TToG II § 129

John Locke: Two Treatises of Government

§ 129. The first power, viz. of doing whatsoever he thought for the preservation of himself, and the rest of mankind, he gives up to be regulated by laws made by the society, so far forth as the preservation of himself, and the rest of that society shall require; which laws of the society in many things confine the liberty he had by the law of nature.

§ 129. Die erste Macht, zu tun, was er für den Erhalt seiner selbst und der übrigen Menschheit für nötig hält, gibt er ab, damit sie durch Gesetze aus der Hand der Gesellschaft mindestens soweit geregelt werde, als es der Erhalt seiner selbst und der Gesellschaft erfordert. Diese Gesellschaftsgesetze beschränken an vielen Stellen die Freiheit, die er durch das Naturrecht hatte.

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