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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 71, Absatz 71,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 71, Absatz 71,

But it is like to produce far different effects among a people that are ready to conclude God dishonored upon every small deviation from that way of his worship which either education or interest hath made sacred to them and that therefore they ought to vindicate the cause of God with swords in their hands, and rather to fight for this honor than their own; who are apt to judge every other exercise of religion as an affront to theirs, and branding all others with the odious names of idolatry, Superstition or will-worship, and so looking on both the persons and practices of others as condemned by God already, are forward to take commission from their own zeal to be their executioners, and so in the actions of the greatest cruelty applaud themselves as good Christians, and think with Paul they do God good service.

And here, should not the magistrate’s authority interpose itself and put a stop to the secret contrivances of deceivers and the passionate zeal of the deceived, he would certainly neglect his duty of being the great conservator pacis, and let the very foundations of government and the end of it lie neglected, and leave the peace of that society is committed to his care open to be torn and rent in pieces by everyone that could but pretend to conscience and draw a sword.

Sie taugt jedoch eher dazu, deutlich verschiedene Wirkungen bei einer Bevölkerung auszulösen, die bereitwillig schlussfolgert, Gott missbillige jede kleine Abweichung von der Art und Weise seiner Huldigung, die entweder Ausbildung oder Interesse ihnen heilig hat werden lassen und dass sie deshalb die Sache Gottes mit dem Schwert in der Hand verteidigen und dabei vielmehr für diese Ehre als ihre eigene kämpfen sollten. Alle die fähig sind jede andere Religionsausübung als Beleidigung der Ihrigen zu beurteilen und alle anderen mit den hässlichen Begriffen Götzendienst, Aberglaube oder willkürliche Huldigung brandmarken, und dessentwegen andere Personen und Praktiken als ohnehin bereits durch Gott verurteilt betrachten, sind bereits prädisponiert aus ihrem eigenen Eifer den Auftrag abzuleiten Vollstrecker in eigener Sache zu sein. So kommt es, dass sie sich selbst bei der Begehung grausamster Taten als gute Christen beglückwünschen und mit den Worten des Paulus denken, sie leisteten Gott einen guten Dienst.

Sollte die Obrigkeit nicht genau dann mit ihrer Autorität den unerkannten Täuschungen und ebenso dem leidenschaftlichen Treiben der Getäuschten ein Ende setzen, würde sie mit Sicherheit ihre Pflicht als der wichtigste Conservator Pacis (Bewahrer des Friedens) vernachlässigen und ließe damit auch die Grundlagen aller Regentschaft überhaupt und deren Zwecke und Ziel ebenso im Stich. Sie würde zulassen, dass der Frieden dieser Gesellschaft, der ihrer Fürsorge anvertraut war, durch jeden der unter Berufung auf sein Gewissen ein Schwert zieht, in Stücke gerissen und verschenkt würde.

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TToG II § 194

John Locke: Two Treatises of Government

§ 194. Their persons are free by a native right, and their properties, be they more or less, are their own, and at their own dispose, and not at his; or else it is no property. Supposing the conqueror gives to one man a thousand acres38 to him and his heirs for ever; to another he lets a thousand acres38 for his life, under the rent of 50£ or 500£ per annum. Has not the one of these a right to his thousand acres38 forever, and the other, during his life, paying the said rent?

And hath not the tenant for life a property in all that he gets over and above his rent, by his labor and industry during the said term, supposing it be double the rent? Can anyone say, the King, or conqueror, after his grant, may by his power of conqueror take away all, or part of the land from the heirs of one, or from the other during his life, he paying the rent? Or can he take away from either the goods or money they have got upon the said land, at his pleasure? If he can, then all free and voluntary contracts cease, and are void in the world; there needs nothing to dissolve them at any time, but power enough:

And all the grants and promises of men in power are but mockery and collusion: For can there be anything more ridiculous than to say, I give you and yours this forever, and that in the surest and most solemn way of conveyance can be devised; and yet it is to be understood, that I have a right, if I please, to take it away from you again tomorrow?

§ 194. Ihre Personen sind frei durch angeborenes Recht und ihr Besitz, ob viel oder wenig, gehört ihnen zu ihrer eigenen Verfügung, nicht zu der seinigen. Sonst wäre es kein Besitz. Unterstellen wir, der Eroberer gäbe dem einen tausend acre38, ihm und dessen Erben auf ewig.
Dem Anderen verpachtet er tausend acre38 auf Lebenszeit zu einer Jahrespacht von 50£ oder 500£.

Hätte dann nicht der eine von diesen ein Recht auf seine tausend acres38 für immer, und der andere während seines Lebens, solange er die Pacht bezahlt? Hätte nicht der Pächter auf Lebenszeit Besitz an allem, was er durch Arbeit und seinen Fleiß über seine Pacht hinaus erschafft, auch wenn es das Doppelte der Pacht beträgt? Kann jemand behaupten, der König oder Eroberer dürfe nach seiner Gewähr, kraft seiner Macht als Eroberer, dem Erben des einen oder dem anderen bei Lebzeiten, solange er die Pacht bezahlt, alles oder einen Teil des Landes nehmen? Oder darf er einem von Beiden nach seinem Belieben das Gut oder das Geld wegnehmen, das sie auf diesem Land erwirtschaftet haben?

Wenn er es dürfte, hätten alle freien und freiwilligen Verträge ein Ende, und sind null und nichtig in den Augen der Welt. Es wäre nichts nötig als ausreichend Macht, sie jederzeit aufzulösen. Sämtliche Verleihungen und Versprechen der Mächtigen wären nur Spott und geheime Absprache. Könnte es etwas Lächerlicheres geben als zu verkünden:

Ich gewähre Dir und den Deinen dies für immer, in der sichersten und feierlichsten Weise der Übertragung, die man sich denken kann, und doch versteht es sich von selbst: Wenn ich will, habe ich das Recht, es dir morgen wieder wegzunehmen?

38 https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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