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TToG II § 211

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XIX

Of the Dissolution of Government

§ 211. He that will with any clearness speak of the dissolution of government, ought in the first place to distinguish between the dissolution of the society and the dissolution of the government. That which makes the community, and brings men out of the loose state of nature, into one politic society, is the agreement which everyone has with the rest to incorporate, and act as one body, and so be one distinct commonwealth.

The usual, and almost only way whereby this union is dissolved, is the inroad of foreign force making a conquest upon them: For in that case, (not being able to maintain and support themselves, as one entire and independent body) the union belonging to that body which consisted therein, must necessarily cease, and so everyone return to the state he was in before, with a liberty to shift for himself, and provide for his own safety, as he thinks fit, in some other society.

Whenever the society is dissolved, it is certain the government of that society cannot remain. Thus conquerors swords often cut up governments by the roots, and mangle societies to pieces, separating the subdued or scattered multitude from the protection of and dependence on that society, which ought to have preserved them from violence.

The world is too well instructed in and too forward to allow of, this way of dissolving of governments, to need any more to be said of it; and there wants not much argument to prove, that where the society is dissolved, the government cannot remain; that being as impossible, as for the frame of an house to subsist when the materials of it are scattered and dissipated by a whirlwind, or jumbled into a confused heap by an earthquake.

Kapitel 19

Auflösung der Regierung

§ 211. Wer einigermaßen klar über die Auflösung der Regierung sprechen will, hat an erster Stelle einen Unterschied zwischen der Auflösung der Gesellschaft und der Auflösung der Regierung klar zu machen.

Was das Gemeinwesen bildet, und Menschen aus dem losen Naturzustand in politische Gesellschaft bringt, ist die Übereinkunft, die jeder einzelne mit allen Übrigen getroffen hat, sich zu einem Körper zu vereinigen, wie ein Körper zu handeln und so ein eigenständiges Gemeinwesen zu bilden.

Der gewöhnliche und fast einzige Weg, wie diese Vereinigung aufgelöst wird, ist der Einmarsch einer fremden Macht, die sie unterwirft. In diesem Fall ist sie nicht im Stande, sich länger als vollständiger und unabhängiger Körper zu behaupten und zu erhalten. Daher endet die zu diesem Körper gehörende Vereinigung notwendigerweise und jeder kehrt in den Zustand zurück, in dem er vorher war: In die Freiheit, sich selbst zu helfen und nach eigenem Dafürhalten für seine Sicherheit in einer anderen Gesellschaft zu sorgen.

Wird die Gesellschaft aufgelöst, kann die Regierung dieser Gesellschaft kaum bestehen bleiben. So schlägt das Schwert des Eroberers häufig die Regierungen an der Wurzel ab und zerstückelt Gesellschaften, indem es die unterworfene und zerstreute Menge vom Schutz und der Abhängigkeit der Gesellschaft trennt, die sie
vor Gewalt schützen sollte. Die Welt ist mit dieser Art Regierungen aufzulösen zu gut vertraut und allzu bereit, sie zuzulassen, als dass mehr darüber gesagt werden müsste. Es bedarf weniger Argumente um zu beweisen, wo eine Gesellschaft aufgelöst ist, kann Regierung nicht weiter bestehen. Das wäre ebenso unmöglich, wie der Rohbau eines Hauses stehen bliebe, wenn die Materialien durch einen Wirbelwind zerstreut, oder durch ein Erdbeben in einen chaotischen Haufen zusammengeworfen werden.

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TToG II § 163

John Locke: Two Treatises of Government

§ 163. And therefore they have a very wrong notion of government, who say, that the people have encroached upon the prerogative, when they have got any part of it to be defined by positive laws: For in so doing they have not pulled from the Prince anything that of right belonged to him, but only declared, that that power which they indefinitely left in his or his ancestors hands, to be exercised for their good, was not a thing which they intended him when he used it otherwise:

For the end of government being the good of the community, whatsoever alterations are made in it, tending to that end, cannot be an encroachment upon anybody, since nobody in government can have a right tending to any other end: And those only are encroachments which prejudice or hinder the public good. Those who say otherwise speak as if the Prince had a distinct and separate interest from the good of the community, and was not made for it; the root and source from which spring almost all those evils and disorders which happen in kingly governments.

And indeed, if that be so, the people under his government are not a society of rational creatures, entered into a community for their mutual good; they are not such as have set rulers over themselves, to guard, and promote that good; but are to be looked on as an herd of inferior creatures under the dominion of a master, who keeps them and works them for his own pleasure or profit.

If men were so void of reason, and brutish, as to enter into society upon such terms, prerogative might indeed be what some men would have it, an arbitrary power to do things hurtful to the people.

§ 163. Wer behauptet, das Volk habe in die Prärogative eingegriffen, wenn es einen Teil dieses Vorbehaltsrechts durch positive Gesetze bestimmte, hat einen ziemlich falschen Begriff von Regierung. Die Bevölkerung hat dem Fürsten nichts entrissen, was ihm rechtsmäßig zustünde. Sie erklärt lediglich, die Macht, die es ohne nähere Bestimmung seinen und seiner Vorfahren Hände überlassen hatte um sie zum Wohl des Volks zu nutzen, nicht für ihn bestimmt sei, wenn er einen abweichenden Gebrauch von ihr macht.

