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TToG II § 46

John Locke: Two Treatises of Government

§ 46. The greatest part of things really useful to the life of man, and such as the necessity of subsisting made the first commoners of the world look after, as it doth the Americans now, are generally things of short duration! Such as, if they are not consumed by use, will
decay and perish of themselves: Gold, Silver, and Diamonds, are things that fancy or agreement hath put the value on, more than real use, and the necessary support of life. Now of those good things which nature hath provided in common, everyone had a right (as hath been said) to as much as he could use, and property in all that he could affect with his labour; all that his industry could extend to, to alter from the state nature had put it in, was his.

He that gathered a hundred bushels of acorns or apples, had thereby a property in them, they were his goods as soon as gathered. He was only to look, that he used them before they spoiled, else he took more than his share, and robbed others. And indeed it was a foolish thing, as well as dishonest, to hoard up more than he could make use of. If he gave away a part to anybody else, so that it perished not uselessly in his possession, these he also made use of. And if he also bartered away plums, that would have rotted in a week, for nuts that would last good for his eating a whole year, he did no injury; he wasted not the common stock; destroyed no part of the portion of goods that belonged to others, so long as nothing perished uselessly in his hand.

Again, if he would give his nuts for a piece of metal, pleased with its color; or exchange his sheep for shells, or wool for a sparkling pebble or a diamond, and keep those by him all his life, he invaded not the right of others, he might heap up as much of these durable things as he pleased: The exceeding of the bounds of his just property not lying in the largeness of his possession, but the perishing of anything uselessly in it.

§ 46. Der größte Teil der für das Leben des Menschen wirklich nützlichen Dinge, nach denen schon für den Selbsterhalt, bereits die ersten Gemeinbesitzer der Welt gesucht haben, wie der Amerikaner es heute noch tut, haben in der Regel eine kurze Lebensdauer. Wenn sie nicht verbraucht werden, verderben und vergehen sie von selbst. Gold, Silber und Diamanten dagegen sind Dinge, denen Phantasie und Glauben der Menschen weit mehr an Wert gewähren als tatsächlicher Nutzen und Notwendigkeit zum Lebensunterhalt dies rechtfertigen. Von allen Gütern welche die Natur zum Gemeinbesitz bereit stellt, hat ein jeder wie gesagt auf so viel Anspruch als er nutzen kann und Besitz an allem, was er mit seiner Arbeit zu veredeln vermag. Alles was er durch Aktivität aus dem Naturzustand hervorholen konnte, war das seinige.

Wer hundert Scheffel Eicheln oder Äpfel sammelt, erwirbt dadurch Besitz an ihnen. Sie wurden sein Besitz sobald sie gesammelt waren. Er hat nur darauf zu achten sie zu verbrauchen bevor sie verderben. Sonst nimmt er mehr als seinen rechtmäßigen Anteil und beraubt Andere. Es wäre tatsächlich töricht und unredlich mehr aufzuhäufen, als er nutzen kann. Wenn er einen Teil jemand anderem gibt, damit er nicht nutzlos in seinem Besitz vergehe, macht er ebenfalls davon Gebrauch. Und wenn er Pflaumen, die binnen einer Woche verfault wären, gegen Nüsse eintauscht, die sich gut genug aufbewahren lassen, um ein ganzes Jahr davon zu essen, so begeht er kein Unrecht. Er vergeudet nicht den gemeinsamen Vorrat. Er vernichtet nichts von dem Gemeingut, das allen Anderen gehört, solange in seinen Händen nichts unbenutzt zugrunde geht.

Andererseits: Wenn er seine Nüsse für ein Stück Metall aus Gefallen an der Farbe weggibt oder seine Schafe gegen Muscheln tauscht, oder seine Wolle für einen funkelnden Kiesel oder Diamanten und diese sein ganzes Leben lang aufbewahrt, so greift er damit nicht in das Recht anderer ein. Er darf von diesen lange haltbaren Dingen aufhäufen so viel er will. Eine Überschreitung der Grenzen rechtmäßigen Besitzes liegt nicht in dessen Ausdehnung sondern darin, etwas ohne Gebrauch verkommen zu lassen.

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TToG II § 35

John Locke: Two Treatises of Government

§ 35. It is true, in land that is common in England, or any other country where there is plenty of people under government, who have money and commerce, no one can enclose or appropriate any part, without the consent of all his fellow commoners; because this is left common by compact, i. e. by the law of the land, which is not to be violated. And though it be common, in respect of some men, it is not so to all mankind; but is the joint property of this country, or this parish.

Besides the remainder, after such enclosure, would not be as good to the rest of the commoners, as the whole was when they could all make use of the whole; whereas in the beginning and first peopling of the great common of the world, it was quite otherwise. The law man was under, was rather for appropriating. God commanded, and his wants forced him to labour. That was his property which could not be taken from him wherever he had fixed it. And hence subduing or cultivating the earth, and having dominion, we see are joined together. The one gave title to the other. So that God, by commanding to subdue, gave authority so far to appropriate: And the condition of human life, which requires labor and materials to work on, necessarily introduces private possessions.

