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TToG II § 99

John Locke: Two Treatises of Government

§ 99. Whosoever therefore out of a state of nature unite into a community, must be understood to give up all the power, necessary to the ends for which they unite into society, to the majority of the community, unless they expressly agreed in any number greater than the majority. And this is done by barely agreeing to unite into one political society, which is all the compact that is, or needs be, between the individuals, that enter into, or make up a commonwealth. And thus that, which begins and actually constitutes any political society, is nothing but the consent of any number of free men capable of a majority to unite and incorporate into such a society. And this is that, and that only, which did, or could give beginning to any lawful government in the world.

§ 99. Von wem auch immer, der sich aus dem Naturzustand in eine Gemeinschaft begibt muss verstanden werden: Er tritt alle persönliche Macht, die für Zwecke wegen derer sie sich zu einer Gesellschaft vereinigen notwendig ist, an die Mehrheit der Gemeinschaft ab, es sei denn sie wären ausdrücklich über eine bestimmte Zahl übereinkommen, die größer als die Mehrheit ist. Das geschieht durch nichts mehr als bloße Übereinkunft, sich zu einer politischen Gesellschaft zu vereinigen. Das ist der ganze Vertrag ist, der zwischen den Individuen, die in ein Staatswesen eintreten oder es bilden, besteht oder zu bestehen braucht. So ist das, was den Anfang jeder politischen Gesellschaft bildet und sie in Wirklichkeit konstituiert, nichts anderes als die Übereinkunft einer der Mehrheit fähigen Anzahl freier Menschen, sich zu einer solchen Gesellschaft zu vereinigen und zu einem einzigen Körper zu verbinden. Das ist es, und zwar allein das, was jeder rechtmäßigen Regierung in der Welt den Anfang wirklich gegeben hat oder je geben konnte.

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