Da das Ziel von Regierung das Wohl der Gemeinschaft ist, können alle Änderungen, die beim Streben nach diesem Ziel von der Regierung vorgenommen werden, kein Eingriff in die Rechte von irgendjemand sein, weil niemand in der Regierung ein Recht haben kann, welches auf ein anderes Ziel gerichtet wäre. Eingriffe sind nur Maßnahmen, die das öffentliche Wohl schädigen oder behindern. Wer etwas anderes verkündet, behauptet, der Fürst hätte ein besonderes und vom Wohl der Gemeinschaft abweichendes Interesse und wäre nicht für diese geschaffen.

Hier liegen Wurzel und Quelle, aus der fast alle die Übel und die Chaos entspringen, die unter königlichen Regierungen bestehen. Verhielte es sich tatsächlich so, wäre keine Bevölkerung unter so einer Regierung eine Gesellschaft vernünftiger Wesen, die zu gegenseitigem Wohl einer Gemeinschaft beigetreten sind. Sie wären keine Wesen, die gegenseitig Herrschaft über sich eingesetzt haben, um dieses Wohl zu hüten und zu fördern, sondern sie als eine Herde untergeordneter Geschöpfe unter der Herrschaft eines Herrn zu betrachten, der sie bewacht und zu seinem eigenen Vergnügen und Profit ausbeutet.

Wären Leute so hohl bei Verstand und tierisch dumm, unter solchen Bedingungen einer Gesellschaft beizutreten, könnte die Prärogative in der Tat, wie mancher es gern hätte, eine willkürliche Macht sein, um die Bevölkerung leiden zu lassen.

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TToG I § 126

John Locke: Two Treatises of Government

§ 120. It is true, the civil lawyers have pretended to determine some of these cases concerning the succession of princes; but by our authors principles, they have meddled in a matter that belongs not to them: For if all political power be derived only from Adam, and be to descend only to his successive heirs, by the ordinance of God and divine institution, this is a right antecedent and paramount to all government; and therefore the positive laws of men cannot determine that which is itself the foundation of all law and government, and is to receive its rule only from the law of God and nature.

And that being silent in the case, I am apt to think there is no such right to be conveyed this way: I am sure it would be to no purpose if there were, and men would be more at a loss concerning government, and obedience to governors, than if there were no such right; since by positive laws and compact, which divine institution (if there be any) shuts out, all these endless inextricable doubts can be safely provided against: But it can never be understood, how a divine natural right, and that of such moment as is all order and peace in the world, should be conveyed down to posterity, without any plain natural or divine rule concerning it.

And there would be an end of all civil government, if the assignment of civil power were by divine institution to the heir, and yet by that divine institution the person of the heir could not be known. This paternal regal power being by divine right only his, it leaves no room for human prudence, or consent, to place it anywhere else; for if only one man hath a divine right to the obedience of mankind nobody can claim that obedience but he that can show that right; nor can men’s consciences by any other pretence be obliged to it. And thus this doctrine cuts up all government by the roots.

§ 126. Es ist trifft zu: Gelehrte des bürgerlichen Rechts haben sich daran versucht, einige dieser Thronfolgen betreffenden Fälle zu entscheiden. Den Grundsätzen unseres Autors zufolge sich damit aber in eine Sache gemischt, die sie nichts angeht. Sofern alle politische Macht allein von Adam stammt und auf Anordnung Gottes und göttliche Institution nur auf seine nachfolgenden Erben übergeht, so geht dieses Recht, jeder Regierung klar voraus und ist weit über sie erhaben.

Positive menschliche Gesetze können nicht über das bestimmen, was selbst ultimative Grundlage jedes Gesetzes und jeder Regierung ist und seine Vorgabe allein vom Gesetz Gottes und der Natur zu empfangen hat. Da dieses im vorliegenden Fall aber schweigt, gehe ich davon aus, es gibt überhaupt kein solches Recht, welches auf diese Weise übertragen werden könnte.

Sollte es eines geben, wäre ich überzeugt, es würde nichts nützen und die Menschen hätten die Regierung und Gehorsam gegen die Regierenden betreffend noch mehr Verunsicherung hinzunehmen, als wenn es kein solches Recht gäbe. Durch positive Gesetze und Verträge, die durch diese göttliche Institution, (falls es die überhaupt gibt), ausgeschlossen sind, könnten gegen diese endlosen, unentwirrbaren Zweifel sichere Vorkehrungen getroffen werden.

Es ist dagegen gänzlich unbegreiflich, wie ein göttliches, natürliches Recht, ein Recht von solcher Tragweite, das die gesamte Ordnung und den Frieden der Welt betrifft, ohne eine klare natürliche oder göttliche Vorschrift über die Art und Weise auf die Nachkommen vererbt werden sollte. Mit aller staatlichen Regierung hätte es ein Ende, sollte sich die Weitergabe staatlicher Macht auf den Erben durch göttliche Institution vollziehen und könnte durch jene göttliche Institution die Person des Erben nicht erkannt werden.

Da diese väterliche, königliche Macht auf Grund göttlichen Rechts allein die des Erben ist, bleibt keinerlei Möglichkeit für menschliche Klugheit oder Übereinkunft, sie irgendwo anders einzusetzen. Solange nur ein einziger Mensch gottgegebenes Recht auf den Gehorsam der Menschheit hat, darf niemand außer dem den Gehorsam beanspruchen, welcher dieses Recht beweisen kann. Erst recht nicht darf das menschliche Verantwortungsgefühl unter irgendeinem anderen Vorwand zu Gehorsam gezwungen werden. Dergestalt kappt diese Lehre jede Regierung schon bei der Wurzel.

 

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