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TToG I § 163

John Locke: Two Treatises of Government

§ 163. But how will our author prove that whensoever God made choice of any special person to be a King, he intended that the (I suppose he means his) issue also should have benefit thereof? Has he so soon forgot Moses and Joshua, whom in this very section, he says, God out of a special care chose to govern as Princes, and the judges that God raised up? Had not these princes, having the authority of the supreme fatherhood, the same power that the Kings had; and being specially chosen by God himself, should not their issue have the benefit of that choice, as well as David’s or Solomons?

If these had the paternal authority put into their hands immediately by God, why had not their issue the benefit of this grant in a succession to this power? Or if they had it as Adams heirs, why did not their heirs enjoy it after them by right descending to them? For they could not be heirs to one another. Was the power the same, and from the same original, in Moses, Joshua and the Judges, as it was in David and the Kings; and was it inheritable in one, and not in the other?

If it was not paternal authority, then God’s own people were governed by those that had not paternal authority, and those governors did well enough without it: If it were paternal authority, and God chose the persons that were to exercise it, our author’s ride fails, that whensoever God makes choice of any person to be supreme ruler (for I suppose the name King has no spell in it, it is not the title, but the power makes the difference) he intends that the issue should have the benefit of it, since from their coming out of Egypt to Davids time, four hundred years, the issue was never so sufficiently comprehended in the person of the father as that any son after the death of his father, succeeded to the government amongst all those judges that judged Israel.

If, to avoid this, it be said, God always chose the person of the successor, and so, transferring the fatherly authority to him, excluded his issue from succeeding to it, that is manifestly not so in the story of Jephtha, where he articled with the people, and they made him judge over them, as is plain, Judges XI.

§ 163. Wie will unser Autor denn beweisen, Gott beabsichtigte, jedes Mal wenn er eine bestimmte Person zum König erhob, sollten auch die Nachkommen (ich nehme an, er meint dessen) den Vorteil davon haben? Hat er so schnell Moses und Joshua vergessen, von denen er in eben diesem Abschnitt behauptet, Gott erwählte sie aus besonderer Fürsorge als Fürsten zu Regieren? Was ist mit den Richtern, die Gott erhob? Hatten nicht diese Fürsten, welche dieselbe Autorität der höchsten Vaterschaft besaßen, dieselbe Macht wie die Könige? Und da sie speziell und von Gott selbst erwählt waren, sollten nicht ihre Nachkommen den Vorteil jener Auswahl gleichermaßen genießen, wie die Davids und Salomons?

Sofern ihnen die väterliche Autorität unmittelbar durch Gott in die Hände gelegt wurde, warum hatten dann ihre Nachkommen keinen Vorteil von der Gewähr bei der Erbfolge dieser Macht?

Oder falls sie Anspruch auf Macht als Adams Erben hatten, warum besaßen diesen durch auf sie vererbtes Recht nicht auch ihre Erben nach ihnen? Sie konnten ja kaum Erben untereinander sein.

War die Macht bei Moses, Joshua und den Richtern, dieselbe und von dem gleichen Ursprung wie bei David und den Königen? War sie bei den einen vererbbar und bei den anderen nicht?

Wenn es keine väterliche Autorität war, dann wurde Gottes eigenes Volk durch Leute regiert, die keine väterliche Autorität besaßen und diese Regenten machten es auch ohne gut genug. Wenn es aber väterliche Autorität war und Gott die Personen erhob, welche sie auszuüben hatten, dann lässt uns unseres Autors Regel im Stich, die lautet:

Wenn Gott eine spezielle Person zum Herrscher erhob, – wobei ich davon ausgehe, der Titel König ist kein magischer, weil es nicht der Titel ist, sondern die Macht, die den Unterschied macht – beabsichtigt er, auch den Nachkommen den Vorteil daraus zu gewähren. Denn seit dem Auszug aus Ägypten bis zum Ära Davids, glatt 400 Jahre, waren die Nachkommen nie so weitgehend in die Persönlichkeit des Vaters einbezogen, dass unter all den Richtern, die in Israel gerichtet haben, je ein Sohn nach dem Tod des Vaters diesem in die Regierung folgte.

