wenn wir selten eine Anzahl Menschen finden, die in jenem Zustand längere Zeit zusammen leben. Die Unannehmbarkeiten denen sie wegen ungeregelter und ungesicherter Machtausübung ausgesetzt sind, weil jeder die Übertretungen Anderer bestrafen kann, veranlassen sie, Zuflucht bei stehenden Gesetzen einer Regierung und Schutz für den Erhalt ihres Eigentums39 zu suchen. Das lässt sie alle so bereitwillig werden, auf individuelle Macht zu strafen zu verzichten, damit diese ausschließlich durch die ausgeübt werde, die unter ihnen dazu bestimmt werden; und zwar nach Regeln die von der Gemeinschaft oder denen, welche dazu von ihr ermächtigt werden, vereinbart werden.

An dieser Stelle haben wir das ursprüngliche Recht und den Ursprung der legislativen und exekutiven Macht, wie auch der Regierungen und Gesellschaften selbst.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 99

John Locke: Two Treatises of Government

§ 99. Whosoever therefore out of a state of nature unite into a community, must be understood to give up all the power, necessary to the ends for which they unite into society, to the majority of the community, unless they expressly agreed in any number greater than the majority. And this is done by barely agreeing to unite into one political society, which is all the compact that is, or needs be, between the individuals, that enter into, or make up a commonwealth. And thus that, which begins and actually constitutes any political society, is nothing but the consent of any number of free men capable of a majority to unite and incorporate into such a society. And this is that, and that only, which did, or could give beginning to any lawful government in the world.

§ 99. Von wem auch immer, der sich aus dem Naturzustand in eine Gemeinschaft begibt muss verstanden werden: Er tritt alle persönliche Macht, die für Zwecke wegen derer sie sich zu einer Gesellschaft vereinigen notwendig ist, an die Mehrheit der Gemeinschaft ab, es sei denn sie wären ausdrücklich über eine bestimmte Zahl übereinkommen, die größer als die Mehrheit ist. Das geschieht durch nichts mehr als bloße Übereinkunft, sich zu einer politischen Gesellschaft zu vereinigen. Das ist der ganze Vertrag ist, der zwischen den Individuen, die in ein Staatswesen eintreten oder es bilden, besteht oder zu bestehen braucht. So ist das, was den Anfang jeder politischen Gesellschaft bildet und sie in Wirklichkeit konstituiert, nichts anderes als die Übereinkunft einer der Mehrheit fähigen Anzahl freier Menschen, sich zu einer solchen Gesellschaft zu vereinigen und zu einem einzigen Körper zu verbinden. Das ist es, und zwar allein das, was jeder rechtmäßigen Regierung in der Welt den Anfang wirklich gegeben hat oder je geben konnte.

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