Schlagwort-Archive: Gesetz der Natur

TToG I § 101

John Locke: Two Treatises of Government

§ 101. To return to the argument in hand; this is evident, that paternal power arising only from begetting, for in that our author places it alone, can neither be transferred nor inherited: And he that does not beget, can no more have paternal power, which arises from thence, than he can have a right to anything, who performs not the condition, to which only it is annexed.

If one should ask, by what law has a father power over his children? It will be answered, no doubt, by the law of nature, which gives such a power over them, to him that begets them. If one should ask likewise, by what law does our author’s heir come by a right to inherit?

I think it would be answered, by the law of nature too:

For I find not that our author brings one word of scripture to prove the right of such an heir he speaks of. Why then the law of nature gives fathers paternal power over their children, because they did beget them; and the same law of nature gives the same paternal power to the heir over his brethren, who did not beget them:

Whence it follows, that either the father has not his paternal power by begetting, or else that the heir has it not at all; for it is hard to understand how the law of nature which is the law of reason, can give the paternal power to the father over his children for the only reason of begetting; and to the first-born over his brethren without this only reason, i. e. for no reason at all:

And if the eldest, by the law of nature, can inherit this paternal power, without the only reason that gives a title to it, so may the youngest as well as he, and a stranger as well as either; for where there is no reason for anyone, as then is not, but for him that begets, all have an equal title.

I am sure our author offers no reason; and when anybody does, we shall see whether it will hold or no.

§ 101. Um auf das auf der Hand liegende Argument zurückzukommen. Soviel ist klar: Väterliche Macht, der Zeugung entsprungen, allein darauf gründet sie unser Autor, kann weder übertragen noch vererbt werden. Wer nicht zeugt, kann nicht mehr daraus entspringende väterliche Macht beanspruchen, als sonst wer einen Anspruch auf etwas haben kann, der nicht die Bedingung erfüllt, an die dieser geknüpft ist.

Taucht die Frage auf: Auf Grund welchen Gesetzes hat ein Vater Macht über seine Kinder? Erhält man zweifellos zur Antwort: Durch das Gesetz der Natur, welches demjenigen Macht über Kinder gibt, der sie zeugte.

Taucht die weitere Frage auf: Auf Grund welchen Gesetzes kommt unseres Autors Erbe zu dem Recht zu erben? Man erhält, fürchte ich, zur Antwort: Ebenfalls durch das Gesetz der Natur. Leider finde ich keinen Hinweis auf das Vorliegen eines einzigen Wortes in der Bibel, um das Recht eines solchen Erben, von dem unser Autor spricht, zu beweisen.

Wie ist das möglich? Das Naturrecht gewährt den Vätern väterliche Macht über die Kinder, die sie zeugten und dasselbe Naturrecht gibt dieselbe väterliche Macht einem Erben über seine Brüder, obwohl er sie nicht zeugte. Entweder her ein Vater seine väterliche Macht nicht durch Zeugung oder ein Erbe hat überhaupt keine.

Es ist schlicht kaum begreiflich, wie das Gesetz der Natur, welches dem Gesetz der Vernunft entspricht, väterliche Macht einem Vater über seine Kinder allein aufgrund der Zeugung gewähren kann, einem Erstgeborenen diese Macht über seine Brüder ohne diesen alleinigen Grund, genau genommen aus überhaupt keinem Grund.

Sofern der Älteste durch Naturrecht diese väterliche Macht ohne den einzigen Grund, der ein Anrecht dazu gewährt, erben kann, so kann das der Jüngste ebenso gut wie er und sogar ein Fremder ebenso gut wie Beide. Da es für keinen einen guten Grund gibt, und es gibt keinen außer für den, der zeugt, haben sie alle den gleichen Rechtsanspruch.

Ich bin überzeugt, unser Autor wird uns keinen Grund nennen. Sobald also jemand einen Grund nennen kann, werden wir sehen, ob dieser sich bewährt oder nicht.

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TToG I § 17

John Locke: Two Treatises of Government

§ 17. On the other side the matter will not be much mended, if we understand by God’s appointment the law of nature, (though it be a pretty harsh expression for it in this place) and by monarch of the world, sovereign ruler of mankind: For then the sentence under consideration must run thus: By the law of nature, as soon as Adam was created he was governor of mankind, for by right of nature it was due to Adam to be governor of his posterity; which amounts to this, he was governor by right of nature, because he was governor by right of nature: But supposing we should grant, that a man is by nature governor of his children, Adam could not hereby be a monarch as soon as created: For this right of nature being founded in his being their father, how Adam could have a natural right to be governor, before he was a father, when by being a father only he had that right, is methinks, hard to conceive, unless he will have him to be a father before
he was a father, and to have a title before he had it.

§ 17. Andererseits wird die Sache nicht viel besser, wenn wir unter „Gottes Verfügung oder Ernennung“ das Gesetz der Natur verstehen (obwohl das ein reichlich harter Ausdruck dafür an dieser Stelle wäre), bzw. unter „Monarch der Welt“ den Souverän und Herrscher der Menschheit. Unter diesen Umständen würde der behandelte Satz folgendermaßen lauten: „Durch das Gesetz der Natur war Adam, sobald er geschaffen war, Herrscher der Menschheit, denn durch das Gesetz der Natur stand es Adam zu, Herrscher über seine Nachkommen zu sein“. Was nichts anderes ausdrückt als: Er war Herrscher durch Naturgesetz, weil er durch Naturgesetz Herrscher war. Angenommen wir geben zu, dass ein Mensch von Natur Herrscher über seine Kinder ist, so kann nach dieser Logik Adam nicht Monarch sein, sobald er erschaffen war. Denn da dieses Naturrecht darauf gründet, das er ihr Vater war, ist meiner Auffassung nach schwer zu begreifen, wie Adam ein natürliches Herrscherrecht haben konnte, bevor er Vater war: Er musste ja erst Vater werden um jenes Recht zu haben. Müssen wir ihn denn erst Vater sein lassen, bevor er Vater war, und einen Rechtsanspruch haben lassen, bevor er einen Rechtsanspruch hatte?

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