Wird behauptet, Gott wählte, um dies zu vermeiden, stets die Person des Nachfolgers aus und schloss durch Übertragung der väterlichen Macht auf diesen die übrigen Nachkommen von der Erbfolge aus, dann, Ri. XI, blicke man in die Geschichte Jephtas, in der Gott erst mit dem Volk verhandelte und dieses jenen dann zum Richter einsetzte.

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TToG I § 162

John Locke: Two Treatises of Government

§ 162. But says our author however, p. 19., whensoever God made choice of any special person to be King, he intended that the issue also should have benefit thereof, as being comprehended sufficiently in the person of the father, although the father wets only named in the grant. This yet will not help out succession; for if, as our author says, the benefit of the grant be intended to the issue of the grantee, this will not direct the succession; since, if God give anything to a man and his issue in general, the claim cannot be to anyone of that issue in particular; everyone that is of his race will have an equal right.

If it be said, our author meant heir, I believe our author was as willing as anybody to have used that word, if it would have served his turn: But Solomon, who succeeded David in the throne, being no more his heir than Jeroboam, who succeeded him in the government of the ten tribes, was his issue, our author had reason to avoid saying. That God intended it to the heirs, when that would not hold in a succession, which our author could not except against; and so he has left his succession as undetermined, as if he had said nothing about it:

For if the regal power be given by God to a man and his issue, as the land of Canaan was to Abraham and his seed, must they not all have a title to it, all share in it? And one may as well say that by God’s grant to Abraham and his seed, the land of Canaan was to belong only to one of his seed exclusive of all others, as by God’s grant of dominion to a man and his issue, this dominion was to belong in peculiar to one of his issue exclusive of all others.

§ 162. Wie immer meint unser Autor: Wenn Gott eine bestimmte Person zum König erhob, schloss das auch die Nachkommen in den Genuss des Privilegs ein, wie das, auch wenn der Vater bei der Gewähr allein genannt wird, in der Persönlichkeit des Vaters bereits ausreichend inbegriffen war. S. 19. Der Nachfolge wird das kaum viel helfen. Denn wenn, der Vorteil der Gewähr den Nachkommen des Empfängers zukommen soll, wie unser Autor behauptet, so ist das noch keine Vorschrift für die Art der Nachfolge.

Sobald Gott einem Menschen und dessen Nachkommen ganz allgemein etwas gibt, der Anspruch darauf nicht einem einzelnen dieser Nachkommen im Besonderen zukommen kann, sondern jeder, der zu seinem Geschlecht gehört, das gleiche Recht hat.

Entgegnet man, unser Autor habe damit Erbe gemeint, so antworte ich, unser Autor wäre ebenso bereit gewesen, das Wort zu gebrauchen, wie jeder andere, wenn es nur seinem Zweck gedient hätte.

Da aber Salomon, der David auf den Thron folgte, kaum weitergehend dessen Erbe war, als Jerobeam, der ihm in der Regierung der zehn Stämme folgte und ebenfalls dessen Abkömmling war, hatte unser Autor guten Grund zu verschweigen. Die Behauptung, Gott habe den Vorteil für die Erben beabsichtigt, kann einer Nachfolgeregelung, die unser Autor nicht umstoßen konnte, nicht Stand halten. Deshalb hat er seine Nachfolgevorstellungen so unbestimmt gelassen, als hätte er gar nichts darüber mitgeteilt.

Sobald königliche Macht durch Gott einem Menschen und seinen Nachkommen gewährt wird, wie das Land Kanaan Abraham und seinen Ablegern zugestanden wurde, müssen dann nicht alle einen Anspruch darauf, alle daran teilhaben?

