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TToG I § 44

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER V

Of Adam’s Title to sovereignty by the subjection of Eve.

§ 44. The next place of scripture we find our author builds his monarchy of Adam on, is, Gen.III.26. And thy desire shall be to thy husband, and he shall rule over thee. Here we have (says he) the original grant of government, from whence he concludes in the following part of the page, Observations 244., that the supreme power is settled in the fatherhood, and limited to one kind of government, that is, to monarchy.

For let his premises be what they will, this is always the conclusion; let rule, in any text, be but once named, and presently absolute monarchy is by divine right established. If anyone will but carefully read our author’s own reasoning from these words, Observations, 244, and consider, among other things, the line and posterity of Adam, as he there brings them in, he will find some difficulty to make sense of what he says; but we will allow this at present to his peculiar way of writing, and consider the force of the text in hand.

The words are the curse of God upon the woman for having been the first and forwardest in the disobedience; and if we will consider the occasion of what God says here to our first parents, that he was denouncing judgment, and declaring his wrath against them both, for their disobedience, we cannot suppose that this was the time, wherein God was granting Adam prerogatives and privileges, investing him with dignity and authority, elevating him to dominion and monarchy: For though, as a helper in the temptation, Eve was laid below him, and so he had accidentally a superiority over her, for her greater punishment; yet he too had his share in the fall, as well as the sin, and was laid lower, as may be seen in the following verses; and it would be hard to imagine, that God, in the same breath, should make him universal monarch over all mankind, and a day-labourer for his life; turn him out of paradise to till the ground, ver. 23, and at the same time advance him to a throne, and all the privileges and ease of absolute power.

Kapitel 5

Adams Rechtsanspruch auf Souveränität durch Unterwerfung Evas

§ 44. Die nächste Schriftstelle, auf der unser Autor die Monarchie Adams gründet, finden wir Gen. III. 26. „Dein Wille soll deinem Mann unterworfen sein, er soll dein Herr sein.“ „Hier haben wir“, so seine Behauptung, „die ursprüngliche Gewähr der Regentschaft“, und schließt daraus im folgenden Teil der Seite O. 244: „die höchste Macht beruht auf der Vaterschaft und ist auf eine einzige Regierungsart beschränkt: Die Monarchie“.

Seine Prämissen seien welche sie sein wollen, es gibt nur einen Schluss: Sobald an irgendeiner Textstelle nur einmal das Wort „Herr oder herrschen“ laut ausgesprochen wird, steht unmittelbar die „absolute Monarchie“ durch göttliches Recht fest. Sollte jemand nur sorgfältig lesen, was unser Autor so alles aus diesen Worten ableitet O. 244, und dabei in Betracht zieht, wie unvermittelt er dort Linie und Nachkommen Adams unterbringt, wird er einige Schwierigkeiten haben, sich aus diesen Behauptungen etwas zusammen zu dichten. Doch lassen wir das vorläufig als eigentümlichen Schreibstil durchgehen und erwägen die Beweiskraft des vorliegenden Textes.

Die Worte betreffen den Fluch Gottes über das Weib, das Eva die Erste und Schnellste darin war, den Gehorsam zu verweigern. Bedenken, was und aus welchem Anlass Gott hier zu unseren ersten Eltern spricht, dass er sie aburteilt und sich sein Zorn über ihre Ungehörigkeit gegen beide wendet, dann können wir kaum annehmen, gerade dann wäre für Gott der Zeitpunkt gekommen, Adam Vorrechte und Privilegien zu gewähren, ihn mit Würde und Autorität auszustatten oder gar ihn mit Herrschaft und Monarchie zu belohnen. Obwohl Eva, als Helferin bei der Versuchung ihm untergeordnet wurde, und Adam dadurch per Zufall zu ihrer weiteren Bestrafung ihr übergeordnet wurde, hatte er genauso seinen Teil am Sündenfall.

In folgenden Versen sehen wir, er wurde erniedrigt. Gen.III.23. Sollte Gott ihn im gleichen Atemzug zum universalen Herrscher der Menschheit und zum lebenslangen Tagelöhner, ihn aus dem Paradies vertrieben und das Feld bebauen lassen und ihn gleichzeitig auf einen Thron mit allen Freiheiten und Vorrechten absoluter Macht ausgestattet haben, so wäre das kaum zu fassen.

