Schlagwort-Archive: political subjection

TToG I § 66

John Locke: Two Treatises of Government

§ 66. The law that enjoins obedience to Kings is delivered, says our author, in the terms, Honour thy father, as if all power were originally in the father, Observations, 254. And that law is also delivered say I, in the terms, honor thy mother, as if all power were originally in the mother.

I appeal whether the argument be not as good on one side as the other, father and mother being joined all along in the Old and New Testament wherever honor or obedience is enjoined children. Again our author tells us, Observations, 254., that this command, honor thy father gives the right, to govern, and makes the form of government monarchical.

To which I answer, that if by honor thy father be meant obedience to the political power of the magistrate, it concerns not any duty we owe to our natural fathers, who are subjects; because they, by our author’s doctrine, are divested of all that power, it being placed wholly in the prince, and so being equally subjects and slaves with their children, can have no right, by that title, to any such honor or obedience, as contains in it political subjection:

If honor thy father and mother signifies the duty we owe our natural parents, as by our Savior’s interpretation, Matt.XV.4., and all the other mentioned places, it is plain it does, then it cannot concern political obedience, but a duty that is owing to persons, who have no title to sovereignty, nor any political authority as magistrates over subjects.

For the person of a private father, and a title to obedience, due to the supreme magistrate, are things inconsistent; and therefore this command, which must necessarily comprehend the persons of our natural fathers, must mean a duty we owe them distinct from our obedience to the magistrate, and from which the most absolute power of princes cannot absolve us. What this duty is, we shall in its due place examine.

§ 66. „Das Gebot, welches Gehorsam gegen die Könige vorschreibt“, sagt unser Autor, „ist in die Worte „Ehre deinen Vater“ gekleidet, als ob alle Macht ursprünglich beim Vater gelegen hatte (O. 254).

Jenes Gebot, sage ich, steckt auch in den Worten „Ehre deine Mutter“, als ob alle Macht ursprünglich bei der Mutter gelegen hätte.

Ich frage jeden: Gilt das Argument auf der einen Seite nicht ebenso wie auf der anderen? Überall im Alten und Neuen Testament, wo den Kindern Ehrerbietung und Gehorsam geboten werden, sind „Vater“ und „Mutter“ nebeneinander gestellt.

Weiter behauptet unser Autor (O. 254), dieses Gebot „Ehre deinen Vater“ verleihe das Recht zu regieren und bestimmte die Form der Regierung zur Monarchie.

Darauf entgegne ich: Sollte unter „Ehre deinen Vater“ Gehorsam gegen die politische Macht der Obrigkeit zu verstehen sein, beträfe dies keine Pflicht, die wir unseren Vätern schulden. Diese sind selbst Untertanen, da ihnen, nach der Lehre unseres Autors, alle jene Mach genommen und komplett auf den Fürsten übergegangen ist. Sie sind ebenso Untertanen und Sklaven wie ihre Kinder und können daher kein Recht auf Ehrerbietung und Gehorsam unter jenem Titel beanspruchen, wenn dieser politische Unterordnung in sich einbezieht.

Solange „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ die Pflicht bedeutet, die wir unseren natürlichen Eltern schulden, wie sie nach der Interpretation unseres Heilands, Matth.XV.4. und allen anderen erwähnten Stellen offenbar zu verstehen ist, dann kann sie sich nicht auf politischen Gehorsam beziehen. Sondern auf eine Pflicht, die wir Personen schulden, die keinerlei vergleichbaren Anspruch auf Souveränität oder irgend welche politische Autorität besitzen, wie sie eine Obrigkeit sie über Untergeordnete innehat.

Person eines privaten Vaters und ein Rechtsanspruch auf den der höchsten Regierungsstelle schuldigen Gehorsam sind Gegebenheiten, die in keinerlei Zusammenhang miteinander stehen.

Notwendigerweise muss dieses Gebot, welches die Persönlichkeit unserer natürlichen Eltern beinhaltet, eine andere ihnen schuldige, von unserem Gehorsam gegen die Obrigkeit unterscheidbare Pflicht meinen, von der auch die absoluteste Macht eines Fürsten uns nicht freisprechen kann. Welche Pflicht das ist und was sie beinhaltet, werden wir an der passenden Stelle untersuchen.