Man könnte ebenso gut sagen, durch Gottes Gewähr an Abraham und seine Ableger, sollte das Land Kanaan nur einem seiner Ableger unter Ausschluss aller Übrigen gehören, als ob durch Gottes Vergabe von Herrschaft an einen Menschen und dessen Nachkommen, diese Herrschaft nur für einen einzigen aus der Nachkommenschaft unter Ausschluss aller übrigen bestimmt war.

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TToG I § 105

John Locke: Two Treatises of Government

§ 105. For either this right in nature, of Adams heir, to be King over all the race of men, (for all together they make one multitude) is a right not necessary to the making of a lawful King, and so there may be lawful Kings without it, and then Kings titles and power depend not on it; or else all the Kings in the world but one are not lawful Kings, and so have no right to obedience:

Either this title of heir to Adam is that whereby kings hold their crowns, and have a right to subjection from their subjects, and then one only can have it, and the rest being subjects can require no obedience from other men, who are but their fellow-subjects; or else it is not the title whereby Kings rule, and have a right to obedience from their subjects, and then Kings are Kings without it, and this dream of the natural sovereignty of Adams heir is of no use to obedience and government:

For if Kings have a right to dominion, and the obedience of their subjects, who are not, nor can possibly be, heirs to Adam, what use is there of such a title, when we are obliged to obey without it?

If Kings, who are not heirs to Adam, have no right to sovereignty, we are all free, till our author or anybody for him, will show us Adam’s right heir. If there be but one heir of Adam, there can be but one lawful King in the world, and nobody in conscience can be obliged to obedience till it be resolved who that is; for it may be anyone, who is not known to be of a younger house, and all others have equal titles.

If there be more than one heir of Adam, everyone is his heir, and so everyone has regal power: For if two sons can be heirs together, then all the sons are equally heirs, and so all are heirs, being all sons, or sons sons of Adam.

Betwixt these two the right of heir cannot stand; for by it either but one only man, or all men are Kings. Take which you please, it dissolves the bonds of government and obedience; since, if all men are heirs, they can owe obedience to nobody; if only one, nobody be obliged to pay obedience to him, till he be known, and his title is made out.

§ 105. Entweder ist dieses natürliche Recht des Erben Adams, König über alle Menschen zu sein, (alle zusammen bilden eine Gesamtmenge,) nicht unbedingt notwendig, um einen rechtmäßigen König zu haben, womit es folglich ohne dieses rechtmäßige Könige geben kann. Dann aber hängen weder Könige, Ansprüche, Titel und Macht davon ab.

Oder alle Könige dieser Welt, mit einer einzigen Ausnahme, sind unrechtmäßig König und haben keinen Anspruch auf Gehorsam.

Entweder begründet dieser Titel Erbe Adams das, wodurch Könige ihre Kronen und ein Recht auf die Unterordnung ihrer Untertanen haben. Dann kann es aber nur Einer sein. Die Übrigen können, weil sie nur Untertanen sind, keinen Gehorsam von anderen fordern, die nur Ihresgleichen sind.

Oder der Erbtitel begründet keinen Anspruch, durch welchen Könige herrschen und ein Recht auf den Gehorsam ihrer Untertanen haben. Dann sind die Könige Könige ohne Grundlage und der schöne Traum von der natürlichen Souveränität des Erben Adams ist für Gehorsam und Regierung ohne Wert.

Sollten Könige, die weder Erben Adams sind noch es sein können, Anspruch auf Herrschaft und Gehorsam möglicher Untertanen haben, welchen Nutzen hat ein solcher Titel, da wir ohnehin gezwungen sind zu gehorchen?

Sollten Könige, die keine Erben Adams sind, kein Recht auf Souveränität haben, sind wir alle frei. Bis unser Autor oder sonst jemand an seiner Stelle uns Adams rechtmäßigen Erben zeigt.

Wenn es nur einen rechtmäßigen Erben Adams gibt, kann es auch nur einen rechtmäßigen König in der Welt geben und niemand kann nach Gewissen zu Gehorsam gezwungen werden, bis feststeht ist, wer dieser Erbe ist.

