Schlagwort-Archive: Lords

TToG II § 223

John Locke: Two Treatises of Government

§ 223. To this perhaps it will be said, that the people being ignorant, and always discontented, to lay the foundation of government in the unsteady opinion and uncertain humor of the people, is to expose it to certain ruin: And no government will be able long to subsist, if the people may set up a new legislative, whenever they take offence at the old one.

To this I answer: Quite the contrary. People are not so easily got out of their old forms, as some are apt to suggest. They are hardly to be prevailed with to amend the acknowledged faults in the frame they have been accustomed to. And if there be any original defects, or adventitious ones introduced by time, or corruption; it is not an easy thing to be changed, even when all the world sees there is an opportunity for it.

This slowness and aversion in the people to quit their old constitutions, has, in the many revolutions which have been seen in this kingdom, in this and former ages, still kept us to, or, after some interval of fruitless attempts, still brought us back again to our old legislative of King, Lords and Commons: And whatever provocations have made the crown be taken from some of our Princes heads, they never carried the people so far as to place it in another line.

§ 223. Man wird vielleicht entgegen halten, die Bevölkerung würde wegen ihrer Unwissenheit und pathologischen Unzufriedenheit und sicherem Verderben ausgesetzt, sobald die Grundlagen des Regierens unsteter Meinungsbildung und irrationaler Glaubenssüchtigkeit sowie wankelmütigen Launen der Bevölkerung überlassen würden. Außerdem keine Regierung im Stande sein werde lange zu bestehen, wenn das Volk eine neue Legislative einsetzen darf, sooft es sich durch die Alte angetastet glaubt.

Meine klare Antwort darauf: Genau das Gegenteil! Die Bevölkerung lässt sich keineswegs so leicht, wie einige uns allzu gern einreden wollen, von alten Formen abbringen. Sie ist kaum zu bewegen, wahrgenommene Missstände innerhalb des Rahmens zu korrigieren, den sie gewohnt ist. Selbst wenn es um grundlegende anfängliche Mängel oder zufällig neu hinzugekommene ginge, die sich mit der Zeit oder durch Korruption breit gemacht haben, so ist es alles andere als eine Leichtigkeit, sie zu Änderungen zu bringen, selbst wenn alle Welt erkennt, dass eine Möglichkeit dazu gegeben ist.

Diese Schwerfälligkeit und Abneigung des Volks, seine alten Verfassungen aufzugeben, hat während der mehrfachen Revolutionen, die unser Königreich in diesen und in früheren Zeiten erlebt hat, uns noch immer an unserer alten Legislative von Königen, Lords und Bürgern festhalten lassen oder uns, nach einer Zwischenzeit fruchtloser Versuche, dahin zurückgeführt.

Welche Herausforderungen auch immer Anlass gaben, die Krone vom Haupt einiger unserer Fürsten zu nehmen, sie haben das Volk nie so weit gebracht, sie einer völlig anderen Linie übergeben.

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TToG II § 173

John Locke: Two Treatises of Government

§ 173. Nature gives the first of these, viz. paternal power to parents for the benefit of their children during their minority, to supply their want of ability, and understanding how to manage their property39. (By property39 I must be understood here, as in other places, to mean that property which men have in their persons as well as goods.) Voluntary agreement gives the second, viz. political power to governors for the benefit of their subjects, to secure them in the possession and use of their properties39. And forfeiture gives the third, despotical power to Lords for their own benefit, over those who are stripped of all property39.

§ 173. Natur verleiht die erste dieser Arten von Macht: Die väterliche Macht der Eltern zum Wohl ihrer Kinder, während deren Unmündigkeit den Mangel an Fähigkeit und Verstand im Umgang mit dem Eigentum39 zu ersetzen (Unter Eigentum39 verstehe ich hier, wie an anderen Stellen, das Eigentum39, das Menschen sowohl an ihren Personen wie an ihren Gütern haben).

Freiwillige Übereinkunft gewährt die zweite, die politische Macht der Regenten zum Wohl der Mitbürger deren Besitz und die Nutzung ihres Eigentums39 zu schützen.

Verwirkung gewährt die dritte, die despotische Macht, den Herren zu ihrem eigenen Nutzen über diejenigen zu verfügen, die blank jeglichen Eigentums39 sind.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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