Schlagwort-Archive: Übertretungen

TTog II §127

John Locke: Two Treatises of Government

§ 127. Thus mankind notwithstanding all the privileges of the state of nature, being but in an ill condition while they remain in it, are quickly driven into society. Hence it comes to pass, that we seldom find any number of men live any time together in this state. The
inconveniencies that they are therein exposed to by the irregular and uncertain exercise of the power every man has of punishing the transgressions of others, make them take sanctuary under the established laws of government, and therein seek the preservation of their property39. It is this makes them so willingly give up everyone his single power of punishing, to be exercised by such alone, as shall be appointed to it amongst them; and by such rules as the community, or those authorized by them to that purpose, shall agree on. And in this we have the original right and rise of both the legislative and executive power, as well as of the governments and societies themselves.

§ 127. Trotz aller Vorrechte des Naturzustands befindet sich die Menschheit, solange sie darin verbleibt, in keiner anderen als einer schwierigen Situation und wird daher schnell in eine Gesellschaft gedrängt. Da trifft es sich gut, wenn wir selten eine Anzahl Menschen finden, die in jenem Zustand längere Zeit zusammen leben. Die Unannehmbarkeiten denen sie wegen ungeregelter und ungesicherter Machtausübung ausgesetzt sind, weil jeder die Übertretungen Anderer bestrafen kann, veranlassen sie, Zuflucht bei stehenden Gesetzen einer Regierung und Schutz für den Erhalt ihres Eigentums39 zu suchen. Das lässt sie alle so bereitwillig werden, auf individuelle Macht zu strafen zu verzichten, damit diese ausschließlich durch die ausgeübt werde, die unter ihnen dazu bestimmt werden; und zwar nach Regeln die von der Gemeinschaft oder denen, welche dazu von ihr ermächtigt werden, vereinbart werden.

An dieser Stelle haben wir das ursprüngliche Recht und den Ursprung der legislativen und exekutiven Macht, wie auch der Regierungen und Gesellschaften selbst.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 107

John Locke: Two Treatises of Government

§ 107. First then, in the beginning of things, the father’s government of the childhood of those sprung from him, having accustomed them to the rule of one man, and taught them that where it was exercised with care and skill, with affection and love to those under it, it was sufficient to procure and preserve to men all the political happiness they sought for in society. It was no wonder that they should pitch upon, and naturally run into that form of government, which from their infancy they had been all accustomed to; and which, by experience, they had found both easy and safe.

To which, if we add, that monarchy being simple, and most obvious to men, whom neither experience had instructed in forms of government, nor the ambition or insolence of empire had taught to beware of the encroachments of prerogative, or the inconveniencies of absolute power, which monarchy in succession was apt to lay claim to, and bring upon them; it was not at all strange, that they should not much trouble themselves to think of methods of restraining any exorbitances of those to whom they had given the authority over them, and of balancing the power of government, by placing several parts of it in different hands. They had neither felt the oppression of tyrannical dominion, nor did the fashion of the age, nor their possessions, or way of living, (which afforded little matter for covetousness or ambition) give them any reason to apprehend or provide against it;

and therefore it is no wonder they put themselves into such a frame of government, as was not only, as I said, most obvious and simple, but also best suited to their present state and condition; which stood more in need of defense against foreign invasions and injuries, than of multiplicity of laws. The equality of a simple poor way of living, confining their desires within the narrow bounds of each man’s small property, made few controversies, and so no need of many laws to decide them, or variety of officers to superintend the process, or look after the execution of justice, where there were but few trespasses, and few offenders.

Since then those, who liked one another so well as to join into society, cannot but be supposed to have some acquaintance and friendship together, and some trust one in another; they could not but have greater apprehensions of others, than of one another:

And therefore their first care and thought cannot but be supposed to be, how to secure themselves against foreign force. It was natural for them to put themselves under a frame of government which might best serve to that end, and chose the wisest and bravest man to conduct them in their wars, and lead them out against their enemies, and in this chiefly be their ruler.

§ 107. Zuerst, am Anfang der Thematik, hatte der Vater durch die Anleitung seiner Nachkommen während derer Kindheit diese an die Regentschaft eines einzigen Mannes gewöhnt und ihnen dabei vermittelt, diese Herrschaft reiche aus, wenn sie mit Sorgfalt und Geschick, mit Hingabe und Liebe gegen die unter ihr stehenden gehandhabt wurde, den Menschen all das politische Glück zu verschaffen und zu erhalten, das sie in einer Gesellschaft suchten. Kein Wunder, dass sie naturgemäß auf die Regierungsform setzten und die annahmen, die sie alle von Kindheit an gewöhnt waren und aus Erfahrung als einfach und sicher kennengelernt hatten. Wir dürfen in Rechnung stellen: Monarchie war die einfachste und natürlichste Form für Menschen, die weder durch Erfahrung über die Formen der Regierung belehrt worden waren.

Sie hatten den Ehrgeiz und die Dreistigkeit einer Gewaltherrschaft nie erfahren, wussten kaum auf der Hut zu sein vor Eingriffen einer Prärogative oder Abträglichkeiten absoluter Macht, wie sie eine Monarchie nachfolgend leicht für sich in Anspruch nehmen und über sie bringen konnte.

