Schlagwort-Archive: French

TToG II § 73

John Locke: Two Treatises of Government

§ 73. This is no small tie on the obedience of children: And there being always annexed to the enjoyment of land a submission to the government of the country of which that land is a part; it has been commonly supposed that a father could oblige his posterity to that government, of which he himself was a subject and that his compact held them; whereas it being only a necessary condition annexed to the land and the inheritance of an estate which is under that government, reaches only those who will take it on that condition and so is no natural tie or engagement but a voluntary submission:

For every mans children being by nature as free as himself, or any of his ancestors ever were, may, whilst they are in that freedom, choose what society they will join themselves to, what commonwealth they will put themselves under. But if they will enjoy the inheritance of their ancestors, they must take it on the same terms their ancestors had it, and submit to all the conditions annexed to such a possession.

By this power indeed fathers oblige their children to obedience to themselves, even when they are past minority, and most commonly too subject them to this or that political power, but neither of these by any peculiar right of fatherhood, but by the reward they have in their hands to enforce and recompense such a compliance; and is no more power than what a French man has over an English man, who, by the hopes of an estate he will leave him, will certainly have a strong tie on his obedience: And if, when it is left him, he will enjoy it, he must certainly take it upon the conditions annexed to the possession of land in that country where it lies, whether it be France or England.

§ 73. Das ist kein loses Band für den Gehorsam der Kinder. An Besitz von Ländereien ist stets Unterordnung unter die Regierung des Landes gebunden, in dem diese Ländereien liegen. Gewöhnlich wir unterstellt, ein Vater könne seine Nachkommen derjenigen Regierung verpflichten, deren Untertan er selbst ist und sein Vertrag sei für sie verbindlich. Da es aber nur eine notwendige, an dem Landbesitz haftende Bedingung ist, und Erbschaft eines unter dieser Regierung liegenden Besitzes nur die betrifft, die sie unter dieser Bedingung annehmen wollen, handelt es sich um keine natürliches Band oder Pflicht, sondern um freiwillige Unterordnung.

Jedermanns Kinder sind von Natur ebenso frei, wie er selbst oder irgendeiner seiner Vorfahren es je war. Sie können deshalb, so lange sie sich in dieser Freiheit befinden, wählen in welcher Gesellschaft sie leben oder unter welches Staatswesen sie sich stellen wollen. Wollen sie aber in den Genuss des Erbes ihrer Vorfahren eintreten, müssen sie sie unter denselben Bedingungen annehmen unter denen ihre Vorfahren es besessen haben und sich allen mit diesem Besitz verknüpften Bedingungen unterordnen.

Durch solche Macht verpflichten Väter tatsächlich ihre Kinder zu Gehorsam gegen sich selbst, auch wenn diese über die Minderjährigkeit hinaus sind. In aller Regel dadurch auch indirekt dieser oder jener politischen Macht, doch weder das eine noch das andere durch irgendein spezielles Recht der Vaterschaft, sondern über den Anreiz der Belohnung die sie in der Hand haben, solche Fügsamkeit zu bestärken und zu vergelten. Das ist keine größere Macht als ein Franzose über einen Engländer haben könnte, wenn er durch die Aussicht auf Ländereien, die er ihm hinterlassen wird, sicherlich ein starkes Mittel besitzt sich dessen Gefolgschaft zu sichern. Falls er sie in Besitz nehmen will, sobald sie ihm hinterlassen werden, kann er sicher nur unter den Bedingungen geschehen, die in dem Land, indem sie liegen mit Besitz verbunden sind. Sei es nun Frankreich oder England.

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TToG I § 144

John Locke: Two Treatises of Government

§ 144. For he tells us, the nations they were divided into, were distinct families, which had fathers for rulers over them; whereby it appears, that even in the confusion, God was careful to preserve the fatherly authority, by distributing the diversity of languages according to the diversity of families, p. 14. It would have been a hard matter for anyone but our author to have found out so plainly, in the text he here brings, that all the nations in that dispersion were governed by fathers, and that God was careful to preserve the fatherly authority.

