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John Locke, Tract I, Section 2, Absatz 2

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Tract I, Section 2, Absatz 2

My design being only the clearing a truth in question, I shall be very glad if I had said anything that may satisfy her impartial followers, being otherwise very careless how little soever I gratify the interests, or fancies of others. However that I may not give any advantage to this partial humor I shall take the same way to prevent it that the gentleman whom I trace hath trod before me, and by concealing my name leave thee concerned for nothing but the arguments themselves.

Meine Absicht besteht ausschließlich darin, in Frage stehende Wahrheiten zu klären und ich wäre überaus glücklich, irgendetwas geäußert haben zu können, um deren unparteiische Gefolgsleute zufriedengestellt haben zu können. Auch wenn ich ansonsten, wie wenig auch immer, sorglos erscheine, gilt meine Wertschätzung auch den Phantasien und Interessen anderer. Mag es auch geschehen sein, dass ich dieser eigenwilligen Laune keinerlei Chance gewährt habe, werde ich mich an denselben Weg halten, welchen der Gentleman, auf den ich antworte, vor mir gegangen ist. Wobei ich durch das Verheimlichen meines Namens dafür sorge, Euch mit nichts anderem zu beschäftigen, als mit den Argumenten selbst.

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TToG I § 50

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VI

Of Adam’s Title to Sovereignty by Fatherhood

§ 50. There is one thing more, and then I think I have given you all that our author brings for proof of Adam’s sovereignty, and that is a supposition of a natural right of dominion over his children, by being their father:

And this title of fatherhood he is so pleased with, that you will find it brought in almost in every page; particularly he says, not only Adam, but the succeeding patriarchs had by right of fatherhood royal authority over their children, p. 12., and in the same page, this subjection of children being the fountain of all regal authority, & Co. This being, as one would think by his so frequent mentioning it, the main basis of all his frame, we may well expect clear and evident reason for it, since he lays it down as a position necessary to his
purpose, that every man that is born is so far from being free, that by his very birth he becomes a subject of him that begets him, Observations, 156., so that Adam being the only man created, and all ever since being begotten, nobody has been born free.

If we ask how Adam comes by this power over his children, he tells us here it is by begetting them: And so again, Observations, 223., this natural dominion of Adam, says he, may be proved out of Grotius7, himself, who teacheth, that generatione jus acquiritur parentibus in liberos7. And indeed the act of begetting being that which makes a man a father, his right of a father over his children can naturally arise from nothing else.

Kapitel 6

Von Adams Rechtsanspruch auf Souveränität durch Vaterschaft

§ 50. Es bleibt noch ein Punkt und dann glaube ich, alles behandelt zu haben, was unser Autor als Beweis für Adams Souveränität vorbringt. Dieser Punkt besteht in der Unterstellung eines natürlichen Rechts auf Herrschaft über seine Kinder durch seine Eigenschaft deren Vater zu sein.

Dieser Vaterschaftstitel gefällt ihm so gut, das man ihn fast auf jeder Seite genannt bekommt. Insbesondere sagt er: „nicht allein Adam, sondern auch die nachfolgenden Patriarchen hatten durch das Recht der Vaterschaft königliche Macht über ihre Kinder“ (S. 12). Es geht weiter mit: „Da diese Unterordnung der Kinder die Quelle aller königlichen Autorität usw. ist.“

Da diese häufige Erwähnung uns glauben lassen soll, es handle sich um das Fundament seines Gebäudes schlechthin, dürfen wir wohl einen klaren, überzeugenden Grund dafür erwarten. Schon allein weil er die für seinen Zweck notwendige Behauptung aufstellt, „jeder Mensch, der geboren wird, sei so weit entfernt davon frei zu sein, dass er schon allein durch die Geburt ein Untertan desjenigen wird, der ihn gezeugt hat“, O. 156. Niemand sei frei geboren, da Adam der einzige Mensch ist, der erschaffen wurde, alle anderen seitdem wurden gezeugt. Fragen wir, wie Adam zu dieser Macht über seine Kinder gelange, so sagt er uns hier: Dadurch, dass er sie gezeugt hat. In O. 223. Wiederum behauptet er „diese natürliche Herrschaft Adams könne direkt aus Grotius7 nachgewiesen werden, der lehrt:

„generatione jus acquiritur parentibus in liberos“7.

Tatsächlich: Da der Akt der Zeugung den Mann zum Vater macht, kann das Recht eines Vaters über seine Kinder natürlich keine andere Grundlage haben.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern Recht an den Kindern!“

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TToG I § 10

John Locke: Two Treatises of Government

§ 10. Our author having placed such a mighty power in Adam, and upon that supposition founded all government, and all power of princes, it is reasonable to expect, that he should have proved this with arguments clear and evident, suitable to the weightiness of the cause; that since men had nothing else left them, they might in slavery have such undeniable proofs of its necessity, that their consciences might be convinced, and oblige them to submit peaceably to that absolute dominion, which their governors had a right to exercise over them.

Without this, what good could our author do, or pretend to do, by erecting such an unlimited power, but flatter the natural vanity and ambition of men, too apt of itself to grow and increase with the possession of any power? And by persuading those, who, by the consent of their fellow-men, are advanced to great, but limited degrees of it, that by that part which is given them, they have a right to all, that was not so; and therefore may do what they please, because they have authority to do more than others, and so tempt them to do what is neither for their own, nor the good of those under their care; whereby great mischiefs cannot but follow.

§ 10. Nachdem unser Autor Adam mit einer so großen Macht bekleidet und auf dieser Unterstellung jegliche Regierung und alle Macht der Fürsten begründet, hätte man vernünftigerweise erwarten können, dass er mit klaren, überzeugenden, der Wichtigkeit der Sache entsprechenden Argumenten den Beweis antreten würde. Den Menschen bleibt ja gar nichts anderes übrig, wenn ihr Gewissen sie überzeugen und sie dazu bringen können soll, für ein Leben in Sklaverei so unwiderlegbare Beweise derer Notwendigkeit zu erhalten und sich friedlich der absoluten Herrschaft zu unterwerfen, von der ihre Regierenden behaupten, rechtmäßig über sie auszuüben.

Ohne diese Beweisführung, was sonst könnte unser Autor mit der Errichtung einer so schrankenlosen Macht zu erreichen gewollt haben, als der natürlichen Eitelkeit und dem Ehrgeiz von Menschen zu schmeicheln, die nur allzu bereit sind, durch Besitz an Macht zuzulegen und zu wachsen? Listig führt er sie in Versuchung, Dinge zu tun, die weder zu ihrem noch zum Nutzen derer dienen, die unter ihrer Obhut stehen. Er erreicht dies, indem er denjenigen, die mit Einwilligung ihrer Mitmenschen zwar zu hohen aber immer noch eingeschränkten Graden an Macht gekommen sind, einredete, der Teil, der ihnen bereits zugefallen ist, gäbe ihnen ein Recht auf alles, was sie noch nicht haben. Darüber hinaus könnten sie deshalb tun, was ihnen beliebt. Nur weil sie die Macht haben mehr zu tun als andere. Eine Lehre, die nichts anderes als schweres Unheil zur Folge haben kann.


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