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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 40, Absatz 40,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 40, Absatz 40,

I. That where the Pharisees enjoin things as magistrates and make laws as men, there Christ commands obedience though it were burdensome, as Math. 23.

II. That where they urge their traditions as the laws of God, denies the obligation of such traditions as traditions and proves it by the opposition of some of those traditions to the law of God, Math. 15, but yet doth not even there deny washing of hands to be lawful because they commanded it, though it seems his disciples neglected it in their practice that they might not seem to countenance irregular injunctions of pretended divine traditions, which were contrary to the law of God which prohibited all additions.

I. Dass erstens dort, wo die Pharisäer als Oberste über religiöse Gegebenheiten bestimmen und die Gesetzgebung als Menschen ausüben, Christus Gehorsam anordnet, selbst wenn daran schwer zu tragen wäre, laut Math. 23.

II. Dass er dort, wo sie ihre Traditionen als Gesetze Gottes durchdrücken, die gesetzliche Verpflichtung solcher Traditionen verneint, eben weil es nur Traditionen sind, und dies durch den Gegensatz einiger dieser Traditionen zum Gesetz Gottes beweist, siehe Math. 15. Selbst wenn er nicht einmal dort das Waschen der Hände ablehnt, nur weil jene es angeordnet hatten. Dahingehend scheint es eher so zu sein, dass seine Schüler dies in der Praxis verweigerten, um nicht den Eindruck zu erwecken, widerrechtliche Verfügungen vorgeschoben göttlicher Traditionen zu dulden, die faktisch dem Gesetz Gottes zuwiderliefen, der ja jegliche Aufblähung und Hinzufügung verboten hatte.

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TToG II § 242

John Locke: Two Treatises of Government

§ 242. If a controversy arise betwixt a Prince and some of the people, in a matter where the law is silent, or doubtful, and the thing be of great consequence, I should think the proper umpire, in such a case, should be the body of the people: For in cases where the Prince hath a trust reposed in him and is dispensed from the common ordinary rules of the law; there, if any men find themselves aggrieved and think the Prince acts contrary to or beyond that trust, who so proper to judge as the body of the people, (who, at first, lodged that trust in him) how far they meant it should extend?

But if the Prince, or whoever they be in the administration, decline that way of determination, the appeal then lies no where but to heaven; force between either persons, who have no known superior on earth, or which permits no appeal to a judge on earth, being properly a state of war, wherein the appeal lies only to heaven; and in that state the injured party must judge for himself, when he will think fit to make use of that appeal, and put himself upon it.

§ 242. Wenn ein Streit zwischen dem Fürsten und jemand aus der Bevölkerung in einer Sache entsteht, in der das Gesetz schweigt oder Zweifel offen lässt und die eine große Bedeutung besitzt, sollte in einem solchen Fall, wie mir scheint, die Gesamtheit des Volks der eigentliche Schiedsrichter sein. Denn in Fällen, in denen dem Fürst Macht anvertraut worden und dieser von den allgemeinen gewöhnlichen Vorschriften des Gesetzes befreit ist: Wer könnte, wenn jemand sich belastet fühlt und glaubt, der Fürst handle gegen oder über die ihm anvertraute Macht hinaus, so geeignet sein zu urteilen, wie die Gesamtheit der Bevölkerung, die ihm schließlich anfangs diese Macht anvertraute und weiß, wie weit es beabsichtigte, dass die Macht reichen sollte?

Wenn aber der Fürst, oder wer sonst die Regierung bildet, diesen Weg zur Entscheidung ablehnt, dann liegt die Berufung nirgends anders als beim Himmel. Denn nackte Gewalt zwischen zwei Personen die keinen anerkannten Übergeordneten auf Erden besitzen oder die keine Berufung an einen irdischen Richter zulässt, ist im eigentlichen Sinn ein Kriegszustand, in dem jede Berufung allein beim Himmel liegt. In dieser Lage muss die geschädigte Partei selbst beurteilen, wann sie es für geeignet hält, von dieser Berufung Gebrauch zu machen und sie auf sich zu nehmen.

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