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TToG I § 39

John Locke: Two Treatises of Government

§ 39. Anyone but our author would be mightily suspected to be blinded with prejudice, that in all this blessing to Noah and his sons, could see nothing but only an enlargement of commons: For as to dominion which our author thinks omitted, the fear of you, and the dread of you, says God, shall be upon every beast, which I suppose expresses the dominion or superiority was designed man over the living creatures, as fully as may be; for in that fear and dread seems chiefly to consist what was given to Adam over the inferior animals; who, as absolute a monarch as he was, could not make bold with a lark or rabbet to satisfy his hunger, and had the herbs but in common with the beasts, as is plain from Gen. I. 2, 9, and 30.

In the next place, it is manifest that in this blessing to Noah and his sons, property is not only given in clear words, but in a larger extent than it was to Adam. Into your hands they are given, says God to Noah and his sons; which words, if they give not property, nay, property in possession, it will be hard to find words that can; since there is not a way to express a man’s being possessed of anything more natural, nor more certain, than to say, it is delivered into his hands.

And ver.3 to show, that they had then given them the utmost property as is capable of, which is to have a right to destroy any thing by using it; Every moving thing that liveth, saith God, shall be meat for you; which was not allowed to Adam in his charter. This our author calls a liberty of using them for food, and only an enlargement of commons, but no alteration of property, Observations, 21 1. What other property man can have in the creatures, but the liberty of using them, is hard to be understood:

So that if the first blessing, as our author says, gave Adam dominion over the creatures, and the blessing to Noah and his sons, gave them such a liberty to use them, as Adam had not; it must needs give them something that Adam with all his sovereignty wanted, something that one would be apt to take for a greater property; for certainly he has no absolute dominion over even the brutal part of the creatures; and the property he has in them is very narrow and scanty, who cannot make that use of them, which is permitted to another.

Should anyone who is absolute Lord of a country, have bidden our author subdue the earth, and given him dominion over the creatures in it, but not have permitted him to have taken a kid or a lamb out of the flock, to satisfy his hunger, I guess, he would scarce have thought himself lord or proprietor of that land, or the cattle9 on it; but would have found the difference between having dominion, which a shepherd may have, and having full property as an owner. So that, had it been his own case, Sir Robert, I believe, would have thought here was an alteration, nay, an enlarging of property; and that Noah and his children had by this grant, not only property given them, but such a property given them in the creatures, as Adam had not:

For however, in respect of one another, men may be allowed to have propriety in their distinct portions of the creatures; yet in respect of God the maker of heaven and earth, who is sole Lord and proprietor of the whole world, man’s propriety in the creatures is nothing but that liberty to use them, which God has permitted; and so man’s property may be altered and enlarged, as we see it was here, after the flood, when other uses of them are allowed, which before were not.

From all which I suppose it is clear, that neither Adam, nor Noah, had any private dominion, any property in the creatures, exclusive of his posterity, as they should successively grow up into need of them, and come to be able to make use of them.

§ 39. Jeder andere als unser Autor würde sich starkem Verdacht aussetzen, von Vorurteilen geblendet zu sein, wenn er in der ganzen Segnung Noahs und seiner Söhne nicht mehr erkennt als eine Erweiterung des Gemeinbesitzes. Bezüglich der Herrschaft, die unser Autor übersehen wähnt, war mit den Worten „Euer Furcht und Schrecken sei über alle Tiere auf Erden“, was meiner Ansicht nach Herrschaft oder Überlegenheit ausdrückt, die Herrschaft des Menschen über die niedrigeren Geschöpfe so perfekt beschrieben, wie man sie überhaupt beschreiben kann.

Mit Furcht und Schrecken scheint vorwiegend gemeint, was Adam gegenüber den niedrigeren Geschöpfen auszeichnete, der doch, auch wenn er absoluter Monarch war, sich nicht erlauben durfte, mit einer Lerche oder einem Kaninchen den Hunger zu stillen. Sogar die Kräuter nur besaß er in Gemeinschaft mit den Tieren, wie aus Gen.I.29 und 30 klar hervorgeht.