Es kann schließlich jeder sein, von dem nicht bekannt, ob er einem jüngeren Haus angehört. Alle Übrigen haben gleiche Ansprüche. Gibt es mehr als einen Erben Adams, so ist jeder sein Erbe und jedem steht königliche Macht zu. Sollten zwei Söhne zusammen Erben sein können, sind alle Söhne gleichfalls Erben. Nach der Methode sind überhaupt alle Menschen Erben, weil alle Söhne oder Sohnessöhne Adams sind.

Zwischen beiden kann sich kein Erbrecht behaupten, denn nach diesem ist entweder nur ein einziger Mensch König, oder alle sind Könige. Wie man es dreht un wendet spielt keine Rolle: Es löst sämtliche Bande von Regierung und Gehorsam auf. Sind alle Menschen Erben, können sie niemand Gehorsam schulden. Ist es nur Einer, kann niemand gezwungen werden, ihm
Gehorsam zu erweisen, bis man ihn kennt und sein Anspruch klar erwiesen ist.

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TToG I § 101

John Locke: Two Treatises of Government

§ 101. To return to the argument in hand; this is evident, that paternal power arising only from begetting, for in that our author places it alone, can neither be transferred nor inherited: And he that does not beget, can no more have paternal power, which arises from thence, than he can have a right to anything, who performs not the condition, to which only it is annexed.

If one should ask, by what law has a father power over his children? It will be answered, no doubt, by the law of nature, which gives such a power over them, to him that begets them. If one should ask likewise, by what law does our author’s heir come by a right to inherit?

I think it would be answered, by the law of nature too:

For I find not that our author brings one word of scripture to prove the right of such an heir he speaks of. Why then the law of nature gives fathers paternal power over their children, because they did beget them; and the same law of nature gives the same paternal power to the heir over his brethren, who did not beget them:

Whence it follows, that either the father has not his paternal power by begetting, or else that the heir has it not at all; for it is hard to understand how the law of nature which is the law of reason, can give the paternal power to the father over his children for the only reason of begetting; and to the first-born over his brethren without this only reason, i. e. for no reason at all:

And if the eldest, by the law of nature, can inherit this paternal power, without the only reason that gives a title to it, so may the youngest as well as he, and a stranger as well as either; for where there is no reason for anyone, as then is not, but for him that begets, all have an equal title.

I am sure our author offers no reason; and when anybody does, we shall see whether it will hold or no.

§ 101. Um auf das auf der Hand liegende Argument zurückzukommen. Soviel ist klar: Väterliche Macht, der Zeugung entsprungen, allein darauf gründet sie unser Autor, kann weder übertragen noch vererbt werden. Wer nicht zeugt, kann nicht mehr daraus entspringende väterliche Macht beanspruchen, als sonst wer einen Anspruch auf etwas haben kann, der nicht die Bedingung erfüllt, an die dieser geknüpft ist.

Taucht die Frage auf: Auf Grund welchen Gesetzes hat ein Vater Macht über seine Kinder? Erhält man zweifellos zur Antwort: Durch das Gesetz der Natur, welches demjenigen Macht über Kinder gibt, der sie zeugte.

Taucht die weitere Frage auf: Auf Grund welchen Gesetzes kommt unseres Autors Erbe zu dem Recht zu erben? Man erhält, fürchte ich, zur Antwort: Ebenfalls durch das Gesetz der Natur. Leider finde ich keinen Hinweis auf das Vorliegen eines einzigen Wortes in der Bibel, um das Recht eines solchen Erben, von dem unser Autor spricht, zu beweisen.

Wie ist das möglich? Das Naturrecht gewährt den Vätern väterliche Macht über die Kinder, die sie zeugten und dasselbe Naturrecht gibt dieselbe väterliche Macht einem Erben über seine Brüder, obwohl er sie nicht zeugte. Entweder her ein Vater seine väterliche Macht nicht durch Zeugung oder ein Erbe hat überhaupt keine.

