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TToG I § 127

John Locke: Two Treatises of Government

§ 127. Thus we see how our author, laying it for a sure foundation, that the very person that is to rule, is the ordinance of God, and by divine institution, tells us at large, only that this person is the heir, but who this heir is, he leaves us to guess; and so this divine institution, which assigns it to a person whom we have no rule to know, is just as good as an assignment to nobody at all. But, whatever our author does, divine institution makes no such ridiculous assignments: Nor can God be supposed to make it a sacred law, that one certain person should have a right to something, and yet not give rules to mark out, and know that person by, or give an heir a divine right to power, and yet not point out who that heir is. It is rather to be thought, that an heir had no such right by divine institution, than that God should give such a right to the heir, but yet leave it doubtful and undeterminable who such heir is.

§ 127. Nachdem unser Autor als sichere Grundlage angibt, genau die Person, die herrschen soll, herrsche durch Anordnung Gottes und durch göttliche Institution, erklärt er uns beiläufig, diese Person sei der Erbe Adams. Wer aber dieser Erbe ist, lässt er uns raten. Diese göttliche Institution, welche die Herrschaft einer Person überträgt, die zu erkennen wir keine Regel besitzen, ist ebenso wertvoll wie überhaupt keine Übertragung. Unser Autor mag erzählen was er will. Derart lächerliche Übertragungen geschehen weder auf Grund göttlicher Institution noch darf man annehmen, Gott habe es zu einem heiligen Gesetz gemacht, dass eine einzige und bestimmte Person ein Recht auf etwas haben sollte und dennoch keine Regeln aufgestellt, wie diese Person gekennzeichnet und erkannt wird. Oder er gäbe einem Erben göttliches Recht auf Macht und doch unterließ es zu bestimmen, wer diese Person ist. Eher darf man davon ausgehen, kein Erbe besäße solch ein Recht durch göttliche Institution, als dass Gott diesem Erben ein solches Recht verliehen und trotzdem zweifelhaft und unbestimmbar gelassen habe, wer dieser Erbe ist.

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TToG I § 126

John Locke: Two Treatises of Government

§ 120. It is true, the civil lawyers have pretended to determine some of these cases concerning the succession of princes; but by our authors principles, they have meddled in a matter that belongs not to them: For if all political power be derived only from Adam, and be to descend only to his successive heirs, by the ordinance of God and divine institution, this is a right antecedent and paramount to all government; and therefore the positive laws of men cannot determine that which is itself the foundation of all law and government, and is to receive its rule only from the law of God and nature.

And that being silent in the case, I am apt to think there is no such right to be conveyed this way: I am sure it would be to no purpose if there were, and men would be more at a loss concerning government, and obedience to governors, than if there were no such right; since by positive laws and compact, which divine institution (if there be any) shuts out, all these endless inextricable doubts can be safely provided against: But it can never be understood, how a divine natural right, and that of such moment as is all order and peace in the world, should be conveyed down to posterity, without any plain natural or divine rule concerning it.

And there would be an end of all civil government, if the assignment of civil power were by divine institution to the heir, and yet by that divine institution the person of the heir could not be known. This paternal regal power being by divine right only his, it leaves no room for human prudence, or consent, to place it anywhere else; for if only one man hath a divine right to the obedience of mankind nobody can claim that obedience but he that can show that right; nor can men’s consciences by any other pretence be obliged to it. And thus this doctrine cuts up all government by the roots.

§ 126. Es ist trifft zu: Gelehrte des bürgerlichen Rechts haben sich daran versucht, einige dieser Thronfolgen betreffenden Fälle zu entscheiden. Den Grundsätzen unseres Autors zufolge sich damit aber in eine Sache gemischt, die sie nichts angeht. Sofern alle politische Macht allein von Adam stammt und auf Anordnung Gottes und göttliche Institution nur auf seine nachfolgenden Erben übergeht, so geht dieses Recht, jeder Regierung klar voraus und ist weit über sie erhaben.

Positive menschliche Gesetze können nicht über das bestimmen, was selbst ultimative Grundlage jedes Gesetzes und jeder Regierung ist und seine Vorgabe allein vom Gesetz Gottes und der Natur zu empfangen hat. Da dieses im vorliegenden Fall aber schweigt, gehe ich davon aus, es gibt überhaupt kein solches Recht, welches auf diese Weise übertragen werden könnte.

Sollte es eines geben, wäre ich überzeugt, es würde nichts nützen und die Menschen hätten die Regierung und Gehorsam gegen die Regierenden betreffend noch mehr Verunsicherung hinzunehmen, als wenn es kein solches Recht gäbe. Durch positive Gesetze und Verträge, die durch diese göttliche Institution, (falls es die überhaupt gibt), ausgeschlossen sind, könnten gegen diese endlosen, unentwirrbaren Zweifel sichere Vorkehrungen getroffen werden.

Es ist dagegen gänzlich unbegreiflich, wie ein göttliches, natürliches Recht, ein Recht von solcher Tragweite, das die gesamte Ordnung und den Frieden der Welt betrifft, ohne eine klare natürliche oder göttliche Vorschrift über die Art und Weise auf die Nachkommen vererbt werden sollte. Mit aller staatlichen Regierung hätte es ein Ende, sollte sich die Weitergabe staatlicher Macht auf den Erben durch göttliche Institution vollziehen und könnte durch jene göttliche Institution die Person des Erben nicht erkannt werden.

Da diese väterliche, königliche Macht auf Grund göttlichen Rechts allein die des Erben ist, bleibt keinerlei Möglichkeit für menschliche Klugheit oder Übereinkunft, sie irgendwo anders einzusetzen. Solange nur ein einziger Mensch gottgegebenes Recht auf den Gehorsam der Menschheit hat, darf niemand außer dem den Gehorsam beanspruchen, welcher dieses Recht beweisen kann. Erst recht nicht darf das menschliche Verantwortungsgefühl unter irgendeinem anderen Vorwand zu Gehorsam gezwungen werden. Dergestalt kappt diese Lehre jede Regierung schon bei der Wurzel.

 

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