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TToG II § 71

John Locke: Two Treatises of Government

§71. This shows the reason how it comes to pass, that parents in societies, where they themselves are subjects, retain a power over their children, and have as much right to their subjection, as those who are in a state of nature. Which could not possibly be, if all political power were only paternal, and that in truth they were one and the same thing: For then, all paternal power being in the Prince, the subject could naturally have none of it. But these two powers, political and paternal, are so perfectly distinct and separate; are built upon so different foundations, and given to so different ends, that every subject, that is a father, has as much a paternal power over his children, as the prince has over his: And every Prince, that has parents, owes them as much filial duty and obedience, as the meanest of his subjects do theirs; and can therefore contain not any part or degree of that kind of dominion, which a Prince or magistrate has over his subject.

§ 71. Hier erkennen wir den Grund wie es dazu kommt, dass Eltern in Gemeinwesen, in denen sie selbst Untergeordnete sind, Macht über ihre Kinder behalten und ebenso viel Recht auf deren Unterordnung haben, wie die, welche sich im Naturzustand befinden. Das könnte unmöglich der Fall sein, wäre alle politische Macht nur väterlich und in Wahrheit ein und dieselbe, denn da dann alle väterliche Macht im Fürsten läge, könnte natürlich ein Untertan keine Macht haben. Diese beiden Arten Macht, die politische und die väterliche, sind vollkommen unterschiedlich und getrennt, beruhen auf derart unterschiedlichen Grundlagen und werden zu verschiedenen Zielen gewährt. Daher hat jeder Untertan, der auch Vater ist, genau so viel Macht über eigene Kinder wie ein Fürst über seinige. Jeder Fürst, der Eltern hat, schuldet diesen genauso viel kindliche Pflicht und Gehorsam, wie der geringste seiner Untertanen den seinigen. Deshalb kann väterliche Macht auch weder den mindesten Anteil oder Grad an jener Art von Herrschaft enthalten, welche ein Fürst oder die Obrigkeit über die Untertanen haben.

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TToG I § 100

John Locke: Two Treatises of Government

§ 100. Perhaps it will be said with our author, that a man can alien his power over his child; and what may be transferred by compact, may be possessed by inheritance. I answer, a father cannot alien the power he has over his child: He may perhaps to some degrees forfeit it, but cannot transfer it; and if any other man acquire it, it is not by the fathers grant, but by some act of his own. For example, a father, naturally careless of his child, sells or gives him to another man; and he again exposes him; a third man finding him, breeds up, cherishes, and provides for him as his own:

I think in this case, nobody will doubt, but that the greatest part of filial duty and subjection was here owing, and to be paid to this foster-father; and if anything could be demanded from the child by either of the other, it could only be due to his natural father, who perhaps might have forfeited his right to much of that duty comprehended in the command, Honor your parents, but could transfer none of it to another. He that purchased, and neglected the child, got by his purchase and grant of the father, no title to duty or honor from the child; but only he acquired it, who by his own authority, performing the office and care of a father, to the forlorn and perishing infant, made himself, by paternal care, a title to proportionable degrees of paternal power.

This will be more easily admitted upon consideration of the nature of paternal power, for which I refer my reader to the second book.

§ 100. Man kann vielleicht im Sinne unseres Autors einwenden, ein Mensch könne sich der Macht über sein Kind entledigen. Und was per Vereinbarung übertragen werden kann, kann auch durch Erbschaft in den Besitz eines anderen übergehen. Meine Antwort lautet: Kein Vater kann sich der Macht über sein Kind entledigen. Er kann sie bis zu einem gewissen Grad vielleicht verwirken, übertragen aber kann er sie nicht. Soweit ein anderer sie erwirbt, geschieht das nicht durch Einwilligung oder Überlassung von Seiten des Vaters, sondern durch eine persönliche Handlung eben dieses anderen.

Ein Beispiel: Ein widernatürlich gewissenloser Vater verkauft sein Kind oder gibt es einem anderen. Dieser setzt es aus und ein Dritter findet es, zieht es auf, pflegt und versorgt es wie sein Eigenes. Ich denke, in diesem Fall wird niemand bezweifeln: Der Löwenanteil kindesgemäßer Pflicht und Unterordnung ist diesem Pflegevater geschuldet und zu erweisen. Sofern dem Kind von einem oder beiden Anderen etwas abverlangt werden würde, so dürfte das nur sein natürlicher Vater.

Der sein könnte sein Recht auf die im Gebot Ehre Deine Eltern enthaltene Pflicht vielleicht größtenteils verwirkt haben, konnte aber nichts davon auf einen andern übertragen. Der das Kind kaufte und vernachlässigte, erlangte durch den Kauf und die Einwilligung des Vaters keinerlei Anspruch auf Pflicht und Ehrerbietung des Kindes. Den erwarb, wer durch persönlichen Einsatz und Wahrnehmung der elterlichen Pflicht an dem verlassenen und verkommenden Kind sich durch väterliche Sorge einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil an väterlicher Macht erwarb.

Im zweiten Buch werde ich dem Leser die Betrachtung der Natur väterlicher Macht noch leichter machen.

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