Es ist schlicht kaum begreiflich, wie das Gesetz der Natur, welches dem Gesetz der Vernunft entspricht, väterliche Macht einem Vater über seine Kinder allein aufgrund der Zeugung gewähren kann, einem Erstgeborenen diese Macht über seine Brüder ohne diesen alleinigen Grund, genau genommen aus überhaupt keinem Grund.

Sofern der Älteste durch Naturrecht diese väterliche Macht ohne den einzigen Grund, der ein Anrecht dazu gewährt, erben kann, so kann das der Jüngste ebenso gut wie er und sogar ein Fremder ebenso gut wie Beide. Da es für keinen einen guten Grund gibt, und es gibt keinen außer für den, der zeugt, haben sie alle den gleichen Rechtsanspruch.

Ich bin überzeugt, unser Autor wird uns keinen Grund nennen. Sobald also jemand einen Grund nennen kann, werden wir sehen, ob dieser sich bewährt oder nicht.

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TToG I § 93

John Locke: Two Treatises of Government

§ 93. Children therefore, as has been showed, by the dependence they have on their parents for subsistence, have a right of inheritance to their fathers property, as that which belongs to them for their proper good and behoof, and therefore are fitly termed goods, wherein the first-born has not a sole or peculiar right by any law of God and nature, the younger children having an equal title with him, founded on that right they all have to maintenance, support, and comfort from their parents, and on nothing else.

But government being for the benefit of the governed, and not the sole advantage of the governors, (but only for theirs with the rest, as they make a part of that politic body, each of whose parts and members are taken care of, and directed in its peculiar functions for the good of the whole, by the laws of society) cannot be inherited by the same title, that children have to the goods of their father.

The right a son has to be maintained and provided with the necessaries and conveniences of life out of his father’s stock, gives him a right to succeed to his father’s property for his own good; but this can give him no right to succeed also to the rule, which his father had over other men. All that a child has right to claim from his father is nourishment and education, and the things nature furnishes for the support of life:

But he has no right to demand rule or dominion from him: He can subsist and receive from him (the portion of good things, and advantages of education naturally due to him, without empire and dominion. That (if his father hath any) was vested in him, for the good and behoof of others: And therefore the son cannot claim or inherit it by a title, which is founded wholly on his own private good and advantage.

§ 93. Da Kinder über den Lebensunterhalt von den Eltern abhängig sind, haben sie, wie gezeigt worden ist, ein Recht den väterliche Besitz zu erben. Es steht ihnen zum eigenen Besten und Nutzen zu und wird deshalb auch passend Güter genannt. Der Erstgeborene hat darauf durch kein Gesetz Gottes oder der Natur ein alleiniges oder besonderes Recht, denn die jüngeren Kinder besitzen den gleichen Anspruch. Dieser gründet auf ihr gemeinsames Recht auf Unterhalt, Versorgung
und Lebensgenuss seitens der Eltern und auf nichts anderes.

Da die Regierung für das Wohl der Regierten zu sorgen hat und nicht für den alleinigen Vorteil der Regenten, (sondern nur für das ihre und nur in Verbindung mit dem Gesamtwohl insofern, als sie einen Teil jenes politischen Körpers bilden, von welchem nach den Gesetzen der Gesellschaft jeder einzelne Teil, jedes Glied gepflegt und mit seinen besonderen Fähigkeiten zum Wohl der Gesamtheit geführt wird) kann sie nicht durch demselben Rechtsanspruch vererbt werden den Kinder auf den Besitz ihres Vaters haben.

Das Recht eines Sohnes, Bedürfnisse und Annehmbarkeiten des Lebens aus dem Vermögen des Vaters zu unterhalten und versorgt zu werden, gibt ihm ein Recht, zum eigenen Wohl im Besitz seines Vaters zu folgen. Doch das kann ihm nie einen Anspruch verschaffen, auch in der Herrschaft zu folgen, die sein Vater über andere Menschen besaß. Alles was ein Kind berechtigt von seinem Vater beanspruchen kann sind Ernährung und Ausbildung, sowie alle die Dinge, die die Natur für den Lebensunterhalt liefert. Es hat kein Recht, Macht oder Herrschaft von ihm zu fordern.

