Schlagwort-Archive: Sir Robert Filmer

TToG II § 61

John Locke: Two Treatises of Government

§ 61. Thus we are born free, as we are born rational; not that we have actually the exercise of either: Age, that brings one, brings with it the other too. And thus we see how natural freedom and subjection to parents may consist together, and are both founded on the same principle. A child is free by his father’s title, by his father’s understanding, which is to govern him till he hath it of his own. The freedom of a man at years of discretion, and the subjection of a child to his parents whilst yet short of that age, are so consistent, and so distinguishable, that the most blinded contenders for monarchy, by right of fatherhood, cannot miss this difference; the most obstinate cannot but allow their consistency:

For were their doctrine all true, were the right heir of Adam now known, and by that title settled a monarch in his throne, invested with all the absolute unlimited power Sir Robert Filmer talks of; if he should die as soon as his heir were born, must not the child, notwithstanding he were never so free, never so much sovereign, be in subjection to his mother and nurse, to tutors and governors, till age and education brought him reason and ability to govern himself and others?

The necessities of his life, the health of his body, and the information of his mind, would require him to be directed by the will of others, and not his own; and yet will anyone think, that this restraint and subjection were inconsistent with, or spoiled him of that liberty or sovereignty he had a right to, or gave away his empire to those who had the government of his non-age?

This government over him only prepared him the better and sooner for it. If anybody should ask me, when my son is of age to be free? I shall answer, just when his monarch is of age to govern. But at that time, says the judicious Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, a man may be said to have attained so far forth the use of reason, as sufficeth to make him capable of those laws whereby he is then bound to guide his actions: This is a great deal more easy for sense to discern, than for any one by skill and learning to determine.

§ 61. Wir werden genauso frei geboren, wie wir auch vernünftig geboren werden, nicht aber, dass wir sofort Beides anwenden könnten: Das Alter bringt das eine wie das Andere mit sich. So erkennen wir, wie gut sich natürliche Freiheit und Unterordnung unter die Eltern miteinander vertragen und beide auf demselben Prinzip beruhen. Ein Kind ist frei durch seines Vaters Recht, durch seines Vaters Verstand, der es leitet, bis es genug eigenen Verstand hat. Die Freiheit eines Menschen bei Volljährigkeit und die Unterordnung eines Kindes zu den Eltern, bis es jenes Alter erreicht, sind perfekt vereinbar und klar unterscheidbar.

Selbst dem verblendetsten Verfechter der Monarchie auf Basis des Rechts der Vaterschaft kann der Unterschied nicht entgehen. Sogar der Hartnäckigste kommt nicht darum herum, die Folgerichtigkeit anzuerkennen. Wäre ihre Lehre richtig, wäre der wahre Erbe Adams jetzt bekannt und wegen seines Anspruchs als Monarch auf seinen Thron gesetzt. Eingekleidet mit aller der absoluten, unbeschränkten Macht, von der Sir Robert Filmer spricht.

Nun, falls er in dem Moment sterben sollte, indem sein Erbe geboren wird: Wäre nicht das Kind, und wäre es noch so frei, noch so souverän, seiner Mutter und Amme, seinen Vormündern und Regenten, untergeordnet, bis Alter und Erziehung ihm genug Vernunft und Fähigkeit verleihen, sich selbst und andere zu regieren? Die Notwendigkeiten seiner Existenz, die Gesundheit seines Körpers, und die Bildung seines Verstandes erfordern, sich von dem Willen anderer und nicht dem eigenen leiten zu lassen.

Will tatsächlich jemand behaupten, diese Beschränkung und Unterordnung wären mit der Freiheit und Souveränität, auf die es Anspruch hat, unvereinbar? Oder gar sie raubten ihm diese oder lieferten sein Reich an jene aus, welche es während der Unmündigkeit zu leiten hätten? Diese Leitung, unter der ein solches Kind stehen müsste, bereitete es nur umso besser und schneller darauf vor. Wenn mich jemand fragen sollte, wann mein Sohn das Alter hat, frei zu sein, werde ich antworten: Genau dann, wenn Filmers Monarch das Alter hat zu regieren.