§ 35. Richtig: In England oder einem anderen Land mit zahlreicher Bevölkerung unter einer Regierung und mit Geld und Handel, kann vom Grund und Boden, der als Gemeinbesitz verblieb, niemand ohne die Zustimmung aller Mitbesitzer einen Teil einhegen oder in Besitz nehmen. Dieser Boden ist vertraglich, d. h. durch das Landesgesetz, welches nicht verletzt werden darf, Gemeinbesitz geblieben. Auch wenn er Gemeinbesitz einiger Menschen ist, so ist er es nicht für die gesamte Menschheit. Er ist gemeinschaftlicher Besitz dieses Landes oder dieser Pfarrei.

Zudem würde nach solchen Abtrennungen der übrig bleibende Boden für die übrigen Mitbesitzer nicht so wertvoll sein, wie es der Gesamte war, als sie ihn alle komplett nutzen konnten. Anfangs als der große Gemeinbesitz, die Welt, erstmals bevölkert wurde, waren die Verhältnisse durchaus andere. Das Gesetz welchem der Mensch untergeordnet ist, lässt ihm keine Wahl als Inbesitznahme. seine Bedürfnisse und Gott Festlegung zwangen ihn zu Arbeiten. Wo nur immer er seine Arbeit investiert hatte, entstand sein Besitz, der ihm rechtmäßig nicht genommen werden konnte. Jetzt erkennen wir: Die Erde zu unterwerfen oder zu kultivieren und das Recht zur Herrschaft über sie haben sind eng miteinander verbunden. Das eine gewährt den Anspruch auf das andere. Gott gewährte also durch den Auftrag zur Unterwerfung die Ermächtigung zur Inbesitznahme und die Umstände des menschlichen Lebens, die Arbeit und Material zum Bearbeiten erfordern, führen notwendigerweise zum Privatbesitz.

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TToG II § 29

John Locke: Two Treatises of Government

§ 29. By making an explicit consent of every commoner necessary to any one’s appropriating to himself any part of what is given in common, children or servants could not cut the meat, which their father or master had provided for them in common, without assigning to everyone his peculiar part. Though the water running in the fountain be everyone’s, yet who can doubt but that in the pitcher is his only who drew it out? His labor hath taken it out of the hands of nature, where it was common, and belonged equally to all her children, and hath thereby appropriated it to himself.

§ 29. Forderte man die ausdrückliche Zustimmung jedes Mitbesitzers, damit jemand einen Teil dessen was der Gemeinschaft gewährt ist in Besitz nehmen könne, würden Kinder oder Knechte nicht das Fleisch schneiden dürfen, welches ihr Vater oder Herr für sie alle gemeinsam beschafft hat, ohne dass er einem jeden seinen besonderen Teil zuwiese. Wenn auch das Wasser, das aus der Quelle fließt, Besitz eines jeden ist, wer würde bezweifeln, im Krug gehöre es dem, der es geschöpft hat? Seine Arbeit hat es aus den Händen der Natur genommen, wo es Gemeinbesitz ist und allen ihren Kindern gleichmäßig gehört, und hat es dadurch in seinen Besitz gebracht.

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TToG II § 28

John Locke: Two Treatises of Government

§ 28. He that is nourished by the acorns he picked up under an oak, or the apples he gathered from the trees in the wood, has certainly appropriated them to himself. Nobody can deny but the nourishment is his.

I ask then, when did they begin to be his?
When he digested?
Or when he eat?
Or when he boiled?
Or when he brought them home?
Or when he picked them up?

And it is plain, if the first gathering made them not his, nothing else could. That labor put a distinction between them and common: That added something to them more than nature, the common mother of all, had done; and so they became his private right. And will anyone say, he had no right, to those acorns or apples, he thus appropriated, because he had not the consent of all mankind to make them his? Was it a robbery thus to assume to himself, what belonged to all in common?

If such a consent as that was necessary, man had starved, notwithstanding the plenty God had given him. We see in commons, which remain so by compact, that it is the taking any part of what is common, and removing it out of the state nature leaves it in, which begins the property; without which the common is of no use. And the taking of this or that part does not depend on the express consent of all the commoners.

Thus the grass my horse has bit; the turfs my servant has cut; and the ore I have digged in any place, where I have a right to them in common with others, become my property, without the assignation or consent of any body. The labor that was mine, removing them out
of that common state they were in, hath fixed my property in them.