Es kann leben, den ihm zukommenden Teil nützlicher Gegebenheiten der Natur und die Vorzüge einer Ausbildung von ihm empfangen. Aber ohne Macht oder Herrschaft die, wenn der Vater sie überhaupt innehatte, ihm zum Nutzen und Besten anderer übertragen worden waren. Der Sohn hat weder Anspruch noch Erbtitel, die sich ganz und gar auf seinen eigenen, alleinigen Nutzen und Vorteil gründen.

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TToG I § 55

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§ 55. But grant that the parents made their children, gave them life and being, and that hence there followed an absolute power. This would give the father but a joint dominion with the mother over them: For nobody can deny but that the woman hath an equal share, if not the greater, as nourishing the child a long time in her own body out of her own substance; there it is fashioned, and from her it receives the materials and principles of its constitution:

And it is so hard to imagine the rational soul should presently inhabit the yet unformed embryo, as soon as the father has done his part in the act of generation, that if it must be supposed to derive anything from the parents, it must certainly owe most to the mother. But be that as it will, the mother cannot be denied an equal share in begetting of the child, and so the absolute authority of the father will not arise from hence.

Our author indeed is of another mind; for he says, we know that God at the creation gave the sovereignty to the man over the woman, as being the nobler and principal agent in generation, Observations, 172. I remember not this in my Bible; and when the place is brought where God at the creation gave the sovereignty to man over the woman, and that for this reason, because he is the nobler and principal agent in generation, it will be time enough to consider, and answer it.

But it is no new thing for our author to tell us his own fancies for certain and divine truths, though there be often a great deal of difference between his and divine revelations; for God in scripture says, his father and his mother that begot him.

§ 55. Gegeben sei, die Eltern wären Schöpfer ihrer Kinder, sie gaben ihnen Leben und Dasein und das daraus folge eine absolute Macht, so wurde dem Vater nicht mehr als eine mit der Mutter gemeinsame Herrschaft über sie gewährt.

Wer wollte leugnen, dass die Frau einen Gleichen, wenn nicht größeren Teil daran hat, da sie das Kind lange Zeit im eigenen Körper von der eigenen Substanz ernährt. Dort erhält es Form, von ihr bekommt es die Stoffe und die Anfänge seiner körperlichen Natur: Es ist zu schwer sich vorzustellen, die vernünftige Seele halte in dem noch ungeformten Embryo Einzug, sobald der Vater seinen Teil im Zeugungsakt verrichtet hat.

Will man annehmen, etwas zumindest stamme von den Eltern her, muss dies sicherlich zum größten Teil der Mutter zu verdanken sein. Wie dem auch sei, ein gleicher Anteil der Mutter an der Zeugung des Kinds kann schlecht geleugnet werden. Auf diesem Weg wird auch keine absolute Macht des Vaters herzuleiten sein.

Unser Autor ist freilich anderer Meinung. Er behauptet, „wir wissen, das Gott bei der Schöpfung dem Mann die Oberhoheit über die Frau gab, weil dieser der edlere und hauptsächlich Handelnde bei der Zeugung ist“ (O. 172). Ich erinnere mich an kein solches Geschwätz in meiner Bibel. Sollte die Stelle vorgezeigt werden, an der Gott aus diesem Grund bei der Schöpfung dem Mann Oberhoheit über die Frau verleiht, und das, „weil er der edlere und hauptsächlich Handelnde bei der Zeugung ist“, wird es noch immer früh genug sein, darüber nachzudenken und es zu beantworten.

Es ist ja nun nichts Neues bei unserem Autor, uns seine eigenen Fantasien als gewisse und göttliche Wahrheiten aufzutischen, selbst wenn der Unterschied zwischen seinen und den göttlichen Offenbarungen auch noch so groß sei. Gott aber verkündet in der Heiligen Schrift: „sein Vater und seine Mutter, die ihn zeugten.“

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