Er war alles andere als befremdlich, wenn sie sich nicht viel darum kümmerten, nie an Mittel dachten, etwaige Übergriffe derjenigen in Schranken zu halten, welchen sie die Autorität über sich eingeräumt hatten und der Regierungsmacht ein Gegengewicht entgegenzustellen, indem sie einige ihrer Teile in unterschiedliche Hände legten.

Sie hatten weder den Druck tyrannischer Herrschaft erlebt, noch gaben die Mode ihrer Zeit, ihr Besitz oder ihr Lebensstil, (was für Begehrlichkeit oder Ehrgeiz wenig Anlass bot), ihnen Grund sich davor zu fürchten oder sich gegen sie zu schützen.

Es ist also kein Wunder, wenn sie sich unter eine Regierungsform stellten, die, wie gesagt, nicht allein die natürlichste und einfachste war, sondern auch ihrer damaligen Lage und den Verhältnissen am besten entsprach, welche weit mehr des Schutzes gegen fremde Angriffe und Schädigungen bedurften als der Mannigfaltigkeit der Gesetze.

Die Gleichwertigkeit einer einfachen, bescheidenen Lebensweise, welche die Bedürfnisse auf die engen Grenzen eines kleinen Besitzes eines jeden reduzierte, ließ kaum Streit aufkommen und so waren weder viele Gesetze, darüber zu entscheiden noch zahlreiche Beamte nötig, um die Gerichtsverfahren zu überwachen oder für den Vollzug von Rechtmäßigkeit Sorge zu tragen, weil es nur wenige Übertretungen und wenige Verbrecher gab.

Man sollte bei Leuten, die sich gegenseitig gerade genug schätzen, um sich zu einer Gesellschaft zu vereinigen, keinesfalls unterstellen, sie seien gute Bekannte oder Freunde und besaßen gegenseitiges Vertrauen. Sie durften gegen Fremde keine größeren Bedenken tragen als gegen einander. Ihre erste Sorge und ihren wichtigsten Gedanken als allein auf den Schutz gegen fremde Mächte gerichtet zu sehen, wäre trotzdem nichts anderes als eine Unterstellung.

Es war lediglich natürlich, sich unter einen politischen Rahmen zu stellen, der diesem Ziel am besten zu entsprechen schien und den klügsten und tapfersten Mann zu erwählen, sie bei ihren Kriegen gegen ihre Feinde zu führen. Und genau dafür war er hauptsächlich ihr Herrscher.

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TToG II § 88

John Locke: Two Treatises of Government

§ 88. And thus the commonwealth comes by a power to set down what punishment shall belong to the several transgressions which they think worthy of it, committed amongst the members of that society, (which is the power of making laws) as well as it has the power to punish any injury done unto any of its members, by anyone that is not of it (which is the power of war and peace) and all this for the preservation of the property39 of all the members of that society, as far as is possible.

But though every man who has entered into civil society, and is become a member of any commonwealth, has thereby quitted his power to punish offences, against the law of nature, in prosecution of his own private judgment, yet with the judgment of offences, which he has given up to the legislative in all cases, where he can appeal to the magistrate, he has given a right to the commonwealth to employ his force, for the execution of the judgments of the commonwealth, whenever he shall be called to it; which indeed are his own judgments, they being made by himself, or his representative.

And herein we have the original of the legislative and executive power of civil society, which is to judge by standing laws, how far offences are to be punished, when committed within the commonwealth; and also to determine, by occasional judgments founded on the present circumstances of the fact, how far injuries from without are to be vindicated; and in both these to employ all the force of all the members, when there shall be no need.

§ 88. Nur auf diesem Weg gelangt das Gemeinwesen zur Macht festzusetzen, welche Strafe für verschiedene Übertretungen angemessen sein soll, die es einer Bestrafung wert erachtet. Es verfügt über die Macht Gesetze zu erlassen und Unrecht zu strafen, soweit es von Mitgliedern derselben Gesellschaft begangen wird und ebenso das einem seiner Mitglieder von einem Fremden zugefügten, der nicht Teil dieser Gesellschaft ist. Das ist die Macht über Krieg und Frieden.

All das soweit möglich zum Erhalt des Eigentums39 aller Mitglieder dieser Gesellschaft.

Obwohl jeder der in eine staatliche Gesellschaft eingetreten und Mitglied eines Gemeinwesens geworden ist, dadurch seine Macht, Vergehen gegen das Naturrecht nach seinem eigenen privaten Urteil zu bestrafen, suspendiert hat, hat er doch mit der Überlassung der Urteilsberechtigung über Vergehen an die Legislative für alle die Fälle übertragen, in denen er die Obrigkeit um Schutz anrufen kann, und dem Gemeinwesen das Recht gewährt, zur Vollstreckung der Urteile seine Kräfte in Anspruch zu nehmen, so oft er dazu berufen wird. Es handelt sich in der Tat um seine eigenen Urteile, die durch seinen Vertreter quasi wie ihn selbst gefällt werden.

Hier liegt der Ursprung legislativer und exekutiver Macht einer staatlichen Gesellschaft. Sie hat nach stehenden Gesetzen zu urteilen, wie schwer innerhalb des Gemeinwesens begangene Vergehen zu bestrafen sind. In gleichem Sinn hat sie fallweise zu beurteilen und begründet auf die jeweiligen Umstände der Angelegenheit zu entscheiden, in wie weit für Schädigungen von außen Entschädigung gefordert werden sollen. In beiden Fällen darf sie wenn nötig die gesamte Kraft ihrer Mitglieder nutzen.

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