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TToG II § 191

John Locke: Two Treatises of Government

§ 191. By the first of these, a man is naturally free from subjection to any government, though he be born in a place under its jurisdiction; but if he disclaim the lawful government of the country he was born in, he must also quit the right that belonged to him by the laws of it, and the possessions there descending to him from his ancestors, if it were a government made by their consent.

§ 191. Durch das erstere ist ein Mensch von Natur aus frei von Unterordnung unter jede Regierung, selbst wenn er an einem Ort geboren ist, der unter derer Rechtsprechung steht. Verwirft er aber die rechtmäßige Regierung des Landes, in dem er geboren wurde, verliert er notwendig auch jedes Recht, das ihm nach dessen Gesetzen zusteht und ebenso den von seinen Vorfahren auf ihn übergehenden Besitz, falls es sich um eine Regierung handelt, die mit deren Einvernehmen errichtet wurde.

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