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TToG II § 158

John Locke: Two Treatises of Government

§ 158. Salus populi suprema lex, is certainly so just and fundamental a rule, that he, who sincerely follows it, cannot dangerously err. If therefore the executive, who has the power of convoking the legislative, observing rather the true proportion, than fashion of representation regulates, not by old custom, but true reason, the number of members, in all places that have a right to be distinctly represented, which no part of the people however incorporated can pretend to, but in proportion to the assistance which it affords to the public, it cannot be judged to have set up a new legislative, but to have restored the old and true one, and to have rectified the disorders which succession of time had insensibly, as well as inevitably introduced:

For it being the interest as well as intention of the people, to have a fair and equal representative; whoever brings it nearest to that, is an undoubted friend to, and establisher of the government, and cannot miss the consent and approbation of the community; prerogative being nothing but a power, in the hands of the Prince, to provide for the public good, in such cases, which depending upon unforeseen and
uncertain occurrences, certain and unalterable laws could not safely direct; whatsoever shall be done manifestly for the good of the people, and the establishing the government upon its true foundations, is and always will be, just prerogative.

The power of erecting new corporations, and there with new representatives, carries with it a supposition, that in time the measures of representation might vary, and those places have a just right to be represented which before had none; and by the same reason, those cease to have a right, and be too inconsiderable for such a privilege, which before had it.

This not a change from the present state, which perhaps corruption or decay has introduced, that makes an inroad upon the government, but the tendency of it to injure or oppress the people, and to set up one part or party, with a distinction from, and an unequal subjection of the rest. Whatsoever cannot but be acknowledged to be of advantage to the society, and people in general, upon just and lasting measures, will always, when done, justify itself; and whenever the people shall choose their representatives upon just and undeniably equal measures, suitable to the original frame of the government, it cannot be doubted to be the will and act of the society, whoever permitted or caused them so to do.

§ 158. Salus populi suprema lex ist mit Sicherheit eine so richtige und fundamentale Regel, dass niemand, der sie gewissenhaft befolgt, gefahrbringende Irrtümer begehen kann.

Die Exekutive hat, wegen der Macht zur Berufung der Legislative, die tatsächliche Verhältnismäßigkeit mehr zu beachten als die Form der Vertretung und statt nach alter Gewohnheit mittels offenkundiger Vernunft die Zahl der Mandate aus allen Orten zu regeln, die ein Recht auf eigenständige Vertretung haben. Kein Teil der Bevölkerung, unabhängig von der Art seiner Gemeindeverfassung, kann das auf anderer Art beanspruchen kann, als im Verhältnis zum Beitrag den er dem gesamten Gemeinwesen leistet. Dann kann das auch kaum als Einsetzung einer neuen Legislative beurteilt werden, sondern als Wiederherstellung der alten und wahren, sowie als Korrektur der Unregelmäßigkeiten, die sich mit der Zeit ebenso unmerklich wie unvermeidlich eingeschlichen haben.

Da es sowohl Interesse als auch Ziel der Bevölkerung ist, eine faire und ausgewogene Vertretung zu haben, ist jeder, der dieses Ziel am ehesten umsetzt, ohne Zweifel Freund und Stütze der Regierung, dem Beifall und Applaus der Gemeinschaft zustehen.

Das Vorbehaltsrecht ist nichts anderes als Macht in den Händen des Fürsten, für das öffentliche Wohl in solchen Fällen zu sorgen, welche von unvorhersehbaren und unsicheren Gegebenheiten abhängig, durch bestimmte, unveränderbare Gesetzen nicht zuverlässig geregelt werden können.

Alles was real zum Wohl der Bevölkerung und zur Stabilisierung der Regierung auf ihrer rechtmäßigen Grundlage geschieht, ist und wird immer gerechte Ausübung von Prärogative sein. Die Macht, neue Bürgerschaften und damit neue Vertretungen zu schaffen bringt es mit sich vorauszusetzen, dass sich Vertretungsverhältnisse mit der Zeit ändern und manche Orte einen gerechten Anspruch erwerben, vertreten zu werden, die ihn vorher nicht hatten. Wobei aus demselben Grund andere Orte, die es bislang hatten, dieses Recht verlieren können und zu unbedeutend für ein derartiges Vorrecht werden.

Das bedeutet keine eventuell durch Korruption oder Verfall herbeigeführte Änderung des aktuellen Zustands in Form eines Angriffs auf die Regierung, sondern es geht um die Tendenz, die Bevölkerung zu schädigen, zu unterdrücken und eine Schicht oder eine Partei an die Macht zubringen, die einen Unterschied zwischen sich und der übrigen Bevölkerung erschafft und es zu ungleichen Bedingungen unterordnet.

Alles das kann nur als Vorteil für die Gesellschaft, die Bevölkerung generell, anerkannt werden, wobei gerechte und zählebige Maßnahmen, sich immer selbst rechtfertigen, wenn sie erst einmal umgesetzt wurden. Wann immer die Bevölkerung ihre Vertreter nach gerechten und unbestreitbar gleichen Methoden, zur ursprünglichen Verfassung der Regierung passend, wählt, können Willen und der Handlung der Gesellschaft nicht angezweifelt werden. Egal wer gestattete oder die Bevölkerung veranlasste, so zu handeln.