§ 28. Wer sich von Eicheln nährt, die er unter einer Eiche aufliest, oder von Äpfeln, die er von den Bäumen des Waldes pflückt, hat sich diese offenbar angeeignet. Niemand kann in Abrede stellen, dass diese Nahrung sein Besitz ist. Ich frage nun:

Wann fing sie an, sein Besitz zu sein?
Als er sie verdaut hat?
Oder als er sie gegessen hat?
Oder gekocht hat?
Oder nach Hause brachte?
Sie aufsammelte?
Was sonst, wenn nicht das erste Aufsammeln die Nahrung zu seinem Besitz machte, konnte das bewirken?

Die Arbeit machte den Unterschied zwischen ihr und den gemeinschaftlichen Besitz. Sie fügte hinzu, was über das hinausgeht, was die Natur, die gemeinsame Mutter von allem, bereitet hatte. Auf diese Weise wurden sie sein alleiniges, persönliches Recht. Wer will behaupten, er habe auf jene Eicheln oder Äpfel, die er sich so angeeignet, kein Recht besessen, weil etwa die Zustimmung der gesamten Menschheit fehlte, diese Nahrung zu der seinigen zu machen? War es Raub, sich zu nehmen, was allen gemeinschaftlich gehörte?

Wenn eine derartige Zustimmung notwendig gewesen wäre, würden die Menschen verhungert sein, trotz allen Überflusses, den Gott ihnen beschert hat. Wir sehen, dass bei gemeinschaftlichem Besitz, der er durch Vertrag auch bleibt, die Herausnahme eines Teils des Gemeinbesitzes und seine Entfernung aus dem Zustand, in dem die Natur es bereit hielt, genau das ist, worin der Anfang des Besitzes liegt. Ohne diese Handlung ist der gemeinschaftliche Besitz nutzlos. Sich diesen oder jenen Teil zu nehmen, kann nicht von der ausdrücklichen Zustimmung aller Mitbesitzer abhängen.

Das Gras, das mein Pferd gefressen, der Torf, den mein Knecht gestochen, und das Erz, das ich an irgendeiner Stelle gegraben, dort, wo ich ein Recht darauf in Gemeinschaft mit anderen habe, wird auf diese Weise mein Besitz und das ohne Unterschrift oder Zustimmung von irgendeinem Anderen. Es war meine Arbeit, diese Dinge aus dem gemeinschaftlichen Zustand zu versetzen, in dem sie sich befanden. Meine Arbeit hat mein Besitz an ihnen begründet.

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TToG II § 25

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER V

Of PROPERTY

§ 25. Whether we consider natural reason, which tells us, that men, being once born, have a right to their preservation, and consequently to eat and drink, and such other things as nature affords for their subsistence: Or revelation, which gives us an account of those grants God made of the world to Adam, and to Noah, and his sons, it is very clear, that God, as King David says, Psal.CXV.16., has given the earth to the children of men; given it to mankind in common. But this being supposed, it seems to some a very great difficulty, how any one should ever come to have a property in any thing: I will not content myself to answer, that if it be difficult to make out property upon a supposition that God gave the world to Adam, and his supposition in common, it is impossible that any man, but one universal monarch, should have any property upon a supposition, that God gave the world to Adam, and his heirs in succession, exclusive of all the rest of his posterity. But I shall endeavor to show, how men might come to have a property in several parts of that which God gave to mankind in common, and that without any express compact of all the commoners.

Kapitel 5

Besitz

§ 25. Ob wir die natürliche Vernunft heranziehen, die uns sagt, dass die Menschen, sobald sie geboren sind, das Recht auf Erhalt haben und deshalb auf Speise und Trank und andere notwendige Dinge, wie sie die Natur für die Versorgung bereit stellt. Oder den Glauben an eine Offenbarung, die von den bedeutenden Gewährungen der Welt berichtet, die Gott Adam und Noah und seinen Söhnen gemacht haben soll. Eines ist klar: Gott hat, wie König David Psal.CXV.16. sagt, die Erde den Menschenkindern, also der Menschheit in Gemeinschaft gegeben. Setzen wir das voraus, scheint es für manchen ein sehr schwieriges Problem zu sein, wie denn dann je ein Mensch irgendeinen Gegenstand zum Besitz nehmen könnte. Mir reicht es nicht aus zu antworten, es sei schwierig Besitz zu erklären.

Wenn es auf Grund der Unterstellung, Gott habe die Welt Adam und seinen Nachkommen in Gemeinschaft gegeben, unmöglich sein muss, auf Grund einer anderen Unterstellung, Gott habe die Welt Adam und seinen berechtigten Erben unter Ausschluss der gesamten übrigen Nachkommen gegeben, dann ist es unmöglich, dass überhaupt irgendein Mensch außer einem einzigen universalen Monarch irgend einen Besitz haben kann. Stattdessen ich werde mich bemühen nachzuweisen, wie die Menschen in den Besitz verschiedener Bestandteile von dem gelangen konnten, was Gott der Menschheit gemeinschaftlich gegeben hatte. Und dies obwohl kein ausdrücklicher Vertrag mit allen Bürgern vorliegt.

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