Zu welcher Zeit, schreibt der umsichtige Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, von einem Menschen gesagt werden kann, er habe den Gebrauch der Vernunft soweit erlernt als genügt, um die Gesetze zu verstehen, durch die er dann gehalten ist, seine Handlungen zu bemessen, — das ist viel leichter für das Gefühl zu erkennen, als nach Erfahrung und Wissen zu bestimmen.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker

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TToG II § 22

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER IV

Of SLAVERY

§ 22. The natural liberty of man is to be free from any superior power on earth, and not to be under the will or legislative authority of man, but to have only the law of nature for his rule. The liberty of man, in society, is to be under no other legislative power but that established by consent, in the commonwealth; nor under the dominion of any will, or restraint of any law but what that legislative shall enact, according to the trust put in it. Freedom then is not what Sir Robert Filmer tells us, Observations, A. 55., a liberty for everyone to do what he lists, to live as he pleases, and not to be tied by any laws: But freedom of men under government is, to have a standing rule to live by, common to every one of that society, and made by the legislative power erected in it; a liberty to follow my own will in all things, where the rule prescribes not; and not to be subject to the inconstant, uncertain, unknown, arbitrary will of another man: As freedom of nature is, to be under no other restraint but the law of nature.

Kapitel 4

Über Sklaverei

§ 22. Die natürliche Freiheit der Menschen besteht darin, von jeder höheren Macht auf Erden frei zu sein. Weder dem Willen oder der gesetzgebenden Autorität von Menschen zu unterstehen, sondern ausschließlich das Naturrecht als verbindlich zu nehmen. Die Freiheit des Menschen in der Gesellschaft besteht darin, unter keiner anderen gesetzgebenden Macht zu stehen als der, die vom Gemeinwesen durch Übereinkunft eingesetzt worden ist. Er ist keiner Herrschaft und keinem Willen oder Beschränkung eines Gesetzes als
derjenigen unterworfen, welche die Legislative dem in sie gesetzten Vertrauen gemäß beschließt.

Freiheit bedeutet also nicht, wie Sir Robert Filmer uns O. 55 3 glauben machen will: Eine Freiheit für jedermann, zu tun was er will, zu leben wie es ihm beliebt, und durch keine Gesetze gebunden zu sein. Freiheit der Menschen unter einer Regierung versichert uns, stehende, jedem Mitglied dieser Gesellschaft gemeinsame, und von der selbst geschaffenen legislativen Macht gegebene Regeln zu haben, nach denen man sein Leben gestaltet. Es handelt sich um eine Freiheit, in allen Angelegenheiten, in denen jene Regel nichts vorschreibt, meinem eigenen Willen zu folgen. Anstelle einem unbeständigen, ungewissen, unbekannten, willkürlichen Willen eines anderen unterworfen zu sein. So wie natürliche Freiheit eben heißt, unter keiner anderen Beschränkung zu stehen als derjenigen des Naturrechts.

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TTog I § 5

John Locke: Two Treatises of Government

§ 5. By whom this doctrine came at first to be broached, and brought in fashion amongst us, and what sad effects it gave rise to, I leave to historians to relate, or to the memory of those, who were contemporaries with Sibthorpe1 and Manwering2, to recollect. My business at present is only to consider what Sir Robert Filmer, who is allowed to have carried this argument farthest, and is supposed to have brought it to perfection, has said in it; for him every one, who would be as fashionable as French was at court, has learned, and runs away with this short system of politics, viz. Men are not born free, and therefore could never have the liberty to choose either governors, or forms of government. Princes have their power absolute, and by divine right; for slaves could never have a right to compact or consent. Adam was an absolute Monarch, and so arc all princes ever since.

§ 5. Es bleibt dem Bericht von Historikern oder der Erinnerung derjenigen überlassen, die Zeitgenossen
von Sybthorpe1 und Manwering2 waren, wer sich diese Lehre zuerst zusammengesponnen und unter uns in Mode gebracht hat und welche üblen Folgen das hatte. Meine jetzige Aufgabe sehe ich darin, zu betrachten, was Sir Robert Filmer, der bekanntlich dieses Argument
am weitesten geführt hat und es vermeintlich zur Vollendung gebracht haben soll, darin ausgeführt hat. Wo doch im Augenblick jeder, der gern als so fortschrittlich gelten möchte, wie es das Französische bei Hof war, von ihm gelernt hat und nun mit diesem zu kurz geratenen politischen System hausieren geht:

