TToG I § 50

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VI

Of Adam’s Title to Sovereignty by Fatherhood

§ 50. There is one thing more, and then I think I have given you all that our author brings for proof of Adam’s sovereignty, and that is a supposition of a natural right of dominion over his children, by being their father:

And this title of fatherhood he is so pleased with, that you will find it brought in almost in every page; particularly he says, not only Adam, but the succeeding patriarchs had by right of fatherhood royal authority over their children, p. 12., and in the same page, this subjection of children being the fountain of all regal authority, & Co. This being, as one would think by his so frequent mentioning it, the main basis of all his frame, we may well expect clear and evident reason for it, since he lays it down as a position necessary to his
purpose, that every man that is born is so far from being free, that by his very birth he becomes a subject of him that begets him, Observations, 156., so that Adam being the only man created, and all ever since being begotten, nobody has been born free.

If we ask how Adam comes by this power over his children, he tells us here it is by begetting them: And so again, Observations, 223., this natural dominion of Adam, says he, may be proved out of Grotius7, himself, who teacheth, that generatione jus acquiritur parentibus in liberos7. And indeed the act of begetting being that which makes a man a father, his right of a father over his children can naturally arise from nothing else.

Kapitel 6

Von Adams Rechtsanspruch auf Souveränität durch Vaterschaft

§ 50. Es bleibt noch ein Punkt und dann glaube ich, alles behandelt zu haben, was unser Autor als Beweis für Adams Souveränität vorbringt. Dieser Punkt besteht in der Unterstellung eines natürlichen Rechts auf Herrschaft über seine Kinder durch seine Eigenschaft deren Vater zu sein.

Dieser Vaterschaftstitel gefällt ihm so gut, das man ihn fast auf jeder Seite genannt bekommt. Insbesondere sagt er: „nicht allein Adam, sondern auch die nachfolgenden Patriarchen hatten durch das Recht der Vaterschaft königliche Macht über ihre Kinder“ (S. 12). Es geht weiter mit: „Da diese Unterordnung der Kinder die Quelle aller königlichen Autorität usw. ist.“

Da diese häufige Erwähnung uns glauben lassen soll, es handle sich um das Fundament seines Gebäudes schlechthin, dürfen wir wohl einen klaren, überzeugenden Grund dafür erwarten. Schon allein weil er die für seinen Zweck notwendige Behauptung aufstellt, „jeder Mensch, der geboren wird, sei so weit entfernt davon frei zu sein, dass er schon allein durch die Geburt ein Untertan desjenigen wird, der ihn gezeugt hat“, O. 156. Niemand sei frei geboren, da Adam der einzige Mensch ist, der erschaffen wurde, alle anderen seitdem wurden gezeugt. Fragen wir, wie Adam zu dieser Macht über seine Kinder gelange, so sagt er uns hier: Dadurch, dass er sie gezeugt hat. In O. 223. Wiederum behauptet er „diese natürliche Herrschaft Adams könne direkt aus Grotius7 nachgewiesen werden, der lehrt:

„generatione jus acquiritur parentibus in liberos“7.

Tatsächlich: Da der Akt der Zeugung den Mann zum Vater macht, kann das Recht eines Vaters über seine Kinder natürlich keine andere Grundlage haben.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern Recht an den Kindern!“

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