Schlagwort-Archive: things indifferent

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 13, Absatz 13,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 13, Absatz 13,

Here starts the proper First Tract. Object of its debate is the following Question:

Question: Whether the Civil Magistrate may lawfully impose and determine the use of indifferent things in reference to Religious Worship.

In order to the clearer debating this question, besides the granting my author’s two suppositions, viz: (i) that a Christian may be a magistrate, (ii) that there are some things indifferent, it will not be amiss to premiss some few things about these matters of indifference, viz:

Hier beginnt der eigentliche Tract I. Gegenstand der im folgenden Tract zu erörternden Frage:

Darf eine bürgerliche Obrigkeit rechtmäßig die Form der Ausübung betreffend die religiöse Verehrung bestimmen und begrenzen?

Abgesehen von der Beibehaltung der beiden Annahmen meines Autors, dass ein Christ auch ein Mitglied der Obrigkeit sein kann und dass es tatsächlich einige indifferent things gibt, kann es kaum verkehrt sein, einige wenige Punkte über das Wesen dieser indifference vorauszuschicken.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 12, Absatz 12,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 12, Absatz 12,

But I shall not build upon this foundation, but allowing every man by nature as large a liberty as he himself can wish, shall yet make it appear that whilst there is society, government and order in the world, rulers still must have the power of all things indifferent which I hope (Reader) thou wilt find evident in the following pages whither I remit thee.

Only give me leave first to say that it would be a strange thing if anyone amongst us should question the obligation of those laws which are not ratified nor imposed on him but by his own consent in Parliament

(End of the Preface)

Dennoch werde ich nicht auf dieser Grundlage beharren, sondern jedem Menschen eine natürliche Freiheit zugestehen, weitreichend wie er sie sich nur wünschen kann, und trotzdem in Erscheinung treten lassen, dass, solange es Gesellschaft, Regierung und Ordnung auf der Welt gibt, weiterhin stets die Macht betreffend alle unbestimmten Dinge bei den Regenten liegen muss. Ein Umstand von dem ich hoffe, Ihr, lieber Leser, wolltet ihn nach Lektüre der folgenden Seiten, auf die ich nun verweise, als eindeutig beurteilen.

Gewährt mir vorab Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass es wohl sehr seltsam wäre, wenn irgendjemand unter uns die Verbindlichkeit von Gesetzen in Frage stellen würde, die ohne sein Einvernehmen über das Parlament als ihn verpflichtend weder ratifiziert noch erlassen wurden.

(Ende des Vorworts)

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