„Menschen werden nicht frei geboren und konnten deshalb nie die Freiheit haben, Regierende oder Regierungsformen zu wählen. Fürsten besitzen absolute Macht durch göttliches Recht. Sklaven aber konnten nie ein Vertrags- oder Einwilligungsrecht haben. Schon Adam war ein absoluter Monarch und seitdem sind es alle Fürsten ebenso“.
1https://en.wikipedia.org/wiki/Robert_Sibthorpe (auch Sybthorpe)

2 http://quod.lib.umich.edu/e/eebo2/A90918.0001.001?view=toc (auch Maynwaring, Mainwaring)


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TToG I § 4

John Locke: Two Treatises of Government

§ 4. However we must believe them upon their own bare words, when they tell us, we are all born slaves, and we must continue so, there is no remedy for it; life and thraldom we entered into together, and can never be quit of the one, till we part with the other.

Scripture or reason I am sure do not any where say so, notwithstanding the noise of divine right, as if divine authority hath subjected us to the unlimited will of another. An admirable state of mankind, and that which they have not had wit enough to find out till this latter age.

For, however Sir Robert Filmer seems to condemn the novelty of the contrary opinion, Patr. p. 3. yet I believe it will be hard for him to find any other age, or country of the world, but this, which has asserted monarchy to be jure divino. And he confesses, Patr. p. 4. that Heyward, Blackwood, Barclay22, and others, that have bravely vindicated the right of Kings in most points, never thought of this, but with one consent admitted the natural liberty and equality of mankind.

§ 4. Wir alle sollen ihnen auf ihr bloßes Wort glauben, wenn sie uns weismachen wollen: „Wir alle sind geborene Sklaven. Wir sind geschaffen, Sklaven zu bleiben, dagegen gibt es keine Medizin!“ Mit der Geburt sind wir direkt in Knechtschaft getreten und können nie davon frei werden, als bis wir von unserem Leben
Getrennt werden.

Bibel oder Vernunft sagen uns das an keiner Stelle, da bin ich sicher, wie gern auch immer diese Menschen uns einreden wollen, göttliche Autorität haben uns dem unbegrenzten Willen eines anderen unterworfen. Wir mussten erst den Verstand der heutigen Zeit entwickeln, um diesen bewundernswerten Zustand entdecken zu können.

Wie sehr Sir Robert Filmer die Neuigkeit einer gegenteiligen Meinung zu verurteilen scheint (Patriarcha 1.1), so schwer dürfte es ihm fallen, ein anderes Zeitalter oder Land der Welt ausfindig zu machen, als das unsrige, das die Monarchie zu „jure divino“ (göttlichem Recht) erklärt hat. Freimütig bekennt er (Patriarcha 1.1) auch noch: „Heyward, Blackwood, Barclay und Andere, die das Recht der Könige in den meisten Punkten entschlossen verteidigt haben, haben die an „jus divinus“ gedacht; sondern die natürliche Freiheit und Gleichheit der Menschen einhellig anerkannt“.


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PREFACE / Vorrede

PREFACE

READER, thou hast here the beginning and end of a discourse concerning government; what fate has otherwise disposed of the papers that should have filled up the middle, and were more than all the rest, it is not worthwhile to tell thee. These, which remain, I hope are sufficient to establish the throne of our great restorer, or present King William; to make good his title, in the consent of the people, which being the only one of all lawful governments, he has more fully and clearly, than any prince in Christendom;

and to justify to the world the people of England, whose love of their just and natural rights, with their resolution to preserve them, saved the nation when it was on the very brink of slavery and ruin. If these papers have that evidence, I flatter myself is to be found in them, there will be no great miss of those which are lost, and my reader may be satisfied without them: For I imagine, I shall have neither the time, nor inclination to repeat my pains, and fill up the wanting part of my answer, by tracing Sir Robert again, through
all the windings and obscurities, which are to be met with in the several branches of his wonderful system.

