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TToG II § 79

John Locke: Two Treatises of Government

§ 79. For the end of conjunction between male and female, being not barely procreation, but the continuation of the species; this conjunction betwixt male and female ought to last, even after procreation, so long as is necessary to the nourishment and support of the young ones, who are to be sustained by those that begot them, till they are able to shift and provide for themselves. This rule, which the infinite wise maker hath set to the works of his hands, we find the inferior creatures steadily obey.

In those viviparous animals which feed on grass, the conjunction between male and female lasts no longer than the very act of copulation: Because the teat of the dam being sufficient to nourish the young, till it be able to feed on grass, the male only begets, but concerns not himself for the female or young, to whose sustenance he can contribute nothing.

But in beasts of prey the conjunction lasts longer: Because the dam not being able well to subsist herself, and nourish her numerous off-spring by her own prey alone, a more laborious, as well as more dangerous way of living, than by feeding on grass, the assistance of the male is necessary to the maintenance of their common family, which cannot subsist till they are able to prey for themselves, but by the joint care of male and female.

The same is to be observed in all birds, (except some domestic ones, where plenty of food excuses the cock from feeding, and taking care of the young brood) whose young needing food in the nest, the cock and hen continue mates, till the young are able to use their wing, and provide for themselves.

§ 79. Da Zweck der Vereinigung von Mann und Frau nicht nur die Zeugung ist, sondern auch die Fortführung der Art, sollte diese Vereinigung des Mannes mit der Frau, selbst nach der Zeugung, so lange dauern, wie für Ernährung und Erhalt der Kinder notwendig ist. Sie müssen von denen, die sie zeugen, versorgt werden, bis sie fähig sind, das selber zu tun. Diese Regel, die ein unendlich weiser Schöpfer seiner Hände Werken gegeben hat, sehen wir die niederen Geschöpfe stets befolgen.

Bei von Gras lebenden Säugetieren dauert die Vereinigung des Männchens mit dem Weibchen nicht länger als der eigentliche Akt der Paarung, weil die Zitzen der Mutter ausreichen, die Jungen zu ernähren, bis sie imstande sind, selbst genug Gras zu fressen. Das Männchen zeugt, kümmert sich aber nicht um das Weibchen oder die Jungen, zu deren Erhalt es nichts weiter beitragen kann.

Bei den Raubtieren dagegen dauert die Vereinigung länger. Da bei einer derart mühsameren und gefährlicheren Lebensweise als Gras zu fressen, die Mutter von der eigenen Beute allein selbst nicht gut leben und ihre vielen Nachkommen ernähren kann, ist der Beistand des Männchens zum Erhalt der gemeinsamen Familie notwendig. Da der Nachwuchs ohne Fähigkeit, selbst Beute zu machen, nicht anders als durch die gemeinsame Fürsorge von Männchen und Weibchen bestehen kann.

Dasselbe kann bei allen Vögeln beobachtet werden. Abgesehen von einigen Haustieren, wo vor Fülle an Nahrung der Hahn der Mühe enthoben ist, die junge Brut zu füttern und für sie zu sorgen. Bei jenen bleiben Männchen und Weibchen zusammen, da die Jungen Nahrung ans Nest gebracht benötigen, bis sie imstande sind, die Flügel zu nutzen und sich selbst zu erhalten.

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TToG II § 60

John Locke: Two Treatises of Government

§ 60. But if, through defects that may happen out of the ordinary course of nature, anyone comes not to such a degree of reason, wherein he might be supposed capable of knowing the law, and so living within the rules of it, he is never capable of being a free man, he is never let loose to the disposure of his own will (because he knows no bounds to it, has not understanding, its proper guide) but is continued under the tuition and government of others, all the time his own understanding is incapable of that charge.

And so lunatics and idiots are never set free from the government of their parents; children, who are not as yet come unto those years whereat they may have; and innocents which are excluded by a natural defect from, ever having; thirdly, madmen, which for the present cannot possibly have the use of right reason to guide themselves, have for their guide, the reason that guideth other men which are tutors over them, to seek and procure their good for them, says Hooker34, Eccl.Pol.Lib.I.Sect.7.

All which seems no more than that duty, which God and nature has laid on man, as well as other creatures, to preserve their off-spring, till they can be able to shift for themselves, and will scarce amount to an instance or proof of parents regal authority.

§ 60. Wenn jemand wegen Krankheiten, wie sie entgegen dem gewöhnlichen Lauf der Natur manchmal vorkommen, nicht so viel Vernunft entwickelt um für fähig gehalten zu werden, das Gesetz zu verstehen und innerhalb seiner Vorschriften zu leben, so wird er auch nie fähig ein freier Mensch zu sein. Man wird ihm nie die Freiheit gewähren, nach seinem eigenen Willen zu leben. Er kennt keine seiner Grenzen und der
eigentliche Führer, sein Verstand, fehlt ihm. Er wird weiter unter Vormundschaft und Leitung anderer bleiben, solange sein eigener Verstand dieser Aufgabe nicht gewachsen ist.

Verrückte und Idioten werden nie aus Vormundschuft ihrer Eltern entlassen. Kinder, die noch nicht das Alter erreicht haben, ab dem sie Vernunft haben; Unschuldige, die durch natürlichen Defekt daran verhindert sind, sie je zu erhalten; Drittens Verrückte, die für den Augenblick ihre Vernunft nicht richtig nutzen können um den rechten Weg zu erkennen, erhalten zur Führung die Vernunft anderer Menschen, welche Vormünder über sie sind, um für sie zu sorgen und ihr Bestes anzustreben, sagt Hooker34, Eccl. Pol. Lib. I. Sect. 7.

All das scheint nichts mehr als jene Pflicht zu sein, die Gott und Natur den Menschen, genau wie anderen Geschöpfen, auferlegt haben, ihre Nachkommen zu erhalten, bis diese imstande sind, für sich selbst zu sorgen. Das reicht wohl kaum aus, ein Beispiel oder einen Beweis für königliche Autorität der Eltern zu liefern.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker

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