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TToG II § 46

John Locke: Two Treatises of Government

§ 46. The greatest part of things really useful to the life of man, and such as the necessity of subsisting made the first commoners of the world look after, as it doth the Americans now, are generally things of short duration! Such as, if they are not consumed by use, will
decay and perish of themselves: Gold, Silver, and Diamonds, are things that fancy or agreement hath put the value on, more than real use, and the necessary support of life. Now of those good things which nature hath provided in common, everyone had a right (as hath been said) to as much as he could use, and property in all that he could affect with his labour; all that his industry could extend to, to alter from the state nature had put it in, was his.

He that gathered a hundred bushels of acorns or apples, had thereby a property in them, they were his goods as soon as gathered. He was only to look, that he used them before they spoiled, else he took more than his share, and robbed others. And indeed it was a foolish thing, as well as dishonest, to hoard up more than he could make use of. If he gave away a part to anybody else, so that it perished not uselessly in his possession, these he also made use of. And if he also bartered away plums, that would have rotted in a week, for nuts that would last good for his eating a whole year, he did no injury; he wasted not the common stock; destroyed no part of the portion of goods that belonged to others, so long as nothing perished uselessly in his hand.

Again, if he would give his nuts for a piece of metal, pleased with its color; or exchange his sheep for shells, or wool for a sparkling pebble or a diamond, and keep those by him all his life, he invaded not the right of others, he might heap up as much of these durable things as he pleased: The exceeding of the bounds of his just property not lying in the largeness of his possession, but the perishing of anything uselessly in it.

§ 46. Der größte Teil der für das Leben des Menschen wirklich nützlichen Dinge, nach denen schon für den Selbsterhalt, bereits die ersten Gemeinbesitzer der Welt gesucht haben, wie der Amerikaner es heute noch tut, haben in der Regel eine kurze Lebensdauer. Wenn sie nicht verbraucht werden, verderben und vergehen sie von selbst. Gold, Silber und Diamanten dagegen sind Dinge, denen Phantasie und Glauben der Menschen weit mehr an Wert gewähren als tatsächlicher Nutzen und Notwendigkeit zum Lebensunterhalt dies rechtfertigen. Von allen Gütern welche die Natur zum Gemeinbesitz bereit stellt, hat ein jeder wie gesagt auf so viel Anspruch als er nutzen kann und Besitz an allem, was er mit seiner Arbeit zu veredeln vermag. Alles was er durch Aktivität aus dem Naturzustand hervorholen konnte, war das seinige.

Wer hundert Scheffel Eicheln oder Äpfel sammelt, erwirbt dadurch Besitz an ihnen. Sie wurden sein Besitz sobald sie gesammelt waren. Er hat nur darauf zu achten sie zu verbrauchen bevor sie verderben. Sonst nimmt er mehr als seinen rechtmäßigen Anteil und beraubt Andere. Es wäre tatsächlich töricht und unredlich mehr aufzuhäufen, als er nutzen kann. Wenn er einen Teil jemand anderem gibt, damit er nicht nutzlos in seinem Besitz vergehe, macht er ebenfalls davon Gebrauch. Und wenn er Pflaumen, die binnen einer Woche verfault wären, gegen Nüsse eintauscht, die sich gut genug aufbewahren lassen, um ein ganzes Jahr davon zu essen, so begeht er kein Unrecht. Er vergeudet nicht den gemeinsamen Vorrat. Er vernichtet nichts von dem Gemeingut, das allen Anderen gehört, solange in seinen Händen nichts unbenutzt zugrunde geht.

Andererseits: Wenn er seine Nüsse für ein Stück Metall aus Gefallen an der Farbe weggibt oder seine Schafe gegen Muscheln tauscht, oder seine Wolle für einen funkelnden Kiesel oder Diamanten und diese sein ganzes Leben lang aufbewahrt, so greift er damit nicht in das Recht anderer ein. Er darf von diesen lange haltbaren Dingen aufhäufen so viel er will. Eine Überschreitung der Grenzen rechtmäßigen Besitzes liegt nicht in dessen Ausdehnung sondern darin, etwas ohne Gebrauch verkommen zu lassen.

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