Offenbar wurde durch die Segnung Noahs und seiner Söhne diesen ihr Besitzrecht nicht nur in klaren Worten, sondern in größerem Umfang gegeben als Adam.

„Seien in eure Hände gegeben“, sagt Gott zu Noah und seinen Söhnen. Wenn diese Worte kein Besitzrecht oder keinen Besitz gewähren, wird es schwer sein, dafür gewährende Worte zu finden. Es gibt schlicht keine natürlichere und bestimmtere Art auszudrücken, das der Mensch etwas als Besitz besitzt, als zu sagen: Es ist in seine Hände gegeben. Vers 3 zeigt, dass ihnen das höchste Besitzrecht verliehen wurde, dessen ein Mensch überhaupt fähig ist: Das Recht, eine Gegebenheit durch Benutzung zu zerstören.

Gott sagt: „Alles was sich regt und lebt, das sei eure Speise“. Adam war das in seiner Schenkungsurkunde nicht zugestanden worden. Das nennt unser Autor „eine Freiheit, sie als Nahrung zu benutzen. Oder auch eine Erweiterung des Gemeinbesitzes, aber nicht eine Änderung des Eigentumsrechts.“ O. 211. Welches andere eigentümliche Recht der Mensch an den Geschöpfen haben kann, als die Freiheit, sie zu nutzen, ist schwer zu begreifen.

Wenn also der erste Segen, wie unser Autor sagt, Adam Herrschaft über die Geschöpfe gab, und der Segen Noahs und seiner Söhne Freiheit sie zu nutzen, die Adam nicht hatte, so muss er jenen notwendigerweise etwas gegeben haben, was Adam mit all seiner Souveränität noch fehlte. Etwas, was man geneigt sein könnte als ein größeres Eigentumsrecht anzusehen.

Niemand, der keinen Gebrauch von ihnen machen darf, hat eine absolute Herrschaft sogar über den tierischen Teil der Geschöpfe, wobei dieses Besitzrecht an ihnen sehr eng und eingeschränkt besteht.

Sollte jemand, der absoluter Herr eines Landes ist, unserem Autor befehlen, „unterjoche die Erde“, und ihm die Herrschaft über die Tiere geben, ihm aber nicht die Erlaubnis, ein Zicklein oder ein Lamm aus einer Herde zu nehmen um den Hunger zu stillen, so würde unser Autor sich selbst wohl kaum für den Herrn oder Besitzer jenes Landes und des dort lebenden Viehs halten. Stattdessen empfände er den Unterschied zwischen „Herrschaft haben“, wie sie ein Schäfer hat und „volles Besitzrecht haben“, wie es ein Besitzer hat.

Wäre es sein Fall gewesen, so hätte Sir Robert nach meiner Überzeugung, zugestanden, dass hier eine Änderung, nein, eine Erweiterung des Sir Robert vorlag, und das Noah und seinen Söhnen durch diese Gewähr nicht nur ein Besitzrecht gegeben wurde, sondern ein solches Besitzrecht an den Geschöpfen, wie es Adam nicht besessen hatte.

Denn selbst den Menschen in ihren Beziehungen untereinander ein eigentümlicher Besitz an den Geschöpfen in den jeweiligen Ländern zugestanden werden mag, so ist doch gegenüber Gott, den Schöpfer
Himmels und der Erden, den alleinigen Herr und Besitzer der ganzen Welt, der menschliche Besitz an den Geschöpfen nichts weiter als „jene Freiheit, sie zu benutzen“, die Gott gestattet hat. Das menschliche Besitzrecht kann geändert oder erweitert werden, wie hier nach der Sintflut geschehen, wenn andere Nutzungen gestattet werden, die es vorher nicht gab.

Nach alledem dürfte meiner Meinung nach klar sein: Weder Adam noch Noah haben unter Ausschluss ihrer Nachkommen irgendeine alleinige Herrschaft, irgendein Besitzrecht an den Geschöpfen besessen, da beide allmählich in ihre eigenen Bedürfnisse hineinwachsen und befähigt werden mussten, Gebrauch davon zu machen.

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