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TToG I § 47

John Locke: Two Treatises of Government

§ 47. Farther it is to be noted, that these words here of Gen.III.10. which our author calls the original grant of government, were not spoken to Adam, neither indeed was there any grant in them made to Adam, but a punishment laid upon Eve: And if we will take them as they were directed in particular to her, or in her, as their representative to all other women, they will at most concern the female sex only, and import no more, but that subjection they should ordinarily be in to their husband:

But there is here no more law to oblige a woman to such subjection, if the circumstances either of her condition, or contract with her husbands, should exempt her from it, than there is, that she should bring forth her children in sorrow and pain, if there could be found a remedy for it, which is also a part of the same curse upon her: For the whole verse runs thus, unto the woman he said, I will greatly multiply thy sorrow and thy conception; in sorrow thou shalt bring forth children, and thy desire shall be to thy husband, and he shall rule over thee.

It would, I think, have been a hard matter for anybody but our author to have found out a grant of monarchical government to Adam in these words, which were neither spoke to, nor of him: Neither will anyone, I suppose, by these words, think the weaker sex, as by a law, so subjected to the curse contained in them, that it is their duty not to endeavor to avoid it. And will anyone say, that Eve, or any other woman, sinned, if she were brought to bed without those multiplied pains God threatens her here with?

Or that either of our queens, Mary or Elisabeth, had they married any of their subjects, had been by this text, put into a political subjection to him?

Or that he thereby should have had monarchical rule over her? God, in this text, gives not, that I see, any authority to Adam over Eve, or to men over their wives, but only foretells what should be the woman’s lot, how by his providence he would order it so, that she should be subject to her husband, as we see that generally the laws of mankind and customs of nations have ordered it so; and there is, I grant, a foundation in nature for it.

§ 47. Zu beachten ist ferner: Die Worte in Gen III.16, die unser Autor „originäre Gewähr von Herrschaft“ nennt, waren gar nicht an Adam gerichtet. Mit ihnen wurde Adam rein gar nichts verliehen. Eva wurde hier eine Strafe auferlegt. Soweit wir sie als insbesondere an Eva gerichtet betrachten, wie sie es tatsächlich sind, oder an sie als Repräsentantin aller Frauen, betreffen sie höchstens das ganze weibliche Geschlecht.

Sie haben keine andere Bedeutung als die Unterordnung, in der sie sich normalerweise ihren Männern gegenüber befinden. In den Worten ist aber kein weitergehendes Gesetz vorhanden, eine Frau zu solcher Unterordnung zu zwingen, selbst sofern weder ihre Stellung oder der Vertrag mit dem Gatten sie davon ausnehmen, als etwa, sie soll „ihre Kinder mit Schmerzen gebären“, selbst wenn ein Mittel dagegen gefunden wird, denn dies ist Teil ihres Fluchs. Der gesamte Vers lautet: „Ich will Dir viele Schmerzen schaffen, wenn du schwanger wirst. Du sollst mit Schmerzen Kinder gebären. Dein Wille soll Deinem Manne unterworfen sein und er soll Dein Herr sein“.

Ich bin mir sicher, für jeden anderen außer unserem Autor wäre es ein hartes Stück, in diesen Worten, die weder an Adam gerichtet noch von ihm verkündet wurden, „eine Gewähr monarchischer Macht an Adam“ zu entdecken. Auch glaube ich kaum, jemand würde auf die Idee kommen, das schwächere Geschlecht sei durch diese Worte, einem Gesetz gleich, dem darin enthaltenen Fluch so sehr ausgesetzt, dass es nicht einmal versuchen dürfe, ihm zu entgehen.

Will etwa jemand behaupten, Eva oder sonst eine Frau beginge eine Sünde, wenn sie ohne jene vielfältigen Schmerzen, mit denen Gott sie bestraft, entbunden wird?

Oder etwa eine unserer Königinnen, Maria oder Elisabeth, sei durch diesen Text in politische Unterordnung gelangt, weil sie einen ihrer Untertanen geheiratet hatte?

Beziehungsweise er hätte dadurch eine monarchische Herrschaft über sie erlangt?

Gott verleiht, sowie ich das sehe, in diesem Text keinerlei Autorität für niemanden, weder Adam über Eva, noch Männern über ihre Frauen. Er sagt schlicht voraus, wie die folgende Rolle der Frauen gestaltet wird. Wie er es durch seine Fürsorge einrichten wird, dass sie sich ihren Gatten unterordnen. In der Tat sehen wir: Die Gesetze der Menschheit und die Sitten der Völker haben es allgemein so geordnet. Eine Begründung dafür liegt, wie ich einräume, in der Natur.

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