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TToG I § 76

John Locke: Two Treatises of Government

§ 76. Let us take the account of it, as he himself gives it us. He tells us out of Grotius7, that Adams children by donation, assignation, or some kind of cession13 before he was dead, had their distinct territories by right of private dominion; Abel had his flocks and pastures for them: Cain had his fields for corn, and the land of Nod, where he built him a city, Observations, 210.

Here it is obvious to demand, which of these two after Adams death was sovereign? Cain, says our author, p. 19.

By what title? As heir; for heirs to progenitors, who were natural parents of their people, are not only Lords of their own children, but also of their brethren, says our author, p. 19. What was Cain heir to? Not the entire possessions, not all that which Adam had private dominion in; for our author allows that Abel by a title derived from his father, had his distinct territory for pasture by right of private dominion.

What then Abel had by private dominion, was exempt from Cain’s dominion: For he could not have private dominion over that which was under the private dominion of another; and therefore his sovereignty over his brother is gone with this private dominion, and so there are presently two sovereigns, and his imaginary title of fatherhood is out of doors, and Cain is no prince over his brother:

Or else, if Cain retain his sovereignty over Abel, notwithstanding his private dominion, it will follow, that the first grounds and principles of government have nothing to do with property, whatever our author says to the contrary.

It is true, Abel did not outlive his father Adam; but that makes nothing to the argument, which will hold good against Sir Robert in Abels issue, or in Seth, or any of the posterity of Adam not descended from Cain.

§ 76. Nehmen wir ihn hier bei seinen Worten. Er folgt Grotius7: „Adams Kinder besaßen durch Schenkung, Übertragung oder irgendeine Art von Zession13 vor dessen Tod ihre gesonderten Gebiete als Recht alleiniger Herrschaft. Abel hatte Herden und Weiden für diese, Kain Getreidefelder und das Land Nod, wo er sich eine Stadt baute. O. 210.

Die Frage ist offensichtlich: Wer von beiden war nach Adams Tod Souverän? Kain, sagt unser Autor. Durch welchen Rechtsanspruch? Als Erbe! sagt unser Autor S. 19, denn Erben von Vorfahren, die natürliche Eltern ihres Volks waren, sind nicht nur Herren über ihre Kinder, sondern auch über ihre Brüder S. 19.

Kain war also Erbe von was genau? Jedenfalls kaum vom ganzen Besitz oder von allem, was zur alleinigen Herrschaft Adams gehörte. Schließlich gibt unser Autor zu, Abel besäße durch einen von seinem Vater stammenden Anspruch sein gesondertes Gebiet für Weiden durch alleinige Herrschaft. Was Abel also als alleinige Herrschaft besaß, war von Kains Herrschaft ausgeschlossen. Er konnte ja schlecht alleinige Herrschaft über das haben, was sich unter der alleinigen Herrschaft eines anderen befand.

Deshalb endet die Souveränität über seinen Bruder an dieser alleinigen Herrschaft. Und wir haben zweifache Souveränität. Der imaginäre Anspruch der Vaterschaft bleibt außen vor und Kain ist kein Fürst für seinen Bruder. Sollte Kain ungeachtet der alleinigen Herrschaft Abels seine Souveränität über ihn behalten, folgt daraus: Die ursprünglichen Grundlagen und Elemente der Regierung haben mit Besitz nichts zu tun. Was auch immer unser Autor dagegen vortragen mag.

Es trifft zwar zu: Abel überlebte seinen Vater Adam nicht. Das ist allerdings von keinerlei Belang für das Argument, sie würde sich, im Gegensatz zu Sir Roberts Ansicht über Abels Nachkommen, bei Seth oder sonst einem Nachfahren Adams, der nicht von direkt Kain abstammt, bestätigen.

7Grotius, de iure belli ac pacis libri tres 2. C. 5, S. 12, Hugo Grotius, wichtiger Völkerrechtler seiner Zeit (1583 – 1645), Zitat deutsch: „Die Zeugung verschafft den Eltern das Recht an ihren Kindern!“
7https://en.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius
7https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Grotius

13Cession = Forderungsabtretung = Zession

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TToG I § 35

John Locke: Two Treatises of Government

§ 35. But our author goes on to prove, that it may best be understood with a subordination, or a benediction in succession; for, says he, it is not probable that the private dominion which God gave to Adam, and by his donation, assignation, or cession13 to his children, was abrogated, and a community of all things instituted between Noah and his sons Noah was left the sole heir of the world; why should it be thought that God would disinherit him of his birthright, and make him of all men in the world the only tenant in common with his children? Observations, 211.

§ 35. Unverdrossen fährt unser Autor in seiner Beweisführung fort: Der Segen sei am richtigsten zu verstehen „mit einer Unterordnung“ oder „als eine Segnung auf Erbfolge“. Er behauptet, es sei unwahrscheinlich, Gott habe die Adam anvertraute Herrschaft aufgekündigt, samt der durch dessen Schenkung, Übertragung oder Forderungsabtretung13 seinen Kindern vererbten, und eine Gütergemeinschaft zwischen Noah und seinen Söhnen eingesetzt. Noah blieb alleiniger Erbe der Welt. Warum sollte man annehmen, Gott habe ihn seines Geburtsrechts beraubt und ihn zum einzigen Menschen der Welt gemacht, der seinen Besitz in Gemeinschaft mit seinen Kindern hatte? O. 211.

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