Schlagwort-Archive: Ehefrau

TToG II § 2

John Locke: Two Treatises of Government

§ 2. To this purpose, I think it may not be amiss, to set down what I take to be political power; that the power of a magistrate over a subject may be distinguished from that of a father over his children, a master over his servant, a husband over his wife, and a Lord over his slave. All which distinct powers happening sometimes together in the same man, if he be considered under these different relations, it may help us to distinguish these powers one from another, and show the difference betwixt a ruler of a commonwealth, a father of a family, and a captain of a galley.

§ 2. Der Zweckbestimmung halber denke ich, wird es wohl kaum verkehrt sein, festzustellen, was ich unter politischer Macht verstehe. Es ist wichtig dass die Macht einer Obrigkeit über einen Untergeordneten von der eines Vaters über seine Kinder, eines Herrn über seinen Knecht, eines Ehemanns über seine Ehefrau, eines Herrschers über seinen Sklaven unterschieden werden kann. Da alle diese unterschiedlichen Machtstrukturen in ein und demselben Menschen zusammentreffen, wenn er in seinen sozialen Rollen betrachtet wird, so wird es uns leichter, diese Typen von Macht voneinander zu unterscheiden, die Unterschiede zwischen dem Oberhaupt eines Gemeinwesens, dem Vater einer Familie und dem Kapitän einer Galeere zu zeigen.

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TToG I § 123

John Locke: Two Treatises of Government

§ 123. I go on then to ask, whether in the inheriting of this paternal power, this supreme fatherhood, the grandson by a daughter hath a right before a nephew by a brother? Whether the grandson by the eldest son, being an infant, before the younger son, a man and able? Whether the daughter before the uncle? Or any other man, descended by a male line?

Whether a grandson by a young daughter, before a grand-daughter by an elder daughter? Whether the elder son by a concubine, before a younger son by a wife?

From whence also will arise many questions of legitimation, and what in nature is the difference betwixt a wife and a concubine? For as to the municipal or positive laws of men, they can signify nothing here.

It may farther be asked, whether the eldest son, being a fool, shall inherit this paternal power, before the younger, a wise man? And what degree of folly it must be that shall exclude him? And who shall be judge of it? Whether the son of a fool, excluded for his folly, before the son of his wise brother who reigned? Who has the paternal power whilst the widow-queen is with child by the deceased King, and nobody knows whether it will be a son or a daughter? Which shall be heir of the two male-twins, who by the dissection of the mother were laid open to the world? Whether a sister by the half blood, before a brother’s daughter by the whole blood ?

§ 123. Weitere Fragen tauchen auf: Geht bei der Erbschaft dieser väterlichen Macht, dieser höchsten Vaterschaft, das Recht des Enkels dem des Neffen vor?

Ist der Sohn des Erstgeborenen, solange er noch Kind ist, vor seinem erwachsenen Onkel erbberechtigt? Ob die Tochter vor dem Onkel oder einem anderen, der männlichen Linie entstammenden Mann? Ob der Sohn einer jüngeren Tochter vor der Tochter einer älteren Tochter? Ob der ältere, uneheliche Sohn vor dem jüngeren, ehelichen?

Es ergeben sich weiter viele Fragen der Legitimität ergeben: Worin besteht von der Natur aus gesehen der Unterschied zwischen einer Ehefrau und einer Konkubine? Die staatlichen und positiven Gesetze der Menschen geben in Bezug darauf nichts her.

Ferner kann man fragen: Wenn der älteste Sohn schwachsinnig ist, soll er diese väterliche Macht vor dem Jüngeren erben, wenn der ein vernünftiger Mensch ist? Bei welchem Grad von Schwachsinn ist er auszuschließen und wer darf darüber entscheiden? Erbt der Sohn eines Schwachsinnigen, der deswegen außen vor war, vor dem Sohn des vernünftigen Bruders, der regierte? Wer hat die väterliche Macht, solange die Königin Witwe von dem verstorbenen König schwanger ist und niemand weiß, ob sie mit einem Sohn oder einer Tochter niederkommen wird? Wer von zwei männlichen Zwillingen soll der Erbe sein, wenn diese durch Sektion (Section = Kaiserschnitt) zur Welt kamen?
Geht eine Stiefschwester der vollblütigen Tochter eines Bruders voraus?

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TToG I § 48

John Locke: Two Treatises of Government

§ 48. Thus when God says of Jacob and Esau, that the elder should serve the younger, Gen.XXV.23., nobody supposes that God hereby made Jacob Esaus sovereign, but foretold what should de facto come to pass. But if these words here spoke to Eve must needs be understood as a law to bind her and all other women to subjection, it can be no other subjection than what every wife owes her husband: And then if this be the original grant of government and the foundation of monarchical power, there will be as many monarchs as there are husbands: If therefore these words give any power to Adam, it can be only a conjugal power, not political; the power that every husband hath to order the things of private concernment in his family, as proprietor of the goods and land there, and to have his will take place before that of his wife in all things of their common concernment; but not a political power of life and death over her, much less over anybody else.

§ 48. Wenn also Gott über Jakob und Esau sagt: „der Ältere wird dem Jüngeren dienen“ Gen. 25.23 1, kommt niemand auf die Idee, Gott habe damit Jakob zu Esaus Souverän befördert. Er sagte nur vorher, was sich de facto ereignen werde. Soweit hier an Eva gerichtete Worte als Gesetz verstanden werden sollen, um sie und alle anderen Frauen zur Unterordnung zu zwingen, kann es sich um keine andere Unterordnung handeln als die, welche jede Ehefrau ihrem Ehemann schuldig ist. Sollte das dann „die ursprüngliche Gewähr der Herrschaft und die Grundlage monarchischer Macht“ sein, gäbe es ebenso viele Monarchen, als es Ehemänner gibt. Soweit diese Worte Adam irgendwelche Macht geben, so kann es nur eine eheliche, keine politische Macht sein. Lediglich die Verfügungsgewalt, die jeder Ehegatte als Besitzer von Land und Habe hätte, um die internen Angelegenheiten seiner Familie zu regeln. Die Befugnis in allen internen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse mit seinem Willen den der Frau zu dominieren. Jedoch keinerlei politische Macht über ihr Leben oder ihren Tod, noch viel weniger über einen Anderen.

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