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TToG II § 242

John Locke: Two Treatises of Government

§ 242. If a controversy arise betwixt a Prince and some of the people, in a matter where the law is silent, or doubtful, and the thing be of great consequence, I should think the proper umpire, in such a case, should be the body of the people: For in cases where the Prince hath a trust reposed in him and is dispensed from the common ordinary rules of the law; there, if any men find themselves aggrieved and think the Prince acts contrary to or beyond that trust, who so proper to judge as the body of the people, (who, at first, lodged that trust in him) how far they meant it should extend?

But if the Prince, or whoever they be in the administration, decline that way of determination, the appeal then lies no where but to heaven; force between either persons, who have no known superior on earth, or which permits no appeal to a judge on earth, being properly a state of war, wherein the appeal lies only to heaven; and in that state the injured party must judge for himself, when he will think fit to make use of that appeal, and put himself upon it.

§ 242. Wenn ein Streit zwischen dem Fürsten und jemand aus der Bevölkerung in einer Sache entsteht, in der das Gesetz schweigt oder Zweifel offen lässt und die eine große Bedeutung besitzt, sollte in einem solchen Fall, wie mir scheint, die Gesamtheit des Volks der eigentliche Schiedsrichter sein. Denn in Fällen, in denen dem Fürst Macht anvertraut worden und dieser von den allgemeinen gewöhnlichen Vorschriften des Gesetzes befreit ist: Wer könnte, wenn jemand sich belastet fühlt und glaubt, der Fürst handle gegen oder über die ihm anvertraute Macht hinaus, so geeignet sein zu urteilen, wie die Gesamtheit der Bevölkerung, die ihm schließlich anfangs diese Macht anvertraute und weiß, wie weit es beabsichtigte, dass die Macht reichen sollte?

Wenn aber der Fürst, oder wer sonst die Regierung bildet, diesen Weg zur Entscheidung ablehnt, dann liegt die Berufung nirgends anders als beim Himmel. Denn nackte Gewalt zwischen zwei Personen die keinen anerkannten Übergeordneten auf Erden besitzen oder die keine Berufung an einen irdischen Richter zulässt, ist im eigentlichen Sinn ein Kriegszustand, in dem jede Berufung allein beim Himmel liegt. In dieser Lage muss die geschädigte Partei selbst beurteilen, wann sie es für geeignet hält, von dieser Berufung Gebrauch zu machen und sie auf sich zu nehmen.

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TToG II § 129

John Locke: Two Treatises of Government

§ 129. The first power, viz. of doing whatsoever he thought for the preservation of himself, and the rest of mankind, he gives up to be regulated by laws made by the society, so far forth as the preservation of himself, and the rest of that society shall require; which laws of the society in many things confine the liberty he had by the law of nature.

§ 129. Die erste Macht, zu tun, was er für den Erhalt seiner selbst und der übrigen Menschheit für nötig hält, gibt er ab, damit sie durch Gesetze aus der Hand der Gesellschaft mindestens soweit geregelt werde, als es der Erhalt seiner selbst und der Gesellschaft erfordert. Diese Gesellschaftsgesetze beschränken an vielen Stellen die Freiheit, die er durch das Naturrecht hatte.

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TTog II §128

John Locke: Two Treatises of Government

§ 128. For in the state of nature, to omit the liberty he has of innocent delights, a man has two powers. The first is to do whatsoever he thinks fit for the preservation of himself, and others within the permission of the law of nature: By which law, common to them all, he and all the rest of mankind are one community, make up one society, distinct from all other creatures. And were it not for the corruption and viciousness of degenerate men, there would be no need of any other; no necessity that men should separate from this great and natural community, and by positive agreements combine into smaller and divided associations. The other power a man has in the state of nature is the power to punish the crimes committed against that law. Both these he gives up, when he joins in a private, if I may so call it, or particular politic society, and incorporates into any commonwealth, separate from the rest of mankind.

§ 128. Im Naturzustand hat der Mensch, um die Freiheit unschuldigen Vergnügens auszulassen, zwei Typen Macht:

Die erste besteht darin, zu tun, was auch immer er mit Erlaubnis des Naturrechts für seinen und anderer Erhalt für passend hält. Durch dies gemeinsame Recht bildet er mit dem Rest der Menschheit eine Gemeinschaft, eine Gesellschaft, abgeschieden von allen anderen Geschöpfen. Gäbe es keine Verdorbenheit und Bösartigkeit degenerierter Menschen, wäre auch kein Bedürfnis für eine andere Gesellschaft vorhanden.
Keinerlei Notwendigkeit für Menschen, sich von dieser großartigen und natürlichen Gemeinschaft zu trennen und sich durch positive Vereinbarungen zu kleineren und getrennten Verbänden zu verbinden.

Die andere Macht, die ein Mensch im Naturzustand hat, besteht im Recht gegen jenes begangene Verbrechen zu bestrafen. Beide Typen Macht gibt er ab, sobald er einer privaten, wenn ich es so nennen darf, oder abgegrenzten politischen Gesellschaft beitritt und sich einem von der übrigen Menschheit getrennten Staatswesen anschließt.

53 Viciousness = Bösartigkeit und Vitiousness = Lebhaftigkeit. Im Originaltext der 1821er Ausgabe steht vitousness, was nur durch einen Drucksatzfehler erklärt werden kann. Oder eine noch an das Lateinische angelehnte Schreibweise. (vitium = Fehler, Mangel, Laster).

53The original script from 1821 offers the term Vitiousness, only explicable by offset error. Or to a writing still more originating in Latin. (Vitium = error, defect, vice)

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