58https://en.wikipedia.org/wiki/Salus_populi_suprema_lex_esto

Wörtlich: Wohlergehen des Volks sei oberstes Gesetz.
Literally: Let the weal/good/welfare of the people be the supreme Law.

Salus populi suprema lex esto. USA, Missouri state motto: Let the welfare of the people be the supreme law. / Motto des US-Staates Missouri: Das Wohl des Volkes sei höchstes Gesetz. pol.

124Cicero De Legibus Book III, Part III, Sub. VIII
124https://en.wikipedia.org/wiki/Cicero
124https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero
124https://es.wikipedia.org/wiki/Cicer%C3%B3n
124https://la.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero

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TToG I § 104

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER X

Of the Heir to Adam’s Monarchical Power

§ 104. Our author tells us, Observations, 253., that it is a truth undeniable, that there cannot be any multitude of men whatsoever, either great or small, though gathered together from the several corners and remotest regions of the world, but that in the same multitude, considered by itself, there is one man amongst them, that in nature hath a right to be King of all the rest, as being the next heir to Adam, and all the other subjects to him: Every man by nature is a King or a subject.

And again, p. 20, if Adam himself were still living, and now ready to die, it is certain that there is one man, and but one in the world, who is next heir. Let this multitude of men be, if our author pleases, all the princes upon the earth, there will then be, by our authors rule, one amongst them, that in nature hath a right to be King of all the rest, as being the right heir to Adam; an excellent way to establish the thrones of princes, and settle the obedience of their subjects, by setting up an hundred, or perhaps a thousand titles (if there be so many princes in the world) against any king now reigning, each as good, upon our author’s grounds, as his who wears the crown.

If this right of heir carry any weight with it, if it be the ordinance of God, as our author seems to tell us, Observations, 241, must not all be subject to it, from the highest to the lowest? Can those who wear the name of princes, without having the right of being heirs to Adam, demand obedience from their subjects by this title, and not be bound to pay it by the same law?

Either governments in the world are not to be claimed, and held by this title of Adam’s heir; and then the starting of it is to no purpose, the being or not being Adam’s heir, signifies nothing as to the title of dominion: Or if it really be, as our author says, the true title to government or sovereignty, the first thing to be done, is to find out this true heir of Adam, scat him in his throne, and then all the Kings and princes of the world ought to come and resign up their crowns and scepters to him, as things that belong no more to them, than to any of their subjects.

Kapitel 10

Der Erbe der monarchischen Macht Adams

§ 104. Unser Autor nennt uns als unwiderlegbare Wahrheit O. 253., es gäbe keine Menge von Menschen, weder eine große noch kleine, sei sie aus den verschiedensten Gegenden und den hintersten Winkeln der Welt zusammengetrommelt, ohne dass in dieser Menge, wenn man sie separat betrachtet, ein Mensch wäre, der von Natur ein Recht hat, König aller Übrigen zu sein, weil er der nächste Erbe Adams und alle anderen ihm deshalb untergeordnet seien.

Von Natur aus sei jeder Mensch entweder ein König oder ein Untertan. Und ferner sagt er S. 20: Wenn Adam noch lebte und sich auf seinen Tod vorbereitete, gäbe es sicherlich einen und zwar genau einen Menschen auf der Welt, der sein nächster Erbe wäre.

Sollte es unserem Autor gefallen, setzen wir einfach alle Fürsten der Erde in diese Versammlung zusammen: Nach seiner Lehre muss dann einer unter ihnen sein, der als rechtmäßiger Erbe Adams von Natur aus den Anspruch hat, König aller Übrigen zu sein. Ein ausgezeichneter Weg, die Throne der Fürsten zu festigen und den Gehorsam ihrer Untertanen dadurch zu sichern, dass gegen jeden dann amtierenden König hundert oder gar tausend Ansprüche, (falls es so viele Fürsten auf der Welt gibt,) erhoben werden, von denen im Sinne der Begründungen unseres Autors jeder so gut ist wie der dieses Königs.

Soll dieses Erbrecht irgendeinen Sinn ergeben, sollte es eine Anordnung Gottes sein, wie unser Autor uns wohl weismachen will, O. 244, müssten ihm dann nicht alle, vom Höchsten bis zum Niedrigsten untergeben sein?

Dürfen jene, die ohne das Recht Erben Adams zu sein, Fürstentitel tragen, Anspruch auf Gehorsam von den ihnen Unterstellten fordern? Sind sie nach demselben Gesetz nicht vielmehr gezwungen, selbst zu gehorchen?

Können auf den bloßen Titel Erbe Adams hin die Regierungen auf der Welt weder beansprucht noch behalten werden, dann ist es zwecklos die Frage aufzuwerfen, weil das Faktum Erbe Adams zu sein oder auch nicht, mit dem Titel auf Herrschaft nichts zu schaffen hat.

Sollte das den Worten unseres Autors zufolge tatsächlich den rechtmäßigen Anspruch auf Regierung und Souveränität begründen, dann wäre das erste, was zu geschehen hat, den wahren Erben Adams ausfindig zu machen und ihn auf seinen Thron zu setzen.

Sämtliche Könige und Fürsten der Erde hätten zu erscheinen und auf ihre Kronen und Zepter zu seinen Gunsten zu verzichten, da ihnen diese Insignien nicht mehr als jedem anderen Untertanen zustehen.

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