The king and body of the nation, have since so thoroughly confuted his Hypothesis that I suppose no body hereafter will have either the confidence to appear against our common safety, and be again an advocate for slavery; or the weakness to be deceived with contradictions dressed up in a popular stile, and well-turned periods: For if anyone will be at the pains, himself, in those parts, which are here untouched, to strip Sir Robert’s discourses of the flourish of doubtful expressions, and endeavor to reduce his words to direct, positive, intelligible propositions, and then compare them one with another, he will quickly be satisfied, there was never so much glib nonsense put together in well-sounding English. If he think it not worthwhile to examine his works all through, let him make an experiment in that part, where he treats of usurpation;

and let him try, whether he can, with all his skill, make Sir Robert intelligible, and consistent with himself, or common sense. I should not speak so plainly of a gentlemen long since past answering, had not the pulpit, of late years, publicly owned his doctrine, and
made it the current divinity of the times. It is necessary those men, who taking on them to be teachers, have so dangerously misled others, should be openly showed of what authority this their Patriarch is, whom they have so blindly followed, so that they may either retract what upon so ill grounds they have vented, and cannot be maintained; or else justify those principles which they preached up for gospel; though they had no better an author than an English courtier:

For I should not have writ against Sir Robert, or taken the pains to show his mistakes, inconsistencies, and want of (what he so much boasts of, and pretends wholly to build on) scripture – proofs, were there not men amongst us, who, by crying up his books, and espousing his doctrine, save me from the reproach of writing against a dead adversary. They have been so zealous in this point, that, if I have done him any wrong, I cannot hope they should spare me.

I wish, where they had done the truth and the public wrong, they would be as ready to redress it, and allow it’s just weight to this reflection, viz. that there cannot be done a greater mischief to prince and people, than the propagating wrong notions concerning government:

That so at last all times might not have reason to complain of the drum ecclesiastic. If anyone, concerned really for truth, undertake the confutation of my hypothesis, I promise him either to recant mistake, upon fair conviction; or to answer his difficulties. But he must remember two things.

First, that cavilling here and there, at some expression, or little incident of my discourse, is not an answer to my book.

Secondly, that I shall not take railing for arguments, or think either of these worth my notice: Though I shall always look on myself as bound to give satisfaction to any one who shall appear to be conscientiously scrupulous in the point, and shall shew any just grounds for his scruples. I have nothing more, but to advertise the reader, that Observations stands for Observations on Hobbes, Milton, &c. and that a bare quotation of pages always mean pages of his Patriarcha. Edit. 1680.

Vorrede

Leser, Du hast hier den Anfang und das Ende einer Abhandlung über Regierung. Wie das Schicksal über diejenigen Seiten verfügt hat, welche die Mitte ausgefüllt haben sollten und mehr waren als der ganze Rest, ist nicht der Mühe wert, Dir zu erzählen.

Ich hoffe, dass die übrig gebliebenen genügen werden, den Thron unseres großen Retters, des gegenwärtigen Königs Wilhelm (von Oranien) zu festigen, die Rechtmäßigkeit seines Anspruchs auf die Zustimmung der Bevölkerung zu beweisen, den er als unsere einzige gesetzmäßige Regierung voller und klarer besitzt als irgend ein Fürst in der Christenheit; und vor der Welt das englische Volk zu rechtfertigen, dessen Liebe zu seinen rechtmäßigen und natürlichen Rechten, verbunden mit der Entschlossenheit sie zu bewahren, die Nation gerettet hat, als sie sich hart am Rand von Ruin und Sklaverei befand.

Wenn diese Seiten die Beweiskraft enthalten, die, wie ich mir selbst schmeichle, in ihnen gefunden werden muss, werden die, welche verloren gegangen sind, nicht sehr vermisst und die Leser auch ohne sie überzeugt werden.

Denn ich denke, ich habe weder Zeit noch Lust, die Mühe zu wiederholen und den fehlenden Teil meiner Antwort dadurch auszufüllen, das ich Sir Robert noch einmal durch alle die Windungen und Dunkelheit folge, auf die man in den verschiedenen Zweigen seines wunderbaren Systems stößt. Unser König und die Nation insgesamt haben inzwischen seine Hypothese so glänzend widerlegt, dass vermutlich niemand mehr die Dreistigkeit haben wird, sich gegen unsere gemeinsame Wohlfahrt zu erheben und noch einmal als Anwalt der Sklaverei aufzutreten, oder die Geistesschwäche, sich durch Gegenbehauptungen in populistischem Stil und wohlgeformten Wiederholungen täuschen zu lassen.

Denn wenn jemand sich die Mühe machen will, in hier nicht berührten Abschnitten die Abhandlungen Sir Roberts von all dem Gepränge zweifelhafter Ausdrücke zu entblößen und seine Worte auf klare, bestimmte, verständliche Sätze zurückzuführen, und dann das eine mit dem anderen vergleicht, wird er sich bald selbst davon überzeugen, dass niemals so viel schlüpfriger Unsinn in wohlklingendem Englisch zusammengetragen worden ist.

