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TToG I § 146

John Locke: Two Treatises of Government

§ 146. For I demand, when mankind were all yet of one language, all congregated in the plain of Shinar, were they then all under one monarch, who enjoyed the lordship of Adam by right descending to him? If they were not, there were then no thoughts, it is plain, of
Adam’s heir no right of government known then upon that title; no care taken, by God or man, of Adam’s fatherly authority. If when mankind were but one people, dwelt all together, and were of one language, and were upon building a city together; and when it was plain, they could not but know the right heir, for Shem lived till Isaacs time, a long while after the division at Babel;

if then, I say, they were not under the monarchical government of Adams fatherhood, by right descending to the heir, it is plain there was no regard had to the fatherhood, no monarchy acknowledged due to Adam’s heir, no empire of Shem’s in Asia, and consequently no such division of the world by Noah, as our author has talked of.

As far as we can conclude anything from scripture in this matter, it seems from this place, that if they had any government, it was rather a commonwealth than an absolute monarchy: For the scripture tells us, Gen.XI, they said: It was not a prince commanded the building of this city and tower, it was not by the command of one monarch, but by the consultation of many, a free people; let us build us a city: They built it for themselves as free men, not as slaves for their Lord and master:

That we be not scattered abroad; having a city once built, and fixed habitations to settle our abodes and families. This was the consultation and design of a people, that were at liberty to part asunder, but desired to keep in one body, and could not have been either
necessary or likely in men tied together under the government of one monarch, who if they had been, as our author tells us, all slaves under the absolute dominion of a monarch, needed not have taken such care to hinder themselves from wandering out of the reach of his dominion. I demand whether this be not plainer in scripture than anything of Adams heir or fatherly authority?

§ 146. Ich aber frage: Als die Menschen noch alle einer Sprache, alle in der Ebene von Shinar vereinigt waren, befanden sie sich damals alle unter einem einzigen Monarchen, der die Herrschaft Adams durch auf ihn übergegangenes Recht ausübte? Falls nicht, erklärt das, warum man damals nicht an Adams Erben dachte, kein Herrscherrecht aus diesem Titel bekannt war und warum niemand, weder Gott noch Menschen für Adams väterliche Autorität sorgte.

Falls die Menschheit sich anschickte, als sie noch ein Volk bildete, zusammenwohnte, die gleiche Sprache sprach, gemeinschaftlich eine Stadt zu bauen. Als ihnen offenbar noch bekannt war, wer der rechtmäßige Erbe war, Sem lebte schließlich bis in die Zeit Isaaks, lange nach der Zerstreuung von Babel, wenn sie damals also sage ich, nicht unter dem Regiment der rechtmäßig auf den Erben übergehenden Vaterschaft Adams stand, steht klar: Niemand nahm auf Vaterschaft Rücksicht, keine dem Erben Adams zukommende Monarchie, kein Reich Sems in Asien und folglich auch keine solche Teilung der Welt durch Noah wurde anerkannt, wie unser Autor uns weismachen wollte.

Falls wir darüber irgendetwas aus der Bibel schließen können, hört sich das an der betreffenden Stelle eher so an, als hätte es sich, wenn überhaupt eine Regierung, um ein republikanisches Gemeinwesen als eine absolute Monarchie gehandelt, denn die Bibel berichtet Gen.XI: Sie sprachen: Wohlauf! Lasst uns eine Stadt bauen. Es gab keinen Fürst, der ihnen befahl, die Stadt und den Turm zu bauen. Es geschah nicht auf den Befehl eines einzigen Monarchen, sondern auf Beratung vieler, eines freien Volks. Sie bauten für sich selbst, als freie Menschen, nicht als Sklaven für Herren und Meister. Weiter: Damit wir nicht in alle Länder zerstreut werden, nachdem wir erst eine Stadt gebaut und Wohnstätten errichtet haben, unsern Herd und unsere Familien anzusiedeln.

Dies war die Beratung und das Vorhaben eines Volks, das frei war auseinanderzugehen, aber in einem politischen Körper vereinigt zu bleiben wünschte. Dieser Aufwand war unter Menschen, die durch die Herrschaft eines einzigen Monarchen aneinander gefesselt waren weder nötig noch wahrscheinlich. Wären sie, wie unser Autor sagt, sämtlich Sklaven unter der absoluten Herrschaft eines Monarchen gewesen, hätten sie kaum solche Vorkehrungen zu ergreifen brauchen, um sich eine Auswanderung aus dem Bereich seiner Herrschaft zu erschweren. Ich frage, ob diese Erläuterungen aus der Heiligen Schrift nicht mehr einleuchten, als alles Geschwätz von Adams Erbe oder väterlicher Autorität.