The words of the text are: These are the sons of Shem after their families, after their tongues in their lands, after their nations; and the same thing is said of Cham and Japheth, after an enumeration of their posterities; in all which there is not one word said of their governors, or forms of government; of fathers, or fatherly authority. But our author, who is very quick sighted to spy out fatherhood, where nobody else could see any the least glimpses of it, tells us positively their riders were fathers, and God was careful to preserve the fatherly authority; and why?

Because those of the same family spoke the same language, and so of necessity in the division kept together. Just as if one should argue thus Hannibal in his army, consisting of divers nations, kept those of the same language together; therefore fathers were captains of each band, and Hannibal was careful of the fatherly authority: Or in peopling of Carolina, the English, French, Scotch and Welch that are there, plant themselves together, and by them the country is divided in their lands after their tongues, after their families, after their nations; therefore care was taken of the fatherly authority:

Or because, in many parts of America, every little tribe was a distinct people, with a different language, one should infer, that therefore God was careful to preserve the fatherly authority, or that therefore their rulers enjoyed Adam’s lordship by right descending to them, though we know not who were their governors, nor what their form of government, but only that they were divided into little independent societies, speaking different languages.

§ 144. Denn er erzählt uns, die damals entstandenen Nationen wären verschiedene Familien mit sie beherrschenden Vätern gewesen. Daran wird deutlich, Gott sorgte selbst bei alle dem Durcheinander dafür, die väterliche Macht aufrechtzuerhalten, indem er die verschiedenen Sprachen den verschiedenen Familien zuordnete. S.14.

Für jeden anderen als unseren Autor wäre es eine harte Nuss gewesen, aus dem hier angeführten Text so klar herauszuarbeiten, dass bei jener Zerstreuung alle Nationen von Vätern regiert wurden und das Gott dafür sorgte, die väterliche Macht aufrechtzuerhalten. Die Bibel sagt: Dieses sind die Söhne Sems nach ihren Familien, nach ihrer Sprache, in ihren Ländern und Geschlechtern. Ebenso heißt es das, nach Aufzählung ihrer Nachkommenschaft, von Ham und Japhet. Aber nirgends ist ein Wort über ihre Herrscher geschrieben, die Form ihrer Regierung, von Vätern oder väterlicher Autorität.

Unser Autor aber, der mit Adleraugen unerwartet Vaterschaften zu erspähen in der Lage ist, wo niemand anderer auch nur den mindesten Schimmer entdecken kann, sagt uns mit Entschiedenheit, deren Herrscher wären ihre Väter und Gott sorgte dafür die väterliche Macht aufrechtzuerhalten.

Und warum? Weil die Mitglieder einer Familie auch dieselbe Sprache sprachen und so natürlich auch bei der Teilung zusammenhielten. Das entspricht folgender Art zu folgern: Hannibal hielt in seinem Heer, das aus verschiedenen Völkern bestand, diejenigen der gleichen Sprache zusammen. Deshalb waren Väter die Hauptleute jedes Trupps und Hannibal sorgte so für väterliche Autorität. Oder noch besser: Bei der Besiedelung Carolinas siedelten sich Engländer, Franzosen, Schotten und Waliser, die dort hin gelangten, gemeinsam an. Sie teilten Land gemäß ihren Sprache und ihren Herkunftsländern auf, also nach ihren Familien und Geschlechtern. Auf diese Weise sorgten sie für väterliche Autorität.

Oder schließlich, weil in vielen Gegenden Amerikas jeder kleine Stamm ein verschiedenes Volk mit verschiedener Sprache war, konnte man daraus schließen, Gott habe dafür gesorgt, die väterliche Autorität aufrechtzuerhalten. Oder auch, ihre Häuptlinge übten deshalb durch an sie vererbtes Recht die Herrschaft Adams aus, selbst wenn wir gar nicht wissen, ob und von wem jene Stämme regiert wurden. Und erst recht nicht, welche Form ihre Regierung hatte, sondern lediglich, dass sie in verschiedene kleine, unabhängige Gemeinschaften geteilt waren, die verschiedene Sprachen verwendeten.

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