Wenn man es nicht der Mühe für Wert hält, alle seine Werke durchzugehen, so möge man nur mit jenem Teil einen Versuch anstellen, der von der Usurpation handelt, und versuchen, ob es mit aller Geschicklichkeit gelingt, Sir Robert verständlich zu erklären und ihn mit sich selbst und dem rationaler menschlicher Vernunft in Übereinstimmung zu bringen.

Ich würde nicht so gerade heraus über einen Mann sprechen, der längst über alle Antwort hinweg ist, hätte sich nicht die Kanzel (Staatskanzlei, Lordkanzler) in den letzten Jahren seine Lehre zu Eigen gemacht und sie zur allgemein gültigen göttlichen Lehre unserer Zeit erhoben. Es ist notwendig, diesen Leuten, die sich anmaßen Lehrer zu sein, und andere so gefährlich in die Irre geführt haben, offen zu zeigen, von welcher Glaubwürdigkeit dieser ihr Patriarch ist, dem sie blindlings gefolgt sind; damit sie entweder widerrufen, was sie auf so böswilliger Grundlage verbreitet haben und was nicht aufrecht erhalten werden kann, oder jene Lehrsätze beweisen, die sie als Evangelium gepredigt haben, ohne einen besseren Autor zu besitzen als einen englischen Höfling.

Denn ich würde nicht gegen Sir Robert geschrieben und mir Mühe gemacht haben, Irrtümer, Ungereimtheiten und den Mangel an Beweisen aus der Bibel (womit er so mächtig auftritt und worauf er sein System überhaupt aufbauen möchte) aufzudecken, wenn es nicht Leute unter uns gäbe, die seine Bücher hinausschreien und seine Lehre verteidigen, und mich dadurch vor dem Vorwurf schützen, gegen einen toten Gegner zu schreiben. Sie sind in diesem Punkt so eifrig gewesen, dass ich mir, wenn ich ihm irgend Unrecht getan habe, keine Schonung von ihnen versprechen darf. Ich wünschte, wo sie der Wahrheit und der Bevölkerung Unrecht getan, wären sie ebenso bereit sein, dieses wieder gut zu machen und das volle Gewicht des Gedankens anzuerkennen, dass dem Fürsten und dem Volk kein größeres Unheil zugefügt werden kann, als die Verbreitung falscher Vorstellungen über die Art, Weise und Bestimmung der Regierung:

Damit schließlich nie ein Grund vorliegen möge, über die „geistliche Trommel1“ Klage zu fuhren. Sobald jemand, dem die Wahrheit wirklich am Herzen liegt, es schafft meine Hypothese zu widerlegen, verspreche ich ihm, entweder meinen Irrtum zurückzunehmen oder mich gegen seine Bedenken zu verantworten. Zweierlei Risiken aber muss er gewahr sein:

1. Haarspaltereien über einen gelegentlichen Ausdruck oder unwesentliche Nebensachen sind keine Antwort auf mein Buch,

2. Spott werde ich weder als Argument ernst nehmen, noch das eine oder das andere meiner Beachtung für wert halten. Ich werde mich aber immer verpflichtet fühlen, jedem Genugtuung zu geben, der in dem Punkt wirklich gewissenhaft ist und irgendeinen rechtmäßigen Grund für seine Bedenken vorbringt. Ich habe den Leser nur noch darauf aufmerksam zu machen, dass im Folgenden O.2 für unseres Autors "Observations on Hobbes, Milton3 etc." steht4.

1"Ecclesiastic drum" = pulpit, d. h. die Kanzel. "Drum ecclesiastic was beat with fist instead of a stick" = die geistliche Trommel wurde mit der Faust anstatt einem Stab geschlagen.

2Zitate aus der Schrift Filmers „Observations Concerning the Original of Governments“, im folgenden mit O. gesiegelt.

3Milton, John – engl. Dichter („Das verlorene Paradies“) und Staatsphilosoph, † 1674

4Im folgenden vorweisen die eingeklammerten Zahlen, z. B. (1.4) stets auf die Patriarcha, Kapitel und Paragraph.

John Locke, TTOG Vorwort

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