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TToG I § 126

John Locke: Two Treatises of Government

§ 120. It is true, the civil lawyers have pretended to determine some of these cases concerning the succession of princes; but by our authors principles, they have meddled in a matter that belongs not to them: For if all political power be derived only from Adam, and be to descend only to his successive heirs, by the ordinance of God and divine institution, this is a right antecedent and paramount to all government; and therefore the positive laws of men cannot determine that which is itself the foundation of all law and government, and is to receive its rule only from the law of God and nature.

And that being silent in the case, I am apt to think there is no such right to be conveyed this way: I am sure it would be to no purpose if there were, and men would be more at a loss concerning government, and obedience to governors, than if there were no such right; since by positive laws and compact, which divine institution (if there be any) shuts out, all these endless inextricable doubts can be safely provided against: But it can never be understood, how a divine natural right, and that of such moment as is all order and peace in the world, should be conveyed down to posterity, without any plain natural or divine rule concerning it.

And there would be an end of all civil government, if the assignment of civil power were by divine institution to the heir, and yet by that divine institution the person of the heir could not be known. This paternal regal power being by divine right only his, it leaves no room for human prudence, or consent, to place it anywhere else; for if only one man hath a divine right to the obedience of mankind nobody can claim that obedience but he that can show that right; nor can men’s consciences by any other pretence be obliged to it. And thus this doctrine cuts up all government by the roots.

§ 126. Es ist trifft zu: Gelehrte des bürgerlichen Rechts haben sich daran versucht, einige dieser Thronfolgen betreffenden Fälle zu entscheiden. Den Grundsätzen unseres Autors zufolge sich damit aber in eine Sache gemischt, die sie nichts angeht. Sofern alle politische Macht allein von Adam stammt und auf Anordnung Gottes und göttliche Institution nur auf seine nachfolgenden Erben übergeht, so geht dieses Recht, jeder Regierung klar voraus und ist weit über sie erhaben.

Positive menschliche Gesetze können nicht über das bestimmen, was selbst ultimative Grundlage jedes Gesetzes und jeder Regierung ist und seine Vorgabe allein vom Gesetz Gottes und der Natur zu empfangen hat. Da dieses im vorliegenden Fall aber schweigt, gehe ich davon aus, es gibt überhaupt kein solches Recht, welches auf diese Weise übertragen werden könnte.

Sollte es eines geben, wäre ich überzeugt, es würde nichts nützen und die Menschen hätten die Regierung und Gehorsam gegen die Regierenden betreffend noch mehr Verunsicherung hinzunehmen, als wenn es kein solches Recht gäbe. Durch positive Gesetze und Verträge, die durch diese göttliche Institution, (falls es die überhaupt gibt), ausgeschlossen sind, könnten gegen diese endlosen, unentwirrbaren Zweifel sichere Vorkehrungen getroffen werden.

Es ist dagegen gänzlich unbegreiflich, wie ein göttliches, natürliches Recht, ein Recht von solcher Tragweite, das die gesamte Ordnung und den Frieden der Welt betrifft, ohne eine klare natürliche oder göttliche Vorschrift über die Art und Weise auf die Nachkommen vererbt werden sollte. Mit aller staatlichen Regierung hätte es ein Ende, sollte sich die Weitergabe staatlicher Macht auf den Erben durch göttliche Institution vollziehen und könnte durch jene göttliche Institution die Person des Erben nicht erkannt werden.

Da diese väterliche, königliche Macht auf Grund göttlichen Rechts allein die des Erben ist, bleibt keinerlei Möglichkeit für menschliche Klugheit oder Übereinkunft, sie irgendwo anders einzusetzen. Solange nur ein einziger Mensch gottgegebenes Recht auf den Gehorsam der Menschheit hat, darf niemand außer dem den Gehorsam beanspruchen, welcher dieses Recht beweisen kann. Erst recht nicht darf das menschliche Verantwortungsgefühl unter irgendeinem anderen Vorwand zu Gehorsam gezwungen werden. Dergestalt kappt diese Lehre jede Regierung schon bei der Wurzel.

 

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